Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL)
Die Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Die ILE- Antragsrunde 2026 für Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedungsbereichs sowie der Dorfentwicklung wurde vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) eröffnet. Anträge auf Förderung der oben genannten Vorhaben können bis 31. März 2026 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Auf der Webseite des Ministeriums
erfahren Sie alles Wichtige zu den Antragsverfahren im Jahr 2026 und zu den Projektauswahlkriterien.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL)
Die Richtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Die ILE- Antragsrunde 2026 für Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedungsbereichs sowie der Dorfentwicklung wurde vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) eröffnet. Anträge auf Förderung der oben genannten Vorhaben können bis 31. März 2026 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Auf der Webseite des Ministeriums
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