Agrarförderantrag des Landes Brandenburg

Programmansicht Agrarförderantrag/ELER-Antrag online
© LELF
Programmansicht Agrarförderantrag/ELER-Antrag online
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Für Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und landwirtschaftliche Berater

Im Rahmen der Sammelantragstellung für die Direktzahlungen (1. Säule) und der Antragstellung zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule), steht Ihnen in Brandenburg/ Berlin ein webbasiertes Antragsprogramm – inet Agrar – zur Verfügung. Die Bearbeitung und Einreichung von Anträgen erfolgt direkt im Webbrowser. Es muss kein Programm lokal auf Ihrem Rechner installiert werden.

Aktuelle Antragstellung: Agrarförderantrag 2024

Abgabetermin: 15. Mai 2024

Der vollständige Agrarförderantrag muss spätestens am 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde (Bewilligungsbehörde) in elektronischer Form (Online-Antrag) eingegangen sein.

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit BNR-ZD und ZID-PIN muss ebenso der unterschriebene Datenbegleitschein bis 15. Mai 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein (per Post/ E-Mail/ Telefax). Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins.

Bei eingescannten und per E-Mail oder Telefax verschickten Datenbegleitscheinen muss das handschriftlich unterschriebene Original unverzüglich nachgereicht werden.

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) ist kein Datenbegleitschein erforderlich. In diesem Fall wird nach dem Einreichen des Antrags eine Quittung für den Nutzer erstellt, welche jedoch nicht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen ist.

Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Agrarförderantrag 2024 - Erläuterungen und Hinweise zum Maiantrag“ entnehmen.

Im Rahmen der Sammelantragstellung für die Direktzahlungen (1. Säule) und der Antragstellung zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule), steht Ihnen in Brandenburg/ Berlin ein webbasiertes Antragsprogramm – inet Agrar – zur Verfügung. Die Bearbeitung und Einreichung von Anträgen erfolgt direkt im Webbrowser. Es muss kein Programm lokal auf Ihrem Rechner installiert werden.

Aktuelle Antragstellung: Agrarförderantrag 2024

Abgabetermin: 15. Mai 2024

Der vollständige Agrarförderantrag muss spätestens am 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde (Bewilligungsbehörde) in elektronischer Form (Online-Antrag) eingegangen sein.

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit BNR-ZD und ZID-PIN muss ebenso der unterschriebene Datenbegleitschein bis 15. Mai 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein (per Post/ E-Mail/ Telefax). Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins.

Bei eingescannten und per E-Mail oder Telefax verschickten Datenbegleitscheinen muss das handschriftlich unterschriebene Original unverzüglich nachgereicht werden.

Bei einer Anmeldung in der Antragssoftware mit Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) ist kein Datenbegleitschein erforderlich. In diesem Fall wird nach dem Einreichen des Antrags eine Quittung für den Nutzer erstellt, welche jedoch nicht bei der Bewilligungsbehörde einzureichen ist.

Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Agrarförderantrag 2024 - Erläuterungen und Hinweise zum Maiantrag“ entnehmen.

  • Anmeldung zur elektronischen Antragstellung – Anmeldung mit Zertifikat

    Für die Anmeldung an der Antragssoftware wird aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt. Die Anmeldung erfordert zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort. Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.

    Voraussetzung für den Erhalt des Softwarezertifikates ist der Besitz einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer).

    Informationen zur Vergabe einer BNR-ZD und zum authega-Zertifikat können Sie folgenden Seiten entnehmen:

    Für die Anmeldung an der Antragssoftware wird aus Sicherheitsgründen ein Verfahren mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt. Die Anmeldung erfordert zwei unabhängige Komponenten: eine Softwarezertifikatsdatei und ein Passwort. Für die Vergabe des Zertifikats und des Passwortes bedient sich Brandenburg/ Berlin des Verfahrens „authega“.

    Voraussetzung für den Erhalt des Softwarezertifikates ist der Besitz einer BNR-ZD (Betriebs-/Antragstellernummer).

