Der Japankäfer – ein Schädling – viele Wirtspflanzenarten – großes Schadpotenzial
Beschreibung
Der Japankäfer ist nur circa einen Zentimeter groß, kleiner als eine 1-Cent-Münze. Er hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Sein besonderes Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist das Verhalten des Japankäfers bei Bedrohung: er spreizt ein Beinpaar im rechten Winkel vom Körper weg. Verwechselt wird der Japankäfer oft mit dem Gartenlaubkäfer (siehe Bild) oder dem größeren Rosenkäfer, heimischen Arten, die keine nennenswerten Schäden verursachen.
Der Japankäfer ist nur circa einen Zentimeter groß, kleiner als eine 1-Cent-Münze. Er hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf und braune Flügel. Sein besonderes Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist das Verhalten des Japankäfers bei Bedrohung: er spreizt ein Beinpaar im rechten Winkel vom Körper weg. Verwechselt wird der Japankäfer oft mit dem Gartenlaubkäfer (siehe Bild) oder dem größeren Rosenkäfer, heimischen Arten, die keine nennenswerten Schäden verursachen.
Vorkommen in der EU
Das ursprüngliche Befallsgebiet von Popillia japonica in Italien (Erstfund in der Europäischen Union) breitet sich weiter aus und reicht inzwischen bis ins Schweizer Tessin und südlich über Mailand hinaus. Nördlich der Alpen wurde der Japankäfer erstmals im Jahr 2021 in Basel entdeckt. Später in Zürich, in der Nähe des Flughafens. Klimatisch scheint der Käfer sehr anpassungsfähig zu sein – in den Alpen wurde eine Population jenseits von 1700 m über dem Meeresspiegel entdeckt.
Inzwischen gibt es in Deutschland, neben dem von der Schweiz nach Baden-Württemberg hineinreichenden Befallsgebiet, ein Ausbruchsgebiet in Hessen in der Gemeinde Trebur. Im Jahr 2025 wurden wenige Käfer in Fallen entdeckt, jedoch vermutlich nicht der Hotspot. Seit Flugbeginn im Jahr 2026 wurden täglich mehrere hundert Exemplare in Fallen gefangen.
Das ursprüngliche Befallsgebiet von Popillia japonica in Italien (Erstfund in der Europäischen Union) breitet sich weiter aus und reicht inzwischen bis ins Schweizer Tessin und südlich über Mailand hinaus. Nördlich der Alpen wurde der Japankäfer erstmals im Jahr 2021 in Basel entdeckt. Später in Zürich, in der Nähe des Flughafens. Klimatisch scheint der Käfer sehr anpassungsfähig zu sein – in den Alpen wurde eine Population jenseits von 1700 m über dem Meeresspiegel entdeckt.
Inzwischen gibt es in Deutschland, neben dem von der Schweiz nach Baden-Württemberg hineinreichenden Befallsgebiet, ein Ausbruchsgebiet in Hessen in der Gemeinde Trebur. Im Jahr 2025 wurden wenige Käfer in Fallen entdeckt, jedoch vermutlich nicht der Hotspot. Seit Flugbeginn im Jahr 2026 wurden täglich mehrere hundert Exemplare in Fallen gefangen.
Ausbreitungswege
Wie die Käfer tatsächlich in die einzelnen Gebiete gelangten, ist nicht nachweisbar. Funde von einzelnen Tieren in Fallen an Verkehrsrouten, die von den Befallsgebieten in andere Gebiete führen, legen den Schluss nahe, dass der Japankäfer als blinder Passagier verschleppt werden kann. Funde in Koffern von Reisenden, in Schnellzügen oder in Verpackungen (wie der Fund eines toten Exemplares mit Autoteilen aus Italien im Jahr 2024 im Land Brandenburg) belegen das. Ein Exemplar wurde in einer Falle in einer Brandenburger Baumschule im Land Brandenburg gefunden.
Wie die Käfer tatsächlich in die einzelnen Gebiete gelangten, ist nicht nachweisbar. Funde von einzelnen Tieren in Fallen an Verkehrsrouten, die von den Befallsgebieten in andere Gebiete führen, legen den Schluss nahe, dass der Japankäfer als blinder Passagier verschleppt werden kann. Funde in Koffern von Reisenden, in Schnellzügen oder in Verpackungen (wie der Fund eines toten Exemplares mit Autoteilen aus Italien im Jahr 2024 im Land Brandenburg) belegen das. Ein Exemplar wurde in einer Falle in einer Brandenburger Baumschule im Land Brandenburg gefunden.
