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Fachkraft Agrarservice

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Übersicht

ein Traktor
ein Traktor

Allgemeine Informationen

Fachkraft Agrarservice werden

Du bist technikbegeistert und findest riesige Landmaschinen cool? Du möchtest diese Maschinen auch selbst fahren und bist gern draußen in der Natur? Unregelmäßige Arbeitszeiten schrecken Dich nicht ab? Dann werde Fachkraft für Agrarservice!

Die Fachkraft Agrarservice arbeitet hauptsächlich in Lohnunternehmen, aber auch in großen landwirtschaftlichen Betrieben in der Pflanzenproduktion. Bodenbearbeitung, Einbringen von Saatgut, Pflanzen, Düngen, Pflegen und Ernten – alles mithilfe modernster Technik bei gleichzeitiger Beachtung von Umwelt- und Naturschutzaspekten. Des Weiteren gehören die Wartung der Maschinen und die Beratung der Auftraggeber zu Deinen Aufgaben. Die Arbeit ist oft abhängig vom Wetter und den Bodenverhältnissen – dadurch kann es zu Arbeitszeitverschiebungen kommen.

Fachkraft Agrarservice werden

Du bist technikbegeistert und findest riesige Landmaschinen cool? Du möchtest diese Maschinen auch selbst fahren und bist gern draußen in der Natur? Unregelmäßige Arbeitszeiten schrecken Dich nicht ab? Dann werde Fachkraft für Agrarservice!

Die Fachkraft Agrarservice arbeitet hauptsächlich in Lohnunternehmen, aber auch in großen landwirtschaftlichen Betrieben in der Pflanzenproduktion. Bodenbearbeitung, Einbringen von Saatgut, Pflanzen, Düngen, Pflegen und Ernten – alles mithilfe modernster Technik bei gleichzeitiger Beachtung von Umwelt- und Naturschutzaspekten. Des Weiteren gehören die Wartung der Maschinen und die Beratung der Auftraggeber zu Deinen Aufgaben. Die Arbeit ist oft abhängig vom Wetter und den Bodenverhältnissen – dadurch kann es zu Arbeitszeitverschiebungen kommen.

Ausbildungsinhalte

  • Bodenarten und die Beurteilung ihrer Eigenschaften
  • Bodenbearbeitung und -pflege
  • Ausbringen von Saat- und Pflanzgut
  • Ressourcenschonender Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Ernten sowie Transport und Lagerung von Erntegut
  • Bedienung, Wartung und Instandhaltung landwirtschaftlicher Maschinen und ihrer Elektronik
  • Führen landwirtschaftlicher Zug- und Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr
  • Kundenberatung, Arbeitsdokumentation, Preiskalkulation, Angebotserstellung

Ausbildungsinhalte

  • Bodenarten und die Beurteilung ihrer Eigenschaften
  • Bodenbearbeitung und -pflege
  • Ausbringen von Saat- und Pflanzgut
  • Ressourcenschonender Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Ernten sowie Transport und Lagerung von Erntegut
  • Bedienung, Wartung und Instandhaltung landwirtschaftlicher Maschinen und ihrer Elektronik
  • Führen landwirtschaftlicher Zug- und Arbeitsmaschinen im Straßenverkehr
  • Kundenberatung, Arbeitsdokumentation, Preiskalkulation, Angebotserstellung

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

 


 

Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

  • Berufsausbildungsvertrag
    und dazugehörige Informationen

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

    Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.

    Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
    3. Speicherort wählen und speichern.
    4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

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    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
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    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.

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  • Anlage Teilzeitausbildung

  • Anlagen Überbetriebliche Ausbildung

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

    Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

  • Anlage Änderungsvertrag

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Schriftlicher Ausbildungsnachweis


 


 

Informationen zu den Prüfungen

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Hilfsmittel

Hilfsmittel

  • Prüfungspools

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.


 


 

Kontakt

Ausbildungsberaterin

Ansprechpartner:
stilisiertes Icon einer Person
Vorname:
Kerstin
Nachname:
Steinbeck
E-Mail:
kerstin.steinbeck@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 4588-155
Telefon 2:
+49 172 1512858
Fax:
+49 33201 4588-108

Ausbildungsbetriebe

Standorte der Berufsschulen und der Überbtrieblichen Ausbildung

Standorte der Berufsschulen

Standort der Überbetrieblichen Ausbildung


 


 

Weiterführende Informationen

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