Internationales Jahr der Pflanzengesundheit 2020

Freiland Langerwisch
© LELF
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Das Jahr 2020 ist durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit“ (IYPH) ausgerufen worden.

Durch den weltweiten Handel mit Pflanzen, Früchten, Samen, Holz und anderen pflanzlichen Erzeugnissen erhöht sich das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten, die bei uns noch nicht vorkommen und gegen die es keine Bekämpfungsmaßnahmen gibt. Gleiches gilt für den immer stärker wachsenden weltweiten Reiseverkehr. Und auch der fortschreitende Klimawandel ist ein Einfallstor für die Einschleppung und Ausbreitung neuer Schadorganismen. Daraus folgt ein zunehmendes Risiko für den Naturhaushalt, die Umwelt, die Wirtschaft - und damit auch für den Menschen.

Das Jahr 2020 ist durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit“ (IYPH) ausgerufen worden.

Durch den weltweiten Handel mit Pflanzen, Früchten, Samen, Holz und anderen pflanzlichen Erzeugnissen erhöht sich das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten, die bei uns noch nicht vorkommen und gegen die es keine Bekämpfungsmaßnahmen gibt. Gleiches gilt für den immer stärker wachsenden weltweiten Reiseverkehr. Und auch der fortschreitende Klimawandel ist ein Einfallstor für die Einschleppung und Ausbreitung neuer Schadorganismen. Daraus folgt ein zunehmendes Risiko für den Naturhaushalt, die Umwelt, die Wirtschaft - und damit auch für den Menschen.

International Year of Plant Health Web Button
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Die Pflanzengesundheitskontrolle tritt mit ihrem vielseitigen Aufgabenspektrum diesem Schadensrisiko entgegen und dient so dem Schutz der vorhandenen Lebensräume: Um die Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern, dürfen nur solche Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse in den Handel gelangen, die den strengen Anforderungen der Pflanzengesundheit genügen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird beim Import und Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen kontrolliert. Die amtliche Kontrolle erfolgt auf der Basis der geltenden Rechtsvorschriften, die mit dem neuen Pflanzengesundheitsrecht seit dem 14. Dezember 2019 Anwendung finden. Aber nicht nur die Pflanzen werden kontrolliert, auch dem Verpackungsholz schenken die Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes ihre Aufmerksamkeit, denn gerade hierüber gelangen viele Schädlinge zu uns. Daneben werden die Pflanzenbestände in Produktionsbetrieben mindestens einmal jährlich auf gefährliche Schaderreger kontrolliert.

5. Mai 2020

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Die Pflanzengesundheitskontrolle tritt mit ihrem vielseitigen Aufgabenspektrum diesem Schadensrisiko entgegen und dient so dem Schutz der vorhandenen Lebensräume: Um die Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen zu verhindern, dürfen nur solche Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse in den Handel gelangen, die den strengen Anforderungen der Pflanzengesundheit genügen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird beim Import und Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen kontrolliert. Die amtliche Kontrolle erfolgt auf der Basis der geltenden Rechtsvorschriften, die mit dem neuen Pflanzengesundheitsrecht seit dem 14. Dezember 2019 Anwendung finden. Aber nicht nur die Pflanzen werden kontrolliert, auch dem Verpackungsholz schenken die Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes ihre Aufmerksamkeit, denn gerade hierüber gelangen viele Schädlinge zu uns. Daneben werden die Pflanzenbestände in Produktionsbetrieben mindestens einmal jährlich auf gefährliche Schaderreger kontrolliert.

5. Mai 2020

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