Gesundheitsschutz von Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

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Bestimmungen zum Gesundheitsschutz von Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Nachfolgearbeiten in behandelten Beständen, werden bereits seit vielen Jahren als Auflagen in die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit einbezogen.

Neues europäisches System

Auf europäischer Ebene wurde im Jahr 2016 ein neues System zur Festlegung und Vergabe von Bestimmungen zum Gesundheitsschutz eingeführt. In Abstimmung der bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden, werden Vorschriften zum Gesundheitsschutz seit Anfang 2018 als Anwendungsbestimmungen vergeben. Die Anpassung des rechtlichen Status an zum Beispiel Vorschriften im Bereich des Schutzes von Saumbiotopen oder Oberflächengewässern, erhöht die Relevanz des Schutzes der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten.

Fachmeldungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel hat im Zuge dessen eine Sammlung von Antworten zu häufig gestellten Fragen bezüglich der genannten Änderungen erstellt und am 14. August 2019 auf seiner Internetseite in der Rubrik Fachmeldungen veröffentlicht.

Weitere Informationen zu diesem Thema und die entsprechenden Ansprechpartner des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg finden Sie auf der ISIP-Seite des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg unter Allgemeiner Pflanzenschutz.

Bestimmungen zum Gesundheitsschutz von Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Nachfolgearbeiten in behandelten Beständen, werden bereits seit vielen Jahren als Auflagen in die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit einbezogen.

Neues europäisches System

Auf europäischer Ebene wurde im Jahr 2016 ein neues System zur Festlegung und Vergabe von Bestimmungen zum Gesundheitsschutz eingeführt. In Abstimmung der bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden, werden Vorschriften zum Gesundheitsschutz seit Anfang 2018 als Anwendungsbestimmungen vergeben. Die Anpassung des rechtlichen Status an zum Beispiel Vorschriften im Bereich des Schutzes von Saumbiotopen oder Oberflächengewässern, erhöht die Relevanz des Schutzes der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten.

Fachmeldungen des Bundesamtes

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel hat im Zuge dessen eine Sammlung von Antworten zu häufig gestellten Fragen bezüglich der genannten Änderungen erstellt und am 14. August 2019 auf seiner Internetseite in der Rubrik Fachmeldungen veröffentlicht.

Weitere Informationen zu diesem Thema und die entsprechenden Ansprechpartner des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg finden Sie auf der ISIP-Seite des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg unter Allgemeiner Pflanzenschutz.