Pferdewirt/-in

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Übersicht

ein Pferd
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Allgemeine Informationen

Pferdewirt/-in werden

Pferde sind Deine Leidenschaft und Du kannst mit ihnen umgehen? Du verfügst über reiterliche Vorkenntnisse? Es macht Dir nichts aus, zuzupacken und körperlich zu arbeiten? Gleichzeitig kannst Du auf andere Menschen zugehen und teilst gerne Dein Wissen und Deine Erfahrungen auch mit Kindern? Dann setze auf das richtige Pferd: Werde Pferdewirt!

Pferdewirtinnen und Pferdewirte sind für die tägliche Versorgung wie Füttern, Tränken, Pflegen und Bewegen der Pferde verantwortlich. Sie sorgen für Hygiene im Stall und für die Gesundheit der Pferde. Sie lernen, Pferde zu beurteilen, und bereiten sie auf Zucht- und Leistungsprüfungen vor. Pferdewirtinnen und Pferdewirte können auf Reiterhöfen und in Pferdepensionen arbeiten, geben teilweise auch Reitunterricht oder sind in Betrieben der Pferdezucht tätig. Auf der Rennbahn erlebt man sie als Fahrer im Sulky oder als Jockey. Jetzt musst Du Dich noch für eine Fachrichtung entscheiden, in der Du den Beruf erlernen möchtest.

Pferdewirt/-in werden

Pferde sind Deine Leidenschaft und Du kannst mit ihnen umgehen? Du verfügst über reiterliche Vorkenntnisse? Es macht Dir nichts aus, zuzupacken und körperlich zu arbeiten? Gleichzeitig kannst Du auf andere Menschen zugehen und teilst gerne Dein Wissen und Deine Erfahrungen auch mit Kindern? Dann setze auf das richtige Pferd: Werde Pferdewirt!

Pferdewirtinnen und Pferdewirte sind für die tägliche Versorgung wie Füttern, Tränken, Pflegen und Bewegen der Pferde verantwortlich. Sie sorgen für Hygiene im Stall und für die Gesundheit der Pferde. Sie lernen, Pferde zu beurteilen, und bereiten sie auf Zucht- und Leistungsprüfungen vor. Pferdewirtinnen und Pferdewirte können auf Reiterhöfen und in Pferdepensionen arbeiten, geben teilweise auch Reitunterricht oder sind in Betrieben der Pferdezucht tätig. Auf der Rennbahn erlebt man sie als Fahrer im Sulky oder als Jockey. Jetzt musst Du Dich noch für eine Fachrichtung entscheiden, in der Du den Beruf erlernen möchtest.

Mögliche Fachrichtungen

  • Pferdehaltung und Service
  • Pferdezucht
  • Pferderennen
  • Spezialreitweisen
  • Klassische Reitausbildung

Mögliche Fachrichtungen

  • Pferdehaltung und Service
  • Pferdezucht
  • Pferderennen
  • Spezialreitweisen
  • Klassische Reitausbildung

Ausbildungsinhalte

Pferdehaltung und -fütterung

  • Pferdezucht und -aufzucht
  • Stall- und Weidemanagement
  • Ausbildung und Training von Pferden
  • Einsatz und Pflege von Ausrüstung und Zubehör
  • Kundenkommunikation und Marketing

Ausbildungsinhalte

Pferdehaltung und -fütterung

  • Pferdezucht und -aufzucht
  • Stall- und Weidemanagement
  • Ausbildung und Training von Pferden
  • Einsatz und Pflege von Ausrüstung und Zubehör
  • Kundenkommunikation und Marketing

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

 


 

Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

  • Berufsausbildungsvertrag
    und dazugehörige Informationen

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

    Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.

    Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
    3. Speicherort wählen und speichern.
    4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

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    Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.

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  • Anlage Teilzeitausbildung

  • Anlagen Überbetriebliche Ausbildung

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

    Anlagen Überbetriebliche Ausbildung Pferdewirt/Pferdewirtin in den Fachrichtungen

    Anlagen Überbetriebliche Ausbildung Pferdewirt/Pferdewirtin in den Fachrichtungen

  • Anlage Änderungsvertrag

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Schriftlicher Ausbildungsnachweis


 


 

Informationen zu den Prüfungen

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Hilfsmittel

Hilfsmittel

  • Prüfungspools

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.


 


 

Kontakt

Ausbildungsberaterin

Ansprechpartner:
stilisiertes Icon einer Person
Vorname:
Katja
Nachname:
Gärtner
E-Mail:
katja.gaertner@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 33207 530-24
Telefon 2:
+49 172 1519435

Ausbildungsorte

Ausbildungsbetriebe

Standort der Berufsschule

Standort der Überbetrieblichen Ausbildung


 


 

Weiterführende Informationen

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