Verpachtung landeseigener Fischereirechte

Im Fachgebiet Fischerei des LELF werden im Auftrag des für die Fischerei zuständigen Ministeriums die landeseigenen Fischereirechte Brandenburgs in rund 350 Fischereipachtverträgen verwaltet. Sie beziehen sich auf circa 500 Gewässer mit einer Fläche von etwa 27.000 Hektar. Für viele Seen und Flüsse werden zur Erreichung von Umwelt- und Naturschutzzielen spezielle Vereinbarungen mit den entsprechenden Fischereipächtern getroffen.

Das Land Brandenburg ist in 7 Fischereigenossenschaften der insgesamt 17 Fischereibezirke Brandenburgs Mitglied. Dort werden die Interessen des Landes durch das LELF vertreten.

Im Fachgebiet Fischerei des LELF werden im Auftrag des für die Fischerei zuständigen Ministeriums die landeseigenen Fischereirechte Brandenburgs in rund 350 Fischereipachtverträgen verwaltet. Sie beziehen sich auf circa 500 Gewässer mit einer Fläche von etwa 27.000 Hektar. Für viele Seen und Flüsse werden zur Erreichung von Umwelt- und Naturschutzzielen spezielle Vereinbarungen mit den entsprechenden Fischereipächtern getroffen.

Das Land Brandenburg ist in 7 Fischereigenossenschaften der insgesamt 17 Fischereibezirke Brandenburgs Mitglied. Dort werden die Interessen des Landes durch das LELF vertreten.

Registrierung gewerblicher Aalfangbetriebe (Aalregister)

Die Führung des Aalregisters erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007, die gewerbliche Aalfänger verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Gegenwärtig sind 88 Fischereiunternehmen erfasst, die gewerbsmäßig Speiseaale fangen.

Die Führung des Aalregisters erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007, die gewerbliche Aalfänger verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Gegenwärtig sind 88 Fischereiunternehmen erfasst, die gewerbsmäßig Speiseaale fangen.

Genehmigung für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Fischarten (Aquakultur)

Für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Fischarten in Aquakulturanlagen gilt Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007. Nicht heimische und gebietsfremde Fischarten dürfen nur nach Genehmigung in geschlossenen Aquakulturanlagen gehalten werden. Sie werden im LELF registriert. Das Register umfasst aktuell 6 Eintragungen.

Für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Fischarten in Aquakulturanlagen gilt Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007. Nicht heimische und gebietsfremde Fischarten dürfen nur nach Genehmigung in geschlossenen Aquakulturanlagen gehalten werden. Sie werden im LELF registriert. Das Register umfasst aktuell 6 Eintragungen.

Anerkennung von Anglerprüfern

Entsprechend der Brandenburger Verordnung über die Anglerprüfung sind gegenwärtig 10 natürliche Personen und der Landesanglerverband Brandenburg e. V. mit 46 Akteuren als zuständige Stellen für die Durchführung von Anglerprüfungen in Brandenburg zugelassen.

Entsprechend der Brandenburger Verordnung über die Anglerprüfung sind gegenwärtig 10 natürliche Personen und der Landesanglerverband Brandenburg e. V. mit 46 Akteuren als zuständige Stellen für die Durchführung von Anglerprüfungen in Brandenburg zugelassen.

Veröffentlichung der Gewässer mit einem nachgewiesenen Maränenbestand im Land Brandenburg

Das LELF veröffentlicht auf Grundlage der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) die ausgewiesenen Maränen-Gewässer in Brandenburg. Siehe bei "Weiterführende Informationen" unter Downloads.

Das LELF veröffentlicht auf Grundlage der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) die ausgewiesenen Maränen-Gewässer in Brandenburg. Siehe bei "Weiterführende Informationen" unter Downloads.

Weiterführende Informationen

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