Pflanzengesundheit

Kontrolle beim Holzexport
© LELF
Kontrolle beim Holzexport
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Aufgabe und Ziel der Pflanzengesundheit ist es, das Einschleppen und die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und schädlichen Organismen zu verhindern. Eine zentrale Rolle spielen dabei Kontrollen, ob Pflanzen oder andere Materialien, die importiert oder exportiert werden, frei von Quarantäneschadorganismen und anderen Krankheiten beziehungsweise Schädlingen sind. Dies betrifft - in je unterschiedlichem Umfang - sowohl professionelle wie auch private Pflanzenfreundinnen und -freunde.

Aufgabe und Ziel der Pflanzengesundheit ist es, das Einschleppen und die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und schädlichen Organismen zu verhindern. Eine zentrale Rolle spielen dabei Kontrollen, ob Pflanzen oder andere Materialien, die importiert oder exportiert werden, frei von Quarantäneschadorganismen und anderen Krankheiten beziehungsweise Schädlingen sind. Dies betrifft - in je unterschiedlichem Umfang - sowohl professionelle wie auch private Pflanzenfreundinnen und -freunde.

  • Pflanzengesundheitsverordnung

    Bonsaipflanzen im Import
    © LELF

    Am 14. Dezember 2019 traten die Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und die Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen in Kraft. Mit den Verordnungen soll eine Vereinheitlichung der Kontrollanforderungen sowie der Kontrollverfahren nunmehr auch im Bereich der Pflanzengesundheit und damit ein erhöhter Schutz in der Union vor der Einschleppung und Verbreitung besonders gefährlicher Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten gewährleistet werden.

    Mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung sind neue Vorgaben zum Ausstellen von Pflanzenpässen in Kraft getreten. So werden alle Pflanzen zum Anpflanzen pflanzenpasspflichtig. Mit den neuen formellen Anforderungen an das Ausstellen der Pflanzenpässe werden ihr Bekanntheitsgrad und der Wiedererkennungswert erhöht.

    Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen finden Sie in der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Pflanzenpass

    Weitere Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Registrierungspflicht des Unternehmers. Registriert werden unter anderem

    • Unternehmer, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in die Union einführen (Importeure), für die ein Pflanzenpass innerhalb der Union erforderlich ist,
    • Unternehmer, die Waren exportieren, die ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen (Exporteure)
    • außerdem Unternehmer, die gemäß Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031ermächtigt sind, Pflanzenpässe auszustellen,
    • sowie Unternehmer, die ermächtigt sind, Markierungen nach Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/2031 anzubringen (Behandler/ Verpacker)

    Einen Überblick über Regelungen zur Registrierung der Unternehmer können Sie der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Registrierung von Unternehmern entnehmen.

    Alle bisher verabschiedeten neuen EU-Regelungen im Überblick

    Bonsaipflanzen im Import
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    Am 14. Dezember 2019 traten die Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und die Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen in Kraft. Mit den Verordnungen soll eine Vereinheitlichung der Kontrollanforderungen sowie der Kontrollverfahren nunmehr auch im Bereich der Pflanzengesundheit und damit ein erhöhter Schutz in der Union vor der Einschleppung und Verbreitung besonders gefährlicher Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten gewährleistet werden.

    Mit der neuen Pflanzengesundheitsverordnung sind neue Vorgaben zum Ausstellen von Pflanzenpässen in Kraft getreten. So werden alle Pflanzen zum Anpflanzen pflanzenpasspflichtig. Mit den neuen formellen Anforderungen an das Ausstellen der Pflanzenpässe werden ihr Bekanntheitsgrad und der Wiedererkennungswert erhöht.

    Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen finden Sie in der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Pflanzenpass

    Weitere Änderungen ergeben sich hinsichtlich der Registrierungspflicht des Unternehmers. Registriert werden unter anderem

    • Unternehmer, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in die Union einführen (Importeure), für die ein Pflanzenpass innerhalb der Union erforderlich ist,
    • Unternehmer, die Waren exportieren, die ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigen (Exporteure)
    • außerdem Unternehmer, die gemäß Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/2031ermächtigt sind, Pflanzenpässe auszustellen,
    • sowie Unternehmer, die ermächtigt sind, Markierungen nach Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/2031 anzubringen (Behandler/ Verpacker)

    Einen Überblick über Regelungen zur Registrierung der Unternehmer können Sie der Pflanzenschutzinformation Neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Registrierung von Unternehmern entnehmen.

