Toolbar-Menü

Landesschulobstprogramm

Äpfel
© LELF
Äpfel
© LELF

Für das Landesschulobstprogramm 2024 stehen wieder 100.000 Euro zur Verfügung.

 Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind ausgeschöpft.
Für das Jahr 2024 ist keine Antragstellung mehr möglich.

Das Landesschulobstprogramm wird vom 2. September bis 15. November 2024 durchgeführt. In diesem Zeitraum können Äpfel erworben und im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen an Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Grundschulen des Landes Brandenburg verteilt werden. Dafür können 200 bis 500 Euro je Bildungseinrichtung beantragt werden. 

Die folgenden Einzelheiten des Programms können Sie sich auch gesammelt als Informationsblatt ausdrucken.

Für das Landesschulobstprogramm 2024 stehen wieder 100.000 Euro zur Verfügung.

 Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind ausgeschöpft.
Für das Jahr 2024 ist keine Antragstellung mehr möglich.

Das Landesschulobstprogramm wird vom 2. September bis 15. November 2024 durchgeführt. In diesem Zeitraum können Äpfel erworben und im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen an Kinder in Kindertagesstätten, Horten und Grundschulen des Landes Brandenburg verteilt werden. Dafür können 200 bis 500 Euro je Bildungseinrichtung beantragt werden. 

Die folgenden Einzelheiten des Programms können Sie sich auch gesammelt als Informationsblatt ausdrucken.

  • Was wird gefördert?

    Es werden Zuwendungen für den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln und angemessene Transportkosten zur Verteilung an Kinder in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen gewährt.

    Es werden Zuwendungen für den Erwerb von unverarbeiteten Äpfeln und angemessene Transportkosten zur Verteilung an Kinder in Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg im Rahmen begleitender pädagogischer Maßnahmen gewährt.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind alle Grund- und Förderschulen mit den Klassenstufen 1 bis 6 sowie Kindertagesstätten und Horte des Landes Brandenburg beziehungsweise deren Träger für jede einzelne Einrichtung. Die Anträge müssen von der Einrichtung oder deren Träger gestellt werden, nicht von Dritten wie zum Beispiel Privatpersonen, Firmen oder Vereinen die nicht selbst Träger sind.

    Antragsberechtigt sind alle Grund- und Förderschulen mit den Klassenstufen 1 bis 6 sowie Kindertagesstätten und Horte des Landes Brandenburg beziehungsweise deren Träger für jede einzelne Einrichtung. Die Anträge müssen von der Einrichtung oder deren Träger gestellt werden, nicht von Dritten wie zum Beispiel Privatpersonen, Firmen oder Vereinen die nicht selbst Träger sind.

  • Was sind begleitende pädagogische Maßnahmen?

    Als begleitende pädagogische Maßnahmen sind der Unterricht in verschiedenen Fachgebieten sowie pädagogische Angebote in den Kindertagesstätten und Horten anzusehen, in denen Themen zur vollwertigen Ernährung und/oder der Landwirtschaft behandelt werden. Die Äpfel sollen im Rahmen dieser zu dokumentierenden Maßnahmen verteilt werden. Als Dokumentation zählen zum Beispiel Lehrberichte im Klassenbuch beziehungsweise Dokumentationen der pädagogischen Angebote in Kindertagesstätten oder Horten.

    Empfohlene Materialien dazu sind zum Beispiel

    Als begleitende pädagogische Maßnahmen sind der Unterricht in verschiedenen Fachgebieten sowie pädagogische Angebote in den Kindertagesstätten und Horten anzusehen, in denen Themen zur vollwertigen Ernährung und/oder der Landwirtschaft behandelt werden. Die Äpfel sollen im Rahmen dieser zu dokumentierenden Maßnahmen verteilt werden. Als Dokumentation zählen zum Beispiel Lehrberichte im Klassenbuch beziehungsweise Dokumentationen der pädagogischen Angebote in Kindertagesstätten oder Horten.

    Empfohlene Materialien dazu sind zum Beispiel

  • Wie und wann erfolgt die Antragstellung?

