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Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg.

Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF.

In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder, Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT).

Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert.

Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltung. Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches.

Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg.

Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF.

In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder, Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT).

Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert.

Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltung. Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches.

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