Kein Mitbringen von Pflanzenschutzmitteln aus Polen

Pflanzenschutzmittel aus Polen
© LELF
Pflanzenschutzmittel aus Polen
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Der Pflanzenschutzdienst informiert

Zu Beginn der Gartensaison weist der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg darauf hin, dass die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus Polen seit mehreren Jahren nicht gestattet ist. In Kooperation mit dem Zoll finden wieder verstärkt Kontrollen in Grenznähe statt.

Auch wenn das Unkraut im Garten immer schneller wächst und der Preis von in großen Abpackungen angeboten polnischen Pflanzenschutzmitteln niedrig ist: Polnische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mit nach Deutschland gebracht oder hier angewendet werden. Weil sämtliche Sicherheitshinweise auf den Verpackungen in polnischer Sprache angegeben sind, ist eine sachgerechte und nicht Menschen und Umwelt schädigende Anwendung nicht garantiert. Die Packungsgrößen von in der Regel einem bis fünf Liter sind nicht für private Anwender geeignet. Es handelt sich um konzentrierte Mittel, die einen sachgerechten Umgang erfordern. Die Gefahr einer Überdosierung ist hoch.

Bei Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes werden Unkrautvernichter aufgefunden, die Privatpersonen für den Eigenbedarf im Garten mitbringen, um beispielsweise die Terrasse oder Hoffläche unkrautfrei zu bekommen. Viele Menschen wissen nicht, dass dieser Einsatz in Deutschland jedoch untersagt ist. Auf versiegelten Flächen wie Terrasse oder Hof können die Pflanzenschutzmittel nur schlecht abgebaut werden, sie halten sich lange auf der Oberfläche. Mit dem nächsten Regen werden sie dann abgewaschen und können so in die Kanalisation gelangen. Um dies zu verhindern, gibt es in Deutschland auch für deutsche Mittel ein grundsätzliches Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf dem sogenannten „Nichtkulturland“.

Tipps, wie man Unkraut oder Schädlinge wieder loswerden kann, bietet die Broschüre „Sachgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten“, die kostenlos bestellt werden kann. Auch im Internet sind – neben manch Unseriösem – viele nützliche Informationen zu finden. So hat das Umweltbundesamt eine Top Ten der wirksamsten Pflanzenschutzmaßnahmen veröffentlicht:

  1. Robuste Pflanzensorten wählen
  2. Konsequent auf Hygiene achten
  3. Nützlinge gegen Schädlinge einsetzen
  4. Schädlinge durch Barrieren fernhalten
  5. Hacken und Jäten gegen Unkraut in Beeten
  6. Regelmäßige Rasenpflege gegen Unkraut und Moos
  7. Mechanisch oder thermisch gegen Unkraut auf Wegen und Plätzen vorgehen
  8. Durch weite Pflanzabstände und richtiges Gießen Pilzbefall vorbeugen
  9. Obstbäume regelmäßig schneiden
  10. Im Notfall: Umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel verwenden

Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer bieten ebenfalls verschiedene Informationen zu sachgerechten und möglichst umweltfreundlichen Pflanzenschutzmaßnahmen im Privatgarten an. Eine Zusammenstellung dieser Informationen finden Sie hier.

Die Informationen sind nach Bundesländern geordnet, aber in der Regel für das gesamte Bundesgebiet zutreffend. Besonders übersichtliche Darstellungen finden sich beispielsweise in Rheinland-Pfalz.

7. März 2023

Zu Beginn der Gartensaison weist der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg darauf hin, dass die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus Polen seit mehreren Jahren nicht gestattet ist. In Kooperation mit dem Zoll finden wieder verstärkt Kontrollen in Grenznähe statt.

Auch wenn das Unkraut im Garten immer schneller wächst und der Preis von in großen Abpackungen angeboten polnischen Pflanzenschutzmitteln niedrig ist: Polnische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mit nach Deutschland gebracht oder hier angewendet werden. Weil sämtliche Sicherheitshinweise auf den Verpackungen in polnischer Sprache angegeben sind, ist eine sachgerechte und nicht Menschen und Umwelt schädigende Anwendung nicht garantiert. Die Packungsgrößen von in der Regel einem bis fünf Liter sind nicht für private Anwender geeignet. Es handelt sich um konzentrierte Mittel, die einen sachgerechten Umgang erfordern. Die Gefahr einer Überdosierung ist hoch.

Bei Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes werden Unkrautvernichter aufgefunden, die Privatpersonen für den Eigenbedarf im Garten mitbringen, um beispielsweise die Terrasse oder Hoffläche unkrautfrei zu bekommen. Viele Menschen wissen nicht, dass dieser Einsatz in Deutschland jedoch untersagt ist. Auf versiegelten Flächen wie Terrasse oder Hof können die Pflanzenschutzmittel nur schlecht abgebaut werden, sie halten sich lange auf der Oberfläche. Mit dem nächsten Regen werden sie dann abgewaschen und können so in die Kanalisation gelangen. Um dies zu verhindern, gibt es in Deutschland auch für deutsche Mittel ein grundsätzliches Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf dem sogenannten „Nichtkulturland“.

Tipps, wie man Unkraut oder Schädlinge wieder loswerden kann, bietet die Broschüre „Sachgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten“, die kostenlos bestellt werden kann. Auch im Internet sind – neben manch Unseriösem – viele nützliche Informationen zu finden. So hat das Umweltbundesamt eine Top Ten der wirksamsten Pflanzenschutzmaßnahmen veröffentlicht:

  1. Robuste Pflanzensorten wählen
  2. Konsequent auf Hygiene achten
  3. Nützlinge gegen Schädlinge einsetzen
  4. Schädlinge durch Barrieren fernhalten
  5. Hacken und Jäten gegen Unkraut in Beeten
  6. Regelmäßige Rasenpflege gegen Unkraut und Moos
  7. Mechanisch oder thermisch gegen Unkraut auf Wegen und Plätzen vorgehen
  8. Durch weite Pflanzabstände und richtiges Gießen Pilzbefall vorbeugen
  9. Obstbäume regelmäßig schneiden
  10. Im Notfall: Umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel verwenden

Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer bieten ebenfalls verschiedene Informationen zu sachgerechten und möglichst umweltfreundlichen Pflanzenschutzmaßnahmen im Privatgarten an. Eine Zusammenstellung dieser Informationen finden Sie hier.

Die Informationen sind nach Bundesländern geordnet, aber in der Regel für das gesamte Bundesgebiet zutreffend. Besonders übersichtliche Darstellungen finden sich beispielsweise in Rheinland-Pfalz.

7. März 2023