Anmeldung an der Antragssoftware mit “authega“

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Für die Anmeldung am webbasierten Antragsprogramm wird aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt. Die Anmeldung erfordert zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort. Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.

Voraussetzung für den Erhalt des Softwarezertifikates ist der Besitz einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer).

Mit Vergabe einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer) wurden Ihre Daten im System erfasst. Ihre Bewilligungsbehörde wird nach erfolgter Nutzereinrichtung die Zusendung der Aktivierungsdaten für die „authega“-Registrierung veranlassen.

Sie erhalten per E-Mail eine Aktivierungs-ID und per Post einen Aktivierungs-Code. Diese Aktivierungsdaten sind 90 Tage gültig.

Für Antragsteller mit vorhandener BNR-ZD wurde der Versand der Aktivierungsdaten einmalig generiert. Hierbei wurden die E-Mail-Adresse und Postadresse genutzt, die bei Ihrer Bewilligungsbehörde hinterlegt sind.

Liegt Ihnen die E-Mail mit der Aktivierungs-ID oder der Brief mit dem Aktivierungs-Code nicht vor, wenden Sie sich bitte an Ihre Bewilligungsbehörde. Diese wird mit Ihnen die hinterlegten Daten abgleichen und den Vorgang zur Generierung neuer Aktivierungsdaten einleiten.

Mit Erhalt der Aktivierungsdaten können Sie mit der Registrierung bei „authega“ beginnen.
Starten Sie mit dem Aufruf des Links aus der E-Mail. Sie werden zur Eingabe Ihrer Aktivierungsdaten (Aktivierungs-ID und Aktivierungs-Code) aufgefordert, vergeben ein Passwort und können Ihre individuelle Zertifikatsdatei herunterladen und abspeichern.

Eine umfangreiche Dokumentation finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads.

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.

Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat nach 3 Jahren abläuft und eine Neubeantragung mindestens 14 Tage in Anspruch nimmt. Sie werden rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates zur Verlängerung aufgefordert.

Für die Anmeldung am webbasierten Antragsprogramm wird aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt. Die Anmeldung erfordert zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort. Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.

Voraussetzung für den Erhalt des Softwarezertifikates ist der Besitz einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer).

Mit Vergabe einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer) wurden Ihre Daten im System erfasst. Ihre Bewilligungsbehörde wird nach erfolgter Nutzereinrichtung die Zusendung der Aktivierungsdaten für die „authega“-Registrierung veranlassen.

Sie erhalten per E-Mail eine Aktivierungs-ID und per Post einen Aktivierungs-Code. Diese Aktivierungsdaten sind 90 Tage gültig.

Für Antragsteller mit vorhandener BNR-ZD wurde der Versand der Aktivierungsdaten einmalig generiert. Hierbei wurden die E-Mail-Adresse und Postadresse genutzt, die bei Ihrer Bewilligungsbehörde hinterlegt sind.

Liegt Ihnen die E-Mail mit der Aktivierungs-ID oder der Brief mit dem Aktivierungs-Code nicht vor, wenden Sie sich bitte an Ihre Bewilligungsbehörde. Diese wird mit Ihnen die hinterlegten Daten abgleichen und den Vorgang zur Generierung neuer Aktivierungsdaten einleiten.

Mit Erhalt der Aktivierungsdaten können Sie mit der Registrierung bei „authega“ beginnen.
Starten Sie mit dem Aufruf des Links aus der E-Mail. Sie werden zur Eingabe Ihrer Aktivierungsdaten (Aktivierungs-ID und Aktivierungs-Code) aufgefordert, vergeben ein Passwort und können Ihre individuelle Zertifikatsdatei herunterladen und abspeichern.

Eine umfangreiche Dokumentation finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads.

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.

Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat nach 3 Jahren abläuft und eine Neubeantragung mindestens 14 Tage in Anspruch nimmt. Sie werden rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates zur Verlängerung aufgefordert.

Weiterführende Informationen

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