Abteilung Landwirtschaft

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Referat Agrarökonomie (L1)

Das Referat erfüllt Aufgaben, die dem Land bei der Umsetzung von rechtlichen Regelungen und Fördermaßnahmen der EU, des Bundes und des Landes Brandenburg obliegen:

  • Abschätzung der Auswirkungen veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen als Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen des Landes,
  • Begleitung und Bewertung von Fördermaßnahmen und Betroffenheitsbewertung von Schutzgebietsausweisungen,
  • Umsetzung von Maßnahmen des Landes zur Existenzsicherung von landwirtschaftlichen Unternehmen unter anderem infolge von Witterungsunbilden,
  • Analysen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft und Erarbeitung landesspezifischer Bewertungsgrundlagen, wie:
    • Auswertungen der Test- und Auflagenbuchführung,
    • Datensammlung für die Betriebsplanung,
    • Richtwerte für Aufwuchsschäden,
  • Bewilligungsbehörde für
    • Agrarfördermaßnahmen Berliner Antragsteller im Rahmen des Staatsvertrages mit Berlin,
    • EGFL-Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung wie Schulmilch und Erzeugerorganisationen,
  • Verwaltung des Systems der Betriebsberatung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit für die Abteilung Landwirtschaft
  • Umsetzung des Legehennenbetriebsregistergesetzes,
  • Kontrollen von Vermarktungsnormen für Eier, Fleisch, Obst und Gemüse sowie zu geschützten Lebensmittelbezeichnungen nach EU-Recht.

Das Referat erfüllt Aufgaben, die dem Land bei der Umsetzung von rechtlichen Regelungen und Fördermaßnahmen der EU, des Bundes und des Landes Brandenburg obliegen:

  • Abschätzung der Auswirkungen veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen als Grundlage für agrarpolitische Entscheidungen des Landes,
  • Begleitung und Bewertung von Fördermaßnahmen und Betroffenheitsbewertung von Schutzgebietsausweisungen,
  • Umsetzung von Maßnahmen des Landes zur Existenzsicherung von landwirtschaftlichen Unternehmen unter anderem infolge von Witterungsunbilden,
  • Analysen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft und Erarbeitung landesspezifischer Bewertungsgrundlagen, wie:
    • Auswertungen der Test- und Auflagenbuchführung,
    • Datensammlung für die Betriebsplanung,
    • Richtwerte für Aufwuchsschäden,
  • Bewilligungsbehörde für
    • Agrarfördermaßnahmen Berliner Antragsteller im Rahmen des Staatsvertrages mit Berlin,
    • EGFL-Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung wie Schulmilch und Erzeugerorganisationen,
  • Verwaltung des Systems der Betriebsberatung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit für die Abteilung Landwirtschaft
  • Umsetzung des Legehennenbetriebsregistergesetzes,
  • Kontrollen von Vermarktungsnormen für Eier, Fleisch, Obst und Gemüse sowie zu geschützten Lebensmittelbezeichnungen nach EU-Recht.

Referat Ackerbau, Grünland (L2)

Das Referat bearbeitet hoheitliche und fachrechtliche Aufgaben auf den Gebieten Bodenschutz und Düngung, Grünland sowie Sortenwesen.

Hoheits- und landesbehördliche Aufgaben:

  • Erarbeitung von Grundsätzen der guten fachlichen Praxis zur landwirtschaftlichen Bodennutzung gemäß Bundesbodenschutzgesetz,
  • Erarbeitung von Richtwerten und Empfehlungen zur Umsetzung der Düngeverordnung,
  • Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln nach Düngemittelverordnung,
  • Erstellung des Aufbringplanes nach Klärschlammverordnung und Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern,
  • Durchführung von Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung und Cross Compliance-Kontrollen im Land Berlin,
  • Bearbeitung von Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland, zum Erosionsschutz sowie zur Beseitigung von Landschaftselementen,
  • Überwachung der Tätigkeit von Ökokontrollstellen in landwirtschaftlichen Betrieben.

Fachliche Schwerpunktaufgaben:

  • Prüfung von Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Herausgabe von Sortenempfehlungen,
  • Untersuchungen zum Erhalt und Entwicklung von Grünland bei unterschiedlicher Bewirtschaftung und
  • Wissenstransfer für Landwirte, Berater und Verwaltung.

Das Referat bearbeitet hoheitliche und fachrechtliche Aufgaben auf den Gebieten Bodenschutz und Düngung, Grünland sowie Sortenwesen.

