Richtwertbroschüre des Landes Brandenburg

Düngemittel sollen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen so eingesetzt werden, dass die Nährstoffe durch den Pflanzenbestand weitestgehend ausgenutzt und Nährstoffverluste so weit als möglich vermieden werden. Dies ist nicht nur eine Forderung der ”Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen“ (Düngeverordnung – DüV) vom 26. April 2020, sondern zugleich auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Für viele Betriebe sind die in der Düngeverordnung dargelegten Grundsätze der Düngebedarfsermittlung bereits gängige Praxis.

Sowohl für den Nährstoffvergleich nach der Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017 als auch für die Düngebedarfsermittlung werden geeignete Richt- und Grenzwerte benötigt, die zur Einschätzung des Nährstoffgehaltes von Böden, pflanzlichen und tierischen Produkten sowie von organischen und mineralischen Düngemitteln herangezogen werden können.

Für einen bundeseinheitlichen Vollzug der Düngeverordnung wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein umfangreiches Tabellenwerk mit Angaben zu Nährstoffgehalten erarbeitet. Ergänzungen in Bezug auf die Zuordnung von Bodengruppen und zur Humusreproduktion sind noch vorgesehen. Daher entspricht die jetzige Veröffentlichung dem Stand der Broschüre des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.