Toolbar-Menü
Hauptmenü

Saatenanerkennung

© Th. Paulke/LELF
Weizen
© Th. Paulke/LELF

Die Saatenanerkennung ist seit 1992 akkreditiertes Mitglied der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA). Der Samenprüfstelle obliegt die Probenahme, Saatgutprüfung und Ausstellung von ISTA Internationalen Untersuchungsberichten sowie OECD-Zertifikaten für den internationalen Saatguthandel.

Die Saatenanerkennung ist seit 1992 akkreditiertes Mitglied der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA). Der Samenprüfstelle obliegt die Probenahme, Saatgutprüfung und Ausstellung von ISTA Internationalen Untersuchungsberichten sowie OECD-Zertifikaten für den internationalen Saatguthandel.

Zahlen und Fakten

Entwicklung und Struktur der Saat- und Pflanzgutvermehrung

Bundesweit hält die negative Entwicklung der angemeldeten Vermehrungsfläche an, dies ist auch in Brandenburg erkennbar.

Bundesweit hält die negative Entwicklung der angemeldeten Vermehrungsfläche an, dies ist auch in Brandenburg erkennbar.

Tabelle V.25.1: Entwicklung der Saatgutvermehrungsflächen von 2022 bis 2025
im Land Brandenburg nach Fruchtartengruppen

Fruchtartengruppe 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Gemüse 0 0 75 0 -
Getreide 5.379 5.155 5.643 5.600 - 0,8
Gräser 2.712 2.164 1.635 1.321 - 19,2
Kartoffeln 504 490 592 682 + 15,2
Landwirtschaftliche Leguminosen 1.476 1.451 1.295 1.269 - 2,0
Öl- und Faserpflanzen 856 808 526 649 + 23,4
Sonstige Futterpflanzen 433 354 352 539 + 53,1
Gesamtergebnis 11.360 10.422 10.118 10.059 + 0,1

Im Land Brandenburg sind von den Reduzierungen alle Fruchtartengruppen betroffen. Flächenmäßig sind besonders die Gräser sowie die Öl- und Faserpflanzen betroffen.

Tabelle V.25.1: Entwicklung der Saatgutvermehrungsflächen von 2022 bis 2025
im Land Brandenburg nach Fruchtartengruppen

Fruchtartengruppe 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Gemüse 0 0 75 0 -
Getreide 5.379 5.155 5.643 5.600 - 0,8
Gräser 2.712 2.164 1.635 1.321 - 19,2
Kartoffeln 504 490 592 682 + 15,2
Landwirtschaftliche Leguminosen 1.476 1.451 1.295 1.269 - 2,0
Öl- und Faserpflanzen 856 808 526 649 + 23,4
Sonstige Futterpflanzen 433 354 352 539 + 53,1
Gesamtergebnis 11.360 10.422 10.118 10.059 + 0,1

Im Land Brandenburg sind von den Reduzierungen alle Fruchtartengruppen betroffen. Flächenmäßig sind besonders die Gräser sowie die Öl- und Faserpflanzen betroffen.

Tabelle V.25.2: Entwicklung der Getreidevermehrungsflächen von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtart 2022 2023 2024 2025 Different zu 2024
(in Prozent)
Winterweizen* 1.135 1.063 1.286 1.377 + 7,1
Wintertriticale 877 773 632 515 - 18,5
Winterroggen 1.360 1.400 1.667 1.885 + 13,1
Wintergerste 1.276 1.435 1.286 1.155 - 10,2
Wintergetreide 4.648 4.684 4.870 4.932 + 1,3
Rauhafer 362 251 343 405 + 18,1
Sommertriticale 69 50 82 29 - 64,6
Sommerhafer** 78 101 162 141 - 13,0
Sommergerste 86 37 20 0 - 100
Sommerroggen 99 0 0 22 -
Sommerweizen* 37 32 166 72 - 56,6
Sommergetreide 731 471 773 669 - 13,5
Getreide und Mais 5.379 5.155 5.643 5.600 - 0,8

