Revierjäger/-in

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Übersicht

ein Hirsch
ein Hirsch

Allgemeine Informationen

Revierjäger/-in werden

Du bist gern im Wald, liebst die Natur und interessierst Dich für die Jagd? Du verfügst über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und kannst sehr selbstständig arbeiten? Dann ist dieser Beruf für Dich ein Treffer.

Revierjägerinnen und -jäger:

  • Sind naturverbunden
  • Erhalten artenreiche und gesunde Wildbestände und ihre Lebensräume
  • Überbrücken durch Futterstellen Notzeiten des Wildes
  • Bekämpfen Seuchen
  • Kümmern sich um Wildschäden und -unfälle

Sie sorgen für das Wild und dessen Lebensraum und kümmern sich um einen artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes. Zu ihren Hauptaufgaben gehört natürlich die Jagd. In Kulturlandschaften müssen Wildbestände durch Jagd reguliert werden, um Wildschäden zu vermeiden. Wildfleisch ist ein wertvolles Lebensmittel. Revierjägerinnen und Revierjäger lernen, das erjagte Wild fachgerecht zu verarbeiten und zu vermarkten. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Gesellschaftsjagden.

Angestellt werden sie bei Forstbetrieben, Jagdpächtern, Eigenjagdbesitzern, Hegegemeinschaften, Jagdinstituten, in Wildparks sowie bei Verbänden, Stiftungen und Behörden.

Revierjäger/-in werden

Du bist gern im Wald, liebst die Natur und interessierst Dich für die Jagd? Du verfügst über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und kannst sehr selbstständig arbeiten? Dann ist dieser Beruf für Dich ein Treffer.

Revierjägerinnen und -jäger:

  • Sind naturverbunden
  • Erhalten artenreiche und gesunde Wildbestände und ihre Lebensräume
  • Überbrücken durch Futterstellen Notzeiten des Wildes
  • Bekämpfen Seuchen
  • Kümmern sich um Wildschäden und -unfälle

Sie sorgen für das Wild und dessen Lebensraum und kümmern sich um einen artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes. Zu ihren Hauptaufgaben gehört natürlich die Jagd. In Kulturlandschaften müssen Wildbestände durch Jagd reguliert werden, um Wildschäden zu vermeiden. Wildfleisch ist ein wertvolles Lebensmittel. Revierjägerinnen und Revierjäger lernen, das erjagte Wild fachgerecht zu verarbeiten und zu vermarkten. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Gesellschaftsjagden.

Angestellt werden sie bei Forstbetrieben, Jagdpächtern, Eigenjagdbesitzern, Hegegemeinschaften, Jagdinstituten, in Wildparks sowie bei Verbänden, Stiftungen und Behörden.

Ausbildungsinhalte

  • Wildtierarten und ihre Nahrungsgrundlagen
  • Wildhegemaßnahmen
  • Wildschadensverhütung und -beseitigung
  • Sachgerechter Umgang mit Jagdwaffen und Munition, Vorschriften des Waffenrechts
  • Haltung und Führung von Jagdhunden und anderen Jagdhilfstieren
  • Bau und Instandsetzung von jagdbetrieblichen Einrichtungen (zum Beispiel Ansitze)
  • Verarbeitung und Vermarktung von Wildbret

Ausbildungsinhalte

  • Wildtierarten und ihre Nahrungsgrundlagen
  • Wildhegemaßnahmen
  • Wildschadensverhütung und -beseitigung
  • Sachgerechter Umgang mit Jagdwaffen und Munition, Vorschriften des Waffenrechts
  • Haltung und Führung von Jagdhunden und anderen Jagdhilfstieren
  • Bau und Instandsetzung von jagdbetrieblichen Einrichtungen (zum Beispiel Ansitze)
  • Verarbeitung und Vermarktung von Wildbret

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

Ausbildungsvergütung

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe
Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Mindestausbildungsvergütung gemäß Paragraf 17 BBiG nicht tarifgebundener Betriebe
ab 01.01.2024 ab 01.01.2025 ab 01.01.2024 ab 01.01.2025
1. 873,00 Euro 906,00 Euro 698,40 Euro 724,80 Euro
2. 961,00 Euro 998,00 Euro 768,80 Euro 798,40 Euro
3. 1.039,00 Euro 1.078,00 Euro 876,00 Euro 876,00 Euro

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

 


 

Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

  • Berufsausbildungsvertrag
    und dazugehörige Informationen

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert werden kann:

    • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
    • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
    • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
    • individueller Ausbildungsplan,
    • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

    Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

    Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.

    Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
    3. Speicherort wählen und speichern.
    4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

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    1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
    2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
    3. Speicherort wählen und speichern.
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    5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

    Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.

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  • Anlage Teilzeitausbildung

  • Anlage Änderungsvertrag

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Schriftlicher Ausbildungsnachweis


 


 

Informationen zu den Prüfungen

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Hilfsmittel

Hilfsmittel

  • Prüfungspools

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.

    Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

    Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

    Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

    Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.


 


 

Kontakt

Ausbildungsberaterin

Ansprechpartner:
stilisiertes Icon einer Person
Vorname:
Agnes
Nachname:
Kuhn
E-Mail:
agnes.kuhn@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 33929 508117
Telefon 2:
+49 172 3191896
Fax:
+49 33929 508113

Ausbildungsorte

Ausbildungsbetriebe

Standort der Berufsschule

Das erste Ausbildungsjahr erfolgt in Form einer einjährigen Berufsfachschule in Northeim/Niedersachsen. Erst im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsbetrieben mit Blockunterricht in der Berufsschule in Northeim statt.

Das erste Ausbildungsjahr erfolgt in Form einer einjährigen Berufsfachschule in Northeim/Niedersachsen. Erst im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsbetrieben mit Blockunterricht in der Berufsschule in Northeim statt.

Standort der Überbetrieblichen Ausbildung

Diese Ausbildung beinhaltet keine überbetriebliche Ausbildung.

Diese Ausbildung beinhaltet keine überbetriebliche Ausbildung.


 


 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen