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Ein Findling für den Priorgraben

Grabenüberquerung durch den Priorgraben
© vlf
Grabenüberquerung durch den Priorgraben
© vlf

Bodenordnungsverfahren in der Gemeinde Kolkwitz feierlich beendet

Bodenordnungsverfahren sind langwierig und komplex, dennoch bringen Sie für die Beteiligten sichtbare Vorteile. Dies wurde jetzt zum Abschluss des Bodenordnungsverfahrens „Priorgraben“ im Landkreis Spree-Neiße in der Gemeinde Kolkwitz deutlich. Das kleine Verfahren mit nur 119 Hektar Größe dauerte vom Anordnungsbeschluss bis zur Schlussfeststellung nur neun Jahre und zählt damit zu den kürzeren Verfahren.

Bodenordnungsverfahren sind langwierig und komplex, dennoch bringen Sie für die Beteiligten sichtbare Vorteile. Dies wurde jetzt zum Abschluss des Bodenordnungsverfahrens „Priorgraben“ im Landkreis Spree-Neiße in der Gemeinde Kolkwitz deutlich. Das kleine Verfahren mit nur 119 Hektar Größe dauerte vom Anordnungsbeschluss bis zur Schlussfeststellung nur neun Jahre und zählt damit zu den kürzeren Verfahren.

© LELF

Vor Ort hielt man die erzielten Ergebnisse für so wichtig, dass der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sich zur Abschlussveranstaltung eine ganze Reihe von Gästen einlud. Sie alle – angefangen von der Staatssekretärin des Umweltministeriums Silvia Bender und der zuständigen Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel bis zu den Mitgliedern des Vorstandes selbst – konnten während der Überquerung einer Furt mit Traktor und Anhänger das Erreichte besichtigen. Den Abschluss der Veranstaltung bildete die Einweihung eines Findlings, der an das Bodenordnungsverfahren „Priorgraben“ erinnert.

Vor Ort hielt man die erzielten Ergebnisse für so wichtig, dass der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sich zur Abschlussveranstaltung eine ganze Reihe von Gästen einlud. Sie alle – angefangen von der Staatssekretärin des Umweltministeriums Silvia Bender und der zuständigen Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel bis zu den Mitgliedern des Vorstandes selbst – konnten während der Überquerung einer Furt mit Traktor und Anhänger das Erreichte besichtigen. Den Abschluss der Veranstaltung bildete die Einweihung eines Findlings, der an das Bodenordnungsverfahren „Priorgraben“ erinnert.

© LELF

Trotz der häufig langen und komplizierten Verfahren ist die Flurbereinigung nach wie vor ein geeignetes Mittel, den ländlichen Raum zu gestalten. Vorrangig geht es darum, die Zersplitterung von Landeigentum zu beseitigen. Gleichzeitig dient die ländliche Bodenordnung dazu – wie es im „Priorgraben“ geschehen ist – begradigte Gewässerläufe zu renaturieren, Gewässerarme zu öffnen und für alle Flächen die Erreichbarkeit zu sichern. Weiterhin schützen neue Anpflanzungen den Boden vor Austrocknung und vor Abtrag durch zu starken Wind. Das sind noch längst nicht alle Vorteile, die ein Flurbereinigungsverfahren aufweisen kann.

In der Gemeinde Kolkwitz ist inzwischen ein neues Flurbereinigungsverfahren eröffnet worden, das direkt in nordöstlicher Richtung an das Verfahren „Priorgraben“ anschließt. In diesem neuen Verfahren „Kolkwitz I“ sind sowohl die Belange von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus als auch die Interessen von circa 642 Beteiligten mit 2230 Flurstücken zusammenzuführen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung als zuständige Flurbereinigungsbehörde wird sich – natürlich in Zusammenarbeit mit dem vlf und der Teilnehmergemeinschaft – auch dieser Herausforderung stellen.

22. Oktober 2021

Trotz der häufig langen und komplizierten Verfahren ist die Flurbereinigung nach wie vor ein geeignetes Mittel, den ländlichen Raum zu gestalten. Vorrangig geht es darum, die Zersplitterung von Landeigentum zu beseitigen. Gleichzeitig dient die ländliche Bodenordnung dazu – wie es im „Priorgraben“ geschehen ist – begradigte Gewässerläufe zu renaturieren, Gewässerarme zu öffnen und für alle Flächen die Erreichbarkeit zu sichern. Weiterhin schützen neue Anpflanzungen den Boden vor Austrocknung und vor Abtrag durch zu starken Wind. Das sind noch längst nicht alle Vorteile, die ein Flurbereinigungsverfahren aufweisen kann.

In der Gemeinde Kolkwitz ist inzwischen ein neues Flurbereinigungsverfahren eröffnet worden, das direkt in nordöstlicher Richtung an das Verfahren „Priorgraben“ anschließt. In diesem neuen Verfahren „Kolkwitz I“ sind sowohl die Belange von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus als auch die Interessen von circa 642 Beteiligten mit 2230 Flurstücken zusammenzuführen.

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung als zuständige Flurbereinigungsbehörde wird sich – natürlich in Zusammenarbeit mit dem vlf und der Teilnehmergemeinschaft – auch dieser Herausforderung stellen.

22. Oktober 2021