    Die Anmeldung für das Brandenburger Landesschulobstprogramm 2024 ist formgebunden nur über das Anmeldeformular auf der Internetseite des LELF möglich. Das ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Formular ist per Post an die ausgewiesene Adresse zu senden. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich. Die Reihenfolge des Antragseingangs entscheidet über die Teilnahme (Windhundprinzip). Wird am Tag des Antragseingangs von mehreren Anträgen die Budgetgrenze überschritten, entscheidet das Los. Nach Verwaltungskontrolle wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Zulassungsbescheid erstellt, der zur Teilnahme am Schulobstprogramm berechtigt. Die Anmeldung erfolgt vom 1. Juli bis 18. Oktober 2024.

    Die Anmeldung für das Brandenburger Landesschulobstprogramm 2024 ist formgebunden nur über das Anmeldeformular auf der Internetseite des LELF möglich. Das ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Formular ist per Post an die ausgewiesene Adresse zu senden. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich. Die Reihenfolge des Antragseingangs entscheidet über die Teilnahme (Windhundprinzip). Wird am Tag des Antragseingangs von mehreren Anträgen die Budgetgrenze überschritten, entscheidet das Los. Nach Verwaltungskontrolle wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Zulassungsbescheid erstellt, der zur Teilnahme am Schulobstprogramm berechtigt. Die Anmeldung erfolgt vom 1. Juli bis 18. Oktober 2024.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Für das Brandenburger Landesschulobstprogramm 2024 stehen 100.000 Euro zur Verfügung.

    Auf dem Antrag ist der maximale Betrag, für den die Zuwendung beantragt werden soll, anzugeben. Er muss zwischen 200 Euro und 500 Euro liegen. Tatsächlich kann ein geringerer Betrag abgerechnet werden, es müssen aber mindestens 200 Euro sein. Im Interesse der Planungssicherheit wird um eine möglichst realistische Schätzung gebeten.

    Die Anzahl der registrierten Antragseingänge und die damit geplante Gesamtsumme in Euro wird jeweils aktuell auf der Internetseite des LELF veröffentlicht.

    Für das Brandenburger Landesschulobstprogramm 2024 stehen 100.000 Euro zur Verfügung.

    Auf dem Antrag ist der maximale Betrag, für den die Zuwendung beantragt werden soll, anzugeben. Er muss zwischen 200 Euro und 500 Euro liegen. Tatsächlich kann ein geringerer Betrag abgerechnet werden, es müssen aber mindestens 200 Euro sein. Im Interesse der Planungssicherheit wird um eine möglichst realistische Schätzung gebeten.

    Die Anzahl der registrierten Antragseingänge und die damit geplante Gesamtsumme in Euro wird jeweils aktuell auf der Internetseite des LELF veröffentlicht.

  • Wann und wo kann der Kauf erfolgen?

    Der Kauf der Äpfel kann im Zeitraum vom 2. September bis 15. November 2024 in Produktionsbetrieben oder Handelseinrichtungen erfolgen. Ein Bezug der Äpfel von Privatpersonen, Mostereien und anderen Verarbeitungsbetrieben ist nicht zulässig.

    Der Kauf der Äpfel kann im Zeitraum vom 2. September bis 15. November 2024 in Produktionsbetrieben oder Handelseinrichtungen erfolgen. Ein Bezug der Äpfel von Privatpersonen, Mostereien und anderen Verarbeitungsbetrieben ist nicht zulässig.

  • Wie und wann wird der Betrag erstattet?

    Die Erstattung der verauslagten Geldbeträge erfolgt formgebunden nur über den auf der Internetseite des LELF eingestellten Erstattungsantrag. Der ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Antrag ist zusammen mit Kopien von Kaufbelegen oder Rechnungen für den Kauf und eventuellen Transport der Äpfel bis spätestens 15. November 2024 an die ausgewiesene Adresse zu senden.

    Die Rechnungen müssen Informationen zur Menge der gekauften Äpfel in Kilogramm enthalten.

