Agrarförderantrag des Landes Brandenburg


Für Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und landwirtschaftliche Berater
Im Rahmen der Sammelantragstellung für die Direktzahlungen (1. Säule) und der Antragstellung zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule), steht Ihnen in Brandenburg/ Berlin ein webbasiertes Antragsprogramm – der inet-Webclient – zur Verfügung. Die Bearbeitung und Einreichung von Anträgen erfolgt direkt im Webbrowser. Es muss kein Programm lokal auf Ihrem Rechner installiert werden.
Aktuelle Antragstellung: Agrarförderantrag 2023
Abgabetermin: 15. Mai 2023
Der vollständige Agrarförderantrag 2023 muss spätestens am 15. Mai 2023 in elektronischer Form (Online-Antrag), einschließlich des ausgedruckten und unterschriebenen Datenbegleitscheins, beim zuständigen Amt für Landwirtschaft eingegangen sein. Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins.
Sofern der Datenbegleitschein zur Fristwahrung per E-Mail oder Telefax an das zuständige Amt für Landwirtschaft geschickt wird, muss das handschriftlich unterschriebene Original unverzüglich nachgereicht werden.
Hinweise zum Import von Ohrmarken in der Anlage zu Mutterschafen/ Mutterziegen können dem Dokument ‚Häufig gestellte Fragen (FAQ)‘ entnommen werden, welches im Antragsprogramm über die Infoseite, dort ‚Zusätzliche Links‘ aufgerufen werden kann.
Im Rahmen der Sammelantragstellung für die Direktzahlungen (1. Säule) und der Antragstellung zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule), steht Ihnen in Brandenburg/ Berlin ein webbasiertes Antragsprogramm – der inet-Webclient – zur Verfügung. Die Bearbeitung und Einreichung von Anträgen erfolgt direkt im Webbrowser. Es muss kein Programm lokal auf Ihrem Rechner installiert werden.
Aktuelle Antragstellung: Agrarförderantrag 2023
Abgabetermin: 15. Mai 2023
Der vollständige Agrarförderantrag 2023 muss spätestens am 15. Mai 2023 in elektronischer Form (Online-Antrag), einschließlich des ausgedruckten und unterschriebenen Datenbegleitscheins, beim zuständigen Amt für Landwirtschaft eingegangen sein. Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins.
Sofern der Datenbegleitschein zur Fristwahrung per E-Mail oder Telefax an das zuständige Amt für Landwirtschaft geschickt wird, muss das handschriftlich unterschriebene Original unverzüglich nachgereicht werden.
Hinweise zum Import von Ohrmarken in der Anlage zu Mutterschafen/ Mutterziegen können dem Dokument ‚Häufig gestellte Fragen (FAQ)‘ entnommen werden, welches im Antragsprogramm über die Infoseite, dort ‚Zusätzliche Links‘ aufgerufen werden kann.
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Änderung der Anmeldung zur elektronischen Antragstellung – Anmeldung mit Zertifikat
Mit der Antragstellung zum ELER-Antrag 2024, im Herbst 2023, wird für die Anmeldung an der Antragssoftware aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung angeboten. Die Anmeldung erfordert dann zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Antragsteller in Brandenburg obligatorisch. Für diejenigen Antragsteller, die sich gegenüber der Steuerverwaltung, zum Beispiel für die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit dem „ELSTER-Zertifikat“ authentifizieren, ist das Folgende nichts Neues. Die Abläufe sind identisch.
Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.
„authega“ ist eine Zertifikats-basierte Authentifizierung, bei der die „Echtheit eines Nutzers“ geprüft wird, um ihm daraufhin Berechtigungen im System (zunächst Anmeldung und Bearbeitungsaktionen im Webclient) zu geben.
Wenn Sie bereits Nutzer der Antragssoftware Agrarförderung sind und in Ihren Antragsdaten eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben, bekommen Sie automatisch vom Bayerischen Landesamt für Finanzen eine E-Mail mit einem Link und einer Aktivierungs-ID.
Per Post sendet Ihnen das Bayerische Landesamt für Finanzen einen Aktivierungs-Code an Ihre Postadresse. Das kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Mit dieser Aktivierungs-ID und dem Aktivierungs-Code können Sie die Registrierung und den Download der Zertifikationsdatei durchführen.
Dazu rufen Sie den Link aus der E-Mail auf. Nach Auswahl des Links werden Sie zur Eingabe Ihrer Aktivierungsdaten (Aktivierungs-ID und Aktivierungs-Code) aufgefordert.
Nachdem Ihre Aktivierungsdaten bestätigt wurden, werden Sie zur Vergabe eines eigenen Passwortes aufgefordert. Dieses Passwort muss mindestens aus zehn Zeichen bestehen. Weitere Anforderungen an das Passwort bestehen nicht.
