Berufsausbildung
Berufsausbildung
Am 29. November 2019 hat der Bundesrat dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) mit großer Mehrheit zugestimmt. Ziel der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist, die duale berufliche Bildung in Deutschland zu stärken.
Das Berufsbildungsgesetz ist zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten.
Am 29. November 2019 hat der Bundesrat dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) mit großer Mehrheit zugestimmt. Ziel der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist, die duale berufliche Bildung in Deutschland zu stärken.
Das Berufsbildungsgesetz ist zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten.
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1. Berufsausbildungsvertrag
und dazugehörige InformationenFolgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:
- Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
- individueller Ausbildungsplan,
- sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).
Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.
Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:
- Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
- individueller Ausbildungsplan,
- sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).
Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.
Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)
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1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
3. Speicherort wählen und speichern.
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Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)
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Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen. -
1.1 Anlage Teilzeitausbildung
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1.2 Anlagen Überbetriebliche Ausbildung
Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.Tierwirt/Tierwirtin in den Fachrichtungen
Tierwirt/Tierwirtin in den Fachrichtungen
Gärtner/Gärtnerin in den Fachrichtungen
Gärtner/Gärtnerin in den Fachrichtungen
Pferdewirt/Pferdewirtin in den Fachrichtungen
Pferdewirt/Pferdewirtin in den Fachrichtungen
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1.3 Anlage Änderungsvertrag
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1.4 Gesetze und Verordnungen
Gesetze
Gesetze
Verordnungen
Verordnungen
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2. Schriftlicher Ausbildungsnachweis
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3. Aktuelle Pflanzenlisten des Landes Brandenburg
Gärtner/Gärtnerin in den Fachrichtungen
Gärtner/Gärtnerin in den Fachrichtungen
Helfer/Helferin im Gartenbau in den Fachrichtungen
Helfer/Helferin im Gartenbau in den Fachrichtungen
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4. Handreichungen für die berufspraktische Ausbildung
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5. Regelungen und Rahmenpläne für die Helferausbildung
Prüfungswesen
An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
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1. Termine
Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:
Termine Prüfungen Ferientermin Zwischenprüfung 2024 02.02.2024 05.02. bis 09.02.2024 Winterprüfung 2024 02.02.2024 05.02. bis 09.02.2024 Sommerprüfung 2024 21.06.2024 18.07. bis 31.08.2024 Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025 Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025 Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:
Termine Prüfungen Ferientermin Zwischenprüfung 2024 02.02.2024 05.02. bis 09.02.2024 Winterprüfung 2024 02.02.2024 05.02. bis 09.02.2024 Sommerprüfung 2024 21.06.2024 18.07. bis 31.08.2024 Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025 Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025 -
2. Prüfungsgebühren
Anträge und Formulare
Anträge und Formulare
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3.1 Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
3.1.1 Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
3.1.1 Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
Pflichtanlagen zu 3.1.1 für
Pflichtanlagen zu 3.1.1 für
3.1.2 Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zu 3.1.1
3.1.2 Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zu 3.1.1
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3.2 Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
3.2.1 Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Abs. 2 BBiG
3.2.1 Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Abs. 2 BBiG
Pflichtanlagen zu 3.2.1 für
Pflichtanlagen zu 3.2.1 für
3.2.2 Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zu 3.2.1
3.2.2 Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zu 3.2.1
3.2.3 Rücktritt von der Abschlussprüfung
3.2.3 Rücktritt von der Abschlussprüfung
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3.3 Antrag auf Nachteilsausgleich nach Paragraf 65 Berufsbildungsgesetz
Hilfsmittel
Hilfsmittel
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Prüfungspools
Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs
Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.
Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.
Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.
Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs
Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.
Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.
Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.