* einschließlich geringer Flächen vom Spelz- beziehungsweise Hartweizen
** einschließlich geringer Flächen Winterhafer

Tabelle V.25.2: Entwicklung der Getreidevermehrungsflächen von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtart 2022 2023 2024 2025 Different zu 2024
(in Prozent)
Winterweizen* 1.135 1.063 1.286 1.377 + 7,1
Wintertriticale 877 773 632 515 - 18,5
Winterroggen 1.360 1.400 1.667 1.885 + 13,1
Wintergerste 1.276 1.435 1.286 1.155 - 10,2
Wintergetreide 4.648 4.684 4.870 4.932 + 1,3
Rauhafer 362 251 343 405 + 18,1
Sommertriticale 69 50 82 29 - 64,6
Sommerhafer** 78 101 162 141 - 13,0
Sommergerste 86 37 20 0 - 100
Sommerroggen 99 0 0 22 -
Sommerweizen* 37 32 166 72 - 56,6
Sommergetreide 731 471 773 669 - 13,5
Getreide und Mais 5.379 5.155 5.643 5.600 - 0,8

* einschließlich geringer Flächen vom Spelz- beziehungsweise Hartweizen
** einschließlich geringer Flächen Winterhafer

Tabelle V.25.3: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Gräserarten von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtart 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Deutsches Weidelgras 1.072 762 587 392 - 33,2
Schafschwingel 395 611 433 271 - 37,4
Rotschwingel 514 403 267 212 - 20,6
Welsches Weidelgras 446 237 246 292 + 18,7
Wiesenschwingel 160 46 32 0 - 100
Einjähriges Weidelgras 0 0 10 70 + 600
Knaulgras 39 33 21 34 + 61,9
Festulolium 0 0 0 0 -
Rohrschwingel 28 24 39 50 + 28,2
Bastardweidelgras 57 48 0 0 -
Insgesamt 2.711 2.164 1.635 1.321 - 19,2

Tabelle V.25.3: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Gräserarten von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtart 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Deutsches Weidelgras 1.072 762 587 392 - 33,2
Schafschwingel 395 611 433 271 - 37,4
Rotschwingel 514 403 267 212 - 20,6
Welsches Weidelgras 446 237 246 292 + 18,7
Wiesenschwingel 160 46 32 0 - 100
Einjähriges Weidelgras 0 0 10 70 + 600
Knaulgras 39 33 21 34 + 61,9
Festulolium 0 0 0 0 -
Rohrschwingel 28 24 39 50 + 28,2
Bastardweidelgras 57 48 0 0 -
Insgesamt 2.711 2.164 1.635 1.321 - 19,2

Tabelle V.25.4: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Arten von landwirtschaftlichen
Leguminosen von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtart 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Ackerbohne 0 0 0 0 0 -
Futtererbse 811 922 920 642 580 - 9,7
Blaue Lupine 269 231 247 369 318 - 13,8
Weiße Lupine 294 235 128 45 9 - 80,0
Saatwicke 65 0 54 54 49 - 9,3
Zottelwicke 47 24 66 52 33 - 36,5
Rotklee 98 64 29 134 207 + 54,5
Inkamatklee 4 0 8 0 25 -
Luzerne 0 0 0 0 48,3 -
Insgesamt 1.587 1.476 1.451 1.296 1.269 - 2,1

Tabelle V.25.4: Entwicklung der Vermehrungsflächen der Arten von landwirtschaftlichen
Leguminosen von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtart 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Ackerbohne 0 0 0 0 0 -
Futtererbse 811 922 920 642 580 - 9,7
Blaue Lupine 269 231 247 369 318 - 13,8
Weiße Lupine 294 235 128 45 9 - 80,0
Saatwicke 65 0 54 54 49 - 9,3
Zottelwicke 47 24 66 52 33 - 36,5
Rotklee 98 64 29 134 207 + 54,5
Inkamatklee 4 0 8 0 25 -
Luzerne 0 0 0 0 48,3 -
Insgesamt 1.587 1.476 1.451 1.296 1.269 - 2,1

