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Fischwirt/-in

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Übersicht

ein Fisch
ein Fisch

Allgemeine Informationen

Fischwirt/-in werden

Du bist fit wie ein Fisch im Wasser und möchtest in der freien Natur arbeiten? Eine Bootsfahrt bringt Dich nicht ins Wanken? Fische haben Dich schon immer interessiert oder Du angelst leidenschaftlich? Dann mache Dein Hobby zum Beruf! Brandenburg gehört zu den gewässerreichsten Bundesländern der Bundesrepublik.

Fischwirtinnen und Fischwirte in Brandenburg betreiben die Fischerei auf den Flüssen und Seen des Landes oder auf bewirtschafteten Teichen. Neben dem Fischen, der Fischverarbeitung und -vermarktung gehören auch der Gewässerschutz, die Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen zu ihren Aufgaben. In Brandenburg erfolgt die Ausbildung in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei.

Die Ausbildung in der Fachrichtung Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei kannst Du in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein absolvieren.

Fischwirt/-in werden

Du bist fit wie ein Fisch im Wasser und möchtest in der freien Natur arbeiten? Eine Bootsfahrt bringt Dich nicht ins Wanken? Fische haben Dich schon immer interessiert oder Du angelst leidenschaftlich? Dann mache Dein Hobby zum Beruf! Brandenburg gehört zu den gewässerreichsten Bundesländern der Bundesrepublik.

Fischwirtinnen und Fischwirte in Brandenburg betreiben die Fischerei auf den Flüssen und Seen des Landes oder auf bewirtschafteten Teichen. Neben dem Fischen, der Fischverarbeitung und -vermarktung gehören auch der Gewässerschutz, die Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen zu ihren Aufgaben. In Brandenburg erfolgt die Ausbildung in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei.

Die Ausbildung in der Fachrichtung Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei kannst Du in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein absolvieren.

Ausbildungsinhalte

  • Zucht, Haltung, Fang, Verarbeitung und Vermarktung von Fischen
  • Bedienung, Wartung und Instandsetzung von Fischereigeräten und -fahrzeugen
  • Untersuchung, Beurteilung und Bewirtschaftung von Fischereigewässern
  • Bau und Betrieb fischereilicher Anlagen
  • Ökologische Zusammenhänge
  • Tierschutz und Tiergesundheit

Ausbildungsinhalte

  • Zucht, Haltung, Fang, Verarbeitung und Vermarktung von Fischen
  • Bedienung, Wartung und Instandsetzung von Fischereigeräten und -fahrzeugen
  • Untersuchung, Beurteilung und Bewirtschaftung von Fischereigewässern
  • Bau und Betrieb fischereilicher Anlagen
  • Ökologische Zusammenhänge
  • Tierschutz und Tiergesundheit

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

 


 

Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

  • Berufsausbildungsvertrag
    und dazugehörige Informationen

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

    Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.

    Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
    3. Speicherort wählen und speichern.
    4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

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    3. Speicherort wählen und speichern.
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    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.

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  • Anlage Teilzeitausbildung

  • Anlagen Überbetriebliche Ausbildung

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

  • Anlage Änderungsvertrag

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Schriftlicher Ausbildungsnachweis


 


 

Informationen zu den Prüfungen

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Hilfsmittel

Hilfsmittel

  • Prüfungspools

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.


 


 

Kontakt

Ausbildungsberater

Ansprechpartner:
stilisiertes Icon einer Person
Vorname:
Stefan
Nachname:
Grapentin
E-Mail:
stefan.grapentin@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 3984 7187-33
Telefon 2:
+49 172 1574415
Fax:
+49 3984 7187-77

Ausbildungsbetriebe

Standorte der Berufsschulen und der Überbtrieblichen Ausbildung

Standort der Berufsschule

  • Fischereischule Königswartha

    Standort:
    Fischereischule Königswartha
    Zusatzname 1:
    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Fischerei und überbetriebliche Ausbildung – Fischereischule
    Straße:
    Gutsstraße 1
    PLZ Ort:
    02699 Königswartha
    URL 2:

Standort der Überbetrieblichen Ausbildung

  • Fischereischule Königswartha

    Standort:
    Fischereischule Königswartha
    Zusatzname 1:
    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Fischerei und überbetriebliche Ausbildung – Fischereischule
    Straße:
    Gutsstraße 1
    PLZ Ort:
    02699 Königswartha
    URL 2:

 


 

Weiterführende Informationen

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