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Zahlen und Fakten: Agrarökonomie

Anerkennung von Beratungsfachkräften auf den Gebieten der Beratung der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin (Erlass Berateranerkennung)

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Berateranerkennung im Land Brandenburg und Berlin verantwortlich. Diese Aufgabe wird durch das Referat Agrarökonomie erfüllt.

Die Anerkennung durch das Land Brandenburg bescheinigt den Beratungsfachkräften eine hohe beratungsmethodische und fachliche Qualifikation. Die anerkannten Berater absolvieren mindestens 2 Fortbildungen pro Jahr. Somit wird eine leistungsfähige und fachlich hochwertige Beratung entsprechend der Förderrichtlinie BeRI für Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen sichergestellt.

Die Kontaktdaten der Beratungsfachkräfte und die Inhalte der Beratungsleistungen entsprechend den 31 verschiedenen Beratungssteckbriefen sind im Serviceportal des Landes Brandenburg öffentlich einsehbar. Die Steckbriefe sind den drei Kategorien Ökologie, Ökonomie und Soziales zuzuordnen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Berateranerkennung im Land Brandenburg und Berlin verantwortlich. Diese Aufgabe wird durch das Referat Agrarökonomie erfüllt.

Die Anerkennung durch das Land Brandenburg bescheinigt den Beratungsfachkräften eine hohe beratungsmethodische und fachliche Qualifikation. Die anerkannten Berater absolvieren mindestens 2 Fortbildungen pro Jahr. Somit wird eine leistungsfähige und fachlich hochwertige Beratung entsprechend der Förderrichtlinie BeRI für Landwirtschafts- und Gartenbauunternehmen sichergestellt.

Die Kontaktdaten der Beratungsfachkräfte und die Inhalte der Beratungsleistungen entsprechend den 31 verschiedenen Beratungssteckbriefen sind im Serviceportal des Landes Brandenburg öffentlich einsehbar. Die Steckbriefe sind den drei Kategorien Ökologie, Ökonomie und Soziales zuzuordnen.

Zahlen und Fakten

Auch im Jahr 2025 gab es ein ausgeprägtes Interesse an einer Anerkennung als Berater in Brandenburg und Berlin. Es konnten 14 zusätzliche Fachberater in das System der anerkannten Beratungsfachkräfte aufgenommen werden. Die Vielfalt bezüglich der ausgewählten Beratungssteckbriefe und das entsprechende künftigen Beratungsangebot sind weiterhin groß.

Auch im Jahr 2025 gab es ein ausgeprägtes Interesse an einer Anerkennung als Berater in Brandenburg und Berlin. Es konnten 14 zusätzliche Fachberater in das System der anerkannten Beratungsfachkräfte aufgenommen werden. Die Vielfalt bezüglich der ausgewählten Beratungssteckbriefe und das entsprechende künftigen Beratungsangebot sind weiterhin groß.

© LELF

Das Diagramm verdeutlicht ein konstantes Interesse an einer Anerkennung als Beratungsfachkraft im Sinne der Beratungsrichtlinie. Für das Jahr 2025 konnten 14 Beratungsfachkräfte erstmalig anerkannt werden. Den Brandenburger und Berliner Landwirten stehen somit zum Ende des Jahres 116 anerkannte Berater zur Auswahl. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Angebot leicht reduziert, jedoch immer noch auf einem hohen Niveau.

Das Diagramm verdeutlicht ein konstantes Interesse an einer Anerkennung als Beratungsfachkraft im Sinne der Beratungsrichtlinie. Für das Jahr 2025 konnten 14 Beratungsfachkräfte erstmalig anerkannt werden. Den Brandenburger und Berliner Landwirten stehen somit zum Ende des Jahres 116 anerkannte Berater zur Auswahl. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Angebot leicht reduziert, jedoch immer noch auf einem hohen Niveau.

