Hinweis zum Einsatz von Blattdüngern mit phosphoriger Säure

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Nach der alten EG-Düngemittelverordnung 2003/2003 waren Blattdünger mit phosphoriger Säure (Phosphonate/Phosphite) auf dem Düngemarkt verkehrsfähig und sind gegebenenfalls noch bei Landwirten / Gärtnern vorhanden beziehungsweise im Düngemittelhandel über die Übergangsregel erhältlich.

Weil Phosphonate / Phosphite aber kaum zur Phosphor-Versorgung der Pflanze beitragen und mehr eine phytosanitäre Wirkung haben, erfolgte am 1. Oktober 2013 eine EU-weite Zulassung dieser Wirkstoffe als Pflanzenschutzmittel. Folglich gelten sie nicht mehr als Pflanzenstärkungsmittel oder Dünger. Phosphonate / Phosphite waren dann nur noch nach der EG-Düngemittelverordnung 2003/2003 als Blattdünger zulässig.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Düngeprodukteverordnung 2019/1009 am 16. Juli 2022 dürfen Phosphonate in einem EU-Düngeprodukt nicht mehr aktiv zugesetzt werden. Passiv enthaltene Phosphonate dürfen einen Massenanteil von 0,5 Prozent nicht überschreiten. Auch nach der nationalen Düngemittelverordnung (DüMV) sind phosphonathaltige Düngemittel nicht zulässig.

Damit ist eine Verwendung von Phosphonaten / Phosphiten über das Düngerecht nur noch über eine Übergangsregelung für „handelsübliche“ Mengen nach der alten EG-Düngemittelverordnung 2003/2003 möglich, die einen Verbrauch von 2 Jahren umfasst.

Der Anwender sollte einen Kaufbeleg von vor dem 16. Juli 2022 vorweisen können, beziehungsweise einen Nachweis des Verkäufers, dass das Produkt vor dem 16. Juli 2022 produziert oder rechtmäßig importiert wurde. Die Anwendung bis Mitte 2024 wird als zulässig erachtet und ist zu dokumentieren.

An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass der Einsatz von Blattdüngern mit phosphoriger Säure Höchstmengenüberschreitungen von Phosphonaten in den Produkten bewirken kann.

Nach der alten EG-Düngemittelverordnung 2003/2003 waren Blattdünger mit phosphoriger Säure (Phosphonate/Phosphite) auf dem Düngemarkt verkehrsfähig und sind gegebenenfalls noch bei Landwirten / Gärtnern vorhanden beziehungsweise im Düngemittelhandel über die Übergangsregel erhältlich.

Weil Phosphonate / Phosphite aber kaum zur Phosphor-Versorgung der Pflanze beitragen und mehr eine phytosanitäre Wirkung haben, erfolgte am 1. Oktober 2013 eine EU-weite Zulassung dieser Wirkstoffe als Pflanzenschutzmittel. Folglich gelten sie nicht mehr als Pflanzenstärkungsmittel oder Dünger. Phosphonate / Phosphite waren dann nur noch nach der EG-Düngemittelverordnung 2003/2003 als Blattdünger zulässig.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Düngeprodukteverordnung 2019/1009 am 16. Juli 2022 dürfen Phosphonate in einem EU-Düngeprodukt nicht mehr aktiv zugesetzt werden. Passiv enthaltene Phosphonate dürfen einen Massenanteil von 0,5 Prozent nicht überschreiten. Auch nach der nationalen Düngemittelverordnung (DüMV) sind phosphonathaltige Düngemittel nicht zulässig.

Damit ist eine Verwendung von Phosphonaten / Phosphiten über das Düngerecht nur noch über eine Übergangsregelung für „handelsübliche“ Mengen nach der alten EG-Düngemittelverordnung 2003/2003 möglich, die einen Verbrauch von 2 Jahren umfasst.

Der Anwender sollte einen Kaufbeleg von vor dem 16. Juli 2022 vorweisen können, beziehungsweise einen Nachweis des Verkäufers, dass das Produkt vor dem 16. Juli 2022 produziert oder rechtmäßig importiert wurde. Die Anwendung bis Mitte 2024 wird als zulässig erachtet und ist zu dokumentieren.

An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass der Einsatz von Blattdüngern mit phosphoriger Säure Höchstmengenüberschreitungen von Phosphonaten in den Produkten bewirken kann.

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