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Erwachsene ohne Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und das, was sie können. Auf dem Arbeitsmarkt werden sie deshalb leicht übersehen und unterschätzt.

Seit Jahresbeginn ist es möglich berufliche Kompetenzen durch eine zuständige Stelle bewerten zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit wurden im Berufsbildungsgesetz (Paragrafen 50b. ff BBiG) geschaffen. Als Referenzberuf für die Bewertung dient ein anerkannter Ausbildungsberuf.

Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren ist ein Mindestalter von 25 Jahren. Außerdem müssen die Personen im Referenzberuf langjährige Erfahrung nachweisen. Diese muss mindestens den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken. Im Referenzberuf darf kein Berufsabschluss vorliegen. Da das gesamte Verfahren in Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Für Menschen mit Behinderung gibt es Sonderregelungen, zu denen die zuständige Stelle gerne informiert.

Abhängig vom Ergebnis bescheinigt die Zuständige Stelle Brandenburg die vollständige oder die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die teilweise Vergleichbarkeit bescheinigt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Herrn Dr. Gernod Bilke (siehe Kontakt).

Erwachsene ohne Berufsabschluss haben es in der Arbeitswelt nicht immer leicht. Ihnen fehlt ein anerkannter Nachweis über ihr fachliches Knowhow und das, was sie können. Auf dem Arbeitsmarkt werden sie deshalb leicht übersehen und unterschätzt.

Seit Jahresbeginn ist es möglich berufliche Kompetenzen durch eine zuständige Stelle bewerten zu lassen. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit wurden im Berufsbildungsgesetz (Paragrafen 50b. ff BBiG) geschaffen. Als Referenzberuf für die Bewertung dient ein anerkannter Ausbildungsberuf.

Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren ist ein Mindestalter von 25 Jahren. Außerdem müssen die Personen im Referenzberuf langjährige Erfahrung nachweisen. Diese muss mindestens den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken. Im Referenzberuf darf kein Berufsabschluss vorliegen. Da das gesamte Verfahren in Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Für Menschen mit Behinderung gibt es Sonderregelungen, zu denen die zuständige Stelle gerne informiert.

Abhängig vom Ergebnis bescheinigt die Zuständige Stelle Brandenburg die vollständige oder die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die teilweise Vergleichbarkeit bescheinigt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Herrn Dr. Gernod Bilke (siehe Kontakt).