Das größte Interesse an einer Anerkennung für die Beratung im Jahr 2025 entfiel auf die von den nachfolgenden Beratungssteckbriefen abgedeckten Themenbereiche:

Steckbrief 10 Beratung Naturschutz und Biologische Vielfalt – wird in Zukunft von 11 weiteren Beratern angeboten.

Steckbrief 9 Anpassung an die Folgen des Klimawandels und Steckbrief 14 Grünlandbewirtschaftung – wurde 6-mal ausgewählt.

Steckbrief 1 Betriebscheck – betriebliche Erstberatung, Steckbrief 12 Moorschutz, Steckbrief 17 Umstellung auf Ökologischen Landbau und Steckbrief 30 Tierschutz / Tierwohl – für diesen Bereich stehen 5 weitere Berater den Landwirten zur Verfügung.

Zum Jahresende 2025 beraten in Brandenburg und Berlin 116 anerkannte Berater die land- und gartenbaulichen Unternehmen.

Das größte Interesse an einer Anerkennung für die Beratung im Jahr 2025 entfiel auf die von den nachfolgenden Beratungssteckbriefen abgedeckten Themenbereiche:

Steckbrief 10 Beratung Naturschutz und Biologische Vielfalt – wird in Zukunft von 11 weiteren Beratern angeboten.

Steckbrief 9 Anpassung an die Folgen des Klimawandels und Steckbrief 14 Grünlandbewirtschaftung – wurde 6-mal ausgewählt.

Steckbrief 1 Betriebscheck – betriebliche Erstberatung, Steckbrief 12 Moorschutz, Steckbrief 17 Umstellung auf Ökologischen Landbau und Steckbrief 30 Tierschutz / Tierwohl – für diesen Bereich stehen 5 weitere Berater den Landwirten zur Verfügung.

Zum Jahresende 2025 beraten in Brandenburg und Berlin 116 anerkannte Berater die land- und gartenbaulichen Unternehmen.

© LELF

Das Diagramm 2 zeigt die Steckbriefe – nummeriert von 1 bis 31 – und die Anzahl der anerkannten Berater je Steckbrief. Die Fläche der Rechtecke entspricht der Anzahl Berater, welche für diesen Steckbrief anerkannt sind. Der soziale Bereich wird von Steckbrief 1 – 4 abgedeckt (Orange), der ökonomische Bereich von Steckbrief 5 – 8 (Blau) und der ökologische Bereich von Steckbrief 9 – 31 (Grün). Die anerkannten Berater müssen mindestens einen Steckbrief auswählen.

Am häufigsten wurde der Steckbrief 10 – Beratung Naturschutz und Biologische Vielfalt ausgewählt, insgesamt 69 Berater bieten diesen Steckbrief für die Landwirte an. Der Steckbrief Grünlandbewirtschaftung mit der Nr. 14 folgt auf dem zweiten Platz, er wird von insgesamt 53 Beratern angeboten. Der Steckbrief Umstellung auf Ökologischen Landbau – Nr. 17 – wird von 49 Beratern im Land Brandenburg/Berlin angeboten.

Der Bereich Soziales stellt circa 16 Prozent, der Bereich Ökonomie circa 14 Prozent und der Bereich Ökologie circa 70 Prozent der zur Auswahl stehenden, von den Beratern angebotenen Steckbriefe dar.

Aus dem Bereich Ökonomie bilden die Steckbriefe 5 – Diversifizierung, gefolgt von Steckbrief 7 – Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Steckbrief 8 – Regionale Vermarktung die beliebtesten Angebote der Berater.

Führend im Sozialen Bereich ist das Angebote für den Steckbrief 3 – Begleitung von Jungunternehmern (Landwirtschaft, Gartenbau und Forst) mit 46 anerkannten Beratern. Der Steckbrief 2 – Sozioökonomische Beratung und Steckbrief 1 – Betriebscheck – erstliche Betriebsberatung folgen dicht dahinter mit jeweils 37 für diesen Bereich anerkannten Beratern.

