Das LELF als Träger öffentlicher Belange
Träger öffentlicher Belange
Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Aufgaben und Planungen im öffentlichen Interesse zu vertreten oder wahrzunehmen haben und deren Aufgabenbereich durch die gemeindliche Planung berührt werden kann. (TÖB-Runderlass 2.1)
Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Aufgaben und Planungen im öffentlichen Interesse zu vertreten oder wahrzunehmen haben und deren Aufgabenbereich durch die gemeindliche Planung berührt werden kann. (TÖB-Runderlass 2.1)
Zuständigkeiten des LELF
Gemäß der Auflistung von öffentlichen Belangen mit den jeweils zuständigen Trägern (Anlage 1 zum TöB-Runderlass) sind die Abteilungen des LELF zuständig für folgende Belange:
- Abteilung Bodenordnung:
- Agrarstruktur
- Flurbereinigung
- Abteilung Landwirtschaft:
- Fischerei
- Landwirtschaft
Ausdrücklich nicht beteiligt werden muss das LELF bei
- Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
- Strategischen Umweltprüfungen (SUP)
Gemäß der Auflistung von öffentlichen Belangen mit den jeweils zuständigen Trägern (Anlage 1 zum TöB-Runderlass) sind die Abteilungen des LELF zuständig für folgende Belange:
- Abteilung Bodenordnung:
- Agrarstruktur
- Flurbereinigung
- Abteilung Landwirtschaft:
- Fischerei
- Landwirtschaft
Ausdrücklich nicht beteiligt werden muss das LELF bei
- Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
- Strategischen Umweltprüfungen (SUP)
Anfrage einer Stellungnahme
Bei Beteiligungserfordernis erbitten wir Ihr Anschreiben bevorzugt digital:
- per E-Mail an die Kontaktadresse der betroffenen Abteilung mit angehängten Dokumenten oder mit Verlinkungen zu einer digitalen Ablage (beispielsweise Cloud)
- oder über das Planungsportal Brandenburg
Wir bitten darum, dass bereits aus dem Text der E-Mail folgende Angaben (gemäß dem Formblatt, das als Anlage 3 zum TÖB-Runderlass veröffentlicht ist) hervorgehen:
- den Namen der Stadt/ der Gemeinde oder des Amtes
- eine Angabe des Plans oder der Satzung, zu dem die Stellungsnahme erbeten wird
- die Frist für die Stellungnahme
- wenn gewünscht, die Bitte um eine Empfangsbestätigung
Bei Beteiligungserfordernis erbitten wir Ihr Anschreiben bevorzugt digital:
- per E-Mail an die Kontaktadresse der betroffenen Abteilung mit angehängten Dokumenten oder mit Verlinkungen zu einer digitalen Ablage (beispielsweise Cloud)
- oder über das Planungsportal Brandenburg
Wir bitten darum, dass bereits aus dem Text der E-Mail folgende Angaben (gemäß dem Formblatt, das als Anlage 3 zum TÖB-Runderlass veröffentlicht ist) hervorgehen:
- den Namen der Stadt/ der Gemeinde oder des Amtes
- eine Angabe des Plans oder der Satzung, zu dem die Stellungsnahme erbeten wird
- die Frist für die Stellungnahme
- wenn gewünscht, die Bitte um eine Empfangsbestätigung