Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder im Jahr 2022

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Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen für Unternehmen der Erwerbsfischerei zum Ausgleich von Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder und den unmittelbar angrenzenden Gewässern im Bereich des Landes Brandenburg im Jahr 2022 entstanden sind.

Antragsfrist: bis spätestens 30. November 2022

Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen für Unternehmen der Erwerbsfischerei zum Ausgleich von Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder und den unmittelbar angrenzenden Gewässern im Bereich des Landes Brandenburg im Jahr 2022 entstanden sind.

Antragsfrist: bis spätestens 30. November 2022

Weiterführende Informationen

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