Überwachung in Brandenburg
Durch den Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg werden an ausgewählten Risikostandorten (am Flughafen mit den Verbindungen nach Mailand und Zürich, in Gewerbegebieten oder an Transitstrecken) Lockstofffallen zur Erhebung des Vorkommens aufgestellt.
Die Fallen (siehe Foto) sind mit einem Lockstoff versehen und als Fallen für den Japankäfer (Popillia japonica) gekennzeichnet. Sie sind mit einer eindeutigen Nummer versehen.
Die Fallen werden durch geschultes Personal regelmäßig kontrolliert. Bitte helfen Sie mit, diese Kontrollen abzusichern, in dem Sie die Fallen weder berühren noch entleeren.
Durch den Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg werden an ausgewählten Risikostandorten (am Flughafen mit den Verbindungen nach Mailand und Zürich, in Gewerbegebieten oder an Transitstrecken) Lockstofffallen zur Erhebung des Vorkommens aufgestellt.
Die Fallen (siehe Foto) sind mit einem Lockstoff versehen und als Fallen für den Japankäfer (Popillia japonica) gekennzeichnet. Sie sind mit einer eindeutigen Nummer versehen.
Die Fallen werden durch geschultes Personal regelmäßig kontrolliert. Bitte helfen Sie mit, diese Kontrollen abzusichern, in dem Sie die Fallen weder berühren noch entleeren.
Möglicher Schaden
Aufgrund seines breiten Wirtspflanzenspektrums und seiner Biologie stellt dieser Käfer eine Bedrohung für den Anbau von Pflanzen und das Ökosystem dar. Er kann viele Pflanzenarten nachhaltig schädigen und vermehrt sich sehr schnell. Der Japankäfer besitzt ein enormes Schadpotenzial für den Obst- und Pflanzenbau, aber auch für den Forst und für Hausgärten. Er frisst in den Befallsgebieten an über 300 Wirtspflanzen. An Bäumen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanzen werden stark geschwächt oder können absterben. Große Schäden an Wiesen und Rasenflächen können auch die Larven anrichten: Die Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte Grasflächen ab, die Larven fressen die Graswurzeln und hinterlassen braune Flächen mit abgestorbenen Pflanzen. Popillia japonica ist ein Unionsquarantäneschädling, der im Gebiet der Europäischen Union auftritt. Wegen seines besonders hohen Schadpotentials wurde er gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1702 in der Europäiischen Union als Schädling mit besonderer Priorität eingestuft.
Aufgrund seines breiten Wirtspflanzenspektrums und seiner Biologie stellt dieser Käfer eine Bedrohung für den Anbau von Pflanzen und das Ökosystem dar. Er kann viele Pflanzenarten nachhaltig schädigen und vermehrt sich sehr schnell. Der Japankäfer besitzt ein enormes Schadpotenzial für den Obst- und Pflanzenbau, aber auch für den Forst und für Hausgärten. Er frisst in den Befallsgebieten an über 300 Wirtspflanzen. An Bäumen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanzen werden stark geschwächt oder können absterben. Große Schäden an Wiesen und Rasenflächen können auch die Larven anrichten: Die Weibchen legen ihre Eier bevorzugt in feuchte Grasflächen ab, die Larven fressen die Graswurzeln und hinterlassen braune Flächen mit abgestorbenen Pflanzen. Popillia japonica ist ein Unionsquarantäneschädling, der im Gebiet der Europäischen Union auftritt. Wegen seines besonders hohen Schadpotentials wurde er gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1702 in der Europäiischen Union als Schädling mit besonderer Priorität eingestuft.
Was ist zu tun?
Aufgrund dieser diversen Funde sollte bei professionellen Transporten und privaten und geschäftlichen Reisen aus oder durch die Befallsgebiete in Italien (Lombardei, Tessin, Venetien), Schweiz (Tessin, Basel, Zürich), Baden-Württemberg (Freiburg im Breisgau, Lörrach) und Hessen (Trebur) besondere Sorgfalt hinsichtlich der Verschleppung von Japankäfern erfolgen. Sowohl Reisegepäck, Fahrzeuge, Verpackungen aller Art bis hin zu Containern sollten auf das Vorhandensein des Japankäfers untersucht werden. Gefundene Tiere sind zu vernichten oder zu konservieren und dem für den Ort des Fundes zuständigen Pflanzenschutzdienst zu melden.