Tabelle V.25.5: Entwicklung der Vermehrungsflächen weiterer Fruchtartengruppen nach Arten von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtartenobergruppe/ Fruchtart 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Lein 231 148 41 123 + 200
Weißer Senf 427 441 355 265 - 25,4
Winterrübsen 188 160 104 195 + 87,5
Sojabohne 0 59 27 66 + 144,4
Sommerraps 10 0 10 0 - 100
Öl- und Faserpflanzen gesamt 856 808 526 649 + 23,1
Ölrettich 270 279 328 443 + 35,1
Phazelie 163 75 25 96 + 284
Sonstige Futterpflanzen gesamt 433 354 352 539 + 52,7
Pflanzkartoffeln gesamt 504 490 592 682 + 15,2

Tabelle V.25.5: Entwicklung der Vermehrungsflächen weiterer Fruchtartengruppen nach Arten von 2022 bis 2025 im Land Brandenburg

Fruchtartenobergruppe/ Fruchtart 2022 2023 2024 2025 Differenz zu 2024
(in Prozent)
Lein 231 148 41 123 + 200
Weißer Senf 427 441 355 265 - 25,4
Winterrübsen 188 160 104 195 + 87,5
Sojabohne 0 59 27 66 + 144,4
Sommerraps 10 0 10 0 - 100
Öl- und Faserpflanzen gesamt 856 808 526 649 + 23,1
Ölrettich 270 279 328 443 + 35,1
Phazelie 163 75 25 96 + 284
Sonstige Futterpflanzen gesamt 433 354 352 539 + 52,7
Pflanzkartoffeln gesamt 504 490 592 682 + 15,2

Feldbestandsprüfung

An der Durchführung der amtlichen Feldbestandsprüfung auf einer Fläche von 10.189 Hektar waren 4 Mitarbeiter/-innen des Referates L3 des LELF und 16 amtlich verpflichtete Feldbesichtiger/-innen beteiligt. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Feldbesichtigungsrichtlinie wurden die Bestände auf die Einhaltung der in der Saatgut- beziehungsweise Pflanzkartoffelverordnung vorgegebenen Parameter geprüft.

Tabelle F.25.1: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung 2025 (Angaben in Hektar)

Fruchtartengruppe angemeldet zurückgezogen mit Erfolg anerkannt anerkannt Paragraf 8 (2) ohne Erfolg
Getreide 5.600 41 5.297 194 69
Gräser 1.321 178 1.085 0 57
Kartoffeln 682 0 680 0 2
Landwirtschaftliche Leguminosen 1.269 2 1.117 135 15
Öl- und Faserpflanzen 649 18 544 87 0
Sonstige Futterpflanzen 539 0 481 0 57
Insgesamt 10.059 293 9.204 416 200
Anteil (in Prozent)
(Vorjahr)
100 2,9
(1,7)
91,5
(94,7)
4,1
(3,0)
2,0
(0,6)

Bei den Flächen, die nach Paragraf 8 (2) besichtigt wurden, handelt es sich um Vorhaben, die Mängel aufwiesen, welche man mit einer guten Reinigungsanlage und zusätzlichem Aufwand beseitigen und bei der anschließenden Beschaffenheitsprüfung nachkontrollieren kann. Hauptsächlich wird diese Verfahrensweise bei der Feststellung von stärkerem Besatz mit schwer trennbaren Arten angewendet.

An der Durchführung der amtlichen Feldbestandsprüfung auf einer Fläche von 10.189 Hektar waren 4 Mitarbeiter/-innen des Referates L3 des LELF und 16 amtlich verpflichtete Feldbesichtiger/-innen beteiligt. Auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Feldbesichtigungsrichtlinie wurden die Bestände auf die Einhaltung der in der Saatgut- beziehungsweise Pflanzkartoffelverordnung vorgegebenen Parameter geprüft.

