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Projektauswahl ILE 2026

© M. Mey/LELF
Dorfentwicklung
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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-Richtlinie) – Antragsverfahren 2026

Zu dem in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL) genannten Antragstermin (31. März 2026) wurden 175 Förderanträge beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht. Alle Anträge, die die Mindestkriterien erfüllten, wurden geprüft und gemäß den vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) veröffentlichten Kriterien bewertet. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden

  • 16 Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereiches nach Teil II C.1.1 der Richtlinie und
  • 39 Vorhaben der Dorfentwicklung nach D.1.1 bis D.1.6 der Richtlinie

ausgewählt.

Die Tabellen mit den ausgewählten Vorhaben sind unter "Downloads" zu finden.

Zu dem in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL) genannten Antragstermin (31. März 2026) wurden 175 Förderanträge beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht. Alle Anträge, die die Mindestkriterien erfüllten, wurden geprüft und gemäß den vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) veröffentlichten Kriterien bewertet. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden

  • 16 Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereiches nach Teil II C.1.1 der Richtlinie und
  • 39 Vorhaben der Dorfentwicklung nach D.1.1 bis D.1.6 der Richtlinie

ausgewählt.

Die Tabellen mit den ausgewählten Vorhaben sind unter "Downloads" zu finden.

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Weiterer Ablauf

Der Vorhabenbeginn wird gemäß ILE-RL Teil I 7.1 Antragsverfahren mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite des LELF der zur Förderung ausgewählten Projekte zugelassen. Der Beginn des Bewilligungsverfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der Projektauswahlliste. Allen Projektträgern wünschen wir viel Erfolg bei der Umsetzung der Vorhaben.

Dorfentwicklung
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Weiterer Ablauf

Der Vorhabenbeginn wird gemäß ILE-RL Teil I 7.1 Antragsverfahren mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Internetseite des LELF der zur Förderung ausgewählten Projekte zugelassen. Der Beginn des Bewilligungsverfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der Projektauswahlliste. Allen Projektträgern wünschen wir viel Erfolg bei der Umsetzung der Vorhaben.

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Projektträger, deren Maßnahmen in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden konnten, haben vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung zum nächsten Termin im Jahr 2027 (Antragsfrist vom 1. Januar bis 31. März 2027). Die mögliche Eröffnung eines Antragstermins wird rechtzeitig, spätestens bis zum 30. November 2026, auf den Internetseiten des LELF und des MLEUV bekanntgegeben.

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Projektträger, deren Maßnahmen in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden konnten, haben vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung zum nächsten Termin im Jahr 2027 (Antragsfrist vom 1. Januar bis 31. März 2027). Die mögliche Eröffnung eines Antragstermins wird rechtzeitig, spätestens bis zum 30. November 2026, auf den Internetseiten des LELF und des MLEUV bekanntgegeben.

Weiterführende Informationen

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