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Qualifizierungsbausteine für Teilnehmende im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich einer Werkstatt oder anderer Leistungsanbieter gemäß §60 SGB IX für Menschen mit Behinderungen des Landes Brandenburg

Qualifizierungsbausteine auf der Grundlage der Ausbildungsregelungen der Grünen Berufe in Brandenburg

Gültigkeit der Qualifizierungsbausteine und ihre Verwendung

Die hier aufgeführten Qualifizierungsbausteine wurden von der Zuständigen Stelle bestätigt. Qualifizierungsbausteine finden ausschließlich Anwendung in den Werkstätten oder anderer Leistungsanbieter gemäß Paragraf 60 SGB IX für Menschen mit Behinderung des Landes Brandenburg und dienen als Empfehlung. 

Die aufgeführten Qualifizierungsbausteine können kostenfrei heruntergeladen werden. Die vorliegende Form kann vervielfältigt und für die Durchführung verwendet werden. Die Veränderung der Unterlage oder die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige Zustimmung der Zuständigen Stelle des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg

Neu entwickelte Qualifizierungsbausteine sind ausdrücklich nur mit ihrer Bestätigung durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg gültig.

Nach ihrer Bestätigung werden sie hier veröffentlicht.

Gültigkeit der Qualifizierungsbausteine und ihre Verwendung

Die hier aufgeführten Qualifizierungsbausteine wurden von der Zuständigen Stelle bestätigt. Qualifizierungsbausteine finden ausschließlich Anwendung in den Werkstätten oder anderer Leistungsanbieter gemäß Paragraf 60 SGB IX für Menschen mit Behinderung des Landes Brandenburg und dienen als Empfehlung. 

Die aufgeführten Qualifizierungsbausteine können kostenfrei heruntergeladen werden. Die vorliegende Form kann vervielfältigt und für die Durchführung verwendet werden. Die Veränderung der Unterlage oder die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige Zustimmung der Zuständigen Stelle des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg

Neu entwickelte Qualifizierungsbausteine sind ausdrücklich nur mit ihrer Bestätigung durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg gültig.

Nach ihrer Bestätigung werden sie hier veröffentlicht.

Grundlagen

Grundlage zur Durchführung des Berufsbildungsbereiches bildet das Fachkonzept der Agentur für Arbeit für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (HEGA06/2010). Hier werden die Aufgaben wie folgt definiert: „Aufgabe des Berufsbildungsbereichs ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes die personale Entwicklung der Teilnehmer zu fördern, ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln und sie auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der WfbM oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Durch die Zuständige Stelle bestätigte Qualifikationsbausteine sind integraler Bestandteil dieser Strategie. Sie sollen:

  • erlangte Qualifikationen nachweisen,
  • die Möglichkeit des Zugangs zum ersten Arbeitsmarkt eröffnen und
  • mögliche anschließende Ausbildungen durch belegte Basisfertigkeiten erleichtern.

Grundlagen

Grundlage zur Durchführung des Berufsbildungsbereiches bildet das Fachkonzept der Agentur für Arbeit für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (HEGA06/2010). Hier werden die Aufgaben wie folgt definiert: „Aufgabe des Berufsbildungsbereichs ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes die personale Entwicklung der Teilnehmer zu fördern, ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten planmäßig zu entwickeln und sie auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der WfbM oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Durch die Zuständige Stelle bestätigte Qualifikationsbausteine sind integraler Bestandteil dieser Strategie. Sie sollen:

  • erlangte Qualifikationen nachweisen,
  • die Möglichkeit des Zugangs zum ersten Arbeitsmarkt eröffnen und
  • mögliche anschließende Ausbildungen durch belegte Basisfertigkeiten erleichtern.

Zielgruppen / Zieldimensionen

Die berufliche Bildung soll "durch fachpraktische und theoretische Unterweisungen darauf abzielen, die Teilnehmer auch für die Wahrnehmung aufbauender und ergänzender externer Bildungsangebote zu befähigen, welche sich an den Ausbildungsregelungen nach Paragraf 66 BBiG/ Paragraf 42 HWO orientieren“ (HEGA 06/2010). Grundlage für die Qualifizierungsbausteine bilden daher die im Vorfeld genannten Ausbildungsregelungen.