Tabelle F.25.1: Ergebnisse der Feldbestandsprüfung 2025 (Angaben in Hektar)

Fruchtartengruppe angemeldet zurückgezogen mit Erfolg anerkannt anerkannt Paragraf 8 (2) ohne Erfolg
Getreide 5.600 41 5.297 194 69
Gräser 1.321 178 1.085 0 57
Kartoffeln 682 0 680 0 2
Landwirtschaftliche Leguminosen 1.269 2 1.117 135 15
Öl- und Faserpflanzen 649 18 544 87 0
Sonstige Futterpflanzen 539 0 481 0 57
Insgesamt 10.059 293 9.204 416 200
Anteil (in Prozent)
(Vorjahr)
100 2,9
(1,7)
91,5
(94,7)
4,1
(3,0)
2,0
(0,6)

Bei den Flächen, die nach Paragraf 8 (2) besichtigt wurden, handelt es sich um Vorhaben, die Mängel aufwiesen, welche man mit einer guten Reinigungsanlage und zusätzlichem Aufwand beseitigen und bei der anschließenden Beschaffenheitsprüfung nachkontrollieren kann. Hauptsächlich wird diese Verfahrensweise bei der Feststellung von stärkerem Besatz mit schwer trennbaren Arten angewendet.

Beschaffenheitsprüfung Saatgut

Nach erfolgreich durchlaufener Feldbestandsprüfung, anschließender Ernte und Aufbereitung kommt bei landwirtschaftlichen Mähdruschfrüchten die Begutachtung der eingereichten Saatgutproben. Die amtliche Beschaffenheitsprüfung von Saatgut findet in gut ausgerüsteten Untersuchungsräumen im Verwaltungszentrum C in Zossens Ortsteil Wünsdorf statt. Zur Bewertung der Saatgutqualität werden die vorgestellten Proben auf spezifische Parameter überprüft. Während die Technische Reinheit, der Besatz mit anderen Arten und die Keimfähigkeit bei allen Arten bestimmt wird, gibt es eine Reihe weiterer Eigenschaften, die nur bei einzelnen Arten gefordert sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Feuchte bei Ölsaaten und Mais sowie der Befall mit samenbürtigen Krankheiten bei Lein, Lupinen, Erbsen oder Sojabohnen. Letztere Untersuchungen werden durch die Kollegen der Phytopathologie im selben Hause durchgeführt. Für viele der Parameter gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen (Anlage 3 beziehungsweise 3a der Saatgutverordnung) deren Einhaltung ist Voraussetzung für die positive Attestierung der Saatgutpartien und der Ausstellung für Pflanzenpässen bei entsprechenden Saatgutpartien.

Mit den Internationalen Vorschriften für die Saatgutprüfung der ISTA (International Seed Testing Association) ist eine einheitliche Untersuchungsmethodik für die Beschaffenheitsprüfung vorgegeben, die die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im internationalen Handel sicherstellt. Die Anerkennungs- und Samenprüfstelle ist akkreditiertes ISTA-Mitglied und verfügt über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem.

Des Weiteren werden von unserer Einrichtung im Auftrag des MLEUV für unser Bundesland die Untersuchungen auf Feuchtigkeitsgehalt, Schwarzbesatz und Auswuchs an Mähdruschproben für die Besondere Ernteermittlung (BEE) vorgenommen. Dessen Ergebnisse sind Grundlage für statistische Erhebungen auf Landes- und Bundesebene.

Nach erfolgreich durchlaufener Feldbestandsprüfung, anschließender Ernte und Aufbereitung kommt bei landwirtschaftlichen Mähdruschfrüchten die Begutachtung der eingereichten Saatgutproben. Die amtliche Beschaffenheitsprüfung von Saatgut findet in gut ausgerüsteten Untersuchungsräumen im Verwaltungszentrum C in Zossens Ortsteil Wünsdorf statt. Zur Bewertung der Saatgutqualität werden die vorgestellten Proben auf spezifische Parameter überprüft. Während die Technische Reinheit, der Besatz mit anderen Arten und die Keimfähigkeit bei allen Arten bestimmt wird, gibt es eine Reihe weiterer Eigenschaften, die nur bei einzelnen Arten gefordert sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Feuchte bei Ölsaaten und Mais sowie der Befall mit samenbürtigen Krankheiten bei Lein, Lupinen, Erbsen oder Sojabohnen. Letztere Untersuchungen werden durch die Kollegen der Phytopathologie im selben Hause durchgeführt. Für viele der Parameter gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnormen (Anlage 3 beziehungsweise 3a der Saatgutverordnung) deren Einhaltung ist Voraussetzung für die positive Attestierung der Saatgutpartien und der Ausstellung für Pflanzenpässen bei entsprechenden Saatgutpartien.

