Friedfischangeln ohne Fischereischein
Sie haben keinen Fischereischein und möchten dennoch im Land Brandenburg angeln? Dies ist seit dem Jahr 2006 möglich. Nach dem geänderten Fischereigesetz ist ein Fischereischein für Personen, die den Fischfang mit der Friedfischhandangel ausüben, nicht erforderlich. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer Anglerprüfung. Was dabei dennoch zu beachten ist, erläutert diese Broschüre.
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