Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2015 auf die Wirtschaftlichkeit der Herdenschafhaltung in Brandenburg

Schafe auf der Weide
© M. Jurkschat/LELF
Schafe auf der Weide
© M. Jurkschat/LELF
  • 1. Einleitung

    Die Schaf- und Ziegenbeweidung stellt ein traditionelles Verfahren der Landbewirtschaftung dar, dessen positive ökologische Auswirkungen geschätzt werden. Schafe und Ziegen beweideten in Brandenburg 2020 im Rahmen des Kulturlandschaftspflegeprogrammes und Vertragsnaturschutzes 29.500 Hektar sensible Grünland- und Heideflächen. Außerdem wurden circa 500 Kilometer Dämme und Deiche gepflegt.

    Die Fortführung der dargestellten Leistungen setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit der Schaf- und Ziegenhaltung ein Niveau erreicht, welches den Schafhaltern und ihren Familien ein ausreichendes Einkommen sichert. Große Auswirkungen hierauf haben die agrarpolitischen Rahmenbedingungen - insbesondere die Ausgestaltung der Flächenprämie (1. Säule) und der Agrar-Umweltprogramme (2. Säule). Die wichtigsten Maßnahmen der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2015, die Schafhaltung betreffend, waren die Erhöhung der Pflegesätze für Beweidungsmaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftspflegeprogrammes und die Anerkennung der Prämienfähigkeit von Flächen, die nicht als landwirtschaftliche Flächen registriert, jedoch mit Schafen beweidet wurden (zum Beispiel abgedeckte Mülldeponien, unter bestimmten Voraussetzungen auch Heiden und Trockenrasen). Die Pflegesätze für die extensive Grünlandnutzung mit Schafen erhöhten sich von 120 Euro je Hektar auf 220 Euro je Hektar1) (bei gleichzeitiger Beschränkung auf eine Gebietskulisse). Der Pflegesatz für die Pflege von Heiden und Trockenrasen stieg von 220 Euro je Hektar auf 294 Euro je Hektar1).

    Weiterhin wurden, unabhängig von der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union, im untersuchten Zeitraum die Verträge für die Deichbeweidung überarbeitet. Hierbei wurden optional zusätzliche Leistungen (unter anderem Komplettpflege mit Einschluss der Nachmahd) vereinbart. Darüber hinaus stiegen die Pflegesätze für die standardmäßige Deichbeweidung.

    Im vorliegenden Bericht wird dargestellt, wie sich die oben genannten Maßnahmen auf die Herdenschafhaltung in Brandenburg ausgewirkt haben.

    Die Schaf- und Ziegenbeweidung stellt ein traditionelles Verfahren der Landbewirtschaftung dar, dessen positive ökologische Auswirkungen geschätzt werden. Schafe und Ziegen beweideten in Brandenburg 2020 im Rahmen des Kulturlandschaftspflegeprogrammes und Vertragsnaturschutzes 29.500 Hektar sensible Grünland- und Heideflächen. Außerdem wurden circa 500 Kilometer Dämme und Deiche gepflegt.

    Die Fortführung der dargestellten Leistungen setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit der Schaf- und Ziegenhaltung ein Niveau erreicht, welches den Schafhaltern und ihren Familien ein ausreichendes Einkommen sichert. Große Auswirkungen hierauf haben die agrarpolitischen Rahmenbedingungen - insbesondere die Ausgestaltung der Flächenprämie (1. Säule) und der Agrar-Umweltprogramme (2. Säule). Die wichtigsten Maßnahmen der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2015, die Schafhaltung betreffend, waren die Erhöhung der Pflegesätze für Beweidungsmaßnahmen im Rahmen des Kulturlandschaftspflegeprogrammes und die Anerkennung der Prämienfähigkeit von Flächen, die nicht als landwirtschaftliche Flächen registriert, jedoch mit Schafen beweidet wurden (zum Beispiel abgedeckte Mülldeponien, unter bestimmten Voraussetzungen auch Heiden und Trockenrasen). Die Pflegesätze für die extensive Grünlandnutzung mit Schafen erhöhten sich von 120 Euro je Hektar auf 220 Euro je Hektar1) (bei gleichzeitiger Beschränkung auf eine Gebietskulisse). Der Pflegesatz für die Pflege von Heiden und Trockenrasen stieg von 220 Euro je Hektar auf 294 Euro je Hektar1).

    Weiterhin wurden, unabhängig von der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union, im untersuchten Zeitraum die Verträge für die Deichbeweidung überarbeitet. Hierbei wurden optional zusätzliche Leistungen (unter anderem Komplettpflege mit Einschluss der Nachmahd) vereinbart. Darüber hinaus stiegen die Pflegesätze für die standardmäßige Deichbeweidung.

    Im vorliegenden Bericht wird dargestellt, wie sich die oben genannten Maßnahmen auf die Herdenschafhaltung in Brandenburg ausgewirkt haben.

  • 2. Material und Methode

    Über den Kontroll- und Beratungsring für Mastlämmer Sachsen-Anhalt wurden Brandenburger Schäfereien betriebswirtschaftlich und produktionstechnisch beraten. Jährlich fanden detaillierte betriebswirtschaftliche Auswertungen für jeden einzelnen Mitgliedbetrieb statt. Diese Auswertungen erfolgten nach dem Schema für die Vollkostenrechnung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft2) mit Darstellungen zu biologischen Kennzahlen. Im Zeitraum der Wirtschaftsjahre 2014/15 bis 2018/19 nahmen jeweils 16 Betriebe an der Beratung teil. Daraus wurden elf identische Haupterwerbsbetriebe identifiziert, von welchen über die gesamte Periode die betriebswirtschaftlichen Daten für die Auswertung zur Verfügung standen. Die vorliegende Auswertung beruht auf einem Datenmaterial, das über den gesamten Untersuchungszeitraum frei von einzelbetrieblichen Einflüssen ist.

