Dem investiven Maßnahmenkomplex im Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) werden alle nicht flächen- und tierbezogenen Vorhaben zugeordnet. Diese beinhalten, entsprechend der im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) geltenden Richtlinien, unter anderem Bau-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, innovative Konzepte, forstwirtschaftliche Maßnahmen oder den Erwerb von Investitionsgütern. Die Auswahl der zu prüfenden Maßnahmen erfolgt über die Zahlstelle des MLUK.
Innerhalb der Vor-Ort-Kontrollen (VOK) werden Vorhaben geprüft, die mindestens 5 Prozent aller in einem Kalenderjahr geltend gemachten Ausgaben, die aus dem ELER kofinanziert werden, entsprechen. Die Kontrollen erfolgen während der Umsetzung oder kurz vor Abschluss der Projekte. Fördermittelempfänger müssen die Mittel aus dem ELER entsprechend den Vorgaben aus den Richtlinien und Bescheiden einsetzen, entsprechende Unterlagen und Belege im Original aufbewahren und für eine Prüfung zur Verfügung stellen. Abrechnungs- und Leistungsstand müssen bei der VOK plausibel sein, der im Förderbescheid festgelegte Zweck bei der Prüfung erkennbar sein bzw. erreicht werden.
Ein weiteres Aufgabenfeld innerhalb ELER investiv sind die Ex-post-Kontrollen (EpK) bei abgeschlossenen Maßnahmen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ebenfalls durch die Zahlstelle des MLUK (vor allem Baumaßnahmen und Anschaffungen). Sie entspricht mindestens 1 Prozent der Ausgaben aus dem ELER, für die noch Auflagen gelten (zum Beispiel Zweckbindung, Publizierung). Ziel ist hier vor allem, die Einhaltung der Zweckbindungsfristen sicher zu stellen. Diese sind vorab festgelegt in einem Spektrum von 4 bis 12 Jahren, je nach Förderzweck.