Den landwirtschaftlichen Interessenten an einer qualifizierten Beratung steht in Brandenburg und Berlin somit ein breitgefächertes und auf die jeweilige betriebliche Fragestellung spezifizierbares Beratungsangebot zur Auswahl. Das LELF stellt durch das Anerkennungsverfahren eine vorhandene Beratungskompetenz und auch Erfahrung in der Bearbeitung von Beratungsanfragen durch den Berater sicher.

Abschließend lässt sich eine große Vielfalt in der Auswahl der Berater – 116 zum Jahresende 2025, und in der Auswahl der angebotenen Beratungsbereiche aus den Feldern Soziales, Ökonomie und Ökologie, feststellen. Die Mehrheit der Berater stellen Angebote aus allen drei Bereichen zur Verfügung, weiterhin haben die Landwirte bei der Mehrheit der Berater eine große Auswahl an Steckbriefen. Die Stärkung der Landwirtschaft durch Wissenstransfer, Analyse und Unterstützung für die betrieblichen Herausforderungen wird somit auch im Jahr 2026 weiter verfolgt.   

Das Diagramm 2 zeigt die Steckbriefe – nummeriert von 1 bis 31 – und die Anzahl der anerkannten Berater je Steckbrief. Die Fläche der Rechtecke entspricht der Anzahl Berater, welche für diesen Steckbrief anerkannt sind. Der soziale Bereich wird von Steckbrief 1 – 4 abgedeckt (Orange), der ökonomische Bereich von Steckbrief 5 – 8 (Blau) und der ökologische Bereich von Steckbrief 9 – 31 (Grün). Die anerkannten Berater müssen mindestens einen Steckbrief auswählen.

Am häufigsten wurde der Steckbrief 10 – Beratung Naturschutz und Biologische Vielfalt ausgewählt, insgesamt 69 Berater bieten diesen Steckbrief für die Landwirte an. Der Steckbrief Grünlandbewirtschaftung mit der Nr. 14 folgt auf dem zweiten Platz, er wird von insgesamt 53 Beratern angeboten. Der Steckbrief Umstellung auf Ökologischen Landbau – Nr. 17 – wird von 49 Beratern im Land Brandenburg/Berlin angeboten.

Der Bereich Soziales stellt circa 16 Prozent, der Bereich Ökonomie circa 14 Prozent und der Bereich Ökologie circa 70 Prozent der zur Auswahl stehenden, von den Beratern angebotenen Steckbriefe dar.

Aus dem Bereich Ökonomie bilden die Steckbriefe 5 – Diversifizierung, gefolgt von Steckbrief 7 – Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Steckbrief 8 – Regionale Vermarktung die beliebtesten Angebote der Berater.

Führend im Sozialen Bereich ist das Angebote für den Steckbrief 3 – Begleitung von Jungunternehmern (Landwirtschaft, Gartenbau und Forst) mit 46 anerkannten Beratern. Der Steckbrief 2 – Sozioökonomische Beratung und Steckbrief 1 – Betriebscheck – erstliche Betriebsberatung folgen dicht dahinter mit jeweils 37 für diesen Bereich anerkannten Beratern.

Den landwirtschaftlichen Interessenten an einer qualifizierten Beratung steht in Brandenburg und Berlin somit ein breitgefächertes und auf die jeweilige betriebliche Fragestellung spezifizierbares Beratungsangebot zur Auswahl. Das LELF stellt durch das Anerkennungsverfahren eine vorhandene Beratungskompetenz und auch Erfahrung in der Bearbeitung von Beratungsanfragen durch den Berater sicher.

Abschließend lässt sich eine große Vielfalt in der Auswahl der Berater – 116 zum Jahresende 2025, und in der Auswahl der angebotenen Beratungsbereiche aus den Feldern Soziales, Ökonomie und Ökologie, feststellen. Die Mehrheit der Berater stellen Angebote aus allen drei Bereichen zur Verfügung, weiterhin haben die Landwirte bei der Mehrheit der Berater eine große Auswahl an Steckbriefen. Die Stärkung der Landwirtschaft durch Wissenstransfer, Analyse und Unterstützung für die betrieblichen Herausforderungen wird somit auch im Jahr 2026 weiter verfolgt.   

