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Forstwirt/-in

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Übersicht

ein Nadelbaum
ein Nadelbaum

Allgemeine Informationen

Forstwirt/-in werden

Der Lebensraum Wald fasziniert Dich und Du möchtest im Freien arbeiten? Körperlich anstrengende Aufgaben nimmst Du sportlich? Du hast Interesse an Natur- und Umweltschutz? Mit diesem Beruf trägst Du aktiv dazu bei! Forstwirtinnen und Forstwirte kümmern sich um praktische Fragen der Waldpflege und des Waldschutzes. Damit sorgen sie für den Erhalt des Lebensraumes für Pflanzen und Tiere. Dazu gehören auch das Heranziehen von neuen Baumbeständen, das Aufforsten von Flächen oder der Schutz junger Bäume gegen Wildverbiss.

Eine ihrer klassischen Hauptaufgaben ist die Gewinnung des nachwachsenden Rohstoffes Holz. Die Holzernte wird heute überwiegend mit modernsten Forstmaschinen, sogenannten Harvestern, durchgeführt. Als Forstmaschinenführer haben Forstwirtinnen und Forstwirte damit einen richtigen Hightech-Arbeitsplatz. Darüber hinaus bietet der Forstberuf abwechslungsreiche und spannende praktische Tätigkeiten wie Arten- und Biotopschutz, Wegebau, Waldbrandvorbeugung oder den Bau von Erholungseinrichtungen.

Forstwirtinnen und Forstwirte arbeiten bei privaten oder staatlichen Waldbesitzenden und Forstorganisationen.

„Zwei Fliegen mit einer Klappe“
Am OSZ Neuruppin kannst du parallel zu deiner Ausbildung auch die Fachhochschulreife erwerben.

Forstwirt/-in werden

Der Lebensraum Wald fasziniert Dich und Du möchtest im Freien arbeiten? Körperlich anstrengende Aufgaben nimmst Du sportlich? Du hast Interesse an Natur- und Umweltschutz? Mit diesem Beruf trägst Du aktiv dazu bei! Forstwirtinnen und Forstwirte kümmern sich um praktische Fragen der Waldpflege und des Waldschutzes. Damit sorgen sie für den Erhalt des Lebensraumes für Pflanzen und Tiere. Dazu gehören auch das Heranziehen von neuen Baumbeständen, das Aufforsten von Flächen oder der Schutz junger Bäume gegen Wildverbiss.

Eine ihrer klassischen Hauptaufgaben ist die Gewinnung des nachwachsenden Rohstoffes Holz. Die Holzernte wird heute überwiegend mit modernsten Forstmaschinen, sogenannten Harvestern, durchgeführt. Als Forstmaschinenführer haben Forstwirtinnen und Forstwirte damit einen richtigen Hightech-Arbeitsplatz. Darüber hinaus bietet der Forstberuf abwechslungsreiche und spannende praktische Tätigkeiten wie Arten- und Biotopschutz, Wegebau, Waldbrandvorbeugung oder den Bau von Erholungseinrichtungen.

Forstwirtinnen und Forstwirte arbeiten bei privaten oder staatlichen Waldbesitzenden und Forstorganisationen.

„Zwei Fliegen mit einer Klappe“
Am OSZ Neuruppin kannst du parallel zu deiner Ausbildung auch die Fachhochschulreife erwerben.

Ausbildungsinhalte

  • Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes
  • Ökosystem Wald – heimische Tierarten, ihr Verhalten und ihre Lebensräume
  • Anlage, Pflege und Schutz von Waldbeständen
  • Sicheres Bestimmen von Pflanzen, Baum-, Strauch- und Holzarten der heimischen Wälder
  • Sicheres Bedienen und Instandhalten von Maschinen und Geräten
  • Umgang mit modernsten Forstmaschinen
  • Holzernte und Holzverarbeitung
  • Bau von Waldwegen

Ausbildungsinhalte

  • Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes
  • Ökosystem Wald – heimische Tierarten, ihr Verhalten und ihre Lebensräume
  • Anlage, Pflege und Schutz von Waldbeständen
  • Sicheres Bestimmen von Pflanzen, Baum-, Strauch- und Holzarten der heimischen Wälder
  • Sicheres Bedienen und Instandhalten von Maschinen und Geräten
  • Umgang mit modernsten Forstmaschinen
  • Holzernte und Holzverarbeitung
  • Bau von Waldwegen

Ausbildungsvergütung (Landwirtschaft)

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe

Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.

Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG
1. 906,00 Euro 724,80 Euro 682,00 Euro
2. 998,00 Euro 798,40 Euro 805,00 Euro
3. 1.078,00 Euro 862,40 Euro 921,00 Euro

* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich

Ausbildungsvergütung (Landwirtschaft)

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen.
Die Angemessenheit orientiert sich in erster Linie an einschlägigen Tarifverträgen.
Neu: Seit dem Jahr 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung als Untergrenze.

Anzuwendender Tarifvertrag – gültig ab 1. Januar 2024

  • für die landwirtschaftlichen Betriebe (gilt auch für Fachkraft Agrarservice und für Ausbildung nach Paragraf 66 BBiG)
  • für die Unternehmen der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfe …
  • für die forstwirtschaftlichen Betriebe

Hinweis: Zu verwenden sind die farbig hinterlegten Vergütungen.

Ausbildungsjahr Ausbildungsvergütung tarifgebundener Betriebe Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe nach Paragraf 17 Absatz 4 BBiG (80 Prozent) Mindestvergütung* vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG
1. 906,00 Euro 724,80 Euro 682,00 Euro
2. 998,00 Euro 798,40 Euro 805,00 Euro
3. 1.078,00 Euro 862,40 Euro 921,00 Euro

* Die Mindestvergütung für das 1. Ausbildungsjahr wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils spätestens am 1. November für das Folgejahr bekannt gegeben.

Die Auszubildenden erhalten – rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr – einen Leistungsbonus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt 70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt 40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt 20,00 € monatlich


 


 

Ausbildungsbeginn und in der Ausbildung

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Abschließen eines Berufsausbildungsvertrages

Berufsausbildungsvertrag
und dazugehörige Informationen

Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:

  • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
  • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
  • individueller Ausbildungsplan,
  • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

Folgende Anlagen sind zwingend einzureichen, ohne die der BAV nicht registriert wird:

  • Erstuntersuchung nach JArbSchG für Jugendliche unter 18 Jahren,
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses,
  • Anlagen zur Durchführung der Überbetrieblichen Ausbildung (wo notwendig),
  • individueller Ausbildungsplan,
  • sonstige begründende Unterlagen (zum Beispiel für Anrechnung von geleisteter Ausbildungsdauer: Kopie des letzten BAV oder Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung, bei Verkürzung der Ausbildungsdauer: Abschlusszeugnis).

Alle Unterlagen sind unverzüglich nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Ausbildung über den Ausbildungsberater der zuständigen Stelle für Berufsbildung vorzulegen.

Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

Das Öffnen der PDF-Dokumente im Browser führt zu Funktionseinschränkungen oder Fehlermeldungen.

Achten Sie darauf das Dokument als Download auf Ihrer Festplatte zu speichern:
1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
2. „Ziel speichern unter“ oder „Link speichern unter“ auswählen.
3. Speicherort wählen und speichern.
4. Adobe Acrobat Reader starten. Falls Sie den 'Adobe Reader' nicht auf Ihrem Rechner installiert haben, können Sie ihn hier kostenlos herunterladen und installieren.
5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

Anleitung zum Download des Berufsausbildungsvertrages (BAV)

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1. Mit der rechten Maustaste auf „Berufsausbildungsvertrag“ klicken.
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5. Datei öffnen. Der Berufsausbildungsvertrag unterstützt Sie interaktiv beim Ausfüllen.

Für eine volle Funktionsfähigkeit muss JavaScript auf dem Computer aktiviert sein.

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Anlage Teilzeitausbildung

Anlagen Überbetriebliche Ausbildung

Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Berufsbildungsausschuss beim LELF hat für die Ausbildung in den einzelnen Berufen die aufgeführten Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung beschlossen.

Anlage Änderungsvertrag

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Schriftlicher Ausbildungsnachweis


 


 

Informationen zu den Prüfungen

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

An einer Prüfung darf teilnehmen, wer von der Zuständigen Stelle für berufliche Bildung eine Zulassung erhalten hat. Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der schriftlichen Anmeldung zur Prüfung unter Beachtung der Fristen und der Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Termine

Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:

Termine Prüfungen Ferientermin
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025
Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2026 30.01.2026 02.02. bis 06.02.2026
Sommerprüfung 2026 19.06.2026 09.07. bis 22.08.2026
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2027 29.01.2027 01.02. bis 05.02.2027
Sommerprüfung 2027 18.06.2027 01.07. bis 14.08.2027

Termine der schriftlichen Prüfungen in der Berufsausbildung:

Termine Prüfungen Ferientermin
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2025 31.01.2025 03.02. bis 07.02.2025
Sommerprüfung 2025 20.06.2025 24.07. bis 05.09.2025
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2026 30.01.2026 02.02. bis 06.02.2026
Sommerprüfung 2026 19.06.2026 09.07. bis 22.08.2026
Zwischenprüfung/ Winterprüfung 2027 29.01.2027 01.02. bis 05.02.2027
Sommerprüfung 2027 18.06.2027 01.07. bis 14.08.2027

Prüfungsgebühren

Anträge und Formulare

Anträge und Formulare

Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 37 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Abschlussprüfung nach Paragraf 37 BBiG

Berufliche Abschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

1. Antrag auf Zulassung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

Pflichtanlagen zum Antrag auf Zulassung für

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

2. Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zur Berufsabschlussprüfung nach Paragraf 45 Absatz 2 BBiG

3. Rücktritt von der Abschlussprüfung

3. Rücktritt von der Abschlussprüfung

Antrag auf Nachteilsausgleich nach Paragraf 65 Berufsbildungsgesetz

Hilfsmittel

Hilfsmittel

Prüfungspools

Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.

Fragenpool der Prüfungsfragen in den Grünen Berufen Brandenburgs

Der Berufsbildungsausschuss und die Unterausschüsse fassten in 2020 den Beschluss, dass für alle Berufe eine Sammlung aus potenziellen Prüfungsfragen erstellt und allen zugänglich gemacht werden soll. Dafür wurden zum einen alle Klausurfragen aus den letzten 20 Jahren aufgenommen, zum anderen wurde diese Ansammlung mit weiteren Fragen, zum Beispiel aus anderen Bundesländern, erweitert.

Die Prüfungsfragen wurden in einem einheitlichen Format erstellt und werden zukünftig regelmäßig überarbeitet. Dabei werden veraltete Fragen aus dem Pool entfernt und neue Fragen hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass die Fragen immer auf dem aktuellsten Stand sind.

Die Auszubildenden haben Zugriff auf die Fragen. Den Lehrern stehen die Fragen und die Antworten zur Verfügung. Das eigenständige Beantworten der Fragen sowie eine individuelle Überarbeitung sind nicht nur möglich, sondern gewünscht. Letztendlich wird damit eine Chance geboten und es liegt an jedem Einzelnen diese zu nutzen.


 


 

Kontakt

Ausbildungsberaterin

Ansprechpartner:
stilisiertes Icon einer Person
Vorname:
Agnes
Nachname:
Kuhn
E-Mail:
agnes.kuhn@­lfb.brandenburg.de
Telefon:
+49 33929 508117
Telefon 2:
+49 172 3191896
Fax:
+49 33929 508113

Ausbildungsbetriebe

Standorte der Berufsschulen und der Überbtrieblichen Ausbildung

Standorte der Berufsschulen

Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin

Standort:
Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin
Zusatzname 1:
Abteilung 3
Straße:
Alt Ruppiner Allee 39
PLZ Ort:
16835 Neuruppin
URL 2:

Waldarbeitsschule Kunsterspring

Standort:
Waldarbeitsschule Kunsterspring
Straße:
Kunsterspring 3
PLZ Ort:
16818 Gühlen Glienicke
URL 2:

Standorte der Überbetrieblichen Ausbildung

Waldarbeitsschule Kunsterspring

Standort:
Waldarbeitsschule Kunsterspring
Straße:
Kunsterspring 3
PLZ Ort:
16818 Gühlen Glienicke
URL 2:

 


 

Weiterführende Informationen

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