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Berateranerkennung

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Käfer
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Der Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) vom 17. Februar 2026 regelt die Anerkennung von Beratungsfachkräften auf den Gebieten der Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin. Die Anerkennung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/2115 für die Länder Brandenburg und Berlin bescheinigt den Beratern eine nachgewiesene Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung zu den ausgewiesenen Beratungssteckbriefen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Anerkennung auf den Gebieten Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus zuständig. 

Die Kontaktdaten und Beratungssteckbriefe der jeweiligen Berater/-innen werden auf der Internetseite des Dienstleistungsportals der Landesverwaltung Brandenburg https://service.brandenburg.de in den Listen 

Die Anerkennung erfolgt auf Antrag (siehe bei den Weiterführenden Informationen unter Antragsformulare), welcher einschließlich aller geforderten Anlagen vollständig und unterschrieben an die zuständige Anerkennungsstelle per E- Mail oder im Original per Post zu richten ist:

Der Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) vom 17. Februar 2026 regelt die Anerkennung von Beratungsfachkräften auf den Gebieten der Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin. Die Anerkennung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2021/2115 für die Länder Brandenburg und Berlin bescheinigt den Beratern eine nachgewiesene Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung zu den ausgewiesenen Beratungssteckbriefen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist für die Anerkennung auf den Gebieten Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus zuständig. 

Die Kontaktdaten und Beratungssteckbriefe der jeweiligen Berater/-innen werden auf der Internetseite des Dienstleistungsportals der Landesverwaltung Brandenburg https://service.brandenburg.de in den Listen 

Die Anerkennung erfolgt auf Antrag (siehe bei den Weiterführenden Informationen unter Antragsformulare), welcher einschließlich aller geforderten Anlagen vollständig und unterschrieben an die zuständige Anerkennungsstelle per E- Mail oder im Original per Post zu richten ist:

Organisation
Organisation:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Standort
Straße:
Dorfstraße 1
PLZ Ort:
14513 Teltow
Ansprechpartner:
Abteilung:
Referat Agrarökonomie
E-Mail:
berateranerkennung@­lelf.brandenburg.de

Die Anlagen beinhalten:

  • den Nachweis über einen einschlägigen Hochschulabschluss und den beruflichen Werdegang, Lebenslauf und Arbeitszeugnisse,
  • eine beratungsmethodische Qualifikation, 
  • mindestens drei Referenzen von landwirtschaftlichen Unternehmen bei denen eine Beratung durchgeführt wurde und
  • den Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung vor Antragstellung.

Die Anlagen beinhalten:

  • den Nachweis über einen einschlägigen Hochschulabschluss und den beruflichen Werdegang, Lebenslauf und Arbeitszeugnisse,
  • eine beratungsmethodische Qualifikation, 
  • mindestens drei Referenzen von landwirtschaftlichen Unternehmen bei denen eine Beratung durchgeführt wurde und
  • den Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung vor Antragstellung.

Weitere Hinweise

Hinweise zu den Fortbildungen

Zum Zwecke der Qualitätssicherung bildet sich die Beratungsfachkraft regelmäßig – fachlich und methodisch – fort. Die Qualifizierung ist durch die Teilnahme an mindestens zwei und maximal vier sich unterscheidenden Fortbildungen (fachlich oder beratungsmethodisch) pro Kalenderjahr nachzuweisen. Eine einzelne Fortbildung hat eine Dauer von mindestens drei Stunden zu erfüllen. Eine mehrtägige Fortbildung zählt nur als eine Fortbildung. Der Gesamtumfang der nachzuweisenden Fortbildungen beträgt zwei Arbeitstage - 16 Stunden. Der Nachweis erfolgt durch eine Teilnahmebestätigung, welche Informationen zum zeitlichen Umfang und zu Inhalten der Fortbildung enthält. Zur Nachweiserbringung kann die Muster-Teilnahmebestätigung verwendet werden. Der Nachweis ist unaufgefordert bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres zu übermitteln, um die Anerkennung für ein weiteres Kalenderjahr aufrechtzuerhalten. Zudem führt die Beratungsfachkraft einen digitalen Nachweis über die von ihr eingereichten Fortbildungsnachweise in einem auf dieser Internetseite jährlich zur Verfügung gestelltem Nachweis-Formular (Excel-Dokument).

Wenn die jährlichen Fortbildungen durch die Beratungsfachkräfte nicht erbracht und nachgewiesen werden können, erlischt die Anerkennung. Ist die Anerkennung erloschen, darf ein Antrag auf erneute Anerkennung frühestens nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag der Aberkennung, gestellt werden.

Beachten Sie die Hinweise im Merkblatt.

Zum Zwecke der Qualitätssicherung bildet sich die Beratungsfachkraft regelmäßig – fachlich und methodisch – fort. Die Qualifizierung ist durch die Teilnahme an mindestens zwei und maximal vier sich unterscheidenden Fortbildungen (fachlich oder beratungsmethodisch) pro Kalenderjahr nachzuweisen. Eine einzelne Fortbildung hat eine Dauer von mindestens drei Stunden zu erfüllen. Eine mehrtägige Fortbildung zählt nur als eine Fortbildung. Der Gesamtumfang der nachzuweisenden Fortbildungen beträgt zwei Arbeitstage - 16 Stunden. Der Nachweis erfolgt durch eine Teilnahmebestätigung, welche Informationen zum zeitlichen Umfang und zu Inhalten der Fortbildung enthält. Zur Nachweiserbringung kann die Muster-Teilnahmebestätigung verwendet werden. Der Nachweis ist unaufgefordert bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres zu übermitteln, um die Anerkennung für ein weiteres Kalenderjahr aufrechtzuerhalten. Zudem führt die Beratungsfachkraft einen digitalen Nachweis über die von ihr eingereichten Fortbildungsnachweise in einem auf dieser Internetseite jährlich zur Verfügung gestelltem Nachweis-Formular (Excel-Dokument).

Wenn die jährlichen Fortbildungen durch die Beratungsfachkräfte nicht erbracht und nachgewiesen werden können, erlischt die Anerkennung. Ist die Anerkennung erloschen, darf ein Antrag auf erneute Anerkennung frühestens nach Ablauf von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag der Aberkennung, gestellt werden.

Beachten Sie die Hinweise im Merkblatt.

Hinweise zur beratungsmethodischen Qualifikation

Der Nachweis der beratungsmethodischen Qualifikation muss mit einem Dokument, wie zum Beispiel einem Zertifikat, Zeugnis oder einer Teilnahmebescheinigung erfolgen. Verschiedene Anbieter bieten einen Abschluss im Bereich Beratungsmethodische Kompetenz. Die geforderten Inhalte der Qualifizierung müssen den Merkmalen der Qualifikations- und Kompetenzentwicklung für Beratungskräfte im ländlichen Raum Europas – CECRA (Certificate for European Consultants in Rural Areas) entsprechen. Ein abgeschlossenes CECRA-Modul bescheinigt eine beratungsmethodische Qualifikation. Module mit anderen Bezeichnungen oder von anderen Anbietern müssen mindestens eintägigen Umfang aufweisen und inhaltlich vergleichbar mit den CECRA-Modulen sein. Eine Übersicht über kommende Schulungstermine bietet beispielsweise die Internationale Akademie für Ländliche Beratung (IALB).

Der Nachweis der beratungsmethodischen Qualifikation muss mit einem Dokument, wie zum Beispiel einem Zertifikat, Zeugnis oder einer Teilnahmebescheinigung erfolgen. Verschiedene Anbieter bieten einen Abschluss im Bereich Beratungsmethodische Kompetenz. Die geforderten Inhalte der Qualifizierung müssen den Merkmalen der Qualifikations- und Kompetenzentwicklung für Beratungskräfte im ländlichen Raum Europas – CECRA (Certificate for European Consultants in Rural Areas) entsprechen. Ein abgeschlossenes CECRA-Modul bescheinigt eine beratungsmethodische Qualifikation. Module mit anderen Bezeichnungen oder von anderen Anbietern müssen mindestens eintägigen Umfang aufweisen und inhaltlich vergleichbar mit den CECRA-Modulen sein. Eine Übersicht über kommende Schulungstermine bietet beispielsweise die Internationale Akademie für Ländliche Beratung (IALB).

Bildungsserver Agrar (B&B Agrar)

Die Plattform B&B Agrar des Bildungsservers Agrar vom Bundersinformationszentrum Landwirtschaft beschäftigt sich bundesweit mit Bildung und Beratung im Agrarbereich. Sie greift Themen aus der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf und beantwortet Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, inklusive der entsprechenden Beratungsmethoden.

Die Plattform B&B Agrar des Bildungsservers Agrar vom Bundersinformationszentrum Landwirtschaft beschäftigt sich bundesweit mit Bildung und Beratung im Agrarbereich. Sie greift Themen aus der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf und beantwortet Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, inklusive der entsprechenden Beratungsmethoden.

Weiterführende Informationen

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