Eine besondere Gefahr besteht bei der Verbringung von Pflanzen aus den Befallsgebieten. Der kleine Käfer (ungefähr so groß wie eine Kaffeebohne) kann sehr leicht in Blüten und an Pflanzenteilen übersehen werden. Die größte Gefahr besteht allerdings bei der Verbringung von Pflanzen zum Anpflanzen in Töpfen mit Erde oder bei der Entnahme von Pflanzen aus der freien Natur. Hier können für das bloße Auge unsichtbar alle Entwicklungsstadien des Japankäfers (Ei, Larve, Puppe, ausgewachsenes Insekt) enthalten sein. Der Kauf von Pflanzen zum Anpflanzen sollte ausschließlich bei Händlern erfolgen, die die Anforderungen des Pflanzenschutzdienstes bezüglich Popillia japonica einhalten.
Für Unternehmen (zum Beispiel Baumschulen, Zierpflanzenbetriebe, Handelseinrichtungen) gilt das insbesondere bei Bezug von Waren aus abgegrenzten Gebieten (Das Verbringen ist unter bestimmten Anforderungen erlaubt). Zusätzlich sollten sich diese Anwender über die Handelsrouten ihrer Waren informieren und gegebenenfalls auf andere Herkünfte ausweichen.
Weitere Informationen zum Japankäfer finden Sie unten in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads.
Aufgrund dieser diversen Funde sollte bei professionellen Transporten und privaten und geschäftlichen Reisen aus oder durch die Befallsgebiete in Italien (Lombardei, Tessin, Venetien), Schweiz (Tessin, Basel, Zürich), Baden-Württemberg (Freiburg im Breisgau, Lörrach) und Hessen (Trebur) besondere Sorgfalt hinsichtlich der Verschleppung von Japankäfern erfolgen. Sowohl Reisegepäck, Fahrzeuge, Verpackungen aller Art bis hin zu Containern sollten auf das Vorhandensein des Japankäfers untersucht werden. Gefundene Tiere sind zu vernichten oder zu konservieren und dem für den Ort des Fundes zuständigen Pflanzenschutzdienst zu melden.
Eine besondere Gefahr besteht bei der Verbringung von Pflanzen aus den Befallsgebieten. Der kleine Käfer (ungefähr so groß wie eine Kaffeebohne) kann sehr leicht in Blüten und an Pflanzenteilen übersehen werden. Die größte Gefahr besteht allerdings bei der Verbringung von Pflanzen zum Anpflanzen in Töpfen mit Erde oder bei der Entnahme von Pflanzen aus der freien Natur. Hier können für das bloße Auge unsichtbar alle Entwicklungsstadien des Japankäfers (Ei, Larve, Puppe, ausgewachsenes Insekt) enthalten sein. Der Kauf von Pflanzen zum Anpflanzen sollte ausschließlich bei Händlern erfolgen, die die Anforderungen des Pflanzenschutzdienstes bezüglich Popillia japonica einhalten.
Für Unternehmen (zum Beispiel Baumschulen, Zierpflanzenbetriebe, Handelseinrichtungen) gilt das insbesondere bei Bezug von Waren aus abgegrenzten Gebieten (Das Verbringen ist unter bestimmten Anforderungen erlaubt). Zusätzlich sollten sich diese Anwender über die Handelsrouten ihrer Waren informieren und gegebenenfalls auf andere Herkünfte ausweichen.
Weitere Informationen zum Japankäfer finden Sie unten in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads.
Meldung von Verdacht oder festgestelltem Auftreten
Bei Auftreten oder Verdacht des Auftretens von Popillia japonica besteht eine unverzügliche Meldepflicht für jede Person an den jeweils zuständigen Pflanzenschutzdienst mit der Angabe aller notwendigen Informationen zum Auftreten oder den Verdacht des Auftretens.
Für die Meldung im Land Brandenburg soll möglichst das auf den Internetseiten der Pflanzengesundheitskontrolle veröffentlichte Meldeformular verwendet und per E-Mail an pgk_uqs@lelf.brandenburg.de geschickt werden. Dort werden die Bilder ausgewertet und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen. Meldungen sind auch telefonisch möglich: 0335 60676-2101.
Bei Auftreten oder Verdacht des Auftretens von Popillia japonica besteht eine unverzügliche Meldepflicht für jede Person an den jeweils zuständigen Pflanzenschutzdienst mit der Angabe aller notwendigen Informationen zum Auftreten oder den Verdacht des Auftretens.
Für die Meldung im Land Brandenburg soll möglichst das auf den Internetseiten der Pflanzengesundheitskontrolle veröffentlichte Meldeformular verwendet und per E-Mail an pgk_uqs@lelf.brandenburg.de geschickt werden. Dort werden die Bilder ausgewertet und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen. Meldungen sind auch telefonisch möglich: 0335 60676-2101.