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Milchtechnologe/-in

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Übersicht

eine Milchkanne
eine Milchkanne

Allgemeine Informationen

Milchtechnologe/Milchtechnologin werden

Du interessierst Dich für Lebensmittel und bist von Milchprodukten begeistert? Du hast Lust, Trinkmilch, Käse, Joghurt, Butter, Sahne und Quarkspeisen in unterschiedlichsten Varianten herzustellen? Naturwissenschaftliche Fächer wie Biologie und Chemie liegen Dir? Dann ist dieser Beruf genau der richtige für Dich! Milchtechnologinnen und Milchtechnologen verarbeiten die von landwirtschaftlichen Unternehmen erzeugte Rohmilch mithilfe modernster computergesteuerter Technik zu allen möglichen Molkereiprodukten. Sie planen und überwachen die Produktion von der Herstellung über die Verpackung bis hin zur Lagerung der erzeugten Produkte.

Milchtechnologe/Milchtechnologin werden

Du interessierst Dich für Lebensmittel und bist von Milchprodukten begeistert? Du hast Lust, Trinkmilch, Käse, Joghurt, Butter, Sahne und Quarkspeisen in unterschiedlichsten Varianten herzustellen? Naturwissenschaftliche Fächer wie Biologie und Chemie liegen Dir? Dann ist dieser Beruf genau der richtige für Dich! Milchtechnologinnen und Milchtechnologen verarbeiten die von landwirtschaftlichen Unternehmen erzeugte Rohmilch mithilfe modernster computergesteuerter Technik zu allen möglichen Molkereiprodukten. Sie planen und überwachen die Produktion von der Herstellung über die Verpackung bis hin zur Lagerung der erzeugten Produkte.

Ausbildungsinhalte

  • Produktionsverfahren zur Herstellung von Milch und Milchprodukten
  • Überwachung von Produktionsprozessen, Störungen erkennen, beseitigen und dokumentieren
  • Anwendung produktspezifischer Rezepturen
  • Bedienung und Wartung von Produktionsanlagen, Leitungssystemen sowie Abfüll- und Verpackungsmaschinen
  • Qualitätskontrolle und -sicherung
  • Produktbeurteilung anhand von Laborergebnissen und sensorischer Kriterien
  • Hygienevorschriften

Ausbildungsinhalte

  • Produktionsverfahren zur Herstellung von Milch und Milchprodukten
  • Überwachung von Produktionsprozessen, Störungen erkennen, beseitigen und dokumentieren
  • Anwendung produktspezifischer Rezepturen
  • Bedienung und Wartung von Produktionsanlagen, Leitungssystemen sowie Abfüll- und Verpackungsmaschinen
  • Qualitätskontrolle und -sicherung
  • Produktbeurteilung anhand von Laborergebnissen und sensorischer Kriterien
  • Hygienevorschriften

Ausbildungsvergütung (Milchwirtschaft)

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. November 2023

  • für Betriebe der Milchwirtschaft (Ostdeutschland)

Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.

Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG
1. 1.060,00 Euro 848,00 Euro 682,00 Euro
2. 1.180,00 Euro 944,00 Euro 805,00 Euro
3. 1.290,00 Euro 1.032,00 Euro 921,00 Euro

* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.

Ausbildungsvergütung (Milchwirtschaft)

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. November 2023

  • für Betriebe der Milchwirtschaft (Ostdeutschland)

Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.

Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG
1. 1.060,00 Euro 848,00 Euro 682,00 Euro
2. 1.180,00 Euro 944,00 Euro 805,00 Euro
3. 1.290,00 Euro 1.032,00 Euro 921,00 Euro

* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.


 


 

Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Berufsausbildungsvertrag
und dazugehörige Informationen

Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:

  • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
  • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
  • individueller Ausbildungsplan,
  • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:

  • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
  • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
  • individueller Ausbildungsplan,
  • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.

Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
3. Speicherort wählen und speichern.
4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

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5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.

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Anlage Teilzeitausbildung

Anlagen Überbetriebliche Ausbildung

Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

Anlage Änderungsvertrag

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Schriftlicher Ausbildungsnachweis


 


 

Informationen zu den Prüfungen

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Termine

Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:

Termine Prüfungen Ferientermin
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025
Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2026 30.01.2026 02.02. bis 06.02.2026
Sommerprüfung 2026 19.06.2026 09.07. bis 22.08.2026
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2027 29.01.2027 01.02. bis 05.02.2027
Sommerprüfung 2027 18.06.2027 01.07. bis 14.08.2027

Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:

Termine Prüfungen Ferientermin
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025
Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2026 30.01.2026 02.02. bis 06.02.2026
Sommerprüfung 2026 19.06.2026 09.07. bis 22.08.2026
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2027 29.01.2027 01.02. bis 05.02.2027
Sommerprüfung 2027 18.06.2027 01.07. bis 14.08.2027

Prüfungsgebühren

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

3. Rücktritt von der Abschlussprüfung

3. Rücktritt von der Abschlussprüfung

Antrag auf Nachteilsausgleich nach Paragraf 65 Berufsbildungsgesetz

Hilfsmittel

Hilfsmittel

Prüfungspools

Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.

Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.


 


 

Kontakt

Ausbildungsberaterin

Ansprechpartner:
stilisiertes Icon einer Person
Vorname:
Kerstin
Nachname:
Steinbeck
E-Mail:
kerstin.steinbeck@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 4588-155
Telefon 2:
+49 172 1512858
Fax:
+49 33201 4588-108

Ausbildungsbetriebe

Standorte der Berufsschulen und der Überbtrieblichen Ausbildung

Standort der Berufsschule

Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum

Standort:
Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum des Landkreises Oberhavel
Zusatzname 1:
Standort: Oranienburg
Straße:
André-Pican-Straße 39
PLZ Ort:
16515 Oranienburg
URL 2:

Standort der Überbetrieblichen Ausbildung

Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e. V.

Standort:
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V.
Zusatzname 2:
Ausbildungsberufe: Milchtechnologe/-in, Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in
Straße:
Sachsenhausener Straße 7b
PLZ Ort:
16515 Oranienburg
URL 2:

 


 

Weiterführende Informationen

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