Ausgewählte Ergebnisse der Testbetriebsbuchführung

Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht!

Das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht die Darstellung der wirtschaftlichen Situation in den Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie in den Betrieben der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei auf Landes- und Bundesebene und ist Grundlage des Informationsnetzes der Europäischen Union. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist im Land Brandenburg für die Organisation, Durchführung und Auswertung des Bereiches Landwirtschaft und Gartenbau zuständig. Die Aufnahme neuer Testbetriebe ist jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht!

Zahlen und Fakten

© LELF

Im Wirtschaftsjahr 2024/25 erzielten die konventionell wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb (n=151 identische Betriebe) einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 182 Euro je Hektar und somit 98 Prozent des Vorjahreswertes, jedoch nur gut 80 Prozent des mittleren Rentabilitätsniveaus der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1). Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden nur zu 85 Prozent entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 127 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus.

Im Wirtschaftsjahr 2024/25 erzielten die konventionell wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb (n=151 identische Betriebe) einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von 182 Euro je Hektar und somit 98 Prozent des Vorjahreswertes, jedoch nur gut 80 Prozent des mittleren Rentabilitätsniveaus der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre (Abbildung 1). Die Liquidität konnte aus eigener Wirtschaftskraft gesichert und Eigenkapital gebildet werden. Die eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital wurden nur zu 85 Prozent entlohnt. Mit Nettoinvestitionen in Höhe von 127 Euro je Hektar wiesen die Betriebe im Mittel der fünf Jahre betriebliches Wachstum aus.

© LELF

Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2023/24 verzeichneten die Testbetriebe einen um rund 9,5 Prozent geringeren Getreideertrag sowie 9,4 Prozent niedrigere Verkaufserlöse für Getreide.  Der Verkaufserlös für Kuhmilch verbesserte sich um 12,7 Prozent auf 49,67 Euro je Dezitonne. Für Ferkel, Mastschweine und Mastgeflügel gaben die Verkaufserlöse teils deutlich nach (minus 4 bis 17 Prozent). 20,20 Euro wurden je 100 Stück Hühnereier durchschnittlich erlöst, somit 3,5 Prozent mehr als im Vorjahr (Abbildung 2). Insgesamt verblieben die betrieblichen Erträge und auch die betrieblichen Aufwendungen auf Vorjahresniveau.

Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um elf Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus 4 und Zuchtsauen minus 32 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig.

Gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2023/24 verzeichneten die Testbetriebe einen um rund 9,5 Prozent geringeren Getreideertrag sowie 9,4 Prozent niedrigere Verkaufserlöse für Getreide.  Der Verkaufserlös für Kuhmilch verbesserte sich um 12,7 Prozent auf 49,67 Euro je Dezitonne. Für Ferkel, Mastschweine und Mastgeflügel gaben die Verkaufserlöse teils deutlich nach (minus 4 bis 17 Prozent). 20,20 Euro wurden je 100 Stück Hühnereier durchschnittlich erlöst, somit 3,5 Prozent mehr als im Vorjahr (Abbildung 2). Insgesamt verblieben die betrieblichen Erträge und auch die betrieblichen Aufwendungen auf Vorjahresniveau.

Mit einem Rückgang des Viehbesatzes um elf Prozent innerhalb der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre - darunter Milchkühe minus 4 und Zuchtsauen minus 32 Prozent – manifestiert sich die rückläufige Entwicklung der Tierhaltung offenkundig.

© LELF

Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der kleinen Gruppe der Veredlungsbetriebe.

Der horizontale Betriebsvergleich der konventionellen Landwirtschaftsbetriebe in Abbildung 3 zeigt im Durchschnitt der Betriebsformgruppen ein überdurchschnittliches Ergebnis der kleinen Gruppe der Veredlungsbetriebe.

© LELF

Die ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe (n=22) erreichten im Wirtschaftsjahr 2024/25 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von nur 116 Euro je Hektar und verzeichnen somit einen starken Rückgang gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert um 40 Prozent, gegenüber dem Vorjahr um 48 Prozent (Abbildung 4). Ursachen hierfür finden sich neben dem niedrigen Niveau der Naturalerträge und Verkaufserlöse in wachsenden Aufwendungen für Betriebsmittel, Personal und sonstige Aufwendungen. Wegen der verminderten Rentabilität war die Liquidität teilweise knapp, die eingesetzten Produktionsfaktoren konnte nur zu rund zwei Drittel entlohnt werden. Nettoinvestitionen in Höhe von 43 Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen betriebliches Wachstum und somit im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens.

Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen.

In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 234 Testbetriebe festzustellen, dass 42 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2024/25 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 45 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 39 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Der Anteil betroffener Betriebe ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund zwei Fünftel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 51 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf.

Die ökologisch wirtschaftenden Haupterwerbsbetriebe (n=22) erreichten im Wirtschaftsjahr 2024/25 einen durchschnittlichen Gewinn in Höhe von nur 116 Euro je Hektar und verzeichnen somit einen starken Rückgang gegenüber dem fünfjährigen Mittelwert um 40 Prozent, gegenüber dem Vorjahr um 48 Prozent (Abbildung 4). Ursachen hierfür finden sich neben dem niedrigen Niveau der Naturalerträge und Verkaufserlöse in wachsenden Aufwendungen für Betriebsmittel, Personal und sonstige Aufwendungen. Wegen der verminderten Rentabilität war die Liquidität teilweise knapp, die eingesetzten Produktionsfaktoren konnte nur zu rund zwei Drittel entlohnt werden. Nettoinvestitionen in Höhe von 43 Euro je Hektar im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre veranschaulichen betriebliches Wachstum und somit im Mittel der Betriebe den Erhalt vorhandenen Vermögens.

Unabhängig von der Rechts-, Bewirtschaftungs- und Betriebsform sind die Einkommensdifferenzen zwischen den einzelnen Betrieben und Erfolgsgruppen immens und innerhalb der jeweiligen Auswertungsgruppe deutlich höher als zwischen ihnen.

In diesem Zusammenhang ist für die ausgewerteten 234 Testbetriebe festzustellen, dass 42 Prozent von ihnen für das Wirtschaftsjahr 2024/25 einen negativen Cashflow III aufweisen. Rund 45 Prozent der Betriebe verzeichnen eine negative Eigenkapitalveränderung und 39 Prozent eine Fremdkapitaldeckung II kleiner 100 Prozent. Einzelbetrieblich bieten alle drei Kennwerte Anhaltspunkte für eine drohende Überschuldung. Der Anteil betroffener Betriebe ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Ursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage in rund zwei Fünftel der landwirtschaftlichen Unternehmen sind vielfältig: Wetter-, Markt- und Politikrisiken, verminderte Öffentliche Zahlungen, Management- und Nachwuchsprobleme. Diese Umstände schlagen sich auch in der Investitionsbereitschaft der Landwirte nieder: 51 Prozent der Betriebe weisen Nettoinvestitionen kleiner Null auf.

Ansprechpartnerin

Ansprechpartner:
Vorname:
Cornelia
Nachname:
Harnack
Organisationsname:
Abteilung Landwirtschaft
Abteilung:
Referat Agrarökonomie
E-Mail:
cornelia.harnack@­lelf.brandenburg.de

Organisation und Durchführung des Schulobstprogramms des Landes Brandenburg

Das Land Brandenburg förderte in der Vergangenheit den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln zur Verteilung an Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg.

Hierfür hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zuletzt im Jahr 2024 mit der Umsetzung der achten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst beauftragt. Für den Erwerb von Äpfeln wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. 

Das Land Brandenburg förderte in der Vergangenheit den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln zur Verteilung an Kinder im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg.

Hierfür hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zuletzt im Jahr 2024 mit der Umsetzung der achten Auflage eines Landesprogramms für Schulobst beauftragt. Für den Erwerb von Äpfeln wurden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. 