Hoheits- und landesbehördliche Aufgaben:

  • Erarbeitung von Grundsätzen der guten fachlichen Praxis zur landwirtschaftlichen Bodennutzung gemäß Bundesbodenschutzgesetz,
  • Erarbeitung von Richtwerten und Empfehlungen zur Umsetzung der Düngeverordnung,
  • Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln nach Düngemittelverordnung,
  • Erstellung des Aufbringplanes nach Klärschlammverordnung und Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern,
  • Durchführung von Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung und Cross Compliance-Kontrollen im Land Berlin,
  • Bearbeitung von Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland, zum Erosionsschutz sowie zur Beseitigung von Landschaftselementen,
  • Überwachung der Tätigkeit von Ökokontrollstellen in landwirtschaftlichen Betrieben.

Fachliche Schwerpunktaufgaben:

  • Prüfung von Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Herausgabe von Sortenempfehlungen,
  • Untersuchungen zum Erhalt und Entwicklung von Grünland bei unterschiedlicher Bewirtschaftung und
  • Wissenstransfer für Landwirte, Berater und Verwaltung.

Referat Saatenanerkennung, Phytopathologie (L3)

Das Fachgebiet Saatenanerkennung ist für die Umsetzung des Saatgutverkehrsgesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnungen in den Ländern Brandenburg und Berlin zuständig.

  • Anerkennung und Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut,
  • Saatgutverkehrskontrolle zur Überwachung des Saat- und Pflanzguthandels auf Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Parameter.

Das Fachgebiet der Phytopathologie und Beschaffenheitsprüfung umfasst die Beschaffenheitsprüfung im Rahmen der Saatgutanerkennung sowie die Durchführung von Untersuchungen an Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen auf biologische Schadursachen wie Krankheiten und Schädlinge, insbesondere

  • für den nationalen und internationalen Warenverkehr,
  • für den Grenzeinlassdienst der Pflanzengesundheitskontrolle am Flughafen Schönefeld,
  • im Rahmen von Monitoringverfahren zum Auftreten von Quarantäneschadorganismen und anderen gefährlichen bzw. wirtschaftlich bedeutenden Pflanzenkrankheiten sowie
  • für die Anerkennung und Überwachung von Saat- und Pflanzgut.

Das Fachgebiet ist zuständig für die Saatgutprüfung im internationalen Saatgutverkehr und die Erstellung entsprechender Berichte und die Ausstellung von Zertifikaten.

Als weitere Aufgaben werden im Referat wahrgenommen:

  • amtliche Probenahme für die Düngemittelverkehrskontrolle und das GVO-Monitoring,
  • Untersuchungen zur Besonderen Ernteermittlung gemäß Agrarstatistikgesetz.

Das Fachgebiet Saatenanerkennung ist für die Umsetzung des Saatgutverkehrsgesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnungen in den Ländern Brandenburg und Berlin zuständig.

  • Anerkennung und Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut,
  • Saatgutverkehrskontrolle zur Überwachung des Saat- und Pflanzguthandels auf Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Parameter.

Das Fachgebiet der Phytopathologie und Beschaffenheitsprüfung umfasst die Beschaffenheitsprüfung im Rahmen der Saatgutanerkennung sowie die Durchführung von Untersuchungen an Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen auf biologische Schadursachen wie Krankheiten und Schädlinge, insbesondere

  • für den nationalen und internationalen Warenverkehr,
  • für den Grenzeinlassdienst der Pflanzengesundheitskontrolle am Flughafen Schönefeld,
  • im Rahmen von Monitoringverfahren zum Auftreten von Quarantäneschadorganismen und anderen gefährlichen bzw. wirtschaftlich bedeutenden Pflanzenkrankheiten sowie
  • für die Anerkennung und Überwachung von Saat- und Pflanzgut.

Das Fachgebiet ist zuständig für die Saatgutprüfung im internationalen Saatgutverkehr und die Erstellung entsprechender Berichte und die Ausstellung von Zertifikaten.

Als weitere Aufgaben werden im Referat wahrgenommen:

  • amtliche Probenahme für die Düngemittelverkehrskontrolle und das GVO-Monitoring,
  • Untersuchungen zur Besonderen Ernteermittlung gemäß Agrarstatistikgesetz.

Referat Tierzucht, Fischerei (L4)

Das Referat ist zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht, Tierhaltung und Fischerei.

Hoheits- und landesbehördliche Aufgaben:

  • Überwachung von Einrichtungen der Tierzucht nach dem Tierzuchtgesetz - einschließlich Berlin - und dem Branden- burgischen Bienenzuchtgesetz,
  • Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen in Stationen für Rinder, Schweine und Schafe sowie weiterer Maßnahmen in der Tierzucht,
  • Umsetzung des Fischereigesetzes,
  • Führung des Fischereibuches des Landes Brandenburg sowie Bearbeitung der Fischereipachtverträge,
  • Bearbeitung von Fördermaßnahmen für die Tierzucht, für die Fischerei, für die Bienenhaltung und für die Verbände der Landwirtschaft.