Mit den Internationalen Vorschriften für die Saatgutprüfung der ISTA (International Seed Testing Association) ist eine einheitliche Untersuchungsmethodik für die Beschaffenheitsprüfung vorgegeben, die die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im internationalen Handel sicherstellt. Die Anerkennungs- und Samenprüfstelle ist akkreditiertes ISTA-Mitglied und verfügt über ein umfassendes Qualitätssicherungssystem.

Des Weiteren werden von unserer Einrichtung im Auftrag des MLEUV für unser Bundesland die Untersuchungen auf Feuchtigkeitsgehalt, Schwarzbesatz und Auswuchs an Mähdruschproben für die Besondere Ernteermittlung (BEE) vorgenommen. Dessen Ergebnisse sind Grundlage für statistische Erhebungen auf Landes- und Bundesebene.

Wie sich vorgestellten Mengen in den einzelnen Fruchtartengruppen entwickelt haben, zeigt die nachfolgende Tabelle.

Tabelle B.24.1: Ergebnisse Beschaffenheitsprüfung bei der Saatgutanerkennung 2022/23 und 2023/24

Fruchtartengruppe 01.07.2022 - 30.06.2023
vorgestellte Partien
(Stück)
01.07.2023 - 01.06.2024
vorgestellte Partien
(Stück)
Getreide 440 311
Gräser 407 400
Landwirtschaftliche Leguminosen 111 86
Öl- und Faserpflanzen 20 42
Sonstige Futterpflanzen 30 28
Insgesamt 1.008 867

Wie sich vorgestellten Mengen in den einzelnen Fruchtartengruppen entwickelt haben, zeigt die nachfolgende Tabelle.

Tabelle B.24.1: Ergebnisse Beschaffenheitsprüfung bei der Saatgutanerkennung 2022/23 und 2023/24

Fruchtartengruppe 01.07.2022 - 30.06.2023
vorgestellte Partien
(Stück)
01.07.2023 - 01.06.2024
vorgestellte Partien
(Stück)
Getreide 440 311
Gräser 407 400
Landwirtschaftliche Leguminosen 111 86
Öl- und Faserpflanzen 20 42
Sonstige Futterpflanzen 30 28
Insgesamt 1.008 867

Beschaffenheitsprüfung Kartoffeln

Zur Beschaffenheitsprüfung bei Pflanzkartoffeln gehört die Testung von Kartoffelproben auf das Vorhandensein von schädigenden Virosen und der Ausschluss von Quarantäneschaderregern wie zum Beispiel die Bakterielle Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter sepedonicus) sowie die Schleimkrankheit der Kartoffel (Ralstonia solanacearum). Die Proben werden von amtlich geschulten Probenehmern aus dem Feld beziehungsweise bei der Ernte gezogen. Auch im Berichtsjahr hatten die Kartoffelbestände unter den schwierigen Witterungsbedingungen zu leiden. Das Erkennen von Krankheiten bei der Feldbestandprüfung war gerade in Beständen ohne Beregnung oft schwierig. Aus diesem Grund hat die Anerkennungsstelle entschieden, auch im Berichtsjahr von der Möglichkeit der Testbefreiung keinen Gebrauch zu machen. Die Untersuchungen auf Viruskrankheiten bereiteten der Untersuchungsstelle in den zurückliegenden Jahren immer wieder mal erhebliche Probleme. Viele Partien zeigten eine starke Keimruhe, so dass es nicht möglich war eine ausreichende Anzahl an Augenstecklingen für die Beurteilung anzuziehen.

Die parallel erfolgte Testung auf Quarantäneschaderreger war bei allen Proben negativ.

Zur Beschaffenheitsprüfung bei Pflanzkartoffeln gehört die Testung von Kartoffelproben auf das Vorhandensein von schädigenden Virosen und der Ausschluss von Quarantäneschaderregern wie zum Beispiel die Bakterielle Ringfäule der Kartoffel (Clavibacter sepedonicus) sowie die Schleimkrankheit der Kartoffel (Ralstonia solanacearum). Die Proben werden von amtlich geschulten Probenehmern aus dem Feld beziehungsweise bei der Ernte gezogen. Auch im Berichtsjahr hatten die Kartoffelbestände unter den schwierigen Witterungsbedingungen zu leiden. Das Erkennen von Krankheiten bei der Feldbestandprüfung war gerade in Beständen ohne Beregnung oft schwierig. Aus diesem Grund hat die Anerkennungsstelle entschieden, auch im Berichtsjahr von der Möglichkeit der Testbefreiung keinen Gebrauch zu machen. Die Untersuchungen auf Viruskrankheiten bereiteten der Untersuchungsstelle in den zurückliegenden Jahren immer wieder mal erhebliche Probleme. Viele Partien zeigten eine starke Keimruhe, so dass es nicht möglich war eine ausreichende Anzahl an Augenstecklingen für die Beurteilung anzuziehen.

Die parallel erfolgte Testung auf Quarantäneschaderreger war bei allen Proben negativ.

Tabelle K.25.1: Ergebnisse der Testung auf Viruskrankheiten und Quarantäneschaderreger
bei Pflanzkartoffeln 2023 bis 2025 (Angabe in Hektar)

2023 2024 2025
feldanerkannte Fläche 487 582 680
getestete Fläche 487 582 680
nach Testung anerkannt 479 540 616
Anerkennungsrate in Prozent
98 93 91

Tabelle K.25.1: Ergebnisse der Testung auf Viruskrankheiten und Quarantäneschaderreger
bei Pflanzkartoffeln 2023 bis 2025 (Angabe in Hektar)

2023 2024 2025
feldanerkannte Fläche 487 582 680
getestete Fläche 487 582 680
nach Testung anerkannt 479 540 616
Anerkennungsrate in Prozent
98 93 91

Saatgutverkehrskontrolle

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden im Wirtschaftsjahr 2024/2025 stichprobenartig die im Verkehr befindlichen Saatgut- und Pflanzgutpartien bei den zu kontrollierenden Unternehmen in Brandenburg und Berlin überprüft. Die Prüfungen bezogen sich sowohl auf die Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien und von Betriebsunterlagen auf ihre Verordnungskonformität. Weiterhin zählen umfangreiche Probennahmen von zertifizierten Saatgut-und Pflanzgutpartien zum Prüfungsverfahren. An den entnommenen Proben erfolgte die Prüfung der Beschaffenheit bei Saatgut in der Samenprüfstelle. Bei Pflanzkartoffeln erfolgt eine Kontrolle auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel mittels Schnittproben durch den amtlichen Dienst vor Ort beziehungsweise auf weitere teils geregelte Krankheitserreger in der Phytopathologie des Referates L3 in Wünsdorf.

Tabelle S.25.1: Überprüfungsumfang der Saatgutverkehrskontrolle

Jahr Überprüfung der Entnahme von Proben zur
Betriebsunterlagen (Saatgutkontroll bücher, § 27 SaatG) Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien Prüfung der Beschaffenheit von Saatgut Überprüfung des Gesundheitswertes bei Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten Untersuchung auf Knollenkrankheiten, äußere Mängel und Größensortierung Vorort bei Pflanzkartoffeln
2025 0 187 160 27 27

(Anzahl der Partien in Stück)