    Für jedes Wirtschaftsjahr wurden für die betrieblichen Strukturmerkmale, die Gewinnpositionen, die Einnahme- und Kostenarten über die Betriebe jeweils der Mittelwert sowie Minimum und Maximum berechnet. Anhand der Verläufe der Jahresmittelwerte der verschiedenen Gewinn-, Einnahme- und Kostenpositionen wurden Trends abgeleitet (horizontaler Vergleich).

    Über den Kontroll- und Beratungsring für Mastlämmer Sachsen-Anhalt wurden Brandenburger Schäfereien betriebswirtschaftlich und produktionstechnisch beraten. Jährlich fanden detaillierte betriebswirtschaftliche Auswertungen für jeden einzelnen Mitgliedbetrieb statt. Diese Auswertungen erfolgten nach dem Schema für die Vollkostenrechnung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft2) mit Darstellungen zu biologischen Kennzahlen. Im Zeitraum der Wirtschaftsjahre 2014/15 bis 2018/19 nahmen jeweils 16 Betriebe an der Beratung teil. Daraus wurden elf identische Haupterwerbsbetriebe identifiziert, von welchen über die gesamte Periode die betriebswirtschaftlichen Daten für die Auswertung zur Verfügung standen. Die vorliegende Auswertung beruht auf einem Datenmaterial, das über den gesamten Untersuchungszeitraum frei von einzelbetrieblichen Einflüssen ist.

    Für jedes Wirtschaftsjahr wurden für die betrieblichen Strukturmerkmale, die Gewinnpositionen, die Einnahme- und Kostenarten über die Betriebe jeweils der Mittelwert sowie Minimum und Maximum berechnet. Anhand der Verläufe der Jahresmittelwerte der verschiedenen Gewinn-, Einnahme- und Kostenpositionen wurden Trends abgeleitet (horizontaler Vergleich).

  • 3. Ergebnisse
    3.1. Strukturdaten

    © LELF

    Die Abbildung 1 spiegelt die Entwicklung der Herdengröße, der verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie der Besatzstärke im Mittel der Betriebe wider.

    Die Herdengröße zeigte im Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 nur geringe Veränderungen. Die Differenz zwischen Minimum und Maximum betrug lediglich 15 Tiere (612 Muttern 2017/18 gegenüber 627 Muttern 2018/19).

    Ähnlich gering waren die Unterschiede bei der verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Differenz zwischen Minimum (262 Hektar 2014/15) und Maximum (287 Hektar 2018/19) belief sich auf 25 Hektar. Im Gegensatz zur Herdengröße entwickelte sich dieser Wert kontinuierlich nach oben. Dies wiederspiegelt die Bemühungen der Betriebsinhaber, die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Zahlungen aus der 1. und 2. Säule zu verbessern.

    Die Veränderungen bezüglich der Besatzstärke waren ebenfalls gering. Das Maximum der Jahresmittel betrug 2,6 Muttern pro Hektar (2014/15) gegenüber einem Minimum von 2,3 Muttern pro Hektar 2017/18.

    Die Abbildung 1 spiegelt die Entwicklung der Herdengröße, der verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie der Besatzstärke im Mittel der Betriebe wider.

    Die Herdengröße zeigte im Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 nur geringe Veränderungen. Die Differenz zwischen Minimum und Maximum betrug lediglich 15 Tiere (612 Muttern 2017/18 gegenüber 627 Muttern 2018/19).

    Ähnlich gering waren die Unterschiede bei der verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Differenz zwischen Minimum (262 Hektar 2014/15) und Maximum (287 Hektar 2018/19) belief sich auf 25 Hektar. Im Gegensatz zur Herdengröße entwickelte sich dieser Wert kontinuierlich nach oben. Dies wiederspiegelt die Bemühungen der Betriebsinhaber, die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Zahlungen aus der 1. und 2. Säule zu verbessern.

    Die Veränderungen bezüglich der Besatzstärke waren ebenfalls gering. Das Maximum der Jahresmittel betrug 2,6 Muttern pro Hektar (2014/15) gegenüber einem Minimum von 2,3 Muttern pro Hektar 2017/18.

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    In Abbildung 2 sind die Mittelwerte zur Zahl der Arbeitskräfte sowie zum Arbeitsmaß (Anzahl Muttern pro Arbeitskraft) dargestellt.

    Die durchschnittliche Anzahl an Arbeitskräften stieg im Untersuchungszeitraum um 0,5 Arbeitskräfte von 2,16 - 2014/15 auf 2,66 - 2017/18. Damit einher ging die Verringerung des Arbeitsmaßes von 339 auf 273 Muttern je Arbeitskraft. Im Folgejahr verringerte sich dieser Parameter weiter auf 262 Muttern. Diese Entwicklung stand in enger Verbindung mit der Veränderung der Arbeitswirtschaftlichkeit.

    In Abbildung 2 sind die Mittelwerte zur Zahl der Arbeitskräfte sowie zum Arbeitsmaß (Anzahl Muttern pro Arbeitskraft) dargestellt.

    Die durchschnittliche Anzahl an Arbeitskräften stieg im Untersuchungszeitraum um 0,5 Arbeitskräfte von 2,16 - 2014/15 auf 2,66 - 2017/18. Damit einher ging die Verringerung des Arbeitsmaßes von 339 auf 273 Muttern je Arbeitskraft. Im Folgejahr verringerte sich dieser Parameter weiter auf 262 Muttern. Diese Entwicklung stand in enger Verbindung mit der Veränderung der Arbeitswirtschaftlichkeit.

  • 3.2. Gewinn

    Die Tabelle 1 vermittelt eine Gesamtübersicht zu den unterschiedlichen Gewinnpositionen. Die erste Tabellenzeile enthält die Angaben zum mittleren Gewinn pro Mutterschaf, einschließlich der Einnahmen aus der Flächenprämie.

    Wirtschaftsjahr Einheit 2014/15 2015/16 2018/19 Differenz 2018/19 zu 2015/16
    Euro je Mutterschaf in Prozent
    Gewinn Euro je Mutter 42,56 93,30 107,36 + 14,10 + 15,1
    Gewinn nach Abzug kalkulierter Personalkosten1) Euro je Mutter 2,64 40,54 43,62 + 3,10 + 7,6
    Gewinn + Fremdlöhne Euro je Mutter 81,84 137,32 168,96 + 31,60 + 23,0
    Entlohnung der Arbeitskraftstunde Euro je Arbeitskraft 11,20 21,59 18,78 - 2,80 - 13,0

    Es wird deutlich, dass es nach Wirksamwerden der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2015/16 beim Gewinn zu einem Sprung von mehr als 50 Euro je Mutterschaf (+119,2 Prozent) gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2014/15 kam. Die positive Veränderung wirkte auch nach Abzug der kalkulatorischen Personalkosten (siehe Abbildung 3).

    Die Tabelle 1 vermittelt eine Gesamtübersicht zu den unterschiedlichen Gewinnpositionen. Die erste Tabellenzeile enthält die Angaben zum mittleren Gewinn pro Mutterschaf, einschließlich der Einnahmen aus der Flächenprämie.

    Wirtschaftsjahr Einheit 2014/15 2015/16 2018/19 Differenz 2018/19 zu 2015/16
    Euro je Mutterschaf in Prozent
    Gewinn Euro je Mutter 42,56 93,30 107,36 + 14,10 + 15,1
    Gewinn nach Abzug kalkulierter Personalkosten1) Euro je Mutter 2,64 40,54 43,62 + 3,10 + 7,6
    Gewinn + Fremdlöhne Euro je Mutter 81,84 137,32 168,96 + 31,60 + 23,0
    Entlohnung der Arbeitskraftstunde Euro je Arbeitskraft 11,20 21,59 18,78 - 2,80 - 13,0

    Es wird deutlich, dass es nach Wirksamwerden der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2015/16 beim Gewinn zu einem Sprung von mehr als 50 Euro je Mutterschaf (+119,2 Prozent) gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2014/15 kam. Die positive Veränderung wirkte auch nach Abzug der kalkulatorischen Personalkosten (siehe Abbildung 3).

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    Letztere Gewinnposition berücksichtigt die Entnahme des Betriebsinhabers (standardisiert auf 1.800 Arbeitskraftstunden und 15 Euro je Arbeitskraftstunde im Wirtschaftsjahr 2014/15 beziehungsweise auf 17,50 Euro je Arbeitskraftstunde ab dem Wirtschaftsjahrjahr 2015/16). Während noch 2014/15 nach Abzug der kalkulatorischen Personalkosten die erwirtschafteten Mittel des Jahres aufgebraucht waren, blieben im Folgejahr 40,54 Euro für Investitionen übrig.

    Das gestiegene Gewinnniveau konnte auch in den Folgejahren erhöht beziehungsweise nahezu gehalten werden. Lediglich das Wirtschaftsjahr 2017/18 weicht davon ab.

    Letztere Gewinnposition berücksichtigt die Entnahme des Betriebsinhabers (standardisiert auf 1.800 Arbeitskraftstunden und 15 Euro je Arbeitskraftstunde im Wirtschaftsjahr 2014/15 beziehungsweise auf 17,50 Euro je Arbeitskraftstunde ab dem Wirtschaftsjahrjahr 2015/16). Während noch 2014/15 nach Abzug der kalkulatorischen Personalkosten die erwirtschafteten Mittel des Jahres aufgebraucht waren, blieben im Folgejahr 40,54 Euro für Investitionen übrig.

    Das gestiegene Gewinnniveau konnte auch in den Folgejahren erhöht beziehungsweise nahezu gehalten werden. Lediglich das Wirtschaftsjahr 2017/18 weicht davon ab.

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    Eine Erklärung lässt sich aus Abbildung 4 ableiten: Während einerseits die Einnahmen zwischen den Wirtschaftsjahren 2016/17 und 2017/18 stagnierten, kam es andererseits zu einem starken Anstieg der Kosten. Weitere Erläuterungen folgen in den Punkten 3.3. beziehungsweise 3.4.

    Eine Erklärung lässt sich aus Abbildung 4 ableiten: Während einerseits die Einnahmen zwischen den Wirtschaftsjahren 2016/17 und 2017/18 stagnierten, kam es andererseits zu einem starken Anstieg der Kosten. Weitere Erläuterungen folgen in den Punkten 3.3. beziehungsweise 3.4.

  • 3.3. Einnahmen

    Im ersten Jahr der Wirksamkeit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2015/16 war im Mittel der erfassten Betriebe ein Anstieg der Gesamteinnahmen pro Mutterschaf um 57,95 € (+21,1 Prozent) zu verzeichnen (Tabelle 2). Dieser Anstieg resultierte sowohl aus den Maßnahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik als auch verbesserten Leistungen aus der tierischen Erzeugung. So erhöhten sich die Einnahmen aus der Flächenprämie um 14,40 Euro je Mutterschaf (+15,1 Prozent), aus den Agrar-Umweltmaßnahmen (KULAP + Vertragsnaturschutz) um 12,89 Euro/Mutterschaf (+23,0 Prozent) und um 5,40 Euro (+61 Prozent) aus den weiteren Beihilfen und Prämien. Bei den tierischen Leistungen wurde eine Steigerung um 10,64 € (+12,1 Prozent) ermittelt. Als Einzelposten mit der stärksten absoluten Erhöhung wurden die sonstigen Einnahmen (Pflege Deiche /Photovoltaikanlagen) identifiziert. Hier stiegen die Einnahmen um 14,69 Euro (+54,2 Prozent).

