Tierzucht und Tierhaltung


Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg.

Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF.

In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder, Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT).

Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert.

Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltung. Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches.

Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg.

Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF.

In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder, Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT).

Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert.

Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltung. Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches.

Zahlen und Fakten

  • Tierzuchtrechtliche Kontrollen

    Gegenstand der Kontrollen sind die Einhaltung der Anerkennungs- beziehungsweise Zulassungsvoraussetzungen. Dazu gehört beispielsweise die ordnungsgemäße Umsetzung der genehmigten Zuchtprogramme durch die Zuchtverbände für Rind, Schwein und Pferd sowie Schaf und Ziege. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 40 Kontrollen realisiert werden. Davon entfielen auf die Tierart Rind 18, auf die Tierarten Schaf und Ziege 5 und auf die Tierart Pferd 13 Kontrollen. Bezogen auf die Tierart Schwein konnte mit Blick auf Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg sowie einer abnehmenden Anzahl an Zuchtbetrieben eine Kontrolle realisiert werden.

    Ein Teil der Tätigkeit bezieht sich auf den Prüfungsbeisitz in Lehrgängen zum Erreichen einer lebenslang gültigen Berechtigung für die Durchführung der künstlichen Besamung bei Rind, Schwein und Pferd. Die anerkannten Ausbildungsstätten realisierten 14 Lehrgänge mit 133 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet.

    Kontrollen zur Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen der sechs nach Brandenburger Bienenzuchtgesetz staatlich anerkannten Bienenbelegstellen ergänzen die Überwachung im tierzüchterischen Bereich.

    Gegenstand der Kontrollen sind die Einhaltung der Anerkennungs- beziehungsweise Zulassungsvoraussetzungen. Dazu gehört beispielsweise die ordnungsgemäße Umsetzung der genehmigten Zuchtprogramme durch die Zuchtverbände für Rind, Schwein und Pferd sowie Schaf und Ziege. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 40 Kontrollen realisiert werden. Davon entfielen auf die Tierart Rind 18, auf die Tierarten Schaf und Ziege 5 und auf die Tierart Pferd 13 Kontrollen. Bezogen auf die Tierart Schwein konnte mit Blick auf Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg sowie einer abnehmenden Anzahl an Zuchtbetrieben eine Kontrolle realisiert werden.

    Ein Teil der Tätigkeit bezieht sich auf den Prüfungsbeisitz in Lehrgängen zum Erreichen einer lebenslang gültigen Berechtigung für die Durchführung der künstlichen Besamung bei Rind, Schwein und Pferd. Die anerkannten Ausbildungsstätten realisierten 14 Lehrgänge mit 133 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet.

    Kontrollen zur Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen der sechs nach Brandenburger Bienenzuchtgesetz staatlich anerkannten Bienenbelegstellen ergänzen die Überwachung im tierzüchterischen Bereich.

  • Leistungsprüfungen

Weiterführende Informationen

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