    Alle bisher verabschiedeten neuen EU-Regelungen im Überblick

  • Informationen zu Handel, Import, Export und innergemeinschaftlichen Verbringen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Verpackungsholz

  • Quarantäneschadorganismen und invasive Arten

    Quarantäneschadorganismen sind durch die EU als besonders gefährlich eingestufte Organismen, die an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu Schäden führen. Daher soll ihre Einschleppung und Verbreitung in der EU möglichst verhindert werden. Als invasive Arten werden gebietsfremde Pflanzen und Schaderreger bezeichnet, die die heimische biologische Vielfalt bedrohen und deren Ausbreitung deshalb verhindert werden soll.

    Aktuelle Informationen zum Auftreten, zur Überwachung, Kontrolle und besonderen Maßnahmen bei Quarantäneschadorganismen an Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Verpackungsholz sowie zu neuen Invasiven Arten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.

    Quarantäneschadorganismen sind durch die EU als besonders gefährlich eingestufte Organismen, die an Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu Schäden führen. Daher soll ihre Einschleppung und Verbreitung in der EU möglichst verhindert werden. Als invasive Arten werden gebietsfremde Pflanzen und Schaderreger bezeichnet, die die heimische biologische Vielfalt bedrohen und deren Ausbreitung deshalb verhindert werden soll.

    Aktuelle Informationen zum Auftreten, zur Überwachung, Kontrolle und besonderen Maßnahmen bei Quarantäneschadorganismen an Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Verpackungsholz sowie zu neuen Invasiven Arten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.

  • Phytosanitäre Einlasskontrolle an der Grenzeinlassstelle Schönefeld

    Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse unterliegen im internationalen Handel, aber auch im privaten Reiseverkehr bestimmten internationalen Rechtsnormen. Aktuelle Informationen zum Reiseverkehr mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, Einfuhrbedingungen sowie Einfuhrverboten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.

    Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse unterliegen im internationalen Handel, aber auch im privaten Reiseverkehr bestimmten internationalen Rechtsnormen. Aktuelle Informationen zum Reiseverkehr mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, Einfuhrbedingungen sowie Einfuhrverboten finden Sie auf unserer ISIP-Seite.

  • Themen und Berichte

    International Year of Plant Health Web Button
    © IPPC

    Internationales Jahr der Pflanzengesundheit - Das Jahr 2020 ist durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit“ (IYPH) ausgerufen worden. Weiterlesen

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    Internationales Jahr der Pflanzengesundheit - Das Jahr 2020 ist durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit“ (IYPH) ausgerufen worden. Weiterlesen

    Bild Nichts riskieren zur Presseinformation 2020-11 des JKI
    © JKI

    Das JKI warnt in seiner Presseinformation Nummer 11 vom 17. August 2020, unbestellte Pflanzensamen nicht aussäen. Weiterlesen

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    Das JKI warnt in seiner Presseinformation Nummer 11 vom 17. August 2020, unbestellte Pflanzensamen nicht aussäen. Weiterlesen

    ToBRFV Symptome
    © Dr. M. Riedel/LELF

    Neues gefährliches Pflanzenvirus befällt Tomaten und Paprika - Die ersten Ansaaten von Tomaten und Paprika sind erfolgt; viele Landwirte, aber auch Kleingärtner beobachten wieder erwartungsvoll das Wachsen der Pflanzen. Ein neues Virus könnte ihnen allerdings einen Strich durch die Rechnung machen. Es ist zwar für den Menschen ungefährlich, kann aber bei Tomaten, Paprika oder Peperoni große Schäden verursachen. Weiterlesen

    ToBRFV Symptome
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    Neues gefährliches Pflanzenvirus befällt Tomaten und Paprika - Die ersten Ansaaten von Tomaten und Paprika sind erfolgt; viele Landwirte, aber auch Kleingärtner beobachten wieder erwartungsvoll das Wachsen der Pflanzen. Ein neues Virus könnte ihnen allerdings einen Strich durch die Rechnung machen. Es ist zwar für den Menschen ungefährlich, kann aber bei Tomaten, Paprika oder Peperoni große Schäden verursachen. Weiterlesen