    Während die Einnahmen aus den Öffentlichen Direktzahlungen (Flächenprämie, KULAP/Vertragsnaturschutz/ weitere Prämien und Beihilfen kontinuierlich stiegen, fielen die Einnahmen aus der tierischen Leistung zwischen den Wirtschaftsjahren 2016/17 und 2017/18 von 105,91 auf 92,97 Euro ab (siehe Tabelle 2 und Abbildung 5). In Folge dessen stagnierten die Gesamteinnahmen zwischen beiden Wirtschaftsjahren.

    Im ersten Jahr der Wirksamkeit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2015/16 war im Mittel der erfassten Betriebe ein Anstieg der Gesamteinnahmen pro Mutterschaf um 57,95 € (+21,1 Prozent) zu verzeichnen (Tabelle 2). Dieser Anstieg resultierte sowohl aus den Maßnahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik als auch verbesserten Leistungen aus der tierischen Erzeugung. So erhöhten sich die Einnahmen aus der Flächenprämie um 14,40 Euro je Mutterschaf (+15,1 Prozent), aus den Agrar-Umweltmaßnahmen (KULAP + Vertragsnaturschutz) um 12,89 Euro/Mutterschaf (+23,0 Prozent) und um 5,40 Euro (+61 Prozent) aus den weiteren Beihilfen und Prämien. Bei den tierischen Leistungen wurde eine Steigerung um 10,64 € (+12,1 Prozent) ermittelt. Als Einzelposten mit der stärksten absoluten Erhöhung wurden die sonstigen Einnahmen (Pflege Deiche /Photovoltaikanlagen) identifiziert. Hier stiegen die Einnahmen um 14,69 Euro (+54,2 Prozent).

    Während die Einnahmen aus den Öffentlichen Direktzahlungen (Flächenprämie, KULAP/Vertragsnaturschutz/ weitere Prämien und Beihilfen kontinuierlich stiegen, fielen die Einnahmen aus der tierischen Leistung zwischen den Wirtschaftsjahren 2016/17 und 2017/18 von 105,91 auf 92,97 Euro ab (siehe Tabelle 2 und Abbildung 5). In Folge dessen stagnierten die Gesamteinnahmen zwischen beiden Wirtschaftsjahren.

    Wirtschaftsjahr Einheit 2014/15 2015/16 2018/19 Differenz 2018/19 zu 2015/16
    Euro je Mutterschaf in Prozent

    Summe Einnahmen

    daraus:

    Euro je Mutter 274,12 332,07 405,24 73,20 22,0
    tierische Erzeugung Euro je Mutter 87,91 98,55 104,17 5,60 5,7

    Öffentliche Direktzahlungen gesamt

    daraus:

    Euro je Mutter 158,71 191,14 247,86 56,70 29,7
    Flächenprämie Euro je Mutter 93,86 108,00 123,67 15,70 14,5
    Kulturlandschaftspflege und Vertragsnaturschutz Euro je Mutter 56,12 69,01 94,98 26,00 37,6
    weitere Prämien und Beihilfen Euro je Mutter 8,73 14,13 29,21 15,10 106,7
    Sonstige Einnahmen Euro je Mutter 27,49 42,38 53,21 10,80 25,6

    Wirtschaftsjahr Einheit 2014/15 2015/16 2018/19 Differenz 2018/19 zu 2015/16
    Euro je Mutterschaf in Prozent

    Summe Einnahmen

    daraus:

    Euro je Mutter 274,12 332,07 405,24 73,20 22,0
    tierische Erzeugung Euro je Mutter 87,91 98,55 104,17 5,60 5,7

    Öffentliche Direktzahlungen gesamt

    daraus:

    Euro je Mutter 158,71 191,14 247,86 56,70 29,7
    Flächenprämie Euro je Mutter 93,86 108,00 123,67 15,70 14,5
    Kulturlandschaftspflege und Vertragsnaturschutz Euro je Mutter 56,12 69,01 94,98 26,00 37,6
    weitere Prämien und Beihilfen Euro je Mutter 8,73 14,13 29,21 15,10 106,7
    Sonstige Einnahmen Euro je Mutter 27,49 42,38 53,21 10,80 25,6

    © LELF
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    Ursache für den zwischenzeitlichen Rückgang der tierischen Leistung waren die verringerten Fruchtbarkeitsleistungen und im Ergebnis dessen der Rückgang der Anzahl vermarkteter Lämmer von durchschnittlich 90 auf 73,5 Stück pro 100 Mutterschafe.

    Ursache für den zwischenzeitlichen Rückgang der tierischen Leistung waren die verringerten Fruchtbarkeitsleistungen und im Ergebnis dessen der Rückgang der Anzahl vermarkteter Lämmer von durchschnittlich 90 auf 73,5 Stück pro 100 Mutterschafe.

  • 3.4. Kosten

    Die größten Kostenpositionen waren die Direktkosten, eingeschlossen die Futterkosten. An zweiter Stelle kamen die Arbeitserledigungskosten. Erstere variierten im untersuchten Zeitraum zwischen 144,63 Euro je Mutterschaf (62,9 Prozent der Gesamtkosten) und 161,82 Euro je Mutterschaf (54,3 Prozent der Gesamtkosten). Die Arbeitserledigungskosten bewegten sich zwischen 55,66 Euro je Mutterschaf (24 Prozent der Gesamtkosten) sowie 95,12 Euro je Mutterschaf (31,9 Prozent der Gesamtkosten, siehe Tabelle 3).

    Die größten Kostenpositionen waren die Direktkosten, eingeschlossen die Futterkosten. An zweiter Stelle kamen die Arbeitserledigungskosten. Erstere variierten im untersuchten Zeitraum zwischen 144,63 Euro je Mutterschaf (62,9 Prozent der Gesamtkosten) und 161,82 Euro je Mutterschaf (54,3 Prozent der Gesamtkosten). Die Arbeitserledigungskosten bewegten sich zwischen 55,66 Euro je Mutterschaf (24 Prozent der Gesamtkosten) sowie 95,12 Euro je Mutterschaf (31,9 Prozent der Gesamtkosten, siehe Tabelle 3).

