Bienen


Zum Aufgabengebiet im Bereich Bienenzucht und -haltung gehören die Anerkennung und Überwachung von Bienenbelegstellen nach dem Brandenburgischen Bienenzuchtgesetz sowie die Bearbeitung von Fördermaßnahmen für Imker und Imkerverbände im Land Brandenburg.
Förderung der Bienenhaltung
Das Land Brandenburg gewährt auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse.
Zum Aufgabengebiet im Bereich Bienenzucht und -haltung gehören die Anerkennung und Überwachung von Bienenbelegstellen nach dem Brandenburgischen Bienenzuchtgesetz sowie die Bearbeitung von Fördermaßnahmen für Imker und Imkerverbände im Land Brandenburg.
Förderung der Bienenhaltung
Das Land Brandenburg gewährt auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse.
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Gegenstände der Förderung (unter anderem)
- Erstausstattung von Neuimkern zur erstmaligen Einrichtung einer Imkerei
- Maßnahmen zur Schulung und Fortbildung für Imker
- Aufbau, Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen
- Beschaffung technischer Geräte für die Honigerzeugung oder Varroosebekämpfung
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroose
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bienenhonig
- Forschungsprojekte der Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.
- Erstausstattung von Neuimkern zur erstmaligen Einrichtung einer Imkerei
- Maßnahmen zur Schulung und Fortbildung für Imker
- Aufbau, Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen
- Beschaffung technischer Geräte für die Honigerzeugung oder Varroosebekämpfung
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroose
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bienenhonig
- Forschungsprojekte der Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.
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Zuwendungsempfänger
- Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
- Landesverband der Buckfastimker Berlin-Brandenburg e.V.
- Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.
Die Förderung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg über die Gewährung von Beihilfen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedigungen für Bienenzuchterzeugnisse vom 1. Juli 2019.
Die Förderung der Erstausstattung von Neuimkern realisiert der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. auf Grundlage der Anweisung zur Durchführung der Förderung von Neuimkern. Gefördert wird der Neukauf von Ausrüstungsgütern für die Imkerei mit bis zu 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt mit maximal 1.000 Euro je Zuwendungsempfänger.
- Landesverband Brandenburgischer Imker e.V.
- Landesverband der Buckfastimker Berlin-Brandenburg e.V.
- Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.
Die Förderung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg über die Gewährung von Beihilfen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedigungen für Bienenzuchterzeugnisse vom 1. Juli 2019.
Die Förderung der Erstausstattung von Neuimkern realisiert der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. auf Grundlage der Anweisung zur Durchführung der Förderung von Neuimkern. Gefördert wird der Neukauf von Ausrüstungsgütern für die Imkerei mit bis zu 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt mit maximal 1.000 Euro je Zuwendungsempfänger.
Schutz der staatlich anerkannten Bienenbelegstellen
Die Zucht standortangepasster, friedfertiger und leistungsfähiger Bienen ist eine wichtige Voraussetzung für die Bienenhaltung mit einem hohen Anteil von Imkereien in der Nähe und innerhalb von Siedlungen. Das Brandenburgische Bienenzuchtgesetz (BbgBienG) vom 08. Januar 1996 dient der Sicherung der Reinpaarung, insbesondere der in Brandenburg weit verbreiteten Rasse Carnica und eröffnet in diesem Sinne die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung von Bienenbelegstellen.
Zur Umsetzung des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes erließen die jeweils zuständigen Kreisordnungsbehörden einen Schutzbereich mit einem Radius von zehn Kilometern um die staatlich anerkannten Bienenbelegstellen. Im Schutzbereich dürfen im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August außer den Drohnenvölkern der Bienenbelegstelle nur solche Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle entsprechen.
Die Zucht standortangepasster, friedfertiger und leistungsfähiger Bienen ist eine wichtige Voraussetzung für die Bienenhaltung mit einem hohen Anteil von Imkereien in der Nähe und innerhalb von Siedlungen. Das Brandenburgische Bienenzuchtgesetz (BbgBienG) vom 08. Januar 1996 dient der Sicherung der Reinpaarung, insbesondere der in Brandenburg weit verbreiteten Rasse Carnica und eröffnet in diesem Sinne die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung von Bienenbelegstellen.
Zur Umsetzung des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes erließen die jeweils zuständigen Kreisordnungsbehörden einen Schutzbereich mit einem Radius von zehn Kilometern um die staatlich anerkannten Bienenbelegstellen. Im Schutzbereich dürfen im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August außer den Drohnenvölkern der Bienenbelegstelle nur solche Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle entsprechen.