Information zur Leitweg-Identifikationsnummer

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Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von elektronischen Rechnungen verbindlich vor.

Die zur Empfangsbereitschaft für elektronische Rechnungen erforderliche „elektronische Adresse“ ist die Leitweg-Identifikationsnummer im Sinne des Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV).

Ab 1. April 2020 ist eine entsprechende Registrierung des Rechnungsstellenden erforderlich.

Dies erfolgt für den E-Rechnungsversand an das LELF hier:

https://xrechnung-bdr.de

Die Leitweg –Identifikationsnummer des LELF lautet:

12-121430878526400-43

Um entsprechende Beachtung ab 1. April 2020 wird gebeten.

Weitere Informationen zur eRechnung sind auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen veröffentlicht:

https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/

Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von elektronischen Rechnungen verbindlich vor.

Die zur Empfangsbereitschaft für elektronische Rechnungen erforderliche „elektronische Adresse“ ist die Leitweg-Identifikationsnummer im Sinne des Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV).

Ab 1. April 2020 ist eine entsprechende Registrierung des Rechnungsstellenden erforderlich.

Dies erfolgt für den E-Rechnungsversand an das LELF hier:

https://xrechnung-bdr.de

Die Leitweg –Identifikationsnummer des LELF lautet:

12-121430878526400-43

Um entsprechende Beachtung ab 1. April 2020 wird gebeten.

Weitere Informationen zur eRechnung sind auf den Seiten des Ministeriums für Finanzen veröffentlicht:

https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/e-rechnung/