Die Teilnehmenden, die über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, sollen eine anknüpfungsfähige berufliche Bildung erhalten, die ihre Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steigert. Die Bildungsinhalte im Bereich der beruflichen Bildung innerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sollen darüber hinaus im Kontext der regulären Ausbildung nachvollziehbar und vergleichbar dargestellt werden können.

Mit Hilfe der Bestätigung der Qualifizierungsbausteine durch die entsprechende Zuständige Stelle sollen die Bildungsinhalte der Werkstätten oder anderer Leistungsanbieter gemäß Paragraf 60 SGB IX anerkannt werden, wodurch der Bezug zur regulären Ausbildung hergestellt wird. Eine Anrechnung der Qualifizierungsbausteine auf eine gegebenenfalls spätere Ausbildungszeit erfolgt jedoch nicht.

Die genannten Qualifizierungsbausteine richten sich an Teilnehmende im Berufsbildungsbereich und Beschäftigte im Arbeitsbereich der WfbM. Es handelt sich dabei um Personen, „die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können“. Die gesetzliche Grundlage findet sich im SGB IX Paragraf 219 Absatz 1.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg koordiniert und berät im Prozess der Entwicklung und Antragstellung möglicher Qualifizierungsbausteine. Dies zielt im Kern darauf ab, den gesellschaftlichen Auftrag der Förderung von Inklusion voranzutreiben und das in der UN- Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung umzusetzen. 

Werkstätten für behinderte Menschen können durch die Umsetzung anerkannter Qualifizierungen ihren Bildungsauftrag in der Gesellschaft mehr in den Focus rücken und sich auch als Einrichtung der beruflichen Bildung darstellen. Die anerkannte Qualifizierung spielt eine entscheidende Rolle bei der Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben. Sie unterstützt somit die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags der Werkstätten (siehe SGB IX Paragraf 219 ff). Dies gewinnt besonders vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion und kritischen Betrachtung der Eingliederungserfolge von Werkstätten an Bedeutung. Entscheidend für die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist die Übereinstimmung mit den Anforderungen potenzieller Betriebe.

Zielgruppen / Zieldimensionen

Die berufliche Bildung soll "durch fachpraktische und theoretische Unterweisungen darauf abzielen, die Teilnehmer auch für die Wahrnehmung aufbauender und ergänzender externer Bildungsangebote zu befähigen, welche sich an den Ausbildungsregelungen nach Paragraf 66 BBiG/ Paragraf 42 HWO orientieren“ (HEGA 06/2010). Grundlage für die Qualifizierungsbausteine bilden daher die im Vorfeld genannten Ausbildungsregelungen.

Die Teilnehmenden, die über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, sollen eine anknüpfungsfähige berufliche Bildung erhalten, die ihre Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt steigert. Die Bildungsinhalte im Bereich der beruflichen Bildung innerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sollen darüber hinaus im Kontext der regulären Ausbildung nachvollziehbar und vergleichbar dargestellt werden können.

Mit Hilfe der Bestätigung der Qualifizierungsbausteine durch die entsprechende Zuständige Stelle sollen die Bildungsinhalte der Werkstätten oder anderer Leistungsanbieter gemäß Paragraf 60 SGB IX anerkannt werden, wodurch der Bezug zur regulären Ausbildung hergestellt wird. Eine Anrechnung der Qualifizierungsbausteine auf eine gegebenenfalls spätere Ausbildungszeit erfolgt jedoch nicht.

Die genannten Qualifizierungsbausteine richten sich an Teilnehmende im Berufsbildungsbereich und Beschäftigte im Arbeitsbereich der WfbM. Es handelt sich dabei um Personen, „die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können“. Die gesetzliche Grundlage findet sich im SGB IX Paragraf 219 Absatz 1.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg koordiniert und berät im Prozess der Entwicklung und Antragstellung möglicher Qualifizierungsbausteine. Dies zielt im Kern darauf ab, den gesellschaftlichen Auftrag der Förderung von Inklusion voranzutreiben und das in der UN- Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung umzusetzen. 

