Landwirt/-in


- Allgemeine Informationen
- Vorstellung des Berufes
- Ausbildungsinhalte
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung
- Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages
- Gesetze und Verordnungen
- Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Informationen zu den Prüfungen
- Termine und Prüfungsgebühren
- Anträge und Formulare
- Hilfsmittel
- Kontakte
- Ausbildungsorte
- Ausbildungsbetriebe
- Standorte der Berufsschulen
- Standorte der überbetrieblichen Ausbildung
- zurück zur Übersicht über alle Berufe
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Allgemeine Informationen
Landwirt/-in werden
Du hast Interesse an Tieren, Pflanzen und Agrartechnik? Du findest modernste Computertechnik spannend? Du kannst Dir vorstellen, sowohl in der freien Natur als auch im Stall oder im Büro zu arbeiten? Dann könnte dieser Beruf genau der Richtige für Dich sein! Landwirtinnen und Landwirte bauen Pflanzen wie Getreide, Hülsenfrüchte und Futterpflanzen an und erzeugen tierische Produkte wie Milch, Fleisch und Eier. Sie produzieren nachwachsende Rohstoffe und regenerative Energien (zum Beispiel mithilfe von Biogasanlagen). Durch die Wahl der Anbau- und Haltungsverfahren können sie wesentlich zum Naturerhalt und Umweltschutz beitragen. Sie nutzen dabei modernste Computertechnik, Maschinen und Geräte.
„Zwei Fliegen mit einer Klappe“
Du überlegst, nach der Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen?
Dann besteht bereits während der Ausbildung die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben. Das OSZ Prignitz in Pritzwalk bietet dir diese Möglichkeit im Rahmen eines Zusatzunterrichtes. Am Ende der Berufsausbildung findet neben der Facharbeiterprüfung vor der zuständigen Stelle die Fachhochschulreifeprüfung am Oberstufenzentrum statt. Der Abschluss „Fachhochschulreife“ gilt nur in Verbindung mit der bestandenen Facharbeiterprüfung.
Landwirt/-in werden
Du hast Interesse an Tieren, Pflanzen und Agrartechnik? Du findest modernste Computertechnik spannend? Du kannst Dir vorstellen, sowohl in der freien Natur als auch im Stall oder im Büro zu arbeiten? Dann könnte dieser Beruf genau der Richtige für Dich sein! Landwirtinnen und Landwirte bauen Pflanzen wie Getreide, Hülsenfrüchte und Futterpflanzen an und erzeugen tierische Produkte wie Milch, Fleisch und Eier. Sie produzieren nachwachsende Rohstoffe und regenerative Energien (zum Beispiel mithilfe von Biogasanlagen). Durch die Wahl der Anbau- und Haltungsverfahren können sie wesentlich zum Naturerhalt und Umweltschutz beitragen. Sie nutzen dabei modernste Computertechnik, Maschinen und Geräte.
„Zwei Fliegen mit einer Klappe“
Du überlegst, nach der Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen?
Dann besteht bereits während der Ausbildung die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben. Das OSZ Prignitz in Pritzwalk bietet dir diese Möglichkeit im Rahmen eines Zusatzunterrichtes. Am Ende der Berufsausbildung findet neben der Facharbeiterprüfung vor der zuständigen Stelle die Fachhochschulreifeprüfung am Oberstufenzentrum statt. Der Abschluss „Fachhochschulreife“ gilt nur in Verbindung mit der bestandenen Facharbeiterprüfung.
Ausbildungsinhalte
- Pflanzenproduktion von der Bodenpflege bis zur Ernte
- Haltung von Nutztieren und Erzeugung tierischer Produkte
- Qualitätsanforderungen an Lebensmittel
- Bedienung und Instandhaltung technischer Geräte und Maschinen
- Anforderungen an Landschaftspflege, Tier- und Umweltschutz
- Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- betriebswirtschaftliche Grundlagen
Ausbildungsinhalte
- Pflanzenproduktion von der Bodenpflege bis zur Ernte
- Haltung von Nutztieren und Erzeugung tierischer Produkte
- Qualitätsanforderungen an Lebensmittel
- Bedienung und Instandhaltung technischer Geräte und Maschinen
- Anforderungen an Landschaftspflege, Tier- und Umweltschutz
- Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- betriebswirtschaftliche Grundlagen
Ausbildungsvergütung (Landwirtschaft)
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.
Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024
- für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
- für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
- für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.
Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe | Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) | Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG |
---|---|---|---|
1. | 906,00 Euro | 724,80 Euro | 682,00 Euro |
2. | 998,00 Euro | 798,40 Euro | 805,00 Euro |
3. | 1.078,00 Euro | 862,40 Euro | 921,00 Euro |
* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.
Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:
1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt | 70,00 € monatlich |
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt | 40,00 € monatlich |
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt | 20,00 € monatlich |
Ausbildungsvergütung (Landwirtschaft)
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.
Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024
- für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
- für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
- für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.
Ausbildungsjahr | Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe | Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) | Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG |
---|---|---|---|
1. | 906,00 Euro | 724,80 Euro | 682,00 Euro |
2. | 998,00 Euro | 798,40 Euro | 805,00 Euro |
3. | 1.078,00 Euro | 862,40 Euro | 921,00 Euro |
* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.
Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:
1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt | 70,00 € monatlich |
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt | 40,00 € monatlich |
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt | 20,00 € monatlich |
Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung
Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages
Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages
Berufsausbildungsvertrag
und dazugehörige Informationen
und dazugehörige Informationen
Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:
- Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
- individueller Ausbildungsplan,
- sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).
Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.
Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:
- Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
- individueller Ausbildungsplan,
- sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).
Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.
Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)
Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.
Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
3. Speicherort wählen und speichern.
4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.
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Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.
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Anlage Teilzeitausbildung
Anlagen Überbetriebliche Ausbildung
Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.
Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.
Anlage Änderungsvertrag
Gesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen
Gesetze
Gesetze
Verordnungen
Verordnungen
Ausbildungsverordnung Landwirt/Landwirtin
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Handreichungen für die berufspraktische Ausbildung
Informationen zu den Prüfungen
An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Termine
Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:
Termine Prüfungen | Ferientermin | |
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 | 31.01.2025 | 03.02. bis 07.02.2025 |
Sommerprüfung 2025 | 20.06.2025 | 24.07. bis 05.09.2025 |
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2026 | 30.01.2026 | 02.02. bis 06.02.2026 |
Sommerprüfung 2026 | 19.06.2026 | 09.07. bis 22.08.2026 |
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2027 | 29.01.2027 | 01.02. bis 05.02.2027 |
Sommerprüfung 2027 | 18.06.2027 | 01.07. bis 14.08.2027 |
Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:
Termine Prüfungen | Ferientermin | |
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 | 31.01.2025 | 03.02. bis 07.02.2025 |
Sommerprüfung 2025 | 20.06.2025 | 24.07. bis 05.09.2025 |
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2026 | 30.01.2026 | 02.02. bis 06.02.2026 |
Sommerprüfung 2026 | 19.06.2026 | 09.07. bis 22.08.2026 |
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2027 | 29.01.2027 | 01.02. bis 05.02.2027 |
Sommerprüfung 2027 | 18.06.2027 | 01.07. bis 14.08.2027 |
Prüfungsgebühren
Anträge und Formulare
Anträge und Formulare
Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG
Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG
3. Rücktritt von der Abschlussprüfung
3. Rücktritt von der Abschlussprüfung
Antrag auf Nachteilsausgleich nach Paragraf 65 Berufsbildungsgesetz
Hilfsmittel
Hilfsmittel
Prüfungspools
Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs
Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.
Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.
Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.
Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs
Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.
Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.
Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.
Kontakte
Landkreise Barnim, Oberhavel und Uckermark
Ausbildungsberater
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Stefan
- Nachname:
- Grapentin
- E-Mail:
- stefan.grapentin@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 3984 7187-33
- Telefon 2:
- +49 172 1574415
- Fax:
- +49 3984 7187-77
Landkreise Brandenburg an der Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming
Ausbildungsberaterin
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Antonia
- Nachname:
- Nette
- E-Mail:
- antonia.nette@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 3328 436-125
- Telefon 2:
- +49 172 1798670
- Fax:
- +49 3328 436-204
Landkreise Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
Ausbildungsberaterin
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Susanne
- Nachname:
- Wiemann
- E-Mail:
- susanne.wiemann@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 4991-7166
- Telefon 2:
- +49 172 1513013
- Fax:
- +49 355 4991-7165
Landkreis Dahme-Spreewald
Ausbildungsberaterin
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Kerstin
- Nachname:
- Steinbeck
- E-Mail:
- kerstin.steinbeck@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 4588-155
- Telefon 2:
- +49 172 1512858
- Fax:
- +49 33201 4588-108
Landkreise Frankfurt (Oder), Märkisch-Oderland, Oder-Spree
Ausbildungsberaterin
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Ute
- Nachname:
- Schneider
- E-Mail:
- ute.schneider@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33433 1515-105
- Telefon 2:
- +49 172 1519402
- Fax:
- +49 331 27548-4262
Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz
Ausbildungsberater
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Jürgen
- Nachname:
- Wessel
- E-Mail:
- juergen.wessel@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 3391 838-258
- Telefon 2:
- +49 172 1519372
Ausbildungsbetriebe
Standorte der Berufsschulen und der Überbtrieblichen Ausbildung
Standorte der Berufsschulen
Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Für Auszubildende aus den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree.
Für Auszubildende aus den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree.
- Standort:
- Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
- Zusatzname 1:
- Abteilung 4
- Straße:
- Straße der Jugend 9
- PLZ Ort:
- 15306 Seelow
- URL 2:
- Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Oberstufenzentrum Prignitz
- Ausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin mit Fachhochschulreife
- Duales Studium
- für Auszubildende aus den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
- Ausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin mit Fachhochschulreife
- Duales Studium
- für Auszubildende aus den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz
- Standort:
- Oberstufenzentrum Prignitz
- Zusatzname 1:
- Abteilung 1 – Schulteil Wittenberge
- Straße:
- Bad Wilsnacker Straße 48
- PLZ Ort:
- 19322 Wittenberge
- URL 2:
- Oberstufenzentrum Prignitz
Oberstufenzentrum Spree-Neiße
Für Auszubildende aus den Landkreisen Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Teltow-Fläming.
Für Auszubildende aus den Landkreisen Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Teltow-Fläming.
- Standort:
- Oberstufenzentrum 2 Spree-Neiße
- Zusatzname 2:
- Ausbildungsberufe: Landwirtschaftshelfer/-in, Landwirt/-in
- Straße:
- Makarenkostraße 8/9
- PLZ Ort:
- 03050 Cottbus
- URL 2:
- Oberstufenzentrum 2 Spree-Neiße
Oberstufenzentrum Uckermark
Für Auszubildende aus den Landkreisen Barnim und Uckermark.
Für Auszubildende aus den Landkreisen Barnim und Uckermark.
- Standort:
- Oberstufenzentrum Uckermark
- Zusatzname 1:
- Abteilung 1
- Zusatzname 2:
- Ausbildungsberufe: Landwirt/-in, Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft, Landwirtschaftshelfer/-in
- Straße:
- Brüssower Allee 97
- PLZ Ort:
- 17291 Prenzlau
- URL 2:
- Oberstufenzentrum Uckermark
Oberstufenzentrum Werder (Havel)
Für Auszubildende aus den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming.
Für Auszubildende aus den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming.
- Standort:
- Oberstufenzentrum Werder (Havel)
- Zusatzname 1:
- Abteilung 4
- Straße:
- Am Gutshof 7
- PLZ Ort:
- 14550 Groß Kreutz (Havel)
- URL 2:
- Oberstufenzentrum Werder (Havel)
Standorte der Überbetrieblichen Ausbildung
Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Für Auszubildende der Oberstufenzentren Märkisch-Oderland und Spree-Neiße.
Für Auszubildende der Oberstufenzentren Märkisch-Oderland und Spree-Neiße.
- Standort:
- Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
- Straße:
- Am Park 3
- PLZ Ort:
- 04886 Arzberg
- URL 2:
- Lehr- und Versuchsgut Köllitsch
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Iden
Für Auszubildende der Oberstufenzentren Prignitz, Uckermark und Werder.
Für Auszubildende der Oberstufenzentren Prignitz, Uckermark und Werder.
- Standort:
- Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Iden
- Straße:
- Lindenstraße 18
- PLZ Ort:
- 39606 Iden
- URL 2:
- Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Iden