Tierzucht und Tierhaltung
Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg.
Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF.
In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder, Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT).
Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert.
Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltung. Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches.
Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg.
Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF.
In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder, Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT).
Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert.
Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltung. Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches.
Zahlen und Fakten
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Tierzuchtrechtliche Kontrollen
Nach Maßgabe der Tierzuchtverordnung (VO (EU) 2016/1012) erfolgten amtliche Kontrollen. Im Jahr 2023 gehörten hierzu die amtlichen Kontrollen der ordnungsgemäßen Umsetzung genehmigter Zuchtprogramme durch die Zuchtverbände für Rind, Schwein und Pferd sowie Schaf und Ziege.
Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Im Jahr 2023 konnten insgesamt 32 Kontrollen realisiert werden. Davon entfielen auf die Tierart Rind 6, auf die Tierarten Schaf und Ziege 4 und auf die Tierart Pferd 21 Kontrollen. Mit Blick auf die weitere Abnahme der im Land Brandenburg ansässigen Schweinezuchtbetriebe fand nur eine Kontrolle in diesem Bereich statt.
Weitere tierzuchtrechtliche Kontrollen fanden im Bereich der Durchführung der Lehrgänge (Prüfungsbeisitz) zum Erreichen einer lebenslang gültigen Berechtigung für die Durchführung der künstlichen Besamung bei Rind, Schwein und Pferd statt. Durch die anerkannten Ausbildungsstätten konnten 13 Lehrgänge mit 294 Teilnehmern realisiert werden.
Kontrollen zur Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen der sechs nach Brandenburger Bienenzuchtgesetz staatlich anerkannten Bienenbelegstellen ergänzen die Überwachung im tierzüchterischen Bereich.
Nach Maßgabe der Tierzuchtverordnung (VO (EU) 2016/1012) erfolgten amtliche Kontrollen. Im Jahr 2023 gehörten hierzu die amtlichen Kontrollen der ordnungsgemäßen Umsetzung genehmigter Zuchtprogramme durch die Zuchtverbände für Rind, Schwein und Pferd sowie Schaf und Ziege.
Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Im Jahr 2023 konnten insgesamt 32 Kontrollen realisiert werden. Davon entfielen auf die Tierart Rind 6, auf die Tierarten Schaf und Ziege 4 und auf die Tierart Pferd 21 Kontrollen. Mit Blick auf die weitere Abnahme der im Land Brandenburg ansässigen Schweinezuchtbetriebe fand nur eine Kontrolle in diesem Bereich statt.
Weitere tierzuchtrechtliche Kontrollen fanden im Bereich der Durchführung der Lehrgänge (Prüfungsbeisitz) zum Erreichen einer lebenslang gültigen Berechtigung für die Durchführung der künstlichen Besamung bei Rind, Schwein und Pferd statt. Durch die anerkannten Ausbildungsstätten konnten 13 Lehrgänge mit 294 Teilnehmern realisiert werden.
Kontrollen zur Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen der sechs nach Brandenburger Bienenzuchtgesetz staatlich anerkannten Bienenbelegstellen ergänzen die Überwachung im tierzüchterischen Bereich.
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Leistungsprüfungen