Flurbereinigungsprogramm 2024/2025

eine Karte von Brandenburg, auf der Bodenordnungsverfahren eingezeichnet sind
© LELF
eine Karte von Brandenburg, auf der Bodenordnungsverfahren eingezeichnet sind
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Im neuen Flurbereinigungsprogramm 2024-2025 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ist die Einleitung mehrerer neuer Flurbereinigungsverfahren vorgesehen. Warum, wo und wie sollen solche Verfahren angeordnet werden? Ein paar Beispiele:

Im neuen Flurbereinigungsprogramm 2024-2025 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ist die Einleitung mehrerer neuer Flurbereinigungsverfahren vorgesehen. Warum, wo und wie sollen solche Verfahren angeordnet werden? Ein paar Beispiele:

Schnelle Havel

Die "Schnelle Havel" im Löwenberger Land ist ein sogenanntes „berichtspflichtiges Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie“. Das Land Brandenburg hat vor, den ökologischen Zustand des Flusses durch Veränderungen im Gewässerbett, die Reaktivierung von Altarmen und die Ausbildung von Saumstreifen zu verbessern. Dafür werden erhebliche Flächen benötigt, aber durch die Bodenordnung können wir mit Hilfe des vorhandenen Flächenpools des Landes die aus dem Vorhaben entstehenden Eigentums- und Nutzungskonflikte lösen. Die Eigentümer und Nutzer in diesem Gebiet sollen voraussichtlich bis Mai 2024 dazu angeschrieben werden.

Die "Schnelle Havel" im Löwenberger Land ist ein sogenanntes „berichtspflichtiges Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie“. Das Land Brandenburg hat vor, den ökologischen Zustand des Flusses durch Veränderungen im Gewässerbett, die Reaktivierung von Altarmen und die Ausbildung von Saumstreifen zu verbessern. Dafür werden erhebliche Flächen benötigt, aber durch die Bodenordnung können wir mit Hilfe des vorhandenen Flächenpools des Landes die aus dem Vorhaben entstehenden Eigentums- und Nutzungskonflikte lösen. Die Eigentümer und Nutzer in diesem Gebiet sollen voraussichtlich bis Mai 2024 dazu angeschrieben werden.

Steinitz

Die Lausitzregion steht angesichts der politischen Zielsetzungen zum Umbau der Energieversorgung im besonderen Fokus. Auf den sanierten und rekultivierten ehemaligen Tagebauflächen wird nun das Eigentum neu geordnet und an die neu geschaffenen Strukturen angepasst. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für Investitionen in der Region geschaffen. Im beabsichtigten Verfahrensgebiet Steinitz sind schon erhebliche Fortschritte bei der Rekultivierung der ehemaligen Tagebauflächen herbeigeführt worden, so dass nach Aktualisierung der Planungsstände noch in diesem Jahr ein Flurbereinigungsverfahren begonnen werden kann.

Die Lausitzregion steht angesichts der politischen Zielsetzungen zum Umbau der Energieversorgung im besonderen Fokus. Auf den sanierten und rekultivierten ehemaligen Tagebauflächen wird nun das Eigentum neu geordnet und an die neu geschaffenen Strukturen angepasst. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für Investitionen in der Region geschaffen. Im beabsichtigten Verfahrensgebiet Steinitz sind schon erhebliche Fortschritte bei der Rekultivierung der ehemaligen Tagebauflächen herbeigeführt worden, so dass nach Aktualisierung der Planungsstände noch in diesem Jahr ein Flurbereinigungsverfahren begonnen werden kann.

Pritzwalk-Preddöhl (Abschnitt L 155) und Kampfer-Groß Gottschow (Abschnitt L 101)

Alleen sind ein kulturelles Erbe, das es zu bewahren gilt. Viele Alleenbäume sind inzwischen zu alt und die Folgen des Klimawandels werden immer deutlicher sichtbar. Zudem mussten Alleenbäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden, da große Sicherheitsabstände zur Fahrbahn unausweichlich sind. Um den Alleenreichtum zu erhalten, setzt die Alleenkonzeption 2030 des Landes Brandenburg unter anderem auf die Bodenordnung. Das LELF sucht daher nach Möglichkeiten, um die betroffenen Eigentümer und Flächennutzer zu unterstützen und eine zügige Lösung von Nutzungskonflikten herbeizuführen. Vorarbeiten laufen bereits und lassen in absehbarer Zeit den Beginn eines Verfahrens in der Prignitz erwarten.

