Feldbestandsprüfung 2020

Pflanzkartoffelvermehrung
© LELF
Pflanzkartoffelvermehrung
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Im Moment läuft auf den Vermehrungsflächen des Landes Brandenburg (circa 13.500 Hektar) die amtliche Feldbestandsprüfung als ein Teil des Anerkennungsverfahrens bei landwirtschaftlichen Fruchtarten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe des Landes. Entsprechend der Zuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und hier das Referat 43 "Saatenanerkennung und Phytopathologie" für die ordnungsgemäße Durchführung zuständig.

Im Moment läuft auf den Vermehrungsflächen des Landes Brandenburg (circa 13.500 Hektar) die amtliche Feldbestandsprüfung als ein Teil des Anerkennungsverfahrens bei landwirtschaftlichen Fruchtarten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe des Landes. Entsprechend der Zuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und hier das Referat 43 "Saatenanerkennung und Phytopathologie" für die ordnungsgemäße Durchführung zuständig.

Pflanzkartoffeln
© LELF

Jedes angemeldete Vermehrungsvorhaben muss mindestens einmal in der Vegetationsperiode auf die Einhaltung fruchtartenspezifischer gesetzlich vorgegebener Parameter kontrolliert werden. In erster Linie handelt es sich hier um Merkmale wie die Sortenreinheit, Sortenechtheit und das Vorhandensein von Arten, dessen Samen sich aus dem Saatgut nicht oder nur mit erheblichem Aufwand herausreinigen lassen. Weiterhin sind von den Feldbesichtigern (FB) die Bestände auf den Befall mit bestimmten Krankheiten (zum Beispiel Viruserkrankungen bei Pflanzkartoffeln) zu bonitieren und bei fremdbefruchtenden Arten ist die Einhaltung von Mindestabständen zu Flächen mit Pflanzen, deren Pollen zur Fremdeinstäubung fähig sind, zu kontrollieren. In diesem Jahr erfolgt dies durch 5 amtliche FB (Mitarbeiter des Referats 43), 18 beauftragte amtlich verpflichtete FB sowie einem zugelassenen firmeneigenen FB. Alle FB müssen vor ihrer Beauftragung ihre fachliche Eignung schriftlich und praktisch nachweisen. Weiterhin finden jährliche Einweisungen/Schulungen statt und die Arbeit der nichtamtlichen FB wird regelmäßig durch die Mitarbeiter des LELF überprüft. Für die Beurteilung der Feldbestände ist es wichtig den Termin zu finden, bei dem möglichst viele Merkmale der Art/Sorte beurteilt werden können. Bei vielen Arten ist es der Termin der Vollblüte. Bei einigen Arten müssen die Bonituren daher an zwei oder mehr Terminen stattfinden. Auf Grund der großen Vielfalt der Vermehrungsflächen mit 35 verschiedenen Arten und 265 verschiedenen Sorten, erfolgen die Besichtigungen im Land von Anfang Mai (Winterrübsen) bis Ende August (Kontrolle Wiederaustrieb bei Pflanzkartoffeln).

Pflanzkartoffeln
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Jedes angemeldete Vermehrungsvorhaben muss mindestens einmal in der Vegetationsperiode auf die Einhaltung fruchtartenspezifischer gesetzlich vorgegebener Parameter kontrolliert werden. In erster Linie handelt es sich hier um Merkmale wie die Sortenreinheit, Sortenechtheit und das Vorhandensein von Arten, dessen Samen sich aus dem Saatgut nicht oder nur mit erheblichem Aufwand herausreinigen lassen. Weiterhin sind von den Feldbesichtigern (FB) die Bestände auf den Befall mit bestimmten Krankheiten (zum Beispiel Viruserkrankungen bei Pflanzkartoffeln) zu bonitieren und bei fremdbefruchtenden Arten ist die Einhaltung von Mindestabständen zu Flächen mit Pflanzen, deren Pollen zur Fremdeinstäubung fähig sind, zu kontrollieren. In diesem Jahr erfolgt dies durch 5 amtliche FB (Mitarbeiter des Referats 43), 18 beauftragte amtlich verpflichtete FB sowie einem zugelassenen firmeneigenen FB. Alle FB müssen vor ihrer Beauftragung ihre fachliche Eignung schriftlich und praktisch nachweisen. Weiterhin finden jährliche Einweisungen/Schulungen statt und die Arbeit der nichtamtlichen FB wird regelmäßig durch die Mitarbeiter des LELF überprüft. Für die Beurteilung der Feldbestände ist es wichtig den Termin zu finden, bei dem möglichst viele Merkmale der Art/Sorte beurteilt werden können. Bei vielen Arten ist es der Termin der Vollblüte. Bei einigen Arten müssen die Bonituren daher an zwei oder mehr Terminen stattfinden. Auf Grund der großen Vielfalt der Vermehrungsflächen mit 35 verschiedenen Arten und 265 verschiedenen Sorten, erfolgen die Besichtigungen im Land von Anfang Mai (Winterrübsen) bis Ende August (Kontrolle Wiederaustrieb bei Pflanzkartoffeln).

Futtererbsen
© LELF

In diesem Jahr sind auf Grund der extrem trockenen Witterungsverhältnisse die Bestände oftmals inhomogen, was die Beurteilung der Sortenmerkmale durch die FB deutlich erschwert. Die bisher vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass es den meisten Betrieben wieder gelungen ist gute und sehr gute Vermehrungsbestände vorzustellen, die den hohen Anforderungen der Saatgutanerkennung entsprechen und so eine Voraussetzung zur Produktion von zertifiziertem Saatgut aus Brandenburg erfüllen.

Futtererbsen
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In diesem Jahr sind auf Grund der extrem trockenen Witterungsverhältnisse die Bestände oftmals inhomogen, was die Beurteilung der Sortenmerkmale durch die FB deutlich erschwert. Die bisher vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass es den meisten Betrieben wieder gelungen ist gute und sehr gute Vermehrungsbestände vorzustellen, die den hohen Anforderungen der Saatgutanerkennung entsprechen und so eine Voraussetzung zur Produktion von zertifiziertem Saatgut aus Brandenburg erfüllen.

Ölrettich
© LELF

Weitere Informationen sowie konkrete Zahlen zu den einzelnen Fruchtarten finden sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen der Länder unter: www.ag-akst.de.

22. Juni 2020

Ölrettich
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Weitere Informationen sowie konkrete Zahlen zu den einzelnen Fruchtarten finden sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen der Länder unter: www.ag-akst.de.

22. Juni 2020