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle wurden im Wirtschaftsjahr 2024/2025 stichprobenartig die im Verkehr befindlichen Saatgut- und Pflanzgutpartien bei den zu kontrollierenden Unternehmen in Brandenburg und Berlin überprüft. Die Prüfungen bezogen sich sowohl auf die Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien und von Betriebsunterlagen auf ihre Verordnungskonformität. Weiterhin zählen umfangreiche Probennahmen von zertifizierten Saatgut-und Pflanzgutpartien zum Prüfungsverfahren. An den entnommenen Proben erfolgte die Prüfung der Beschaffenheit bei Saatgut in der Samenprüfstelle. Bei Pflanzkartoffeln erfolgt eine Kontrolle auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel mittels Schnittproben durch den amtlichen Dienst vor Ort beziehungsweise auf weitere teils geregelte Krankheitserreger in der Phytopathologie des Referates L3 in Wünsdorf.

Tabelle S.25.1: Überprüfungsumfang der Saatgutverkehrskontrolle

Jahr Überprüfung der Entnahme von Proben zur
Betriebsunterlagen (Saatgutkontroll bücher, § 27 SaatG) Kennzeichnung und Verschließung von Saatgutpartien Prüfung der Beschaffenheit von Saatgut Überprüfung des Gesundheitswertes bei Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten Untersuchung auf Knollenkrankheiten, äußere Mängel und Größensortierung Vorort bei Pflanzkartoffeln
2025 0 187 160 27 27

(Anzahl der Partien in Stück)

Im Kontrolljahr wurden von insgesamt 214 Saat- und Pflanzgutpartien, davon 27 Pflanzgutpartien im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben entnommen und auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowohl zur Beschaffenheit als auch zur Kennzeichnung und Verschließung geprüft.

Die nach der Saatgutaufzeichnungsverordnung geforderten betrieblichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufbereitung und dem Vertrieb von anerkanntem Saatgut wurden im Rahmen einer Betriebskontrolle überprüft.

Tabelle S.25.2: Ergebnisse der Saatgutverkehrskontrolle

Jahr Anzahl der Beanstandungen wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen
unzulässiger Saat- und Pflanzgutangebote in Katalogen, Presse und anderem fehlender oder unvollständiger Betriebsunterlagen (Saatgutkontrollbücher) fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung oder Verschließung der Partie bei der Beschaffenheit von Saatgut bei dem Ge-sundheitswert von Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten wegen zu hohen Befalls mit Knollenkrankheiten, äußerer Mängel, mangelhafter Größensortierung bei Pflanzkartoffeln
2022 0 0 15 17 0 0
2023 0 0 5 23 2 0
2024 0 0 1 10 0 0
2025 0 0 0 11 1 0

(Anzahl der Partien in Stück)

Hinsichtlich der Beschaffenheit des Saatgutes wurde im Berichtsjahr an 11 Partien Mängel festgestellt (2024: 10 Partien). Mit Abstand die meisten Beanstandungen mussten wegen der Feststellung von Keimfähigkeitswerten bei verschiedenen Fruchtarten bearbeitet werden. Weitere Gründe für Beanstandungen waren insbesondere der Besatz mit lebenden Schaderregern sowie in einem Fall Besatz mit anderen Arten (Getreide). Kennzeichnungsmängel wurden in dem Berichtsjahr nicht festgestellt.

Im Kontrolljahr wurden von insgesamt 214 Saat- und Pflanzgutpartien, davon 27 Pflanzgutpartien im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Proben entnommen und auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sowohl zur Beschaffenheit als auch zur Kennzeichnung und Verschließung geprüft.

Die nach der Saatgutaufzeichnungsverordnung geforderten betrieblichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufbereitung und dem Vertrieb von anerkanntem Saatgut wurden im Rahmen einer Betriebskontrolle überprüft.