    Wirtschaftsjahr Einheit 2014/15 2015/16 2018/19 Differenz 2018/19 zu 2015/16
    Euro je Mutter in Prozent

    Summe Kosten gesamt

    daraus

    Euro je Mutter 231,56 238,77 297,88 59,11 24,8
    Direktkosten gesamt Euro je Mutter 145,63 144,56 161,82 17,26 11,9

    Futter gesamt

    daraus

    Euro je Mutter 115,14 114,29 127,69 13,40 11,7
    Grundfutter Euro je Mutter 93,76 95,15 100,01 4,82 5,1
    Kraftfutter Euro je Mutter 21,38 19,14 27,68 8,54 44,6

    Arbeitserledigungskosten gesamt

    daraus

    Euro je Mutter 55,66 61,76 95,12 33,36 54,0
    Fremdlöhne Euro je Mutter 39,27 44,02 61,59 17,57 39,9
    Gebäudekosten Euro je Mutter 9,48 12,39 14,36 1,97 15,9
    sonstige Kosten Euro je Mutter 20,79 20,06 26,58 6,52 32,5

    Wirtschaftsjahr Einheit 2014/15 2015/16 2018/19 Differenz 2018/19 zu 2015/16
    Euro je Mutter in Prozent

    Summe Kosten gesamt

    daraus

    Euro je Mutter 231,56 238,77 297,88 59,11 24,8
    Direktkosten gesamt Euro je Mutter 145,63 144,56 161,82 17,26 11,9

    Futter gesamt

    daraus

    Euro je Mutter 115,14 114,29 127,69 13,40 11,7
    Grundfutter Euro je Mutter 93,76 95,15 100,01 4,82 5,1
    Kraftfutter Euro je Mutter 21,38 19,14 27,68 8,54 44,6

    Arbeitserledigungskosten gesamt

    daraus

    Euro je Mutter 55,66 61,76 95,12 33,36 54,0
    Fremdlöhne Euro je Mutter 39,27 44,02 61,59 17,57 39,9
    Gebäudekosten Euro je Mutter 9,48 12,39 14,36 1,97 15,9
    sonstige Kosten Euro je Mutter 20,79 20,06 26,58 6,52 32,5

    Während die Kosten zwischen 2014/15 und 2015/16 lediglich moderat um 7,21 Euro je Mutterschaf (+3,1 Prozent) stiegen, beschleunigte sich die Kostensteigerung im nachfolgenden Zeitabschnitt bis zum Wirtschaftsjahr 2018/19. Hier erhöhten sich jährlich die Gesamtkosten im Schnitt um 19,70 Euro je Mutterschaf und Jahr (+8,2 Prozent im Vergleich auf 2015/16, siehe Abbildung 7).

    Während die Kosten zwischen 2014/15 und 2015/16 lediglich moderat um 7,21 Euro je Mutterschaf (+3,1 Prozent) stiegen, beschleunigte sich die Kostensteigerung im nachfolgenden Zeitabschnitt bis zum Wirtschaftsjahr 2018/19. Hier erhöhten sich jährlich die Gesamtkosten im Schnitt um 19,70 Euro je Mutterschaf und Jahr (+8,2 Prozent im Vergleich auf 2015/16, siehe Abbildung 7).

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    Kostentreiber waren vorrangig die Arbeitserledigungskosten mit durchschnittlich 11,12 Euro je Jahr. Knapp 50 Prozent hiervon wurden durch steigende Fremdlöhne verursacht.
    Die Ursache hierfür liegt zum einen in der gestiegenen Anzahl an Arbeitskräften bei gleichzeitig verringertem Arbeitsmaß (siehe Abbildung 2 unter Punkt 3.1.), zum anderen dürften auch die stufenweise Anpassung der Mindestlöhne von 8,50 Euro (2016) auf 9,19 Euro je Arbeitskraftstunde (2019) Ursache für diese Entwicklung gewesen sein.

    Die sonstigen Kosten lagen zwischen 20,06 und 26,58 Euro je Mutterschaf. Dies entsprach einem relativen Anteil zwischen 8 und 9 Prozent an den Gesamtkosten. Die Anteile der Gebäudekosten erreichten Werte zwischen lediglich 9,48 Euro je Mutterschaf (4,0 Prozent) und 14,36 Euro je Mutterschaf (5 Prozent) an den jeweiligen Gesamtkosten in den betreffenden Jahren.

    Kostentreiber waren vorrangig die Arbeitserledigungskosten mit durchschnittlich 11,12 Euro je Jahr. Knapp 50 Prozent hiervon wurden durch steigende Fremdlöhne verursacht.
    Die Ursache hierfür liegt zum einen in der gestiegenen Anzahl an Arbeitskräften bei gleichzeitig verringertem Arbeitsmaß (siehe Abbildung 2 unter Punkt 3.1.), zum anderen dürften auch die stufenweise Anpassung der Mindestlöhne von 8,50 Euro (2016) auf 9,19 Euro je Arbeitskraftstunde (2019) Ursache für diese Entwicklung gewesen sein.

    Die sonstigen Kosten lagen zwischen 20,06 und 26,58 Euro je Mutterschaf. Dies entsprach einem relativen Anteil zwischen 8 und 9 Prozent an den Gesamtkosten. Die Anteile der Gebäudekosten erreichten Werte zwischen lediglich 9,48 Euro je Mutterschaf (4,0 Prozent) und 14,36 Euro je Mutterschaf (5 Prozent) an den jeweiligen Gesamtkosten in den betreffenden Jahren.

  • 4. Schlussfolgerungen
    4.1. Auswirkungen der zurückliegenden GAP-Reform

    Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe hat sich im hier untersuchten Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 verbessert. Dies war zu wesentlichen Anteilen auf Maßnahmen der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2015 zurückzuführen.

