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Milchwirtschaftliche Laborantin/Milchwirtschaftlicher Laborant

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Übersicht

ein Mikroskop
ein Mikroskop

Allgemeine Informationen

Milchwirtschaftliche Laborantin/Milchwirtschaftlicher Laborant werden

Du brennst für die Naturwissenschaften und möchtest gerne in einem Labor arbeiten? Qualitativ hochwertige Lebensmittel sind Dir wichtig und Du möchtest an der Entwicklung neuer Produkte mitarbeiten? All das bietet Dir dieser Beruf. Milchwirtschaftliche Laborantinnen und Laboranten sichern die Qualität von Milch und Milcherzeugnissen. Sie kontrollieren das für die Produktion benötigte Wasser, die Lebensmittelzusatzstoffe sowie die eingesetzten Verpackungsmittel und das Abwasser. Dabei wenden sie chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungsverfahren an.

Sie arbeiten in Molkereien und anderen Betrieben der Lebensmittelherstellung sowie in Untersuchungsanstalten und Instituten der Lebensmittelüberwachung.

Milchwirtschaftliche Laborantin/Milchwirtschaftlicher Laborant werden

Du brennst für die Naturwissenschaften und möchtest gerne in einem Labor arbeiten? Qualitativ hochwertige Lebensmittel sind Dir wichtig und Du möchtest an der Entwicklung neuer Produkte mitarbeiten? All das bietet Dir dieser Beruf. Milchwirtschaftliche Laborantinnen und Laboranten sichern die Qualität von Milch und Milcherzeugnissen. Sie kontrollieren das für die Produktion benötigte Wasser, die Lebensmittelzusatzstoffe sowie die eingesetzten Verpackungsmittel und das Abwasser. Dabei wenden sie chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungsverfahren an.

Sie arbeiten in Molkereien und anderen Betrieben der Lebensmittelherstellung sowie in Untersuchungsanstalten und Instituten der Lebensmittelüberwachung.

Ausbildungsinhalte

  • Probenplanung und -entnahme
  • Chemische, physikalische oder mikrobiologische Analysemethoden
  • Anfertigung mikroskopischer Präparate
  • Durchführung sensorischer Prüfungen
  • Bedienung und Pflege von Analysegeräten
  • Auswertung, Beurteilung und Dokumentation von Untersuchungsergebnissen
  • Hygienevorschriften
  • Lebensmittelrecht

Ausbildungsinhalte

  • Probenplanung und -entnahme
  • Chemische, physikalische oder mikrobiologische Analysemethoden
  • Anfertigung mikroskopischer Präparate
  • Durchführung sensorischer Prüfungen
  • Bedienung und Pflege von Analysegeräten
  • Auswertung, Beurteilung und Dokumentation von Untersuchungsergebnissen
  • Hygienevorschriften
  • Lebensmittelrecht

Ausbildungsvergütung (Milchwirtschaft)

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. November 2023

  • für Betriebe der Milchwirtschaft (Ostdeutschland)

Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.

Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG
1. 1.060,00 Euro 848,00 Euro 682,00 Euro
2. 1.180,00 Euro 944,00 Euro 805,00 Euro
3. 1.290,00 Euro 1.032,00 Euro 921,00 Euro

* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.

Ausbildungsvergütung (Milchwirtschaft)

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. November 2023

  • für Betriebe der Milchwirtschaft (Ostdeutschland)

Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.

Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG
1. 1.060,00 Euro 848,00 Euro 682,00 Euro
2. 1.180,00 Euro 944,00 Euro 805,00 Euro
3. 1.290,00 Euro 1.032,00 Euro 921,00 Euro

* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.


 


 

Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

  • Berufsausbildungsvertrag
    und dazugehörige Informationen

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

    Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.

    Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
    3. Speicherort wählen und speichern.
    4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

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    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
    3. Speicherort wählen und speichern.
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    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.

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  • Anlage Teilzeitausbildung

  • Anlagen Überbetriebliche Ausbildung

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

  • Anlage Änderungsvertrag

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Schriftlicher Ausbildungsnachweis


 


 

Informationen zu den Prüfungen

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Hilfsmittel

Hilfsmittel

  • Prüfungspools

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.


 


 

Kontakt

Ausbildungsberaterin

Ansprechpartner:
stilisiertes Icon einer Person
Vorname:
Kerstin
Nachname:
Steinbeck
E-Mail:
kerstin.steinbeck@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 4588-155
Telefon 2:
+49 172 1512858
Fax:
+49 33201 4588-108

Ausbildungsbetriebe

Standorte der Berufsschulen und der Überbtrieblichen Ausbildung

Standort der Berufsschule

Standort der Überbetrieblichen Ausbildung


 


 

Weiterführende Informationen

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