Zahlen und Fakten 2024

213 Einrichtungen erhielten Bewilligungsbescheide über insgesamt 88.767,69 Euro. Der Einkauf von 33.755 Kilogramm Äpfeln für 29.513 Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen wurde damit gefördert. Lediglich 10 Antragsteller reichten nach ihrer Zulassung zum Förderverfahren keinen Antrag auf Bewilligung ein. Dadurch konnten 11.232,31 Euro nicht zur Auszahlung gelangen.

Die Grenzen für die Beteiligung am Programm wurden auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro festgelegt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Träger einer Bildungseinrichtung bis Ende Oktober zur Teilnahme am Landesförderprogramm zugelassen werden. Unter den Begünstigten befinden sich 118 Kitas, 80 Schulen und 25 Horte. Damit bewegt sich das Interesse am Förderprogramm auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 230 Anmeldungen.

Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 223 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt. 

Durch die Förderung der Bildungsträger kann auch eine gewisse Wertschöpfung in der Region gehalten werden. So erwarben 148 Bildungseinrichtungen Äpfel aus brandenburgischer Erzeugung. 

Nach acht Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit fünf Jahren werden nur knapp 90.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Dadurch bleiben Mittel unausgezahlt die für die Förderung explizit zur Verfügung gestellt wurden. Mit diesen von den Antragstellern nicht abgerufenen Mitteln könnten einige der zunächst im Rahmen der Zulassungsrunde interessierten Antragsteller, aber aufgrund einer vorzeitigen Mittelausschöpfung nicht mehr in die Zulassungsauswahl geratenen Bildungsträger, zusätzlich gefördert werden. Zukünftig wäre daher ein vollständiger Mittelabruf durch die Begünstigten, oder aber eine vorausschauende Bedarfsanmeldung der Träger der Bildungseinrichtungen wünschenswert um über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ein Maximum an Kindern mit Schulobstäpfeln versorgen zu können. 

213 Einrichtungen erhielten Bewilligungsbescheide über insgesamt 88.767,69 Euro. Der Einkauf von 33.755 Kilogramm Äpfeln für 29.513 Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen wurde damit gefördert. Lediglich 10 Antragsteller reichten nach ihrer Zulassung zum Förderverfahren keinen Antrag auf Bewilligung ein. Dadurch konnten 11.232,31 Euro nicht zur Auszahlung gelangen.

Die Grenzen für die Beteiligung am Programm wurden auf minimal 200 Euro und maximal 500 Euro festgelegt. Die Anmeldungen aus den Bildungseinrichtungen erfolgten nach Eröffnung des Programmes recht zügig. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Träger einer Bildungseinrichtung bis Ende Oktober zur Teilnahme am Landesförderprogramm zugelassen werden. Unter den Begünstigten befinden sich 118 Kitas, 80 Schulen und 25 Horte. Damit bewegt sich das Interesse am Förderprogramm auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 230 Anmeldungen.

Mit dem Auszahlungsantrag gaben die Bildungseinrichtungen Auskunft über die Herkunft der verteilten Äpfel und die Anzahl der Kinder, welche diese Früchte erhielten. In 223 Bildungseinrichtungen wurden Brandenburger Äpfel verteilt. 

Durch die Förderung der Bildungsträger kann auch eine gewisse Wertschöpfung in der Region gehalten werden. So erwarben 148 Bildungseinrichtungen Äpfel aus brandenburgischer Erzeugung. 

Nach acht Jahren Brandenburger Schulobstprogramm wird folgendes Fazit gezogen: Seit fünf Jahren werden nur knapp 90.000 Euro von den zur Verfügung stehenden 100.000 Euro abgerufen. Dadurch bleiben Mittel unausgezahlt die für die Förderung explizit zur Verfügung gestellt wurden. Mit diesen von den Antragstellern nicht abgerufenen Mitteln könnten einige der zunächst im Rahmen der Zulassungsrunde interessierten Antragsteller, aber aufgrund einer vorzeitigen Mittelausschöpfung nicht mehr in die Zulassungsauswahl geratenen Bildungsträger, zusätzlich gefördert werden. Zukünftig wäre daher ein vollständiger Mittelabruf durch die Begünstigten, oder aber eine vorausschauende Bedarfsanmeldung der Träger der Bildungseinrichtungen wünschenswert um über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel ein Maximum an Kindern mit Schulobstäpfeln versorgen zu können. 