    Die Erhöhung der Pflegesätze für die Schafbeweidung im Rahmen des Kulturlandschaftspflegeprogrammes war eine wirksame Maßnahme zur Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit. Trotz Begrenzung des Programms auf bestimmte Kulissen konnte der überwiegende Teil der Herdenschafhalter von diesem Programm profitieren.

    Die Anerkennung der Prämienfähigkeit für bisher von der 1. Säule ausgenommenen Flächen stellte ebenfalls einen wichtigen Baustein zur Förderung der Herdenschafhaltung dar. So konnten Dämme und Deiche, ein Teil der Heiden und Trockenrasen sowie beweidetes Öd- und Unland (zum Beispiel Abdeckungen von Mülldeponien) für Zahlungen in der 1. Säule berücksichtigt werden.

    Eine sehr große Bedeutung für die wirtschaftliche Existenz der Herdenschafhaltung in Brandenburg haben die öffentlichen Direktzahlungen. Deren Anteil an den Einnahmen stieg von 57,9 Prozent im Wirtschaftsjahr 2014/15 auf 61,1 Prozent im Wirtschaftsjahr 2018/19.

    Bei der finanziellen Ausstattung der 1. und 2. Säule muss berücksichtigt werden, dass im Verlaufe einer Förderperiode die Kosten steigen. Die Auswertungen zeigten, dass sich der Anstieg der Kosten im untersuchten Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 beschleunigte. Während im Zeitraum 2009/10 bis 2014/15 der durchschnittliche Kostenanstieg 7,91 Euro je Mutterschaf und Jahr betrug3), stieg dieser Wert unter Berücksichtigung des Zeitraumes 2014/15 bis 2018/19 auf 17,74 Euro je Mutterschaf und Jahr.

    Werden die ansteigenden Kosten bei der finanziellen Ausstattung der angebotenen Maßnahmen nicht beachtet besteht die Gefahr, dass am Ende einer Förderperiode die Rentabilitätsschwelle in den Schäfereien nicht mehr erreicht wird.

    Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe hat sich im hier untersuchten Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 verbessert. Dies war zu wesentlichen Anteilen auf Maßnahmen der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2015 zurückzuführen.

    Die Erhöhung der Pflegesätze für die Schafbeweidung im Rahmen des Kulturlandschaftspflegeprogrammes war eine wirksame Maßnahme zur Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit. Trotz Begrenzung des Programms auf bestimmte Kulissen konnte der überwiegende Teil der Herdenschafhalter von diesem Programm profitieren.

    Die Anerkennung der Prämienfähigkeit für bisher von der 1. Säule ausgenommenen Flächen stellte ebenfalls einen wichtigen Baustein zur Förderung der Herdenschafhaltung dar. So konnten Dämme und Deiche, ein Teil der Heiden und Trockenrasen sowie beweidetes Öd- und Unland (zum Beispiel Abdeckungen von Mülldeponien) für Zahlungen in der 1. Säule berücksichtigt werden.

    Eine sehr große Bedeutung für die wirtschaftliche Existenz der Herdenschafhaltung in Brandenburg haben die öffentlichen Direktzahlungen. Deren Anteil an den Einnahmen stieg von 57,9 Prozent im Wirtschaftsjahr 2014/15 auf 61,1 Prozent im Wirtschaftsjahr 2018/19.

    Bei der finanziellen Ausstattung der 1. und 2. Säule muss berücksichtigt werden, dass im Verlaufe einer Förderperiode die Kosten steigen. Die Auswertungen zeigten, dass sich der Anstieg der Kosten im untersuchten Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 beschleunigte. Während im Zeitraum 2009/10 bis 2014/15 der durchschnittliche Kostenanstieg 7,91 Euro je Mutterschaf und Jahr betrug3), stieg dieser Wert unter Berücksichtigung des Zeitraumes 2014/15 bis 2018/19 auf 17,74 Euro je Mutterschaf und Jahr.

    Werden die ansteigenden Kosten bei der finanziellen Ausstattung der angebotenen Maßnahmen nicht beachtet besteht die Gefahr, dass am Ende einer Förderperiode die Rentabilitätsschwelle in den Schäfereien nicht mehr erreicht wird.

  • 4.2. Anwendung der Maßnahmen der GAP-Reform 2023

    Um eine hohe stabilisierende Wirksamkeit der kommenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Wirtschaftlichkeit der Herdenschafhaltern zu gewährleisten, sollte eine betriebsspezifische Beratung der Betriebe unterstützt werden. Die Vielfalt der Maßnahmen in der 1. und 2. Säule und die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der Programme erfordern unter dem Aspekt der Unterschiedlichkeit der Standorte eine betriebsbezogene Zusammenstellung der Programme.

    Den größten Teil innerhalb der Direktkosten beanspruchen die Futterkosten. Für die Haupterwerbsschäfereien spielt, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten, die Fremdflächenbeweidung eine große Rolle. Hier wird in der Regel Futter guter Qualität preiswert genutzt. Erfahrungen in Brandenburger Haupterwerbsbetrieben zeigten, dass die Herdenschafhalter zwischen 4 und 5 Monate pro Jahr solche Flächen beweiden.

    Um die Verfügbarkeit dieser Futterquelle zu gewährleisten, sollte bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, Beweidungsbeschränkungen auf ein sachlich begründetes Maß zu beschränken. Die positiven Wirkungen der Grünbedeckung werden nicht beeinträchtigt (Verbiss nur über dem Boden, erosionsmindernde Wirkung über Wurzelwerk im Boden bleibt erhalten, positive Auswirkungen auf das Bodenleben durch Kot und Harn4)).

    Die Beweidung von Ackerflächen ist nach guter fachlicher Praxis auch hinsichtlich der Düngeverordnung unbedenklich. Die Nährstoffbilanz, bezogen auf die beweidete Fläche, ist immer negativ. 5 bis 25 Prozent der aufgenommenen Nährstoffe bleiben im Tier5). Der Flächenbewirtschafter muss lediglich Dauer der Beweidung und Tieranzahl in seinen Unterlagen dokumentieren6).

