Pflanzengesundheit
Aufgabe und Ziel der Pflanzengesundheit ist es, das Einschleppen und die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und schädlichen Organismen zu verhindern. Eine zentrale Rolle spielen dabei Kontrollen, ob Pflanzen oder andere Materialien, die importiert oder exportiert werden, frei von Quarantäneschadorganismen und anderen Krankheiten beziehungsweise Schädlingen sind. Dies betrifft - in je unterschiedlichem Umfang - sowohl professionelle wie auch private Pflanzenfreundinnen und -freunde.
Aufgabe und Ziel der Pflanzengesundheit ist es, das Einschleppen und die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und schädlichen Organismen zu verhindern. Eine zentrale Rolle spielen dabei Kontrollen, ob Pflanzen oder andere Materialien, die importiert oder exportiert werden, frei von Quarantäneschadorganismen und anderen Krankheiten beziehungsweise Schädlingen sind. Dies betrifft - in je unterschiedlichem Umfang - sowohl professionelle wie auch private Pflanzenfreundinnen und -freunde.
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Pflanzengesundheitsverordnung
Am 14. Dezember 2019 traten die Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und die Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen in Kraft. Mit den Verordnungen soll eine Vereinheitlichung der Kontrollanforderungen sowie der Kontrollverfahren nunmehr auch im Bereich der Pflanzengesundheit und damit ein erhöhter Schutz in der Union vor der Einschleppung und Verbreitung besonders gefährlicher Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten gewährleistet werden.
Mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung sind neue Vorgaben zum Ausstellen von Pflanzenpässen in Kraft getreten. So werden alle Pflanzen zum Anpflanzen pflanzenpasspflichtig. Mit den neuen formellen Anforderungen an das Ausstellen der Pflanzenpässe werden ihr Bekanntheitsgrad und der Wiedererkennungswert erhöht.
Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen finden Sie in der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Pflanzenpass
Weitere Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Registrierungspflicht des Unternehmers. Registriert werden unter anderem
- Unternehmer, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in die Union einführen (Importeure), für die ein Pflanzenpass innerhalb der Union erforderlich ist,
- Unternehmer, die Waren exportieren, die ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen (Exporteure)
- außerdem Unternehmer, die gemäß Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031ermächtigt sind, Pflanzenpässe auszustellen,
- sowie Unternehmer, die ermächtigt sind, Markierungen nach Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/2031 anzubringen (Behandler/ Verpacker)
Einen Überblick über Regelungen zur Registrierung der Unternehmer können Sie der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Registrierung von Unternehmern entnehmen.
Alle bisher verabschiedeten neuen EU-Regelungen im Überblick
Am 14. Dezember 2019 traten die Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und die Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen in Kraft. Mit den Verordnungen soll eine Vereinheitlichung der Kontrollanforderungen sowie der Kontrollverfahren nunmehr auch im Bereich der Pflanzengesundheit und damit ein erhöhter Schutz in der Union vor der Einschleppung und Verbreitung besonders gefährlicher Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten gewährleistet werden.
Mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung sind neue Vorgaben zum Ausstellen von Pflanzenpässen in Kraft getreten. So werden alle Pflanzen zum Anpflanzen pflanzenpasspflichtig. Mit den neuen formellen Anforderungen an das Ausstellen der Pflanzenpässe werden ihr Bekanntheitsgrad und der Wiedererkennungswert erhöht.
Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen finden Sie in der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Pflanzenpass
Weitere Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Registrierungspflicht des Unternehmers. Registriert werden unter anderem
- Unternehmer, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in die Union einführen (Importeure), für die ein Pflanzenpass innerhalb der Union erforderlich ist,
- Unternehmer, die Waren exportieren, die ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen (Exporteure)
- außerdem Unternehmer, die gemäß Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031ermächtigt sind, Pflanzenpässe auszustellen,
- sowie Unternehmer, die ermächtigt sind, Markierungen nach Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/2031 anzubringen (Behandler/ Verpacker)
Einen Überblick über Regelungen zur Registrierung der Unternehmer können Sie der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Registrierung von Unternehmern entnehmen.
Alle bisher verabschiedeten neuen EU-Regelungen im Überblick
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Informationen zu Handel, Import, Export und innergemeinschaftlichen Verbringen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Verpackungsholz
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Unionsquarantäneschadorganismen und invasive gebietsfremde Arten
Quarantäneschadorganismen sind durch die EU als besonders gefährlich eingestufte Organismen, die an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu Schäden führen. Daher soll ihre Einschleppung und Verbreitung in der EU möglichst verhindert werden. Als invasive Arten werden gebietsfremde Pflanzen und Schaderreger bezeichnet, die die heimische biologische Vielfalt bedrohen und deren Ausbreitung deshalb verhindert werden soll.
