Sachkunde im Pflanzenschutz


Sachkunde im Pflanzenschutz
Es werden Schulungen zu pflanzenschutzrechtlichen Aspekten für Händler, Berater sowie Anwender von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt.
Die Abnahme von Sachkundeprüfungen gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung für Anwender und Händler von Pflanzenschutzmitteln erfolgt zu verschiedenen Terminen.
Als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die berufliche Anwendung oder das gewerbsmäßige in Verkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Anleitung und Beaufsichtigung von nicht Sachkundigen oder die Beratung über den Pflanzenschutz gilt der Sachkundeausweis im Scheckkartenformat.
Anzeige von gewerblicher Tätigkeit mit Pflanzenschutzmitteln
Laut Pflanzenschutzgesetz muß eine amtliche Registrierung gewerblicher Unternehmen, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, zum Pflanzenschutzmitteleinsatz beraten oder Pflanzenschutzmittel für andere anwenden, erfolgen:
Pflanzenschutzgeräte
Maschinen und Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, unterliegen einer gesetzlichen Kontrollpflicht im Abstand von drei Jahren (6 Kalenderhalbjahre). Die Prüfung und Vergabe der Prüfplakette erfolgt in den vom Pflanzenschutzdienst amtlich anerkannten Kontrollwerkstätten für Pflanzenschutzmaschinen und -geräte im Land Brandenburg.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Pflanzenschutzgeräte (z.B. Gießwägen, Schlauchspritzen etc.) bis auf die Schulter- und Rückengetragenen Geräte nach der neuen Geräteverordnung der Prüfpflicht unterliegen.
Sachkunde im Pflanzenschutz
Es werden Schulungen zu pflanzenschutzrechtlichen Aspekten für Händler, Berater sowie Anwender von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt.
Die Abnahme von Sachkundeprüfungen gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung für Anwender und Händler von Pflanzenschutzmitteln erfolgt zu verschiedenen Terminen.
Als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die berufliche Anwendung oder das gewerbsmäßige in Verkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Anleitung und Beaufsichtigung von nicht Sachkundigen oder die Beratung über den Pflanzenschutz gilt der Sachkundeausweis im Scheckkartenformat.
Anzeige von gewerblicher Tätigkeit mit Pflanzenschutzmitteln
Laut Pflanzenschutzgesetz muß eine amtliche Registrierung gewerblicher Unternehmen, die mit Pflanzenschutzmitteln handeln, zum Pflanzenschutzmitteleinsatz beraten oder Pflanzenschutzmittel für andere anwenden, erfolgen:
Pflanzenschutzgeräte
Maschinen und Geräte, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, unterliegen einer gesetzlichen Kontrollpflicht im Abstand von drei Jahren (6 Kalenderhalbjahre). Die Prüfung und Vergabe der Prüfplakette erfolgt in den vom Pflanzenschutzdienst amtlich anerkannten Kontrollwerkstätten für Pflanzenschutzmaschinen und -geräte im Land Brandenburg.
Bitte beachten Sie, dass die meisten Pflanzenschutzgeräte (z.B. Gießwägen, Schlauchspritzen etc.) bis auf die Schulter- und Rückengetragenen Geräte nach der neuen Geräteverordnung der Prüfpflicht unterliegen.