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Agrarförderantrag des Landes Brandenburg

Programmansicht Agrarförderantrag/ELER-Antrag online
© LELF
Programmansicht Agrarförderantrag/ELER-Antrag online
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Für Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und landwirtschaftliche Berater

Im Rahmen der Sammelantragstellung für die Direktzahlungen (1. Säule) und der Antragstellung zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule), steht Ihnen in Brandenburg/ Berlin ein webbasiertes Antragsprogramm – inet Agrar – zur Verfügung. Die Bearbeitung und Einreichung von Anträgen erfolgt direkt im Webbrowser. Es muss kein Programm lokal auf Ihrem Rechner installiert werden.

Aktuelle Antragstellung: Agrarförderantrag 2025

Abgabetermin: 15. Mai 2025

Für die Anmeldung am Antragsprogramm steht ausschließlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit „authega“ zur Verfügung. Die abschließende Registrierung bei „authega“ erfordert den Erhalt eines Briefes per Post. Bitte berücksichtigen Sie eine postalische Zustellungsdauer von bis zu 10 Tagen.

Der vollständige Agrarförderantrag muss spätestens am 15. Mai 2025 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde (Bewilligungsbehörde) in elektronischer Form (Online-Antrag) eingegangen sein.
Durch den Anmeldeprozess mit „authega“ wird nach dem Einreichen des Antrages eine Quittung erstellt. Diese ist für die persönliche Verwendung des Nutzers und ist nicht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Agrarförderantrag 2025 - Erläuterungen und Hinweise zum Maiantrag“ entnehmen.

Im Rahmen der Sammelantragstellung für die Direktzahlungen (1. Säule) und der Antragstellung zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule), steht Ihnen in Brandenburg/ Berlin ein webbasiertes Antragsprogramm – inet Agrar – zur Verfügung. Die Bearbeitung und Einreichung von Anträgen erfolgt direkt im Webbrowser. Es muss kein Programm lokal auf Ihrem Rechner installiert werden.

Aktuelle Antragstellung: Agrarförderantrag 2025

Abgabetermin: 15. Mai 2025

Für die Anmeldung am Antragsprogramm steht ausschließlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit „authega“ zur Verfügung. Die abschließende Registrierung bei „authega“ erfordert den Erhalt eines Briefes per Post. Bitte berücksichtigen Sie eine postalische Zustellungsdauer von bis zu 10 Tagen.

Der vollständige Agrarförderantrag muss spätestens am 15. Mai 2025 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde (Bewilligungsbehörde) in elektronischer Form (Online-Antrag) eingegangen sein.
Durch den Anmeldeprozess mit „authega“ wird nach dem Einreichen des Antrages eine Quittung erstellt. Diese ist für die persönliche Verwendung des Nutzers und ist nicht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Agrarförderantrag 2025 - Erläuterungen und Hinweise zum Maiantrag“ entnehmen.

Anmeldung zur elektronischen Antragstellung – Anmeldung mit Zertifikat

Für die Anmeldung an der Antragssoftware wird aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt. Die Anmeldung erfordert zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort. Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.

Voraussetzung für den Erhalt des Softwarezertifikates ist der Besitz einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer).

Informationen zur Vergabe einer BNR-ZD und zum authega-Zertifikat können Sie folgenden Seiten entnehmen:

Für die Anmeldung an der Antragssoftware wird aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt. Die Anmeldung erfordert zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort. Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.

Voraussetzung für den Erhalt des Softwarezertifikates ist der Besitz einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer).

Informationen zur Vergabe einer BNR-ZD und zum authega-Zertifikat können Sie folgenden Seiten entnehmen:

Antragsteller-Postfach

Für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung wird ein Postfach-System zur Verfügung gestellt, mit dem Nachrichten in beide Richtungen ausgetauscht werden können. Auf der einen Seite stehen antragstellerbezogene Postfächer (AS-Postfach), auf der anderen Seite existiert ein Verwaltungspostfach (VW-Postfach).

Die Postfächer sind ausschließlich für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung vorgesehen.

Für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung wird ein Postfach-System zur Verfügung gestellt, mit dem Nachrichten in beide Richtungen ausgetauscht werden können. Auf der einen Seite stehen antragstellerbezogene Postfächer (AS-Postfach), auf der anderen Seite existiert ein Verwaltungspostfach (VW-Postfach).

Die Postfächer sind ausschließlich für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung vorgesehen.

App „profil - Berlin/Brandenburg“ im Rahmen des Kontrollverfahrens ELER/EGFL

Mit dem 2023 eingeführten satellitengestützten Flächenüberwachungssystem werden alle beantragten Flächen aus dem Agrarförderantrag bezüglich der landwirtschaftlichen Kultur, der landwirtschaftlichen Tätigkeit und der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit geprüft.
Zur Überprüfung von Fördervoraussetzungen können in bestimmten Fällen georeferenzierte Fotos vom Antragsteller angefordert werden. Für die Abarbeitung dieser Prüfaufträge steht die App „profil - Berlin/ Brandenburg“ von data experts zur Verfügung. Die App ist sowohl für Android- als auch iOS (Apple)-Geräte verfügbar. Über die App können Aufträge abgerufen, für diese Fotonachweise erstellt und die Nachweise zurückgesendet werden.

Nähere Informationen, sowie Erläuterungsvideos können Sie folgender Internetseite des Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) entnehmen: Profil - Berlin / Brandenburg App

Um die Antragsteller bei technischen Problemen bei der Nutzung der App zu unterstützen wurde eine Hotline des zentralen technischen Prüfdienstes geschalten.
Sie erreichen die Hotline mit einer E-Mail an das Funktionsfach: lelf-ztp-hotline@lelf.brandenburg.de. Diese Hotline ist ausschließlich zur Unterstützung bei technischen Problemen geschalten. Anfragen zu Anträgen, laufenden Aufträgen und ähnlichem können dort nicht beantwortet werden.

Mit dem 2023 eingeführten satellitengestützten Flächenüberwachungssystem werden alle beantragten Flächen aus dem Agrarförderantrag bezüglich der landwirtschaftlichen Kultur, der landwirtschaftlichen Tätigkeit und der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit geprüft.
Zur Überprüfung von Fördervoraussetzungen können in bestimmten Fällen georeferenzierte Fotos vom Antragsteller angefordert werden. Für die Abarbeitung dieser Prüfaufträge steht die App „profil - Berlin/ Brandenburg“ von data experts zur Verfügung. Die App ist sowohl für Android- als auch iOS (Apple)-Geräte verfügbar. Über die App können Aufträge abgerufen, für diese Fotonachweise erstellt und die Nachweise zurückgesendet werden.

Nähere Informationen, sowie Erläuterungsvideos können Sie folgender Internetseite des Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) entnehmen: Profil - Berlin / Brandenburg App

Um die Antragsteller bei technischen Problemen bei der Nutzung der App zu unterstützen wurde eine Hotline des zentralen technischen Prüfdienstes geschalten.
Sie erreichen die Hotline mit einer E-Mail an das Funktionsfach: lelf-ztp-hotline@lelf.brandenburg.de. Diese Hotline ist ausschließlich zur Unterstützung bei technischen Problemen geschalten. Anfragen zu Anträgen, laufenden Aufträgen und ähnlichem können dort nicht beantwortet werden.

Downloads

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Hinweise zur Antragsbearbeitung durch Beratende

Für eine Antragsbearbeitung durch Beratende gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Der Beratende hat selbst eine BNR-ZD auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID).
  2. Die Berater-BNR wurde im elektronischen Antragsverfahren des Landes Brandenburg einmalig freigeschaltet.
  3. Der Antragstellende hat für den Beratenden eine Vollmacht auf der ZID eingerichtet.

Für die Voraussetzungen 1. und 2. senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Stammdatenformular für Beratende per Fax oder E-Mail an die im Formular angegebene Adresse.

Auf dieser Grundlage wird der Beraterzugang im Antragsprogramm freigeschaltet und, falls noch nicht vorhanden, auch eine BNR-ZD eingerichtet.

Hinweise zum Formular:

  • Falls Sie schon eine Nummer auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) haben, tragen Sie diese bitte in das entsprechende Feld ein.
  • Unter Punkt 1.3 können Sie angeben, ob Sie für Ihre Beraterfirma mehrere Zugänge benötigen. Wenn Sie dies ankreuzen, sind hierfür Name, Vorname und individuelle E-Mail-Adressen mitzuteilen.

Für die Voraussetzung 3. ist durch den Antragstellenden (Vollmachtgebender) selbst auf der ZID eine Beratungsvollmacht an den Beratenden zu hinterlegen. Der Vollmachtgebende loggt sich dafür mit seiner Betriebsnummer (BNR-ZD) und PIN in der ZID ein und wählt dort den Menüpunkt „Selbstverwaltung von Vollmachten“. Als Art der Vollmacht ist „22 – ZID-Gesamt-Bevollmächtigter“ auszuwählen.

Falls noch keine PIN beim Vollmachtgebenden vorhanden ist, bekommen Sie diese bei der für das Bundesland zuständigen Vergabestelle.

Für Brandenburg und Berlin finden Sie das entsprechende PIN-Vergabe-Formular auch unter Downloads in den Weiterführenden Informationen.

Für eine Antragsbearbeitung durch Beratende gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Der Beratende hat selbst eine BNR-ZD auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID).
  2. Die Berater-BNR wurde im elektronischen Antragsverfahren des Landes Brandenburg einmalig freigeschaltet.
  3. Der Antragstellende hat für den Beratenden eine Vollmacht auf der ZID eingerichtet.

Für die Voraussetzungen 1. und 2. senden Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Stammdatenformular für Beratende per Fax oder E-Mail an die im Formular angegebene Adresse.

Auf dieser Grundlage wird der Beraterzugang im Antragsprogramm freigeschaltet und, falls noch nicht vorhanden, auch eine BNR-ZD eingerichtet.

Hinweise zum Formular:

  • Falls Sie schon eine Nummer auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) haben, tragen Sie diese bitte in das entsprechende Feld ein.
  • Unter Punkt 1.3 können Sie angeben, ob Sie für Ihre Beraterfirma mehrere Zugänge benötigen. Wenn Sie dies ankreuzen, sind hierfür Name, Vorname und individuelle E-Mail-Adressen mitzuteilen.

Für die Voraussetzung 3. ist durch den Antragstellenden (Vollmachtgebender) selbst auf der ZID eine Beratungsvollmacht an den Beratenden zu hinterlegen. Der Vollmachtgebende loggt sich dafür mit seiner Betriebsnummer (BNR-ZD) und PIN in der ZID ein und wählt dort den Menüpunkt „Selbstverwaltung von Vollmachten“. Als Art der Vollmacht ist „22 – ZID-Gesamt-Bevollmächtigter“ auszuwählen.

Falls noch keine PIN beim Vollmachtgebenden vorhanden ist, bekommen Sie diese bei der für das Bundesland zuständigen Vergabestelle.

Für Brandenburg und Berlin finden Sie das entsprechende PIN-Vergabe-Formular auch unter Downloads in den Weiterführenden Informationen.

Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen für die Ausführung des inet-Webclient und für die Teilnahme am Online-Verfahren:

  • Internetanschluss: DSL >= 16.000 KBit/s (16 MBit/s)
  • Systemanforderungen (PC, Notebook): mindestens 6 GB RAM (Arbeitsspeicher) - empfohlen sind 8 GB
  • Monitorauflösung: mindestens HD 1280x720 (720p), empfohlen wird Full HD 1920x1080 (1080p)
  • Betriebssysteme: Windows, Linux, MacOS
  • Webbrowser: Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Google Chrome werden - jeweils in den letzten beiden Versionen - unterstützt
  • Im Browser ist JavaScript für das Laden der Seite aktiviert
  • Adobe Acrobat Reader in einer der letzten aktuellen Versionen oder vergleichbares Programm zum Lesen von PDF-Dateien
  • Bedarfsweise zum Drucken: PDF-Printer/ Drucker (für den Druck ist im Browser der Popup Blocker deaktiviert)
  • Betriebsnummer Zentrale InVeKoS-Datenbank (BNR-ZD)

Beim Arbeiten im Antragsprogramm beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Nicht benötigte Programme oder Web-Anwendungen sollten während der Antragsbearbeitung im inet-Webclient geschlossen werden, um Störungen (Fehlfunktionen, Speicherprobleme) zu vermeiden, die aufgrund eines erhöhten Arbeitsspeicherbedarfs möglich sind.
  • Hinweis zum Beenden der Anwendung:
    Verlassen Sie den inet-Webclient immer über den Button „Abmelden“ oben rechts im Programm. Wird der Internetbrowser unvermittelt geschlossen, durch einen unvorhergesehenen Abbruch beendet oder der Rechner unvermittelt heruntergefahren, können Daten verloren gehen.
    Nach einem Abbruch sollten Sie sich erst nach einer Wartezeit von 30 Minuten neu anmelden, da aus Sicherheitsgründen die BNR-ZD auf dem Server für diesen Zeitraum gesperrt bleibt. Wenn Sie sich zu früh anmelden erscheint die Meldung: „Der Betrieb wird bereits bearbeitet - Sie haben nur lesenden Zugriff!“.

Technische Voraussetzungen für die Ausführung des inet-Webclient und für die Teilnahme am Online-Verfahren:

  • Internetanschluss: DSL >= 16.000 KBit/s (16 MBit/s)
  • Systemanforderungen (PC, Notebook): mindestens 6 GB RAM (Arbeitsspeicher) - empfohlen sind 8 GB
  • Monitorauflösung: mindestens HD 1280x720 (720p), empfohlen wird Full HD 1920x1080 (1080p)
  • Betriebssysteme: Windows, Linux, MacOS
  • Webbrowser: Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Google Chrome werden - jeweils in den letzten beiden Versionen - unterstützt
  • Im Browser ist JavaScript für das Laden der Seite aktiviert
  • Adobe Acrobat Reader in einer der letzten aktuellen Versionen oder vergleichbares Programm zum Lesen von PDF-Dateien
  • Bedarfsweise zum Drucken: PDF-Printer/ Drucker (für den Druck ist im Browser der Popup Blocker deaktiviert)
  • Betriebsnummer Zentrale InVeKoS-Datenbank (BNR-ZD)

Beim Arbeiten im Antragsprogramm beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Nicht benötigte Programme oder Web-Anwendungen sollten während der Antragsbearbeitung im inet-Webclient geschlossen werden, um Störungen (Fehlfunktionen, Speicherprobleme) zu vermeiden, die aufgrund eines erhöhten Arbeitsspeicherbedarfs möglich sind.
  • Hinweis zum Beenden der Anwendung:
    Verlassen Sie den inet-Webclient immer über den Button „Abmelden“ oben rechts im Programm. Wird der Internetbrowser unvermittelt geschlossen, durch einen unvorhergesehenen Abbruch beendet oder der Rechner unvermittelt heruntergefahren, können Daten verloren gehen.
    Nach einem Abbruch sollten Sie sich erst nach einer Wartezeit von 30 Minuten neu anmelden, da aus Sicherheitsgründen die BNR-ZD auf dem Server für diesen Zeitraum gesperrt bleibt. Wenn Sie sich zu früh anmelden erscheint die Meldung: „Der Betrieb wird bereits bearbeitet - Sie haben nur lesenden Zugriff!“.

Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Die Kontaktdaten finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.

Weitere Informationen (Hinweisbroschüren zur Antragstellung, Bearbeitungshinweise, Dateien) stehen Ihnen – je nach Art der Bereitstellung – in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads beziehungsweise Externe Links zur Verfügung. Beachten Sie auch die Regelungen und Hinweise für Bodenschutz und Düngung.

Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Die Kontaktdaten finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.

Weitere Informationen (Hinweisbroschüren zur Antragstellung, Bearbeitungshinweise, Dateien) stehen Ihnen – je nach Art der Bereitstellung – in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads beziehungsweise Externe Links zur Verfügung. Beachten Sie auch die Regelungen und Hinweise für Bodenschutz und Düngung.

Weiterführende Informationen

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