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Abschluss des Bodenordnungsverfahrens Sachsendorf-Seelow Ost

neu gestalteter Weg am Feldrand
© LELF
neu gestalteter Weg am Feldrand
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Das Bodenordnungsverfahren liegt im Oderbruch des Landkreises Märkisch-Oderland und wurde im Juli 2007 auf Antrag von Landeigentümern und Landwirten und im Ergebnis der agrarstrukturellen Entwicklungsplanungen angeordnet. Das Oderbruch im Osten des Landes Brandenburg zeichnet sich durch fruchtbare Auelehmböden mit überwiegender Ackernutzung aus. Die Bewirtschaftung steht und fällt mit der Entwässerung des Gebietes durch ein umfangreiches, künstlich angelegtes Grabensystem und Schöpfwerke, die das Wasser aus dem tiefer gelegenen Oderbruch in die höher gelegene Oder pumpen müssen. Die Böden, auch „Minutenböden“ genannt, sind bei feuchten Witterungsverhältnissen nur schwierig zu befahren. Ein gut ausgebautes Wegenetz zur Bewirtschaftung der Ackerschläge ist daher für die landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Gebiet besonders wichtig.

Auf einer Fläche von 2.553 Hektar wurde das Eigentum von 441 Eigentümern neu geordnet. Die Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse mit ihren Besonderheiten im Oderbruch konnten durch die Neugestaltung im Bodenordnungsverfahren eindeutig verbessert und die Region nachhaltig aufgewertet werden. Es wurden die durch Graben- und Wegebau im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft sowie durch den Neubau der Ortsumgehung Seelow entstandenen Zerschneidungsschäden beseitigt und es erfolgte die wegemäßige Erschließung aller Grundstücke. Außerdem wurden circa 10 Kilometer neue Asphaltwege, die Fischerbrücke, mehrere Durchlässe und Feldzufahrten gebaut sowie Hecken und Gewässerrandstreifen angelegt.

In die Neugestaltung des Verfahrensgebietes sind rund 2,8 Millionen Euro Ausführungskosten, davon ca. 1,9 Millionen Euro Zuschüsse aus EU-, Bundes- und Landesmitteln, investiert worden. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft wurde durch alle Teilnehmer sowie durch freiwillige Geldleistungen einzelner Teilnehmer, insbesondere der beteiligten Kommunen aus dem Verfahrensgebiet aufgebracht.

Das Bodenordnungsverfahren liegt im Oderbruch des Landkreises Märkisch-Oderland und wurde im Juli 2007 auf Antrag von Landeigentümern und Landwirten und im Ergebnis der agrarstrukturellen Entwicklungsplanungen angeordnet. Das Oderbruch im Osten des Landes Brandenburg zeichnet sich durch fruchtbare Auelehmböden mit überwiegender Ackernutzung aus. Die Bewirtschaftung steht und fällt mit der Entwässerung des Gebietes durch ein umfangreiches, künstlich angelegtes Grabensystem und Schöpfwerke, die das Wasser aus dem tiefer gelegenen Oderbruch in die höher gelegene Oder pumpen müssen. Die Böden, auch „Minutenböden“ genannt, sind bei feuchten Witterungsverhältnissen nur schwierig zu befahren. Ein gut ausgebautes Wegenetz zur Bewirtschaftung der Ackerschläge ist daher für die landwirtschaftlichen Betriebe in diesem Gebiet besonders wichtig.

Auf einer Fläche von 2.553 Hektar wurde das Eigentum von 441 Eigentümern neu geordnet. Die Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse mit ihren Besonderheiten im Oderbruch konnten durch die Neugestaltung im Bodenordnungsverfahren eindeutig verbessert und die Region nachhaltig aufgewertet werden. Es wurden die durch Graben- und Wegebau im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft sowie durch den Neubau der Ortsumgehung Seelow entstandenen Zerschneidungsschäden beseitigt und es erfolgte die wegemäßige Erschließung aller Grundstücke. Außerdem wurden circa 10 Kilometer neue Asphaltwege, die Fischerbrücke, mehrere Durchlässe und Feldzufahrten gebaut sowie Hecken und Gewässerrandstreifen angelegt.

In die Neugestaltung des Verfahrensgebietes sind rund 2,8 Millionen Euro Ausführungskosten, davon ca. 1,9 Millionen Euro Zuschüsse aus EU-, Bundes- und Landesmitteln, investiert worden. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft wurde durch alle Teilnehmer sowie durch freiwillige Geldleistungen einzelner Teilnehmer, insbesondere der beteiligten Kommunen aus dem Verfahrensgebiet aufgebracht.

© LELF

Zum feierlichen Abschluss galt der Dank den Teilnehmern, den beteiligten Gemeinden und insbesondere dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die geleistete Arbeit in den letzten 12 Jahren.

9. Januar 2020

Zum feierlichen Abschluss galt der Dank den Teilnehmern, den beteiligten Gemeinden und insbesondere dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die geleistete Arbeit in den letzten 12 Jahren.

9. Januar 2020

Weiterführende Informationen

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