Fachliche Schwerpunktaufgaben:

  • Analysen und Untersuchungen in den Fachgebieten Rinderhaltung, Schaf- und Ziegenhaltung, Schweinehaltung sowie Geflügel,
  • Erarbeitung von Beratungsempfehlungen und Richtwerten zur Gestaltung der Guten Fachlichen Praxis,
  • Wissenstransfer für Landwirte, Berater und Verwaltung.

Das Referat ist zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht, Tierhaltung und Fischerei.

Hoheits- und landesbehördliche Aufgaben:

  • Überwachung von Einrichtungen der Tierzucht nach dem Tierzuchtgesetz - einschließlich Berlin - und dem Branden- burgischen Bienenzuchtgesetz,
  • Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen in Stationen für Rinder, Schweine und Schafe sowie weiterer Maßnahmen in der Tierzucht,
  • Umsetzung des Fischereigesetzes,
  • Führung des Fischereibuches des Landes Brandenburg sowie Bearbeitung der Fischereipachtverträge,
  • Bearbeitung von Fördermaßnahmen für die Tierzucht, für die Fischerei, für die Bienenhaltung und für die Verbände der Landwirtschaft.

Fachliche Schwerpunktaufgaben:

  • Analysen und Untersuchungen in den Fachgebieten Rinderhaltung, Schaf- und Ziegenhaltung, Schweinehaltung sowie Geflügel,
  • Erarbeitung von Beratungsempfehlungen und Richtwerten zur Gestaltung der Guten Fachlichen Praxis,
  • Wissenstransfer für Landwirte, Berater und Verwaltung.

Die Mitarbeiter des Fachgebietes Fischerei sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf dem Gebiet der Fischerei im Land Brandenburg.

  • Fischereiförderung
    • Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei für die Länder Brandenburg und Berlin aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
    • Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
  • Förderung von Verbänden und Organisationen in der Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes Brandenburgs
  • Fischereibuch
  • Verpachtung landeseigener Fischereirechte
  • Anerkennung von Anglerprüfern
  • Umsetzung der Fischereiordnung des Landes Brandenburg
  • Genehmigung für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Fischarten
  • Registrierung gewerblicher Aalfangbetriebe
  • Veröffentlichung der Gewässer mit einem nachgewiesenen Maränenbestand im Land Brandenburg

Die Mitarbeiter des Fachgebietes Fischerei sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf dem Gebiet der Fischerei im Land Brandenburg.

  • Fischereiförderung
    • Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei für die Länder Brandenburg und Berlin aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
    • Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
  • Förderung von Verbänden und Organisationen in der Land- und Ernährungswirtschaft und des ländlichen Raumes Brandenburgs
  • Fischereibuch
  • Verpachtung landeseigener Fischereirechte
  • Anerkennung von Anglerprüfern
  • Umsetzung der Fischereiordnung des Landes Brandenburg
  • Genehmigung für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Fischarten
  • Registrierung gewerblicher Aalfangbetriebe
  • Veröffentlichung der Gewässer mit einem nachgewiesenen Maränenbestand im Land Brandenburg

Referat Berufliche Bildung (L5)

Das Referat nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle und zuständigen Behörde für berufliche Bildung im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahr. Zum Referat gehören die Mitarbeiter am zentralen Referatssitz in Teltow sowie insgesamt zehn regional tätige Ausbildungsberaterinnen.

Die Schwerpunktaufgaben des Referates sind:

  • Anerkennung von Ausbildungsstätten,
  • Anerkennung der fachlichen Eignung von Ausbildern,
  • Überwachung und Kontrolle der Ausbildung in den Ausbildungsstätten,
  • Führung des Verzeichnisses der eingetragenen Ausbildungsverträge,
  • Organisation der Teilnahme der Auszubildenden an Lehrgängen in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten,
  • Berufung der Mitglieder von Prüfungsausschüssen der Aus- und Weiterbildung,
  • Zulassung, Organisation und Durchführung aller Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung für die Land- und Hauswirtschaft,
  • Beratung aller an der Ausbildung Beteiligten.

Das Referat nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle und zuständigen Behörde für berufliche Bildung im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahr. Zum Referat gehören die Mitarbeiter am zentralen Referatssitz in Teltow sowie insgesamt zehn regional tätige Ausbildungsberaterinnen.

Die Schwerpunktaufgaben des Referates sind:

  • Anerkennung von Ausbildungsstätten,
  • Anerkennung der fachlichen Eignung von Ausbildern,
  • Überwachung und Kontrolle der Ausbildung in den Ausbildungsstätten,
  • Führung des Verzeichnisses der eingetragenen Ausbildungsverträge,
  • Organisation der Teilnahme der Auszubildenden an Lehrgängen in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten,
  • Berufung der Mitglieder von Prüfungsausschüssen der Aus- und Weiterbildung,
  • Zulassung, Organisation und Durchführung aller Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Fortbildung für die Land- und Hauswirtschaft,
  • Beratung aller an der Ausbildung Beteiligten.

Weiterführende Informationen

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