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Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen

In der Europäischen Union werden Agrarprodukte und Lebensmittel mit Herkunftsangaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 besonders geschützt. Die spezifischen und besonders das Produkt auszeichnenden Merkmale wie zum Beispiel das geografische Gebiet, das Herstellungsverfahren, die traditionelle Zubereitung oder das Ursprungsgebiet werden in der Produktbeschreibung, der sogenannten Spezifikation festgeschrieben.

Die Europäische Union vergibt drei Gütezeichen an Agrarerzeugnissen und Lebensmittel:

In der Europäischen Union werden Agrarprodukte und Lebensmittel mit Herkunftsangaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 besonders geschützt. Die spezifischen und besonders das Produkt auszeichnenden Merkmale wie zum Beispiel das geografische Gebiet, das Herstellungsverfahren, die traditionelle Zubereitung oder das Ursprungsgebiet werden in der Produktbeschreibung, der sogenannten Spezifikation festgeschrieben.

Die Europäische Union vergibt drei Gütezeichen an Agrarerzeugnissen und Lebensmittel:

© European Commission

Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden sowohl Erzeugung (das heißt auch die Rohstofferzeugung), Verarbeitung sowie die Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.

© European Commission

Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) finden sowohl Erzeugung (das heißt auch die Rohstofferzeugung), Verarbeitung sowie die Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land statt.

© European Commission

Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.

© European Commission

Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend, dem Ort oder Land stattfinden.

© European Commission

Bei der garantiert traditionellen Spezialität erfolgt die Herstellung durch traditionelle Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren.

© European Commission

Bei der garantiert traditionellen Spezialität erfolgt die Herstellung durch traditionelle Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren.