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Abteilung Bodenordnung

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Referat Grundsatz, Planprüfung, Aufsicht vlf (B1)

Dieses Referat ist originär dafür zuständig die Grundsatzthemen der Abteilung zu bearbeiten und die Strategien der Abteilungsleitung in die einzelnen Fachreferate zu transportieren. Dabei nimmt das Referat oft sowohl die koordinierende als auch die berichtende Funktion ein. Die Referatsstruktur besteht aus drei eigenständigen Fachgebieten, die eine umfangreiche inhaltliche Breite von der Aufsicht, dem Qualitätsmanagement, über die Planprüfung und Widerspruchsbearbeitung bis hin zur technischen Verfahrensbetreuung und -weiterentwicklung abbildet.

Zum Aufgabenbereich des Referates gehören insbesondere:

  • die Ausübung der Aufsicht gegenüber der Unteren Flurbereinigungsbehörde und dem Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf),
  • das Qualitätsmanagement der Abteilung hinsichtlich der Verfahrensdurchführung, die Öffentlichkeitsarbeit und das Berichtswesen,
  • die Koordinierung der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange,
  • die Grundsatzbearbeitung der Ländlichen Entwicklung,
  • die rechtliche Prüfung der vorgelegten Bodenordnungs- und Flurbereinigungspläne sowie sonstiger Verwaltungsakte,
  • die Bearbeitung von Widersprüchen als Widerspruchsbehörde beziehungsweise deren Abgabe an die Spruchstelle für Flurbereinigung,
  • die Vollstreckung von Forderungen,
  • die Koordinierung, Betreuung und Weiterentwicklung von IT-Fachanwendungen in der Flurneuordnung (insbesondere LEFIS), Anwenderschulungen sowie die Erarbeitung von fachspezifischen Lösungsstrategien,
  • die Steuerung der Laufbahnausbildung im Bereich Ländliche Neuordnung und
  • die Vorbereitung der Vergabe von Vermessungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Ingenieurbüros.

Das Referat tritt in der Abteilung als koordinierender und unterstützender Partner bei der Bewältigung der Arbeitsaufgaben auf. Dabei werden die Grundsätze einer pragmatischen, zielgerichteten und effektivitätssteigernden Arbeitsweise gelebt.

Dieses Referat ist originär dafür zuständig die Grundsatzthemen der Abteilung zu bearbeiten und die Strategien der Abteilungsleitung in die einzelnen Fachreferate zu transportieren. Dabei nimmt das Referat oft sowohl die koordinierende als auch die berichtende Funktion ein. Die Referatsstruktur besteht aus drei eigenständigen Fachgebieten, die eine umfangreiche inhaltliche Breite von der Aufsicht, dem Qualitätsmanagement, über die Planprüfung und Widerspruchsbearbeitung bis hin zur technischen Verfahrensbetreuung und -weiterentwicklung abbildet.

Zum Aufgabenbereich des Referates gehören insbesondere:

  • die Ausübung der Aufsicht gegenüber der Unteren Flurbereinigungsbehörde und dem Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (vlf),
  • das Qualitätsmanagement der Abteilung hinsichtlich der Verfahrensdurchführung, die Öffentlichkeitsarbeit und das Berichtswesen,
  • die Koordinierung der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange,
  • die Grundsatzbearbeitung der Ländlichen Entwicklung,
  • die rechtliche Prüfung der vorgelegten Bodenordnungs- und Flurbereinigungspläne sowie sonstiger Verwaltungsakte,
  • die Bearbeitung von Widersprüchen als Widerspruchsbehörde beziehungsweise deren Abgabe an die Spruchstelle für Flurbereinigung,
  • die Vollstreckung von Forderungen,
  • die Koordinierung, Betreuung und Weiterentwicklung von IT-Fachanwendungen in der Flurneuordnung (insbesondere LEFIS), Anwenderschulungen sowie die Erarbeitung von fachspezifischen Lösungsstrategien,
  • die Steuerung der Laufbahnausbildung im Bereich Ländliche Neuordnung und
  • die Vorbereitung der Vergabe von Vermessungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Ingenieurbüros.

Das Referat tritt in der Abteilung als koordinierender und unterstützender Partner bei der Bewältigung der Arbeitsaufgaben auf. Dabei werden die Grundsätze einer pragmatischen, zielgerichteten und effektivitätssteigernden Arbeitsweise gelebt.

Referat Ländliche Neuordnung (B2)

Das Referat Ländliche Neuordnung unterstützt die nachhaltige, integrierte Entwicklung der ländlichen Räume durch Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Agrarstruktur. Zugleich bietet es den Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern Unterstützung bei der Realisierung von Landentwicklungsvorhaben oder Infrastrukturvorhaben.

Die Verfahren der Ländlichen Neuordnung werden auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes, des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sowie der besonderen landesrechtlichen Vorgaben des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes (BbgLEG) durchgeführt. Mit dem BbgLEG wurden den Teilnehmergemeinschaften weitreichende Kompetenzen bei der Neugestaltung der Verfahrensgebiete übertragen.

Die Verfahren werden vorrangig eingesetzt, um

  • den ländlichen Grundbesitz und daran bestehende Rechte zweckmäßig neu zu ordnen und damit Landnutzungskonflikte und Entwicklungshemmnisse auszuräumen,
  • das Verfahrensgebiet unter kulturbautechnischen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten,
  • in besonderen Fällen auf Antrag der Enteignungsbehörde Flächen für Unternehmen bereitzustellen, die Land in großem Umfang beanspruchen.

Sie werden zudem eingesetzt, um

  • Ortslagen zu regulieren und Dörfer zu entwickeln,
  • den Grund und Boden der Bergbaufolgelandschaften neu zu ordnen.


Neben Verfahren mit einem umfassenden Neuordnungsauftrag für großräumige Verfahrensgebiete kommen auf der Grundlage vorliegender Anträge Freiwillige Landtauschverfahren für begrenzte Konfliktlösungen und kleinere Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung von Boden- und selbständigem Gebäudeeigentum zum Einsatz.

Das Referat Ländliche Neuordnung unterstützt die nachhaltige, integrierte Entwicklung der ländlichen Räume durch Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Agrarstruktur. Zugleich bietet es den Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern Unterstützung bei der Realisierung von Landentwicklungsvorhaben oder Infrastrukturvorhaben.

Die Verfahren der Ländlichen Neuordnung werden auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes, des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sowie der besonderen landesrechtlichen Vorgaben des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes (BbgLEG) durchgeführt. Mit dem BbgLEG wurden den Teilnehmergemeinschaften weitreichende Kompetenzen bei der Neugestaltung der Verfahrensgebiete übertragen.

Die Verfahren werden vorrangig eingesetzt, um

  • den ländlichen Grundbesitz und daran bestehende Rechte zweckmäßig neu zu ordnen und damit Landnutzungskonflikte und Entwicklungshemmnisse auszuräumen,
  • das Verfahrensgebiet unter kulturbautechnischen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten,
  • in besonderen Fällen auf Antrag der Enteignungsbehörde Flächen für Unternehmen bereitzustellen, die Land in großem Umfang beanspruchen.

Sie werden zudem eingesetzt, um

  • Ortslagen zu regulieren und Dörfer zu entwickeln,
  • den Grund und Boden der Bergbaufolgelandschaften neu zu ordnen.


Neben Verfahren mit einem umfassenden Neuordnungsauftrag für großräumige Verfahrensgebiete kommen auf der Grundlage vorliegender Anträge Freiwillige Landtauschverfahren für begrenzte Konfliktlösungen und kleinere Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung von Boden- und selbständigem Gebäudeeigentum zum Einsatz.

Referat Vermessung (B3)

Das Referat Vermessung ist zuständig für die Koordinierung, Anleitung und Durchführung von vermessungstechnischen Arbeiten in den Verfahren zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum sowie für die fachlichen IT-Angelegenheiten der Abteilung. Über die gesamte Bearbeitungsdauer der Flurneuord-nungsverfahren kommen moderne Vermessungs- und IT-Systeme zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung zum Einsatz. Bei der Erhebung, der Aufbereitung und dem Austausch der Daten werden dabei kontinuierlich technische Entwicklungen und wirtschaftliche, den Verfahrensaufwand senkende Gesichtspunkte berücksichtigt.

Zum Aufgabenbereich des Referats gehören insbesondere die

  • Planung und Vergabe von Vermessungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Ingenieurbüros und deren Abnahme,
  • Vorbereitung und Durchführung von eigenen vermessungstechnischen Arbeiten als behördliche Vermessungsstelle sowie für planerische Zwecke und zur örtlicher Kontrolle,
  • Prüfung von Vermessungsschriften und -daten,
  • katastertechnische Prüfung der Flurbereinigungs-, Bodenordnungs- und Tauschpläne,
  • Führung der Flurbereinigungs- und Bodenordnungspläne als amtliches Verzeichnis der Grundstücke (Liegenschaftskataster) nach Eintritt des neuen Rechtszustands,
  • Aufbereitung der Daten und Nachweise der Neuordnung für die abschließende Berichtigung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs.

Im Ergebnis der Katasterberichtigung, die nach den technischen Verfahrensvorschriften des amtlichen Vermessungswesens auszurichten ist, wird ein vollkommen neues, hochgenaues Liegenschaftskataster geschaffen, das den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Wirtschaft und der Verwaltung umfassend gerecht wird.

Das Referat Vermessung ist zuständig für die Koordinierung, Anleitung und Durchführung von vermessungstechnischen Arbeiten in den Verfahren zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum sowie für die fachlichen IT-Angelegenheiten der Abteilung. Über die gesamte Bearbeitungsdauer der Flurneuord-nungsverfahren kommen moderne Vermessungs- und IT-Systeme zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung zum Einsatz. Bei der Erhebung, der Aufbereitung und dem Austausch der Daten werden dabei kontinuierlich technische Entwicklungen und wirtschaftliche, den Verfahrensaufwand senkende Gesichtspunkte berücksichtigt.

Zum Aufgabenbereich des Referats gehören insbesondere die

  • Planung und Vergabe von Vermessungsleistungen an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Ingenieurbüros und deren Abnahme,
  • Vorbereitung und Durchführung von eigenen vermessungstechnischen Arbeiten als behördliche Vermessungsstelle sowie für planerische Zwecke und zur örtlicher Kontrolle,
  • Prüfung von Vermessungsschriften und -daten,
  • katastertechnische Prüfung der Flurbereinigungs-, Bodenordnungs- und Tauschpläne,
  • Führung der Flurbereinigungs- und Bodenordnungspläne als amtliches Verzeichnis der Grundstücke (Liegenschaftskataster) nach Eintritt des neuen Rechtszustands,
  • Aufbereitung der Daten und Nachweise der Neuordnung für die abschließende Berichtigung des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs.

Im Ergebnis der Katasterberichtigung, die nach den technischen Verfahrensvorschriften des amtlichen Vermessungswesens auszurichten ist, wird ein vollkommen neues, hochgenaues Liegenschaftskataster geschaffen, das den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Wirtschaft und der Verwaltung umfassend gerecht wird.

Weiterführende Informationen

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