    Um eine hohe stabilisierende Wirksamkeit der kommenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Wirtschaftlichkeit der Herdenschafhaltern zu gewährleisten, sollte eine betriebsspezifische Beratung der Betriebe unterstützt werden. Die Vielfalt der Maßnahmen in der 1. und 2. Säule und die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der Programme erfordern unter dem Aspekt der Unterschiedlichkeit der Standorte eine betriebsbezogene Zusammenstellung der Programme.

    Den größten Teil innerhalb der Direktkosten beanspruchen die Futterkosten. Für die Haupterwerbsschäfereien spielt, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten, die Fremdflächenbeweidung eine große Rolle. Hier wird in der Regel Futter guter Qualität preiswert genutzt. Erfahrungen in Brandenburger Haupterwerbsbetrieben zeigten, dass die Herdenschafhalter zwischen 4 und 5 Monate pro Jahr solche Flächen beweiden.

    Um die Verfügbarkeit dieser Futterquelle zu gewährleisten, sollte bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, Beweidungsbeschränkungen auf ein sachlich begründetes Maß zu beschränken. Die positiven Wirkungen der Grünbedeckung werden nicht beeinträchtigt (Verbiss nur über dem Boden, erosionsmindernde Wirkung über Wurzelwerk im Boden bleibt erhalten, positive Auswirkungen auf das Bodenleben durch Kot und Harn4)).

    Die Beweidung von Ackerflächen ist nach guter fachlicher Praxis auch hinsichtlich der Düngeverordnung unbedenklich. Die Nährstoffbilanz, bezogen auf die beweidete Fläche, ist immer negativ. 5 bis 25 Prozent der aufgenommenen Nährstoffe bleiben im Tier5). Der Flächenbewirtschafter muss lediglich Dauer der Beweidung und Tieranzahl in seinen Unterlagen dokumentieren6).

  • 5. Zusammenfassung und Fazit

    Die Schaf- und Ziegenbeweidung stellt ein traditionelles Verfahren der Landbewirtschaftung dar, dessen positive ökologische Auswirkungen geschätzt werden. Die Fortführung der dargestellten Leistungen setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit der Schaf- und Ziegenhaltung ein Niveau erreicht, welches den Schafhaltern und ihren Familien ein ausreichendes Einkommen sichert. Im vorliegenden Projekt wurde untersucht, wie sich die Maßnahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union im Zeitraum zwischen den Wirtschaftsjahren 2014/15 bis 2018/19 auf die Wirtschaftlichkeit der Schafhaltung in Brandenburg ausgewirkt haben.

    Für den oben genannten Zeitraum standen Betriebswirtschaftsdaten aus elf identischen Haupterwerbsbetrieben zur Verfügung. Anhand der Verläufe der Jahresmittelwerte der verschiedenen Gewinn- Einnahme und Kostenpositionen wurden Trends abgeleitet (horizontaler Vergleich).

    Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe hat sich im Mittel der Betriebe Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 verbessert. Der Gewinn nach Abzug der kalkulatorischen Personalkosten stieg von 2,63 Euro je Mutterschaf im Wirtschaftsjahr 2014/15 auf 43,62 im Wirtschaftsjahr 2018/19.

    Die Summe der Einnahmen stieg stärker als die der Kosten – erstere um 131,14 Euro je Mutterschaf von 274,12 auf 405,25 Euro je Mutterschaf (+47,8 Prozent) – letztere von 231,57 auf 297,88 (+28,7 Prozent). Die Erhöhung der Einnahmen basierten auf Steigerungen in allen Positionen. Dabei hatten die von der GAP-Reform beeinflussten Einnahmepositionen mit einer Steigerung von insgesamt 68,67 Euro je Mutterschaf einen besonders hohen Anteil an der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit: (Flächenprämie + 29,81 Euro je Mutterschaf /+31,8 Prozent, Agrar-Umweltmaßnahmen +38,86 Euro je Mutterschaf /+69,3 Prozent). Die tierischen Leistungen stiegen um 16,26 Euro je Mutterschaf (+18,50 Prozent) und diejenigen bei den sonstigen Einnahmen (Pflege Deiche /Photovoltaikanlagen) um 25,72 Euro je Mutterschaf (+93,62 Prozent).

    Kostentreiber waren die Arbeitserledigungskosten (+33,37/+54 Prozent, Erhöhung Mindestlohn) vor den Direktkosten (+17,06 Euro je Mutterschaf/+12,6 Prozent).

    Fazit

    • Die nach der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarreform (GAP) 2015 wirksam gewordenen Maßnahmen in der 1. und 2. Säule hatten den größten Anteil an der Steigerung der Einnahmen in der Schafhaltung Brandenburgs. Dies trug wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Herdenschafhaltung in Brandenburg bei.
    • Die Kosten stiegen im Untersuchungszeitraum langsamer als die Einnahmen. In Anbetracht der angespannten Situation auf dem Energiesektor mit Folgen für alle Bereiche der Wirtschaft ist allerdings mit einer deutlichen Beschleunigung des Kostenanstiegs zu rechnen.
    • Die Maßnahmen in der neuen Förderperiode ab 2023 sind vielfältig und komplex. Um die Einnahmemöglichkeiten aus den Förderprogrammen aus der 1. und 2. Säule möglichst ausschöpfen zu können, ist eine Beratung zur betriebsoptimierten Auswahl der Programme sowie zu deren Kombinationsmöglichkeiten erforderlich.

    Die Schaf- und Ziegenbeweidung stellt ein traditionelles Verfahren der Landbewirtschaftung dar, dessen positive ökologische Auswirkungen geschätzt werden. Die Fortführung der dargestellten Leistungen setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit der Schaf- und Ziegenhaltung ein Niveau erreicht, welches den Schafhaltern und ihren Familien ein ausreichendes Einkommen sichert. Im vorliegenden Projekt wurde untersucht, wie sich die Maßnahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union im Zeitraum zwischen den Wirtschaftsjahren 2014/15 bis 2018/19 auf die Wirtschaftlichkeit der Schafhaltung in Brandenburg ausgewirkt haben.

