Information zur Leitweg-Identifikationsnummer
Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von elektronischen Rechnungen verbindlich vor.
Die zur Empfangsbereitschaft für elektronische Rechnungen erforderliche „elektronische Adresse“ ist die Leitweg-Identifikationsnummer im Sinne des Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV).
Ab 1. April 2020 ist eine entsprechende Registrierung des Rechnungsstellenden erforderlich.
Dies erfolgt für den E-Rechnungsversand an das LELF hier:
Die Leitweg –Identifikationsnummer des LELF lautet:
12-121430878526400-43
Um entsprechende Beachtung ab 1. April 2020 wird gebeten.
Weitere Informationen zur eRechnung sind auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen veröffentlicht:
https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/
Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von elektronischen Rechnungen verbindlich vor.
Die zur Empfangsbereitschaft für elektronische Rechnungen erforderliche „elektronische Adresse“ ist die Leitweg-Identifikationsnummer im Sinne des Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV).
Ab 1. April 2020 ist eine entsprechende Registrierung des Rechnungsstellenden erforderlich.
Dies erfolgt für den E-Rechnungsversand an das LELF hier:
Die Leitweg –Identifikationsnummer des LELF lautet:
12-121430878526400-43
Um entsprechende Beachtung ab 1. April 2020 wird gebeten.
Weitere Informationen zur eRechnung sind auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen veröffentlicht:
https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/