Werkstätten für behinderte Menschen können durch die Umsetzung anerkannter Qualifizierungen ihren Bildungsauftrag in der Gesellschaft mehr in den Focus rücken und sich auch als Einrichtung der beruflichen Bildung darstellen. Die anerkannte Qualifizierung spielt eine entscheidende Rolle bei der Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben. Sie unterstützt somit die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags der Werkstätten (siehe SGB IX Paragraf 219 ff). Dies gewinnt besonders vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion und kritischen Betrachtung der Eingliederungserfolge von Werkstätten an Bedeutung. Entscheidend für die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderung ist die Übereinstimmung mit den Anforderungen potenzieller Betriebe.

Prüfung/ Bescheinigung

Die Überprüfung der Zielerreichung soll einen theoretischen und einen praktischen Teil beinhalten. Die theoretischen Fragestellungen müssen dabei zielgruppenspezifisch erstellt werden. Das bedeutet, dass Fragen einfach formuliert und bei Bedarf bildhaft unterstützt werden. Für Menschen mit einer Leseeinschränkung soll es die Möglichkeit der mündlichen Prüfung geben.

Der praktische Teil soll einen konkreten Arbeitsauftrag des entsprechenden Qualifizierungsbausteines mit einem anschließenden Fachgespräch beinhalten.
Die Bewertung für beide Teile der Prüfung erfolgt mittels eines Punktesystems, das in Form einer entsprechenden Matrix ermittelt wird.

Das Konzept zur inhaltlichen Struktur und Form der Prüfung soll gemeinsam mit der Zuständigen Stelle erarbeitet und konkretisiert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Prüfungen sich auf die zuvor vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen, um sicherzustellen, dass die geprüften Inhalte angemessen erfasst werden können und die Prüflinge über das erforderliche Wissen und Können verfügen.

Die Bestätigung des Konzeptes erfolgt durch die zuständige Stelle.

Das Fachpersonal des jeweiligen Berufsfeldes kann die Prüfungen in den Werkstätten beziehungsweise anderen Leistungsanbietern durchführen. Kooperationen der Werkstätten/ Leistungsanbieter sind an der Stelle denkbar und wünschenswert.

Ein Zeugnis/ eine Teilnahmebescheinigung über erworbene Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit wird durch die jeweiligen Werkstätten/ Leistungsanbieter ausgestellt.

Prüfung/ Bescheinigung

Die Überprüfung der Zielerreichung soll einen theoretischen und einen praktischen Teil beinhalten. Die theoretischen Fragestellungen müssen dabei zielgruppenspezifisch erstellt werden. Das bedeutet, dass Fragen einfach formuliert und bei Bedarf bildhaft unterstützt werden. Für Menschen mit einer Leseeinschränkung soll es die Möglichkeit der mündlichen Prüfung geben.

Der praktische Teil soll einen konkreten Arbeitsauftrag des entsprechenden Qualifizierungsbausteines mit einem anschließenden Fachgespräch beinhalten.
Die Bewertung für beide Teile der Prüfung erfolgt mittels eines Punktesystems, das in Form einer entsprechenden Matrix ermittelt wird.

Das Konzept zur inhaltlichen Struktur und Form der Prüfung soll gemeinsam mit der Zuständigen Stelle erarbeitet und konkretisiert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Prüfungen sich auf die zuvor vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen, um sicherzustellen, dass die geprüften Inhalte angemessen erfasst werden können und die Prüflinge über das erforderliche Wissen und Können verfügen.

Die Bestätigung des Konzeptes erfolgt durch die zuständige Stelle.

Das Fachpersonal des jeweiligen Berufsfeldes kann die Prüfungen in den Werkstätten beziehungsweise anderen Leistungsanbietern durchführen. Kooperationen der Werkstätten/ Leistungsanbieter sind an der Stelle denkbar und wünschenswert.

Ein Zeugnis/ eine Teilnahmebescheinigung über erworbene Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit wird durch die jeweiligen Werkstätten/ Leistungsanbieter ausgestellt.

Bestätigte Qualifizierungsbausteine

Weitere Berufe folgen demnächst.

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