    Informationen zur Vergabe einer BNR-ZD und zum authega-Zertifikat können Sie folgenden Seiten entnehmen:

    Die Anmeldung mit dem Verfahren „authega“ wird zu einem späteren Zeitpunkt obligatorisch. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung am Agrarantragsprogramm auf bekannte Weise – mit BNR-ZD und PIN (Passwort) – möglich.

    Die Anmeldung mit dem Verfahren „authega“ wird zu einem späteren Zeitpunkt obligatorisch. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung am Agrarantragsprogramm auf bekannte Weise – mit BNR-ZD und PIN (Passwort) – möglich.

  • Antragsteller-Postfach

    Für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung wird ein Postfach-System zur Verfügung gestellt, mit dem Nachrichten in beide Richtungen ausgetauscht werden können. Auf der einen Seite stehen antragstellerbezogene Postfächer (AS-Postfach), auf der anderen Seite existiert ein Verwaltungspostfach (VW-Postfach).

    Die Postfächer sind ausschließlich für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung vorgesehen.

    Für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung wird ein Postfach-System zur Verfügung gestellt, mit dem Nachrichten in beide Richtungen ausgetauscht werden können. Auf der einen Seite stehen antragstellerbezogene Postfächer (AS-Postfach), auf der anderen Seite existiert ein Verwaltungspostfach (VW-Postfach).

    Die Postfächer sind ausschließlich für die Kommunikation zwischen Antragstellern und Verwaltung vorgesehen.

  • Hinweise zur Antragsbearbeitung durch Berater

    Es besteht die Möglichkeit, dass der Antrag durch eine vom Antragsteller beauftragte Person (Berater/ Beraterin) elektronisch bearbeitet wird.

    Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

    1. Der Berater/die Beraterin hat selbst eine BNR-ZD auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID).
    2. Die Berater-BNR wurde im elektronischen Antragsverfahren des Landes Brandenburg einmalig freigeschaltet.
    3. Die antragstellende Person hat für den Berater/die Beraterin eine Vollmacht auf der ZID eingerichtet.

    Für die Voraussetzungen 1. und 2. nutzen Sie bitte das Stammdatenformular, welches Sie im Bedarfsfall ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder E-Mail zurücksenden können.

    Auf dieser Grundlage können wir Sie für den Beraterzugang im Antragsprogramm freischalten und, falls noch nicht vorhanden, auch eine BNR-ZD einrichten.

    Hinweise zum Formular:

    • Falls Sie schon eine Nummer auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) haben, tragen Sie diese bitte in das entsprechende Feld ein. Ansonsten lassen Sie dieses Feld leer, dann erzeugen wir für Sie die benötigte Nummer.
    • Unter Punkt 1.3 können Sie angeben, dass Sie für Ihre Beraterfirma mehrere Zugänge benötigen. Wenn Sie dies ankreuzen, erhalten Sie die Möglichkeit, weitere Mitbenutzer zu Ihrer Beraternummer zu erzeugen.

    Für die Voraussetzung 3. kann die antragstellende Person auf der ZID selbst diese Vollmacht hinterlegen. Verwenden Sie dort den Menüpunkt „Selbstverwaltung von Vollmachten“; als Art der Vollmacht wählen Sie: „22 – ZID-Gesamt-Bevollmächtigter“.

    Es besteht die Möglichkeit, dass der Antrag durch eine vom Antragsteller beauftragte Person (Berater/ Beraterin) elektronisch bearbeitet wird.

    Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

    1. Der Berater/die Beraterin hat selbst eine BNR-ZD auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID).
    2. Die Berater-BNR wurde im elektronischen Antragsverfahren des Landes Brandenburg einmalig freigeschaltet.
    3. Die antragstellende Person hat für den Berater/die Beraterin eine Vollmacht auf der ZID eingerichtet.

    Für die Voraussetzungen 1. und 2. nutzen Sie bitte das Stammdatenformular, welches Sie im Bedarfsfall ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder E-Mail zurücksenden können.

    Auf dieser Grundlage können wir Sie für den Beraterzugang im Antragsprogramm freischalten und, falls noch nicht vorhanden, auch eine BNR-ZD einrichten.

    Hinweise zum Formular:

    • Falls Sie schon eine Nummer auf der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) haben, tragen Sie diese bitte in das entsprechende Feld ein. Ansonsten lassen Sie dieses Feld leer, dann erzeugen wir für Sie die benötigte Nummer.
    • Unter Punkt 1.3 können Sie angeben, dass Sie für Ihre Beraterfirma mehrere Zugänge benötigen. Wenn Sie dies ankreuzen, erhalten Sie die Möglichkeit, weitere Mitbenutzer zu Ihrer Beraternummer zu erzeugen.

    Für die Voraussetzung 3. kann die antragstellende Person auf der ZID selbst diese Vollmacht hinterlegen. Verwenden Sie dort den Menüpunkt „Selbstverwaltung von Vollmachten“; als Art der Vollmacht wählen Sie: „22 – ZID-Gesamt-Bevollmächtigter“.

  • profil-App zur Abarbeitung von Prüfaufträgen aus der Agrarförderantragstellung

    Ab dem Antragsjahr 2023 werden die beantragten Flächen aus dem Agrarförderantrag über Satellitenaufnahmen kontrolliert. Flächen, die über diese Möglichkeit nicht bewertet werden können, müssen durch Mithilfe des Antragstellers aufgeklärt werden. Hierzu werden Prüfaufträge erzeugt, welche in der profil-App zur Abarbeitung bereitstehen. Die App steht in den App-Stores zur Verfügung und kann auf einem Smartphone installiert werden.

    Ab dem Antragsjahr 2023 werden die beantragten Flächen aus dem Agrarförderantrag über Satellitenaufnahmen kontrolliert. Flächen, die über diese Möglichkeit nicht bewertet werden können, müssen durch Mithilfe des Antragstellers aufgeklärt werden. Hierzu werden Prüfaufträge erzeugt, welche in der profil-App zur Abarbeitung bereitstehen. Die App steht in den App-Stores zur Verfügung und kann auf einem Smartphone installiert werden.

    Ansprechpartner für technische Fragen

    Ansprechpartner:
    Nachname:
    data experts GmbH
    E-Mail:
    hotline.profil-app@­data-experts.de

    Ansprechpartner für fachliche Fragen

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Jonas
    Nachname:
    Schlegel
    E-Mail:
    lelf-ztp-ams@­lelf.brandenburg.de
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    John
    Nachname:
    Östreich
    E-Mail:
    lelf-ztp-ams@­lelf.brandenburg.de

    Downloads

    Downloads

  • Technische Voraussetzungen

    Technische Voraussetzungen für die Ausführung des inet-Webclient und für die Teilnahme am Online-Verfahren:

    • Internetanschluss: DSL >= 16.000 KBit/s (16 MBit/s)
    • Systemanforderungen (PC, Notebook): mindestens 6 GB RAM (Arbeitsspeicher) - empfohlen sind 8 GB
    • Monitorauflösung: mindestens HD 1280x720 (720p), empfohlen wird Full HD 1920x1080 (1080p)
    • Betriebssysteme: Windows, Linux, MacOS
    • Webbrowser: Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Google Chrome werden - jeweils in den letzten beiden Versionen - unterstützt
    • Im Browser ist JavaScript für das Laden der Seite aktiviert
    • Adobe Acrobat Reader in einer der letzten aktuellen Versionen oder vergleichbares Programm zum Lesen von PDF-Dateien
    • Bedarfsweise zum Drucken: PDF-Printer/ Drucker (für den Druck ist im Browser der Popup Blocker deaktiviert)
    • Betriebsnummer Zentrale InVeKoS-Datenbank (BNR-ZD)

    Beim Arbeiten im Antragsprogramm beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

    • Nicht benötigte Programme oder Web-Anwendungen sollten während der Antragsbearbeitung im inet-Webclient geschlossen werden, um Störungen (Fehlfunktionen, Speicherprobleme) zu vermeiden, die aufgrund eines erhöhten Arbeitsspeicherbedarfs möglich sind.
    • Hinweis zum Beenden der Anwendung:
      Verlassen Sie den inet-Webclient immer über den Button „Abmelden“ oben rechts im Programm. Wird der Internetbrowser unvermittelt geschlossen, durch einen unvorhergesehenen Abbruch beendet oder der Rechner unvermittelt heruntergefahren, können Daten verloren gehen.
      Nach einem Abbruch sollten Sie sich erst nach einer Wartezeit von 30 Minuten neu anmelden, da aus Sicherheitsgründen die BNR-ZD auf dem Server für diesen Zeitraum gesperrt bleibt. Wenn Sie sich zu früh anmelden erscheint die Meldung: „Der Betrieb wird bereits bearbeitet - Sie haben nur lesenden Zugriff!“.

    Technische Voraussetzungen für die Ausführung des inet-Webclient und für die Teilnahme am Online-Verfahren:

    • Internetanschluss: DSL >= 16.000 KBit/s (16 MBit/s)
    • Systemanforderungen (PC, Notebook): mindestens 6 GB RAM (Arbeitsspeicher) - empfohlen sind 8 GB
    • Monitorauflösung: mindestens HD 1280x720 (720p), empfohlen wird Full HD 1920x1080 (1080p)
    • Betriebssysteme: Windows, Linux, MacOS
    • Webbrowser: Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Google Chrome werden - jeweils in den letzten beiden Versionen - unterstützt
    • Im Browser ist JavaScript für das Laden der Seite aktiviert
    • Adobe Acrobat Reader in einer der letzten aktuellen Versionen oder vergleichbares Programm zum Lesen von PDF-Dateien
    • Bedarfsweise zum Drucken: PDF-Printer/ Drucker (für den Druck ist im Browser der Popup Blocker deaktiviert)
    • Betriebsnummer Zentrale InVeKoS-Datenbank (BNR-ZD)

    Beim Arbeiten im Antragsprogramm beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

    • Nicht benötigte Programme oder Web-Anwendungen sollten während der Antragsbearbeitung im inet-Webclient geschlossen werden, um Störungen (Fehlfunktionen, Speicherprobleme) zu vermeiden, die aufgrund eines erhöhten Arbeitsspeicherbedarfs möglich sind.
    • Hinweis zum Beenden der Anwendung:
      Verlassen Sie den inet-Webclient immer über den Button „Abmelden“ oben rechts im Programm. Wird der Internetbrowser unvermittelt geschlossen, durch einen unvorhergesehenen Abbruch beendet oder der Rechner unvermittelt heruntergefahren, können Daten verloren gehen.
      Nach einem Abbruch sollten Sie sich erst nach einer Wartezeit von 30 Minuten neu anmelden, da aus Sicherheitsgründen die BNR-ZD auf dem Server für diesen Zeitraum gesperrt bleibt. Wenn Sie sich zu früh anmelden erscheint die Meldung: „Der Betrieb wird bereits bearbeitet - Sie haben nur lesenden Zugriff!“.

Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Die Kontaktdaten finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.

Weitere Informationen (Hinweisbroschüren zur Antragstellung, Bearbeitungshinweise, Dateien) stehen Ihnen – je nach Art der Bereitstellung – in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads beziehungsweise Externe Links zur Verfügung. Beachten Sie auch die Regelungen und Hinweise für Bodenschutz und Düngung.

Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Landwirtschaft. Die Kontaktdaten finden Sie in den "Weiterführenden Informationen" unter Externe Links.

Weitere Informationen (Hinweisbroschüren zur Antragstellung, Bearbeitungshinweise, Dateien) stehen Ihnen – je nach Art der Bereitstellung – in den "Weiterführenden Informationen" unter Downloads beziehungsweise Externe Links zur Verfügung. Beachten Sie auch die Regelungen und Hinweise für Bodenschutz und Düngung.

Weiterführende Informationen

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