© LELF

Eine Analyse der letzten 7 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Seit nunmehr drei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist. 

Eine Analyse der letzten 7 Jahre zeigt, das Budget von 100.000 Euro wird zunehmend von Kitas und Horten abgerufen. Seit nunmehr drei Jahren beanspruchen Kitas und Horte den höheren Anteil wie in Abbildung 1 ersichtlich ist. 

© LELF

Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1.977 Kinder verringert. Abbildung 2 zeigt, dass der Anteil der Kinder in den Schulen den in den Kitas und Horten dabei übertrifft.

Die Anzahl der begünstigten Kinder hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1.977 Kinder verringert. Abbildung 2 zeigt, dass der Anteil der Kinder in den Schulen den in den Kitas und Horten dabei übertrifft.

© LELF

Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden. So hat  sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig verringert beziehungsweise auf einem dem Vorjahr ähnlichen Niveau gehalten. 

Auf Grund der über die Jahre steigenden Preise können bei gleichbleibendem Budget entsprechend weniger Äpfel gekauft werden. So hat  sich die Menge der verteilten Äpfel insgesamt geringfügig verringert beziehungsweise auf einem dem Vorjahr ähnlichen Niveau gehalten. 

© LELF

Durchschnittlich wurden 1,14 Kilogramm Äpfel auf ein Kind verteilt. Im Vorjahr waren es noch 1,20 Kilogramm Äpfel pro Kind.  Kitas und Horte stechen hier mit einem überdurchschnittlichen Apfeleinsatz von 1,56 Kilogramm pro Kind im Vergleich zu den Schulträgern mit 0,83 Kilogramm je Kind positiv hervor. Abbildung 3 zeigt die insgesamt verteilten Äpfel in Kilogramm und Abbildung 4 die verteilten Äpfel je Kind.

Durchschnittlich wurden 1,14 Kilogramm Äpfel auf ein Kind verteilt. Im Vorjahr waren es noch 1,20 Kilogramm Äpfel pro Kind.  Kitas und Horte stechen hier mit einem überdurchschnittlichen Apfeleinsatz von 1,56 Kilogramm pro Kind im Vergleich zu den Schulträgern mit 0,83 Kilogramm je Kind positiv hervor. Abbildung 3 zeigt die insgesamt verteilten Äpfel in Kilogramm und Abbildung 4 die verteilten Äpfel je Kind.

© LELF

Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge pro Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6.

Dass die Schulen die Äpfel in der Regel preiswerter einkaufen als Kitas und Horte stellt Abbildung 5 dar. Zusammen mit der geringeren Menge pro Kind in Schulen ist der Zuwendungsbetrag je Kind in den Schulen auch am geringsten. Darauf verweist Abbildung 6.

© LELF

Damit einhergehend lässt sich der Zuwendungsbetrag in Euro je Kind bestimmen was in Abbildung 6 ersichtlich ist. In Kitas und Horten kamen einem Kind damit im Jahr 2024  4,32 Euro zu Gute, während es in den Schulen mit 2,04 Euro pro Kind weniger als die Hälfte war.

Damit einhergehend lässt sich der Zuwendungsbetrag in Euro je Kind bestimmen was in Abbildung 6 ersichtlich ist. In Kitas und Horten kamen einem Kind damit im Jahr 2024  4,32 Euro zu Gute, während es in den Schulen mit 2,04 Euro pro Kind weniger als die Hälfte war.

Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.

Die Umsetzung des Schulobstprogramms wurde durch den Zentralen technischen Prüfdienst des LELF in drei Bildungseinrichtungen überprüft. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.