Nach Vergabe des Passwortes können Sie Ihre individuelle Zertifikatsdatei herunterladen und diese abspeichern.
Wenn Sie sich für die Anmeldung an der Antragssoftware mit “authega“ entscheiden, benötigen Sie diese Zertifikatsdatei und Ihr Passwort.
Neben dem Passwort ist Ihre Zertifikatsdatei zwingend für ein erfolgreiches Login notwendig. Daher sollten Sie den Ablageort für diese Datei bewusst wählen. Empfehlenswert ist auch eine Speicherung auf einem separaten Medium (zum Beispiel USB-Stick) damit der Zugriff auf die Datei bei etwaigen späteren Problemen mit dem Computer gesichert ist. Sie können die Zertifikatsdatei beliebig oft an beliebig vielen Speicherorten ablegen, um einem möglichen Verlust der Zertifikatsdatei zu begegnen.
Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat nach 3 Jahren abläuft und eine Neubeantragung mindestens 14 Tage in Anspruch nimmt. Sie werden rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates zur Verlängerung aufgefordert.
Für den Fall, dass Sie bisher keine E-Mail Adresse hinterlegt haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bewilligungsstelle.
Mit der Antragstellung zum ELER-Antrag 2024, im Herbst 2023, wird für die Anmeldung an der Antragssoftware aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung angeboten. Die Anmeldung erfordert dann zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Antragsteller in Brandenburg obligatorisch. Für diejenigen Antragsteller, die sich gegenüber der Steuerverwaltung, zum Beispiel für die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit dem „ELSTER-Zertifikat“ authentifizieren, ist das Folgende nichts Neues. Die Abläufe sind identisch.
Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.
„authega“ ist eine Zertifikats-basierte Authentifizierung, bei der die „Echtheit eines Nutzers“ geprüft wird, um ihm daraufhin Berechtigungen im System (zunächst Anmeldung und Bearbeitungsaktionen im Webclient) zu geben.
Wenn Sie bereits Nutzer der Antragssoftware Agrarförderung sind und in Ihren Antragsdaten eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben, bekommen Sie automatisch vom Bayerischen Landesamt für Finanzen eine E-Mail mit einem Link und einer Aktivierungs-ID.
Per Post sendet Ihnen das Bayerische Landesamt für Finanzen einen Aktivierungs-Code an Ihre Postadresse. Das kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Mit dieser Aktivierungs-ID und dem Aktivierungs-Code können Sie die Registrierung und den Download der Zertifikationsdatei durchführen.
Dazu rufen Sie den Link aus der E-Mail auf. Nach Auswahl des Links werden Sie zur Eingabe Ihrer Aktivierungsdaten (Aktivierungs-ID und Aktivierungs-Code) aufgefordert.
Nachdem Ihre Aktivierungsdaten bestätigt wurden, werden Sie zur Vergabe eines eigenen Passwortes aufgefordert. Dieses Passwort muss mindestens aus zehn Zeichen bestehen. Weitere Anforderungen an das Passwort bestehen nicht.
Nach Vergabe des Passwortes können Sie Ihre individuelle Zertifikatsdatei herunterladen und diese abspeichern.
Wenn Sie sich für die Anmeldung an der Antragssoftware mit “authega“ entscheiden, benötigen Sie diese Zertifikatsdatei und Ihr Passwort.
Neben dem Passwort ist Ihre Zertifikatsdatei zwingend für ein erfolgreiches Login notwendig. Daher sollten Sie den Ablageort für diese Datei bewusst wählen. Empfehlenswert ist auch eine Speicherung auf einem separaten Medium (zum Beispiel USB-Stick) damit der Zugriff auf die Datei bei etwaigen späteren Problemen mit dem Computer gesichert ist. Sie können die Zertifikatsdatei beliebig oft an beliebig vielen Speicherorten ablegen, um einem möglichen Verlust der Zertifikatsdatei zu begegnen.
Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat nach 3 Jahren abläuft und eine Neubeantragung mindestens 14 Tage in Anspruch nimmt. Sie werden rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikates zur Verlängerung aufgefordert.
Für den Fall, dass Sie bisher keine E-Mail Adresse hinterlegt haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bewilligungsstelle.
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Die Kontaktdaten finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.
Weitere Informationen (Hinweisbroschüren zur Antragstellung, Bearbeitungshinweise, Dateien) stehen Ihnen – je nach Art der Bereitstellung – in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads beziehungsweise Externe Links zur Verfügung.
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Die Kontaktdaten finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.
Weitere Informationen (Hinweisbroschüren zur Antragstellung, Bearbeitungshinweise, Dateien) stehen Ihnen – je nach Art der Bereitstellung – in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads beziehungsweise Externe Links zur Verfügung.