    Für den oben genannten Zeitraum standen Betriebswirtschaftsdaten aus elf identischen Haupterwerbsbetrieben zur Verfügung. Anhand der Verläufe der Jahresmittelwerte der verschiedenen Gewinn- Einnahme und Kostenpositionen wurden Trends abgeleitet (horizontaler Vergleich).

    Die Wirtschaftlichkeit der Betriebe hat sich im Mittel der Betriebe Zeitraum der Wirtschaftsjahre von 2014/15 bis 2018/19 verbessert. Der Gewinn nach Abzug der kalkulatorischen Personalkosten stieg von 2,63 Euro je Mutterschaf im Wirtschaftsjahr 2014/15 auf 43,62 im Wirtschaftsjahr 2018/19.

    Die Summe der Einnahmen stieg stärker als die der Kosten – erstere um 131,14 Euro je Mutterschaf von 274,12 auf 405,25 Euro je Mutterschaf (+47,8 Prozent) – letztere von 231,57 auf 297,88 (+28,7 Prozent). Die Erhöhung der Einnahmen basierten auf Steigerungen in allen Positionen. Dabei hatten die von der GAP-Reform beeinflussten Einnahmepositionen mit einer Steigerung von insgesamt 68,67 Euro je Mutterschaf einen besonders hohen Anteil an der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit: (Flächenprämie + 29,81 Euro je Mutterschaf /+31,8 Prozent, Agrar-Umweltmaßnahmen +38,86 Euro je Mutterschaf /+69,3 Prozent). Die tierischen Leistungen stiegen um 16,26 Euro je Mutterschaf (+18,50 Prozent) und diejenigen bei den sonstigen Einnahmen (Pflege Deiche /Photovoltaikanlagen) um 25,72 Euro je Mutterschaf (+93,62 Prozent).

    Kostentreiber waren die Arbeitserledigungskosten (+33,37/+54 Prozent, Erhöhung Mindestlohn) vor den Direktkosten (+17,06 Euro je Mutterschaf/+12,6 Prozent).

    Fazit

    • Die nach der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarreform (GAP) 2015 wirksam gewordenen Maßnahmen in der 1. und 2. Säule hatten den größten Anteil an der Steigerung der Einnahmen in der Schafhaltung Brandenburgs. Dies trug wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Herdenschafhaltung in Brandenburg bei.
    • Die Kosten stiegen im Untersuchungszeitraum langsamer als die Einnahmen. In Anbetracht der angespannten Situation auf dem Energiesektor mit Folgen für alle Bereiche der Wirtschaft ist allerdings mit einer deutlichen Beschleunigung des Kostenanstiegs zu rechnen.
    • Die Maßnahmen in der neuen Förderperiode ab 2023 sind vielfältig und komplex. Um die Einnahmemöglichkeiten aus den Förderprogrammen aus der 1. und 2. Säule möglichst ausschöpfen zu können, ist eine Beratung zur betriebsoptimierten Auswahl der Programme sowie zu deren Kombinationsmöglichkeiten erforderlich.
  • 6. Literaturverzeichnis

    1) Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014)
    https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/RichtlinieKULAP2014-Fassung2022.pdf

    2) Möller, D., Lieke, A. und Mann, K.-H. (2022): Wie plane ich in der Praxis richtig mit der Struktur der Betriebszweiganalyse (BZA)? DLG-Merkblatt 469 DLG e. V. Fachzentrum Landwirtschaft (Herausgeber)

    3) Siersleben, K. (2022): Ökonomische Ergebnisse der Lämmermast im Wirtschaftsjahr 2018/19 in: Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e. V. - Jahresbericht 2021

    4) Unkovich, M., Sanford, P., Pate, J., & Hyder, M. (1998): Effects of grazing on plant and soil nitrogen relations of pasture-crop rotations. Australian Journal of Agricultural Research, 49, 475-85.

    5) Whitehead, D. C. (1970): The Role of Nitrogen in Grassland Productivity: A Review of Information from Temperate Regions, the Agricultural Bureaux, 1970

    6) Lübcke, J. (2020): Vortrag, gehalten auf der Jahrestagung des Kontroll- und Beratungsringes für Lämmermast am 09.09.2020 in Nauen (Bezug auf Mustervollzugshinweise/Abstimmung der ostdeutschen Bundesländer zur Umsetzung der Düngeverordnung)

    1) Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (KULAP 2014)
    https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/RichtlinieKULAP2014-Fassung2022.pdf

    2) Möller, D., Lieke, A. und Mann, K.-H. (2022): Wie plane ich in der Praxis richtig mit der Struktur der Betriebszweiganalyse (BZA)? DLG-Merkblatt 469 DLG e. V. Fachzentrum Landwirtschaft (Herausgeber)

    3) Siersleben, K. (2022): Ökonomische Ergebnisse der Lämmermast im Wirtschaftsjahr 2018/19 in: Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e. V. - Jahresbericht 2021

    4) Unkovich, M., Sanford, P., Pate, J., & Hyder, M. (1998): Effects of grazing on plant and soil nitrogen relations of pasture-crop rotations. Australian Journal of Agricultural Research, 49, 475-85.

    5) Whitehead, D. C. (1970): The Role of Nitrogen in Grassland Productivity: A Review of Information from Temperate Regions, the Agricultural Bureaux, 1970

    6) Lübcke, J. (2020): Vortrag, gehalten auf der Jahrestagung des Kontroll- und Beratungsringes für Lämmermast am 09.09.2020 in Nauen (Bezug auf Mustervollzugshinweise/Abstimmung der ostdeutschen Bundesländer zur Umsetzung der Düngeverordnung)

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