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Pestizide online kaufen

Birne, Äpfel, Gurken, Trauben - was im Garten so wächst
© LELF
Birne, Äpfel, Gurken, Trauben - was im Garten so wächst
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Blattläuse in den Rosen, Unkraut im Rasen, Schnecken im Gemüsegarten? Da träumt jeder Hobbygärtner von einem Zaubermittel, das die Schädlinge sofort vernichtet und gleichzeitig die Pflanzen noch mehr aufblühen lässt. Schnell, ohne viel Arbeit und billig sollte es auch noch sein.

Manche Händler, vor allem in Onlineshops, bieten so etwas an. Fallen Sie nicht darauf herein! Die meisten dieser Mittel sind illegal, gefälscht oder dürfen nur nach vorheriger Sachkundeschulung angewendet werden. Außerdem gefährden sie unsere Umwelt – heute kennen wir bessere Alternativen.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Alternativen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Blattläuse in den Rosen, Unkraut im Rasen, Schnecken im Gemüsegarten? Da träumt jeder Hobbygärtner von einem Zaubermittel, das die Schädlinge sofort vernichtet und gleichzeitig die Pflanzen noch mehr aufblühen lässt. Schnell, ohne viel Arbeit und billig sollte es auch noch sein.

Manche Händler, vor allem in Onlineshops, bieten so etwas an. Fallen Sie nicht darauf herein! Die meisten dieser Mittel sind illegal, gefälscht oder dürfen nur nach vorheriger Sachkundeschulung angewendet werden. Außerdem gefährden sie unsere Umwelt – heute kennen wir bessere Alternativen.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Alternativen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

  • Gibt es Alternativen?

    Oft kann Schwierigkeiten wie Blattläusen, Engerlingen, Schnecken oder Unkraut auch alternativ begegnet und ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden. Wir, die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer in Deutschland, haben Erfahrungen und Expertise, um bei möglichen Problemen in Strauch- und Beerenobst, Kern- und Steinobst sowie im Gemüse, aber auch bei Zierpflanzen und Rasen zu informieren.

    Nicht immer ist es notwendig Schädlinge, Krankheiten und unerwünschte Pflanzen mit Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden zu bekämpfen.

    Es gibt verschiedene alternative Möglichkeiten des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Ideen und Hinweise finden Sie unter "Angebote der Pflanzenschutzdienste" weiter unten auf dieser Seite (und auf vielen anderen Seiten im Internet).

    Oft kann Schwierigkeiten wie Blattläusen, Engerlingen, Schnecken oder Unkraut auch alternativ begegnet und ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vermieden werden. Wir, die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer in Deutschland, haben Erfahrungen und Expertise, um bei möglichen Problemen in Strauch- und Beerenobst, Kern- und Steinobst sowie im Gemüse, aber auch bei Zierpflanzen und Rasen zu informieren.

    Nicht immer ist es notwendig Schädlinge, Krankheiten und unerwünschte Pflanzen mit Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden zu bekämpfen.

    Es gibt verschiedene alternative Möglichkeiten des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Ideen und Hinweise finden Sie unter "Angebote der Pflanzenschutzdienste" weiter unten auf dieser Seite (und auf vielen anderen Seiten im Internet).

  • Pflanzenschutzmittel online kaufen – Augen auf

    Sollten Sie dennoch Pflanzenschutzmittel benötigen, kaufen Sie diese nur im Fachhandel in Deutschland. Die Fälschung von Pflanzenschutzmitteln ist ein lukratives Geschäft. Dagegen haben seriöse Fachhändler die Fachkenntnis und den Anspruch, Ihnen ausschließlich originale und geprüfte Ware anzubieten.

    Bei der Suche im Internet werden Sie auch oft fündig. Es gibt inzwischen viele Onlineshops, die Pflanzenschutzmittel anbieten. Eine Reihe der Onlineshops zählen ebenfalls zum Fachhandel. Allerdings finden Sie im Internet auch Mittel, die Sie im Fachhandel nicht kaufen können oder die sehr günstig angeboten werden. Oft handelt es sich um Anbieter aus dem Ausland. Manchmal können Sie große Mengen Pflanzenschutzmittel dort sogar ohne Sachkundenachweis kaufen. Ist dies ratsam?

    Wenn Sie Produkte finden, die wesentlich billiger sind als gewöhnlich, hat das immer einen Grund: bei Pflanzenschutzmitteln liegt der Grund fast immer darin, dass vorgeschriebene Tests nicht gemacht wurden oder Gesetze bei der Abgabe nicht beachtet werden. Oder aber Sie finden Produkte, die in Deutschland nicht (mehr) angewendet werden dürfen. Prüfen Sie daher, insbesondere bei Angeboten mit erkennbarer Auslandsbeteiligung, genau, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Die Anwendung von in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist verboten und kann mit hohen Bußgeldern verfolgt werden!

    Sollten Sie dennoch Pflanzenschutzmittel benötigen, kaufen Sie diese nur im Fachhandel in Deutschland. Die Fälschung von Pflanzenschutzmitteln ist ein lukratives Geschäft. Dagegen haben seriöse Fachhändler die Fachkenntnis und den Anspruch, Ihnen ausschließlich originale und geprüfte Ware anzubieten.

    Bei der Suche im Internet werden Sie auch oft fündig. Es gibt inzwischen viele Onlineshops, die Pflanzenschutzmittel anbieten. Eine Reihe der Onlineshops zählen ebenfalls zum Fachhandel. Allerdings finden Sie im Internet auch Mittel, die Sie im Fachhandel nicht kaufen können oder die sehr günstig angeboten werden. Oft handelt es sich um Anbieter aus dem Ausland. Manchmal können Sie große Mengen Pflanzenschutzmittel dort sogar ohne Sachkundenachweis kaufen. Ist dies ratsam?

    Wenn Sie Produkte finden, die wesentlich billiger sind als gewöhnlich, hat das immer einen Grund: bei Pflanzenschutzmitteln liegt der Grund fast immer darin, dass vorgeschriebene Tests nicht gemacht wurden oder Gesetze bei der Abgabe nicht beachtet werden. Oder aber Sie finden Produkte, die in Deutschland nicht (mehr) angewendet werden dürfen. Prüfen Sie daher, insbesondere bei Angeboten mit erkennbarer Auslandsbeteiligung, genau, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Die Anwendung von in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist verboten und kann mit hohen Bußgeldern verfolgt werden!

  • Warum gibt es Einschränkungen beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln?

    Pflanzenschutzmittel durchlaufen vor der Zulassung eine Reihe von Tests und Untersuchungen, um sie so sicher wie möglich zu machen. Pflanzenschutzmittel für die private Anwendung ohne Sachkundenachweis unterliegen zusätzlich besonderen Sicherheitsanforderungen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass nicht sachkundige Freizeitgärtnerinnen und Freizeitgärtner Pflanzenschutzmittel relativ gefahrlos anwenden können. Außerdem ist es vorgeschrieben, dass alle notwendigen Informationen zur Anwendung und Sicherheit in deutscher Sprache aufgebracht werden. So können sie verstanden und beachtet werden.

    Die Pflanzenschutzmittel die von Onlineshops aus dem Ausland versandt werden, sind sehr oft nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet und auch nicht in Deutschland zugelassen. Dies sind Erfahrungen aus der Kontrolltätigkeit der Pflanzenschutzdienste. Damit wissen Sie als Anwendende für diese Pflanzenschutzmittel auch nicht die richtige Dosierung und können Anwendungshinweise nicht befolgen. Mittel für geschulte Profis könnten durch unkundige Privatpersonen eingesetzt werden. So gefährden Sie sich und Ihre Angehörigen!

    Aus diesem Grund und zum Schutz der Umwelt ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland auch verboten und kann auch mit hohen Bußgeldern verfolgt werden! Die wenigen Ausnahmen, zum Beispiel parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel, finden Sie hier. Offiziell angemeldete und parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel erkennen Sie an der angegebenen GP-Nummer (Genehmigungsnummer Parallelhandel) in Verbindung mit der Beschriftung und Information auf deutscher Sprache.

    Pflanzenschutzmittel durchlaufen vor der Zulassung eine Reihe von Tests und Untersuchungen, um sie so sicher wie möglich zu machen. Pflanzenschutzmittel für die private Anwendung ohne Sachkundenachweis unterliegen zusätzlich besonderen Sicherheitsanforderungen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass nicht sachkundige Freizeitgärtnerinnen und Freizeitgärtner Pflanzenschutzmittel relativ gefahrlos anwenden können. Außerdem ist es vorgeschrieben, dass alle notwendigen Informationen zur Anwendung und Sicherheit in deutscher Sprache aufgebracht werden. So können sie verstanden und beachtet werden.

    Die Pflanzenschutzmittel die von Onlineshops aus dem Ausland versandt werden, sind sehr oft nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet und auch nicht in Deutschland zugelassen. Dies sind Erfahrungen aus der Kontrolltätigkeit der Pflanzenschutzdienste. Damit wissen Sie als Anwendende für diese Pflanzenschutzmittel auch nicht die richtige Dosierung und können Anwendungshinweise nicht befolgen. Mittel für geschulte Profis könnten durch unkundige Privatpersonen eingesetzt werden. So gefährden Sie sich und Ihre Angehörigen!

    Aus diesem Grund und zum Schutz der Umwelt ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland auch verboten und kann auch mit hohen Bußgeldern verfolgt werden! Die wenigen Ausnahmen, zum Beispiel parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel, finden Sie hier. Offiziell angemeldete und parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel erkennen Sie an der angegebenen GP-Nummer (Genehmigungsnummer Parallelhandel) in Verbindung mit der Beschriftung und Information auf deutscher Sprache.

  • Kauf im Fachhandel

    Über manche unseriöse Onlineshops werden übrigens auch chemische Mittel verkauft, die EU-weit verboten oder sogar gefälscht sind und eine zusätzliche Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen. Auch das private Mitbringen von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland ist in der Regel verboten. Näheres dazu finden Sie hier.

    Kaufen Sie Pflanzenschutzmittel im Fachhandel mit Sitz in Deutschland! Dort werden Sie beraten und erhalten zugelassene und geprüfte Pflanzenschutzmittel. Die Beratung durch die Händler ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Die Verkäufer müssen sachkundig im Pflanzenschutz sein. Dies wird von den Pflanzenschutzdiensten regelmäßig geprüft.

    Über manche unseriöse Onlineshops werden übrigens auch chemische Mittel verkauft, die EU-weit verboten oder sogar gefälscht sind und eine zusätzliche Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen. Auch das private Mitbringen von Pflanzenschutzmitteln aus dem Ausland ist in der Regel verboten. Näheres dazu finden Sie hier.

    Kaufen Sie Pflanzenschutzmittel im Fachhandel mit Sitz in Deutschland! Dort werden Sie beraten und erhalten zugelassene und geprüfte Pflanzenschutzmittel. Die Beratung durch die Händler ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Die Verkäufer müssen sachkundig im Pflanzenschutz sein. Dies wird von den Pflanzenschutzdiensten regelmäßig geprüft.

  • Zugelassene Pflanzenschutzmittel erkennen

    Sie haben ein Pflanzenschutzmittel im Keller oder möchten eines kaufen und fragen sich, ob es in Deutschland (noch) eingesetzt werden darf?

    Um hier eingesetzt zu werden, muss ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen sein. Dies können Sie ganz einfach anhand der Zulassungsnummer des Mittels prüfen. Achtung! Nur der Name des Mittels reicht für die Prüfung nicht aus, es gibt teilweise alte und neue Pflanzenschutzmittel mit gleichen Namen.

    Die Zulassungsnummer finden Sie auf der Verpackung, in der Regel unter diesem dreieckigen Zeichen:

    Sie haben ein Pflanzenschutzmittel im Keller oder möchten eines kaufen und fragen sich, ob es in Deutschland (noch) eingesetzt werden darf?

    Um hier eingesetzt zu werden, muss ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen sein. Dies können Sie ganz einfach anhand der Zulassungsnummer des Mittels prüfen. Achtung! Nur der Name des Mittels reicht für die Prüfung nicht aus, es gibt teilweise alte und neue Pflanzenschutzmittel mit gleichen Namen.

    Die Zulassungsnummer finden Sie auf der Verpackung, in der Regel unter diesem dreieckigen Zeichen:

    Zulassungsdreieck
    © BVL

    Diese Nummer können Sie in der Datenbank der zugelassenen Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingeben. In einem zweiten Fenster wird das Pflanzenschutzmittel mit den zulässigen Anwendungen angezeigt. Finden Sie sie dort, dann ist das Mittel aktuell zugelassen!

    Finden Sie ein Mittel nicht in der Datenbank, so ist es grundsätzlich nicht mehr zugelassen.

    Hinweis: Nach Ablauf der Zulassung darf ein Pflanzenschutzmittel in der Regel noch für 6 Monate verkauft und für 18 Monate aufgebraucht werden. Wenn Sie denken, dass ein solcher Fall vorliegt, fragen Sie den Händler oder Ihren Pflanzenschutzdienst.

    Zulassungsdreieck
    © BVL

    Diese Nummer können Sie in der Datenbank der zugelassenen Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingeben. In einem zweiten Fenster wird das Pflanzenschutzmittel mit den zulässigen Anwendungen angezeigt. Finden Sie sie dort, dann ist das Mittel aktuell zugelassen!

    Finden Sie ein Mittel nicht in der Datenbank, so ist es grundsätzlich nicht mehr zugelassen.

    Hinweis: Nach Ablauf der Zulassung darf ein Pflanzenschutzmittel in der Regel noch für 6 Monate verkauft und für 18 Monate aufgebraucht werden. Wenn Sie denken, dass ein solcher Fall vorliegt, fragen Sie den Händler oder Ihren Pflanzenschutzdienst.

Angebote der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer