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Abteilung Förderung

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Referat Programmentwicklung (F1)

Im Rahmen der technischen Umsetzung der EU-Agrarförderung wird im Referat Programmentwicklung die Software für die Online-Antragstellung und die Antragsbearbeitung in den Bewilligungsbehörden bereitgestellt.

Zu den Aufgaben der Mitarbeitenden gehören:

  • Erarbeitung und Weiterentwicklung der Programme und der grundlegenden Programmierkonzepte für den Agrarförderantrag
  • Programmtestung und Freigabe der Programme für die Anwender
  • technische Schulung und Beratung von Anwendern
  • Übernahme von Aufgaben für die EU-Zahlstelle des MLUK (unter anderem Stichprobenziehung für die Vor-Ort-Kontrollen)
  • Auswertung der Förderdaten des Landes Brandenburg

Im Rahmen der technischen Umsetzung der EU-Agrarförderung wird im Referat Programmentwicklung die Software für die Online-Antragstellung und die Antragsbearbeitung in den Bewilligungsbehörden bereitgestellt.

Zu den Aufgaben der Mitarbeitenden gehören:

  • Erarbeitung und Weiterentwicklung der Programme und der grundlegenden Programmierkonzepte für den Agrarförderantrag
  • Programmtestung und Freigabe der Programme für die Anwender
  • technische Schulung und Beratung von Anwendern
  • Übernahme von Aufgaben für die EU-Zahlstelle des MLUK (unter anderem Stichprobenziehung für die Vor-Ort-Kontrollen)
  • Auswertung der Förderdaten des Landes Brandenburg

Referat Bewilligung (F2)

Das Landesamt unterstützt mit dem Referat Bewilligung an fünf Dienstsitzen Initiativen in den ländlichen Räumen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Das Referat fördert mit EU-, Bundes- und Landesmitteln insbesondere Vorhaben zur Steigerung der Lebensqualität, zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Infrastruktur-Entwicklung in den ländlichen Gemeinden und Städten und begleitet 14 LEADER-Aktionsgruppen bei der Projektauswahl.

Die Mitarbeiter setzen verschiedene Förderrichtlinien um und unterstützen Anträge von natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Anteilig gefördert werden unter anderem auch

  • Projekte der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
  • Vorhaben zur Förderung der ländlichen Berufsbildung
  • Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolf- und Biberschäden
  • die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen.

Das Landesamt unterstützt mit dem Referat Bewilligung an fünf Dienstsitzen Initiativen in den ländlichen Räumen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Das Referat fördert mit EU-, Bundes- und Landesmitteln insbesondere Vorhaben zur Steigerung der Lebensqualität, zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Infrastruktur-Entwicklung in den ländlichen Gemeinden und Städten und begleitet 14 LEADER-Aktionsgruppen bei der Projektauswahl.

Die Mitarbeiter setzen verschiedene Förderrichtlinien um und unterstützen Anträge von natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Anteilig gefördert werden unter anderem auch

  • Projekte der Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
  • Vorhaben zur Förderung der ländlichen Berufsbildung
  • Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolf- und Biberschäden
  • die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen.

Zentraler technischer Prüfdienst (F3)

Der Zentrale technische Prüfdienst (ZtP) vollzieht landesweite Kontrollen im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen für Brandenburg und Berlin. Das Referat untergliedert sich in drei Fachgebiete und hat fünf Standorte im Land Brandenburg. Dadurch wird ein effizienter Einsatz der Prüfer vor Ort gewährleistet.

Zu den Aufgaben des ZtP gehören:

Der Zentrale technische Prüfdienst (ZtP) vollzieht landesweite Kontrollen im Rahmen verschiedener Fördermaßnahmen für Brandenburg und Berlin. Das Referat untergliedert sich in drei Fachgebiete und hat fünf Standorte im Land Brandenburg. Dadurch wird ein effizienter Einsatz der Prüfer vor Ort gewährleistet.

Zu den Aufgaben des ZtP gehören:

  • Flächenbezogene Vor-Ort-Kontrollen

    Prüfgerät im Einsatz
    © LELF

    Die Vor-Ort-Kontrollen mit Flächenbezug werden durch den Zentralen technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle durchgeführt. Bei den Flächenkontrollen wird geprüft, ob die Angaben im Förderantrag richtig und vollständig sind und ob sämtliche Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Dabei werden alle Flächen auf Lage, Größe, Nutzung und etwaige Auflagen geprüft. Flächenkontrollen werden entweder als klassische Kontrolle vor Ort oder per Fernerkundung durchgeführt.

    Bei der Fernerkundung werden die beantragten Flächen anhand aktueller Satellitenbilder oder Luftbildaufnahmen auf Richtigkeit geprüft. Es werden nur in Zweifelsfällen einzelne Flächen vor Ort überprüft.

    Bei den Flächenkontrollen wird satellitengestützte Messtechnik eingesetzt. Gegenwärtig wird ein GNSS- Gerät Trimble Geo 7X genutzt.

    Prüfgerät im Einsatz
    © LELF

    Die Vor-Ort-Kontrollen mit Flächenbezug werden durch den Zentralen technischen Prüfdienst der EU-Zahlstelle durchgeführt. Bei den Flächenkontrollen wird geprüft, ob die Angaben im Förderantrag richtig und vollständig sind und ob sämtliche Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Dabei werden alle Flächen auf Lage, Größe, Nutzung und etwaige Auflagen geprüft. Flächenkontrollen werden entweder als klassische Kontrolle vor Ort oder per Fernerkundung durchgeführt.

    Bei der Fernerkundung werden die beantragten Flächen anhand aktueller Satellitenbilder oder Luftbildaufnahmen auf Richtigkeit geprüft. Es werden nur in Zweifelsfällen einzelne Flächen vor Ort überprüft.

    Bei den Flächenkontrollen wird satellitengestützte Messtechnik eingesetzt. Gegenwärtig wird ein GNSS- Gerät Trimble Geo 7X genutzt.

  • Cross-Compliance-Kontrollen

    Rapsfeld
    © LELF

    Die Gewährung von Agrarzahlungen sowie auch für weitere Fördermaßnahmen, zum Beispiel den Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichzahlungen für umweltspezifische Einschränkungen oder der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist gemäß Verordnung (EU) 1306/2013 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als Cross Compliance bezeichnet.

    Die CC-Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus, das heißt, dass ein Betrieb, der CC-relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen und allen Betriebsstätten die CC-Verpflichtungen einhalten muss. Die CC-Verpflichtungen beziehen sich auf alle Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes ausgeführt werden.

    Rapsfeld
    © LELF

    Die Gewährung von Agrarzahlungen sowie auch für weitere Fördermaßnahmen, zum Beispiel den Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichzahlungen für umweltspezifische Einschränkungen oder der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ist gemäß Verordnung (EU) 1306/2013 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als Cross Compliance bezeichnet.

    Die CC-Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus, das heißt, dass ein Betrieb, der CC-relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen und allen Betriebsstätten die CC-Verpflichtungen einhalten muss. Die CC-Verpflichtungen beziehen sich auf alle Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes ausgeführt werden.

  • ELER-Investiv Kontrollen und ExPost-Kontrollen

    Kirche in Laubst (Lausitz)
    © LELF

    Dem investiven Maßnahmenkomplex im Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) werden alle nicht flächen- und tierbezogenen Vorhaben zugeordnet. Diese beinhalten, entsprechend der im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) geltenden Richtlinien, unter anderem Bau-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, innovative Konzepte, forstwirtschaftliche Maßnahmen oder den Erwerb von Investitionsgütern. Die Auswahl der zu prüfenden Maßnahmen erfolgt über die Zahlstelle des MLUK.

    Innerhalb der Vor-Ort-Kontrollen (VOK) werden Vorhaben geprüft, die mindestens 5 Prozent aller in einem Kalenderjahr geltend gemachten Ausgaben, die aus dem ELER kofinanziert werden, entsprechen. Die Kontrollen erfolgen während der Umsetzung oder kurz vor Abschluss der Projekte. Fördermittelempfänger müssen die Mittel aus dem ELER entsprechend den Vorgaben aus den Richtlinien und Bescheiden einsetzen, entsprechende Unterlagen und Belege im Original aufbewahren und für eine Prüfung zur Verfügung stellen. Abrechnungs- und Leistungsstand müssen bei der VOK plausibel sein, der im Förderbescheid festgelegte Zweck bei der Prüfung erkennbar sein bzw. erreicht werden.

    Ein weiteres Aufgabenfeld innerhalb ELER investiv sind die Ex-post-Kontrollen (EpK) bei abgeschlossenen Maßnahmen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ebenfalls durch die Zahlstelle des MLUK (vor allem Baumaßnahmen und Anschaffungen). Sie entspricht mindestens 1 Prozent der Ausgaben aus dem ELER, für die noch Auflagen gelten (zum Beispiel Zweckbindung, Publizierung). Ziel ist hier vor allem, die Einhaltung der Zweckbindungsfristen sicher zu stellen. Diese sind vorab festgelegt in einem Spektrum von 4 bis 12 Jahren, je nach Förderzweck.

    Kirche in Laubst (Lausitz)
    © LELF

    Dem investiven Maßnahmenkomplex im Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) werden alle nicht flächen- und tierbezogenen Vorhaben zugeordnet. Diese beinhalten, entsprechend der im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) geltenden Richtlinien, unter anderem Bau-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, innovative Konzepte, forstwirtschaftliche Maßnahmen oder den Erwerb von Investitionsgütern. Die Auswahl der zu prüfenden Maßnahmen erfolgt über die Zahlstelle des MLUK.

    Innerhalb der Vor-Ort-Kontrollen (VOK) werden Vorhaben geprüft, die mindestens 5 Prozent aller in einem Kalenderjahr geltend gemachten Ausgaben, die aus dem ELER kofinanziert werden, entsprechen. Die Kontrollen erfolgen während der Umsetzung oder kurz vor Abschluss der Projekte. Fördermittelempfänger müssen die Mittel aus dem ELER entsprechend den Vorgaben aus den Richtlinien und Bescheiden einsetzen, entsprechende Unterlagen und Belege im Original aufbewahren und für eine Prüfung zur Verfügung stellen. Abrechnungs- und Leistungsstand müssen bei der VOK plausibel sein, der im Förderbescheid festgelegte Zweck bei der Prüfung erkennbar sein bzw. erreicht werden.

    Ein weiteres Aufgabenfeld innerhalb ELER investiv sind die Ex-post-Kontrollen (EpK) bei abgeschlossenen Maßnahmen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ebenfalls durch die Zahlstelle des MLUK (vor allem Baumaßnahmen und Anschaffungen). Sie entspricht mindestens 1 Prozent der Ausgaben aus dem ELER, für die noch Auflagen gelten (zum Beispiel Zweckbindung, Publizierung). Ziel ist hier vor allem, die Einhaltung der Zweckbindungsfristen sicher zu stellen. Diese sind vorab festgelegt in einem Spektrum von 4 bis 12 Jahren, je nach Förderzweck.

  • Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation (GMO) bei den Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

    Die Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich insbesondere auf:

    • die Einhaltung der Anerkennungskriterien
    • die Durchführung der Aktionen des operativen Programms und ihre Übereinstimmung mit dem genehmigten operationellen Programm
    • die Übereinstimmung der Ausgaben mit den Unionsvorschriften und die Einhaltung der Fristen
    • die Verwendung des Betriebsfonds, den Wert der vermarkteten Erzeugnisse, die Beiträge zum Betriebsfonds und die gemeldeten Ausgaben
    • die vollständige Lieferung der Erzeugnisse durch die Mitglieder, die Erbringung der Dienstleistungen und die Richtigkeit der gemeldeten Ausgaben

    Die Vor-Ort-Kontrollen erstrecken sich insbesondere auf:

    • die Einhaltung der Anerkennungskriterien
    • die Durchführung der Aktionen des operativen Programms und ihre Übereinstimmung mit dem genehmigten operationellen Programm
    • die Übereinstimmung der Ausgaben mit den Unionsvorschriften und die Einhaltung der Fristen
    • die Verwendung des Betriebsfonds, den Wert der vermarkteten Erzeugnisse, die Beiträge zum Betriebsfonds und die gemeldeten Ausgaben
    • die vollständige Lieferung der Erzeugnisse durch die Mitglieder, die Erbringung der Dienstleistungen und die Richtigkeit der gemeldeten Ausgaben
  • Sonstige Vor-Ort-Kontrollen

    Durch den Zentralen technischen Prüfdienst erfolgen Vor-Ort-Kontrollen

    • im Rahmen des EU Schulmilchprogramms. Hier werden Beihilfen für die kostenlose oder verbilligte Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen gewährt, die von Kindern und Jugendlichen in vorschulischen oder schulischen Einrichtungen verzehrt werden.
    • im Rahmen des Brandenburger Schulobstprogramms. Hier werden Beihilfen für den Erwerb und den Transport von Äpfeln zur Verteilung an Kinder von Grundschulen und Kindertagestätten, begleitet von pädagogischen Maßnahmen, gewährt.
    • im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen.

    Bei den Vor-Ort-Kontrollen erfolgt jeweils eine Verwendungsnachweisprüfung. Ziel ist zuverlässig zu prüfen, ob die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfen und Zuwendungen eingehalten wurden und über die vorgelegten Belege nachvollzogen werden kann.

    Durch den Zentralen technischen Prüfdienst erfolgen Vor-Ort-Kontrollen

    • im Rahmen des EU Schulmilchprogramms. Hier werden Beihilfen für die kostenlose oder verbilligte Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen gewährt, die von Kindern und Jugendlichen in vorschulischen oder schulischen Einrichtungen verzehrt werden.
    • im Rahmen des Brandenburger Schulobstprogramms. Hier werden Beihilfen für den Erwerb und den Transport von Äpfeln zur Verteilung an Kinder von Grundschulen und Kindertagestätten, begleitet von pädagogischen Maßnahmen, gewährt.
    • im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen.

    Bei den Vor-Ort-Kontrollen erfolgt jeweils eine Verwendungsnachweisprüfung. Ziel ist zuverlässig zu prüfen, ob die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfen und Zuwendungen eingehalten wurden und über die vorgelegten Belege nachvollzogen werden kann.

Referat Zahlbarmachung (F4)

Das Referat Zahlbarmachung unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) bei der Auszahlung von Fördermitteln, der Überwachung von Einnahmen, der Wiedereinziehung offener Forderungen und der Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Europäischen Kommission. Dies erfolgt mittels eigenständiger Softwareprodukte, deren fachliche Weiterentwicklung und beständige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten der Förderpolitik ebenfalls zu den Aufgaben des Referates zählt.

Das Referat Zahlbarmachung unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) bei der Auszahlung von Fördermitteln, der Überwachung von Einnahmen, der Wiedereinziehung offener Forderungen und der Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Europäischen Kommission. Dies erfolgt mittels eigenständiger Softwareprodukte, deren fachliche Weiterentwicklung und beständige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten der Förderpolitik ebenfalls zu den Aufgaben des Referates zählt.

Weiterführende Informationen

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