Alleen sind ein kulturelles Erbe, das es zu bewahren gilt. Viele Alleenbäume sind inzwischen zu alt und die Folgen des Klimawandels werden immer deutlicher sichtbar. Zudem mussten Alleenbäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden, da große Sicherheitsabstände zur Fahrbahn unausweichlich sind. Um den Alleenreichtum zu erhalten, setzt die Alleenkonzeption 2030 des Landes Brandenburg unter anderem auf die Bodenordnung. Das LELF sucht daher nach Möglichkeiten, um die betroffenen Eigentümer und Flächennutzer zu unterstützen und eine zügige Lösung von Nutzungskonflikten herbeizuführen. Vorarbeiten laufen bereits und lassen in absehbarer Zeit den Beginn eines Verfahrens in der Prignitz erwarten.

Herzberg

Die Herausforderungen in Herzberg (Landkreis Elbe-Elster) sind vielfältig. Erschließungsdefizite, ungeregeltes Eigentum an Entwässerungsanlagen, Flächenzerschneidungen - all das muss angegangen werden. Durch eine umfassende Bodenordnung können wir nicht nur agrarstrukturelle Defizite beheben, sondern auch hier berichtspflichtige Gewässer in einen besseren ökologischen Zustand versetzen. Vor der Anordnung des Verfahrens sind allerdings noch einige Vorarbeiten zu leisten.

Die Herausforderungen in Herzberg (Landkreis Elbe-Elster) sind vielfältig. Erschließungsdefizite, ungeregeltes Eigentum an Entwässerungsanlagen, Flächenzerschneidungen - all das muss angegangen werden. Durch eine umfassende Bodenordnung können wir nicht nur agrarstrukturelle Defizite beheben, sondern auch hier berichtspflichtige Gewässer in einen besseren ökologischen Zustand versetzen. Vor der Anordnung des Verfahrens sind allerdings noch einige Vorarbeiten zu leisten.

Kolkwitz

Für den Raum Kolkwitz im Landkreis Spree-Neiße liegen bereits Vorarbeiten aus 2017 vor, die große Defizite in der Agrarstruktur in Bezug auf die Erschließungsverhältnisse, erhebliche Veränderungen in den Wege- und Gewässerstrukturen ohne kataster- und eigentumsrechtliche Umsetzung und die Zersplitterung der Eigentums- und Nutzungsflächen aufzeigten. Flächenbedarfe öffentlicher und privater Vorhabenträger, so zum Beispiel für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Cottbus, ergänzten den Regelungsbedarf. Zudem beinhaltet der Untersuchungsraum mit dem Priorgraben, dem Greifenhainer und dem Eichower Fließ berichtspflichtige Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie, deren ökologische Situation verbessert werden soll. Die Vorarbeiten aus 2017 werden nun aktualisiert, um dann das nötige Verfahren genauer definieren zu können.

(4. April 2024)

Für den Raum Kolkwitz im Landkreis Spree-Neiße liegen bereits Vorarbeiten aus 2017 vor, die große Defizite in der Agrarstruktur in Bezug auf die Erschließungsverhältnisse, erhebliche Veränderungen in den Wege- und Gewässerstrukturen ohne kataster- und eigentumsrechtliche Umsetzung und die Zersplitterung der Eigentums- und Nutzungsflächen aufzeigten. Flächenbedarfe öffentlicher und privater Vorhabenträger, so zum Beispiel für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Cottbus, ergänzten den Regelungsbedarf. Zudem beinhaltet der Untersuchungsraum mit dem Priorgraben, dem Greifenhainer und dem Eichower Fließ berichtspflichtige Gewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie, deren ökologische Situation verbessert werden soll. Die Vorarbeiten aus 2017 werden nun aktualisiert, um dann das nötige Verfahren genauer definieren zu können.

(4. April 2024)