Aktuelle Informationen zum Auftreten, zur Überwachung, Kontrolle und besonderen Maßnahmen bei Quarantäneschadorganismen an Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Verpackungsholz sowie zu neuen Invasiven Arten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.
Quarantäneschadorganismen sind durch die EU als besonders gefährlich eingestufte Organismen, die an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu Schäden führen. Daher soll ihre Einschleppung und Verbreitung in der EU möglichst verhindert werden. Als invasive Arten werden gebietsfremde Pflanzen und Schaderreger bezeichnet, die die heimische biologische Vielfalt bedrohen und deren Ausbreitung deshalb verhindert werden soll.
Aktuelle Informationen zum Auftreten, zur Überwachung, Kontrolle und besonderen Maßnahmen bei Quarantäneschadorganismen an Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Verpackungsholz sowie zu neuen Invasiven Arten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.
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Pflanzengesundheitskontrolle am Flughafen Berlin-Brandenburg
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse unterliegen im internationalen Handel, aber auch im privaten Reiseverkehr bestimmten internationalen Rechtsnormen. Aktuelle Informationen zum Reiseverkehr mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, Einfuhrbedingungen sowie Einfuhrverboten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse unterliegen im internationalen Handel, aber auch im privaten Reiseverkehr bestimmten internationalen Rechtsnormen. Aktuelle Informationen zum Reiseverkehr mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, Einfuhrbedingungen sowie Einfuhrverboten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.
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Themen und Berichte
Internationales Jahr der Pflanzengesundheit - Das Jahr 2020 ist durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit“ (IYPH) ausgerufen worden. Weiterlesen
Internationales Jahr der Pflanzengesundheit - Das Jahr 2020 ist durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit“ (IYPH) ausgerufen worden. Weiterlesen
Das JKI warnt in seiner Presseinformation Nummer 11 vom 17. August 2020, unbestellte Pflanzensamen nicht aussäen. Weiterlesen
Das JKI warnt in seiner Presseinformation Nummer 11 vom 17. August 2020, unbestellte Pflanzensamen nicht aussäen. Weiterlesen
Neues gefährliches Pflanzenvirus befällt Tomaten und Paprika - Die ersten Ansaaten von Tomaten und Paprika sind erfolgt; viele Landwirte, aber auch Kleingärtner beobachten wieder erwartungsvoll das Wachsen der Pflanzen. Ein neues Virus könnte ihnen allerdings einen Strich durch die Rechnung machen. Es ist zwar für den Menschen ungefährlich, kann aber bei Tomaten, Paprika oder Peperoni große Schäden verursachen. Weiterlesen
Neues gefährliches Pflanzenvirus befällt Tomaten und Paprika - Die ersten Ansaaten von Tomaten und Paprika sind erfolgt; viele Landwirte, aber auch Kleingärtner beobachten wieder erwartungsvoll das Wachsen der Pflanzen. Ein neues Virus könnte ihnen allerdings einen Strich durch die Rechnung machen. Es ist zwar für den Menschen ungefährlich, kann aber bei Tomaten, Paprika oder Peperoni große Schäden verursachen. Weiterlesen
Der Asiatische Laubholzbockkäfer - Die Pflanzengesundheitskontrolle des Landes Brandenburg bittet die Bevölkerung dringend um Unterstützung, um frühzeitig jeden Befall der einheimischen Bäume mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer Anoplophora glabripennis im Öffentlichen Grün wie auch im Wald rechtzeitig zu erkennen, zu bekämpfen, seine Einschleppung zu verhindern und gesunde Bäume zu schützen. Weiterlesen
Der Asiatische Laubholzbockkäfer - Die Pflanzengesundheitskontrolle des Landes Brandenburg bittet die Bevölkerung dringend um Unterstützung, um frühzeitig jeden Befall der einheimischen Bäume mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer Anoplophora glabripennis im Öffentlichen Grün wie auch im Wald rechtzeitig zu erkennen, zu bekämpfen, seine Einschleppung zu verhindern und gesunde Bäume zu schützen. Weiterlesen
Der Japankäfer – ein Schädling – viele Wirtspflanzenarten – großes Schadpotenzial - Der Japankäfer ist nur circa einen Zentimeter groß, kleiner als eine 1-Cent-Münze. Er hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Sein besonderes Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Weiterlesen
Der Japankäfer – ein Schädling – viele Wirtspflanzenarten – großes Schadpotenzial - Der Japankäfer ist nur circa einen Zentimeter groß, kleiner als eine 1-Cent-Münze. Er hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Sein besonderes Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Weiterlesen