Tabelle S.25.2: Ergebnisse der Saatgutverkehrskontrolle

Jahr Anzahl der Beanstandungen wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen
unzulässiger Saat- und Pflanzgutangebote in Katalogen, Presse und anderem fehlender oder unvollständiger Betriebsunterlagen (Saatgutkontrollbücher) fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung oder Verschließung der Partie bei der Beschaffenheit von Saatgut bei dem Ge-sundheitswert von Pflanzkartoffeln und Befall mit Quarantänekrankheiten wegen zu hohen Befalls mit Knollenkrankheiten, äußerer Mängel, mangelhafter Größensortierung bei Pflanzkartoffeln
2022 0 0 15 17 0 0
2023 0 0 5 23 2 0
2024 0 0 1 10 0 0
2025 0 0 0 11 1 0

(Anzahl der Partien in Stück)

Hinsichtlich der Beschaffenheit des Saatgutes wurde im Berichtsjahr an 11 Partien Mängel festgestellt (2024: 10 Partien). Mit Abstand die meisten Beanstandungen mussten wegen der Feststellung von Keimfähigkeitswerten bei verschiedenen Fruchtarten bearbeitet werden. Weitere Gründe für Beanstandungen waren insbesondere der Besatz mit lebenden Schaderregern sowie in einem Fall Besatz mit anderen Arten (Getreide). Kennzeichnungsmängel wurden in dem Berichtsjahr nicht festgestellt.

Nachkontrollanbau

Der Nachkontrollanbau als hoheitliche Aufgabe der Länder Brandenburg und Berlin ist im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG, Paragrafen 9, 12, 28) festgeschrieben und wird für die Fruchtartengruppen Getreide, Großkörnige Leguminosen und Gräser am Prüfstandort des LELF in Paulinenaue durchgeführt.

Stichprobenartig werden Proben von in Brandenburg anerkannten Saatgutpartien und aus Partien, die im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beprobt wurden, durch einen Parzellenanbau nachgeprüft.

Der Nachkontrollanbau für Gemüse erfolgt in den Prüfstationen Dachwig und Scharnhorst des Bundessortenamtes (BSA). Hier werden von den jährlich im Vorfeld festgelegten Arten und Sorten Partien bei Abpackern (Inverkehrbringer gemäß Paragraf 12 SaatG) und bei Handelsunternehmen (Garten- und Baumärkte, Discounter nach Paragraf 28 SaatG) beprobt.

Tabelle N.25.1: Ergebnisse des Nachkontrollanbaus (2024/2025) nach Fruchtartengruppen

Fruchartengruppe Anzahl der Proben
Getreide 103
Gräser, Leguminosen und sonstige Futterpflanzen 42
Kartoffeln 46
Gemüse 0
Insgesamt 191

Es wurden keine Abweichungen in den Parzellen gefunden und der Gesundheitszustand der Pflanzen war in Ordnung.

Der Nachkontrollanbau als hoheitliche Aufgabe der Länder Brandenburg und Berlin ist im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG, Paragrafen 9, 12, 28) festgeschrieben und wird für die Fruchtartengruppen Getreide, Großkörnige Leguminosen und Gräser am Prüfstandort des LELF in Paulinenaue durchgeführt.

Stichprobenartig werden Proben von in Brandenburg anerkannten Saatgutpartien und aus Partien, die im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beprobt wurden, durch einen Parzellenanbau nachgeprüft.

Der Nachkontrollanbau für Gemüse erfolgt in den Prüfstationen Dachwig und Scharnhorst des Bundessortenamtes (BSA). Hier werden von den jährlich im Vorfeld festgelegten Arten und Sorten Partien bei Abpackern (Inverkehrbringer gemäß Paragraf 12 SaatG) und bei Handelsunternehmen (Garten- und Baumärkte, Discounter nach Paragraf 28 SaatG) beprobt.

Tabelle N.25.1: Ergebnisse des Nachkontrollanbaus (2024/2025) nach Fruchtartengruppen

Fruchartengruppe Anzahl der Proben
Getreide 103
Gräser, Leguminosen und sonstige Futterpflanzen 42
Kartoffeln 46
Gemüse 0
Insgesamt 191

Es wurden keine Abweichungen in den Parzellen gefunden und der Gesundheitszustand der Pflanzen war in Ordnung.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen