Pferdewirt/-in
Übersicht
- Allgemeine Informationen
- Vorstellung des Berufes
- Mögliche Fachrichtungen
- Ausbildungsinhalte
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung
- Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages
- Gesetze und Verordnungen
- Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Informationen zu den Prüfungen
- Termine und Prüfungsgebühren
- Anträge und Formulare
- Hilfsmittel
- Kontakte
- Ausbildungsorte
- Ausbildungsbetriebe
- Standorte der Berufsschulen
- Standorte der überbetrieblichen Ausbildung
- zurück zur Übersicht über alle Berufe
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Allgemeine Informationen
Pferdewirt/-in werden
Pferde sind Deine Leidenschaft und Du kannst mit ihnen umgehen? Du verfügst über reiterliche Vorkenntnisse? Es macht Dir nichts aus, zuzupacken und körperlich zu arbeiten? Gleichzeitig kannst Du auf andere Menschen zugehen und teilst gerne Dein Wissen und Deine Erfahrungen auch mit Kindern? Dann setze auf das richtige Pferd: Werde Pferdewirt!
Pferdewirtinnen und Pferdewirte sind für die tägliche Versorgung wie Füttern, Tränken, Pflegen und Bewegen der Pferde verantwortlich. Sie sorgen für Hygiene im Stall und für die Gesundheit der Pferde. Sie lernen, Pferde zu beurteilen, und bereiten sie auf Zucht- und Leistungsprüfungen vor. Pferdewirtinnen und Pferdewirte können auf Reiterhöfen und in Pferdepensionen arbeiten, geben teilweise auch Reitunterricht oder sind in Betrieben der Pferdezucht tätig. Auf der Rennbahn erlebt man sie als Fahrer im Sulky oder als Jockey. Jetzt musst Du Dich noch für eine Fachrichtung entscheiden, in der Du den Beruf erlernen möchtest.
Pferdewirt/-in werden
Pferde sind Deine Leidenschaft und Du kannst mit ihnen umgehen? Du verfügst über reiterliche Vorkenntnisse? Es macht Dir nichts aus, zuzupacken und körperlich zu arbeiten? Gleichzeitig kannst Du auf andere Menschen zugehen und teilst gerne Dein Wissen und Deine Erfahrungen auch mit Kindern? Dann setze auf das richtige Pferd: Werde Pferdewirt!
Pferdewirtinnen und Pferdewirte sind für die tägliche Versorgung wie Füttern, Tränken, Pflegen und Bewegen der Pferde verantwortlich. Sie sorgen für Hygiene im Stall und für die Gesundheit der Pferde. Sie lernen, Pferde zu beurteilen, und bereiten sie auf Zucht- und Leistungsprüfungen vor. Pferdewirtinnen und Pferdewirte können auf Reiterhöfen und in Pferdepensionen arbeiten, geben teilweise auch Reitunterricht oder sind in Betrieben der Pferdezucht tätig. Auf der Rennbahn erlebt man sie als Fahrer im Sulky oder als Jockey. Jetzt musst Du Dich noch für eine Fachrichtung entscheiden, in der Du den Beruf erlernen möchtest.
Mögliche Fachrichtungen
- Pferdehaltung und Service
- Pferdezucht
- Pferderennen
- Spezialreitweisen
- Klassische Reitausbildung
Mögliche Fachrichtungen
- Pferdehaltung und Service
- Pferdezucht
- Pferderennen
- Spezialreitweisen
- Klassische Reitausbildung
Ausbildungsinhalte
Pferdehaltung und -fütterung
- Pferdezucht und -aufzucht
- Stall- und Weidemanagement
- Ausbildung und Training von Pferden
- Einsatz und Pflege von Ausrüstung und Zubehör
- Kundenkommunikation und Marketing
Ausbildungsinhalte
Pferdehaltung und -fütterung
- Pferdezucht und -aufzucht
- Stall- und Weidemanagement
- Ausbildung und Training von Pferden
- Einsatz und Pflege von Ausrüstung und Zubehör
- Kundenkommunikation und Marketing
Ausbildungsvergütung
Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024
- für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
- für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
- für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe | Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe | ||
---|---|---|---|---|
ab 01.01.2024 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2024 | ab 01.01.2025 | |
1. | 873,00 Euro | 906,00 Euro | 698,40 Euro | 724,80 Euro |
2. | 961,00 Euro | 998,00 Euro | 768,80 Euro | 798,40 Euro |
3. | 1.039,00 Euro | 1.078,00 Euro | 876,00 Euro | 876,00 Euro |
Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:
1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt | 70,00 € monatlich |
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt | 40,00 € monatlich |
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt | 20,00 € monatlich |
Ausbildungsvergütung
Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024
- für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
- für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
- für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe | Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe | ||
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ab 01.01.2024 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2024 | ab 01.01.2025 | |
1. | 873,00 Euro | 906,00 Euro | 698,40 Euro | 724,80 Euro |
2. | 961,00 Euro | 998,00 Euro | 768,80 Euro | 798,40 Euro |
3. | 1.039,00 Euro | 1.078,00 Euro | 876,00 Euro | 876,00 Euro |
Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:
1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt | 70,00 € monatlich |
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt | 40,00 € monatlich |
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt | 20,00 € monatlich |
Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung
Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages
Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages
-
Berufsausbildungsvertrag
und dazugehörige InformationenFolgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:
- Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
- individueller Ausbildungsplan,
- sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).
Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.
Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:
- Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
- individueller Ausbildungsplan,
- sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).
Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.
Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)
Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.
Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
3. Speicherort wählen und speichern.
4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)
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-
Anlage Teilzeitausbildung
-
Anlagen Überbetriebliche Ausbildung
Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.Anlagen Überbetriebliche Ausbildung Pferdewirt/Pferdewirtin in den Fachrichtungen
Anlagen Überbetriebliche Ausbildung Pferdewirt/Pferdewirtin in den Fachrichtungen
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Anlage Änderungsvertrag
Gesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen
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Gesetze und Verordnungen
Gesetze
Gesetze
Verordnungen
Verordnungen
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Ausbildungsverordnung Pferdewirt/-in
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Informationen zu den Prüfungen
An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
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Termine
Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:
Termine Prüfungen Ferientermin Sommerprüfung 2024 21.06.2024 18.07. bis 31.08.2024 Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025 Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025 Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:
Termine Prüfungen Ferientermin Sommerprüfung 2024 21.06.2024 18.07. bis 31.08.2024 Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025 Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025 -
Prüfungsgebühren
Anträge und Formulare
Anträge und Formulare
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Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
-
Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
3. Rücktritt von der Abschlussprüfung
3. Rücktritt von der Abschlussprüfung
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Antrag auf Nachteilsausgleich nach Paragraf 65 Berufsbildungsgesetz
Hilfsmittel
Hilfsmittel
-
Prüfungspools
Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs
Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.
Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.
Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.
Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs
Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.
Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.
Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.
Kontakt
Ausbildungsberaterin
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Katja
- Nachname:
- Gärtner
- E-Mail:
- katja.gaertner@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33207 530-24
- Telefon 2:
- +49 172 1519435
Ausbildungsorte
Ausbildungsbetriebe
Standort der Berufsschule
-
Oberstufenzentrum Werder (Havel)
- Standort:
- Oberstufenzentrum Werder (Havel)
- Zusatzname 1:
- Abteilung 4
- Straße:
- Am Gutshof 7
- PLZ Ort:
- 14550 Groß Kreutz (Havel)
- URL 2:
- Oberstufenzentrum Werder (Havel)
Standort der Überbetrieblichen Ausbildung
-
Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt
- Standort:
- Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt
- Zusatzname 1:
- Landesreit- und Fahrschule
- Straße:
- Hauptgestüt 10
- PLZ Ort:
- 16845 Neustadt (Dosse)
- URL 2:
- Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt