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Abteilung Bodenordnung

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Referat Ländliche Neuordnung (B2)

Das Referat Ländliche Neuordnung unterstützt die nachhaltige, integrierte Entwicklung der ländlichen Räume durch Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Agrarstruktur. Zugleich bietet es den Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern Unterstützung bei der Realisierung von Landentwicklungsvorhaben oder Infrastrukturvorhaben.

Die Verfahren der Ländlichen Neuordnung werden auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes, des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sowie der besonderen landesrechtlichen Vorgaben des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes (BbgLEG) durchgeführt. Mit dem BbgLEG wurden den Teilnehmergemeinschaften weitreichende Kompetenzen bei der Neugestaltung der Verfahrensgebiete übertragen.

Die Verfahren werden vorrangig eingesetzt, um

  • den ländlichen Grundbesitz und daran bestehende Rechte zweckmäßig neu zu ordnen und damit Landnutzungskonflikte und Entwicklungshemmnisse auszuräumen,
  • das Verfahrensgebiet unter kulturbautechnischen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten,
  • in besonderen Fällen auf Antrag der Enteignungsbehörde Flächen für Unternehmen bereitzustellen, die Land in großem Umfang beanspruchen.

Sie werden zudem eingesetzt, um

  • Ortslagen zu regulieren und Dörfer zu entwickeln,
  • den Grund und Boden der Bergbaufolgelandschaften neu zu ordnen.


Neben Verfahren mit einem umfassenden Neuordnungsauftrag für großräumige Verfahrensgebiete kommen auf der Grundlage vorliegender Anträge Freiwillige Landtauschverfahren für begrenzte Konfliktlösungen und kleinere Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung von Boden- und selbständigem Gebäudeeigentum zum Einsatz.

Das Referat Ländliche Neuordnung unterstützt die nachhaltige, integrierte Entwicklung der ländlichen Räume durch Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Agrarstruktur. Zugleich bietet es den Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern Unterstützung bei der Realisierung von Landentwicklungsvorhaben oder Infrastrukturvorhaben.

Die Verfahren der Ländlichen Neuordnung werden auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes, des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sowie der besonderen landesrechtlichen Vorgaben des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes (BbgLEG) durchgeführt. Mit dem BbgLEG wurden den Teilnehmergemeinschaften weitreichende Kompetenzen bei der Neugestaltung der Verfahrensgebiete übertragen.

Die Verfahren werden vorrangig eingesetzt, um

  • den ländlichen Grundbesitz und daran bestehende Rechte zweckmäßig neu zu ordnen und damit Landnutzungskonflikte und Entwicklungshemmnisse auszuräumen,
  • das Verfahrensgebiet unter kulturbautechnischen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten,
  • in besonderen Fällen auf Antrag der Enteignungsbehörde Flächen für Unternehmen bereitzustellen, die Land in großem Umfang beanspruchen.

Sie werden zudem eingesetzt, um

  • Ortslagen zu regulieren und Dörfer zu entwickeln,
  • den Grund und Boden der Bergbaufolgelandschaften neu zu ordnen.


Neben Verfahren mit einem umfassenden Neuordnungsauftrag für großräumige Verfahrensgebiete kommen auf der Grundlage vorliegender Anträge Freiwillige Landtauschverfahren für begrenzte Konfliktlösungen und kleinere Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung von Boden- und selbständigem Gebäudeeigentum zum Einsatz.

Referat Vermessung (B3)

Das Referat Vermessung ist zuständig für die Koordinierung, Anleitung und Durchführung von vermessungstechnischen Arbeiten in den Verfahren zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum sowie für die fachlichen IT-Angelegenheiten der Abteilung. Über die gesamte Bearbeitungsdauer der Flurneuord-nungsverfahren kommen moderne Vermessungs- und IT-Systeme zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung zum Einsatz. Bei der Erhebung, der Aufbereitung und dem Austausch der Daten werden dabei kontinuierlich technische Entwicklungen und wirtschaftliche, den Verfahrensaufwand senkende Gesichtspunkte berücksichtigt.

Zum Aufgabenbereich des Referats gehören insbesondere die

  • Planung und Vergabe von Vermessungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Ingenieurbüros und deren Abnahme,
  • Vorbereitung und Durchführung von eigenen vermessungstechnischen Arbeiten als behördliche Vermessungsstelle sowie für planerische Zwecke und zur örtlicher Kontrolle,
  • Prüfung von Vermessungsschriften und -daten,
  • katastertechnische Prüfung der Flurbereinigungs-, Bodenordnungs- und Tauschpläne,
  • Führung der Flurbereinigungs- und Bodenordnungspläne als amtliches Verzeichnis der Grundstücke (Liegenschaftskataster) nach Eintritt des neuen Rechtszustands,
  • Aufbereitung der Daten und Nachweise der Neuordnung für die abschließende Berichtigung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs.

Im Ergebnis der Katasterberichtigung, die nach den technischen Verfahrensvorschriften des amtlichen Vermessungswesens auszurichten ist, wird ein vollkommen neues, hochgenaues Liegenschaftskataster geschaffen, das den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Wirtschaft und der Verwaltung umfassend gerecht wird.

Das Referat Vermessung ist zuständig für die Koordinierung, Anleitung und Durchführung von vermessungstechnischen Arbeiten in den Verfahren zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum sowie für die fachlichen IT-Angelegenheiten der Abteilung. Über die gesamte Bearbeitungsdauer der Flurneuord-nungsverfahren kommen moderne Vermessungs- und IT-Systeme zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung zum Einsatz. Bei der Erhebung, der Aufbereitung und dem Austausch der Daten werden dabei kontinuierlich technische Entwicklungen und wirtschaftliche, den Verfahrensaufwand senkende Gesichtspunkte berücksichtigt.

Zum Aufgabenbereich des Referats gehören insbesondere die

  • Planung und Vergabe von Vermessungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Ingenieurbüros und deren Abnahme,
  • Vorbereitung und Durchführung von eigenen vermessungstechnischen Arbeiten als behördliche Vermessungsstelle sowie für planerische Zwecke und zur örtlicher Kontrolle,
  • Prüfung von Vermessungsschriften und -daten,
  • katastertechnische Prüfung der Flurbereinigungs-, Bodenordnungs- und Tauschpläne,
  • Führung der Flurbereinigungs- und Bodenordnungspläne als amtliches Verzeichnis der Grundstücke (Liegenschaftskataster) nach Eintritt des neuen Rechtszustands,
  • Aufbereitung der Daten und Nachweise der Neuordnung für die abschließende Berichtigung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs.

Im Ergebnis der Katasterberichtigung, die nach den technischen Verfahrensvorschriften des amtlichen Vermessungswesens auszurichten ist, wird ein vollkommen neues, hochgenaues Liegenschaftskataster geschaffen, das den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Wirtschaft und der Verwaltung umfassend gerecht wird.

Weiterführende Informationen

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