Allgemeiner Pflanzenschutz


Zu den Aufgaben des Fachbereiches gehört die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Pflanzenschutz sowie deren Überwachung und Kontrolle.
Genehmigungsverfahren
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Ausnahmegenehmigungen zu folgenden Sachverhalten beantragt werden:
- Online-Antrag für die Genehmigung im Einzelfall gemäß Paragraf 22 (ehemals Paragraf 18 b) Pflanzenschutzgesetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet
- Online-Antrag für die Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 12 (ehemals Paragraf 6 (3)) Pflanzenschutzgesetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen
Der Luftfahrzeugeinsatz zur Pflanzenschutzmittelausbringung ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn andere Verfahren der Ausbringung nicht durchführbar sind und wenn ohne diesen Einsatz unverhältnismäßig hohe Schäden eintreten würden.
Planung, Koordinierung und Auswertung von Kontrollen
In landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben führt der Pflanzenschutzdienst Kontrollen bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie des Handels mit Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Berichterstattung an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) durch. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nationale Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, dem Julius Kühn-Institut (JKI) sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
Zur Gewährleistung eines umweltgerechten und verbraucherschutzorientierten Pflanzenschutzes werden Versuche nach dem Standard der Guten Experimentellen Praxis (GEP), gemäß Paragraf 59 Pflanzenschutzgesetz, in den im Land Brandenburg relevanten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen durchgeführt:
- Amtliche Prüfung von neuen, in Deutschland noch nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
- Mitarbeit an der Schließung von Bekämpfungslücken in Kulturen bzw. gegen Schaderreger, für die keine oder nicht ausreichende Pflanzenschutzmittel zugelassen sind
- Versuche zur Verminderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Sinne des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung
- Versuche zum Anti-Resistenzmanagement
- Versuche zur Etablierung neuer Verfahren und Methoden im Pflanzenschutz
Weiterführende Informationen zum "Allgemeinen Pflanzenschutz" finden Sie auf unserer ISIP-Seite.
Zu den Aufgaben des Fachbereiches gehört die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Pflanzenschutz sowie deren Überwachung und Kontrolle.
Genehmigungsverfahren
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können Ausnahmegenehmigungen zu folgenden Sachverhalten beantragt werden:
- Online-Antrag für die Genehmigung im Einzelfall gemäß Paragraf 22 (ehemals Paragraf 18 b) Pflanzenschutzgesetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet
- Online-Antrag für die Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 12 (ehemals Paragraf 6 (3)) Pflanzenschutzgesetz für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen
Der Luftfahrzeugeinsatz zur Pflanzenschutzmittelausbringung ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn andere Verfahren der Ausbringung nicht durchführbar sind und wenn ohne diesen Einsatz unverhältnismäßig hohe Schäden eintreten würden.
Planung, Koordinierung und Auswertung von Kontrollen
In landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben führt der Pflanzenschutzdienst Kontrollen bezüglich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie des Handels mit Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Berichterstattung an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) durch. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als nationale Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, dem Julius Kühn-Institut (JKI) sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
Zur Gewährleistung eines umweltgerechten und verbraucherschutzorientierten Pflanzenschutzes werden Versuche nach dem Standard der Guten Experimentellen Praxis (GEP), gemäß Paragraf 59 Pflanzenschutzgesetz, in den im Land Brandenburg relevanten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen durchgeführt:
- Amtliche Prüfung von neuen, in Deutschland noch nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
- Mitarbeit an der Schließung von Bekämpfungslücken in Kulturen bzw. gegen Schaderreger, für die keine oder nicht ausreichende Pflanzenschutzmittel zugelassen sind
- Versuche zur Verminderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Sinne des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung
- Versuche zum Anti-Resistenzmanagement
- Versuche zur Etablierung neuer Verfahren und Methoden im Pflanzenschutz
Weiterführende Informationen zum "Allgemeinen Pflanzenschutz" finden Sie auf unserer ISIP-Seite.