    Die Kosten für den Apfelkauf und -transport müssen zunächst verauslagt werden. Im Interesse einer schnellen Auszahlung der Zuwendungen sollten die Erstattungsanträge unmittelbar nach Ausgabe aller förderfähigen Kosten beim LELF eingereicht werden. In Abhängigkeit von der Anzahl eingegangener Anträge werden die Auszahlungen zeitnah durchgeführt. Die Abrechnung im LELF erfolgt mindestens zu folgenden Terminen:

    • 27. September 2024
    • 25. Oktober 2024
    • 15. November 2024

    Jede Bildungseinrichtung kann nur einen Erstattungantrag stellen.

    Nach erfolgreicher Verwaltungskontrolle im LELF erhält die Bildungseinrichtung einen Bewilligungsbescheid über den konkret bewilligten Betrag, mindestens 200 Euro und höchstens 500 Euro. Das Geld gelangt spätestens zum Jahresende 2024 zur Auszahlung. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wie zum Beispiel

    • Kauf außerhalb der Terminvorgabe,
    • Abrechnung anderer Obstarten,
    • fehlende Belege,
    • Kauf von Privatpersonen, Mostereien, Verarbeitungsbetrieben,

    wird ein gekürzter Bewilligungsbescheid beziehungsweise ein Ablehnungsbescheid verschickt.

    Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen wird in einer Stichprobe von Bildungseinrichtungen die Einhaltung der Bestimmungen des Brandenburger Landesschulobstprogramms 2024 überprüft. Zu diesem Zweck sind alle Antragsunterlagen einschließlich der Rechnungen, Zahlungsbelege und Quittungen bis zum 31. Dezember 2025 aufzubewahren.

    Die Erstattung der verauslagten Geldbeträge erfolgt formgebunden nur über den auf der Internetseite des LELF eingestellten Erstattungsantrag. Der ausgefüllte, mit Stempel und Unterschrift versehene Antrag ist zusammen mit Kopien von Kaufbelegen oder Rechnungen für den Kauf und eventuellen Transport der Äpfel bis spätestens 15. November 2024 an die ausgewiesene Adresse zu senden.

    Die Rechnungen müssen Informationen zur Menge der gekauften Äpfel in Kilogramm enthalten.

    Die Kosten für den Apfelkauf und -transport müssen zunächst verauslagt werden. Im Interesse einer schnellen Auszahlung der Zuwendungen sollten die Erstattungsanträge unmittelbar nach Ausgabe aller förderfähigen Kosten beim LELF eingereicht werden. In Abhängigkeit von der Anzahl eingegangener Anträge werden die Auszahlungen zeitnah durchgeführt. Die Abrechnung im LELF erfolgt mindestens zu folgenden Terminen:

    • 27. September 2024
    • 25. Oktober 2024
    • 15. November 2024

    Jede Bildungseinrichtung kann nur einen Erstattungantrag stellen.

    Nach erfolgreicher Verwaltungskontrolle im LELF erhält die Bildungseinrichtung einen Bewilligungsbescheid über den konkret bewilligten Betrag, mindestens 200 Euro und höchstens 500 Euro. Das Geld gelangt spätestens zum Jahresende 2024 zur Auszahlung. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wie zum Beispiel

    • Kauf außerhalb der Terminvorgabe,
    • Abrechnung anderer Obstarten,
    • fehlende Belege,
    • Kauf von Privatpersonen, Mostereien, Verarbeitungsbetrieben,

    wird ein gekürzter Bewilligungsbescheid beziehungsweise ein Ablehnungsbescheid verschickt.

    Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen wird in einer Stichprobe von Bildungseinrichtungen die Einhaltung der Bestimmungen des Brandenburger Landesschulobstprogramms 2024 überprüft. Zu diesem Zweck sind alle Antragsunterlagen einschließlich der Rechnungen, Zahlungsbelege und Quittungen bis zum 31. Dezember 2025 aufzubewahren.

  • Wichtige Hinweise aus den Erfahrungen der Schulobstprogramme 2017 bis 2023

    • Beachten Sie, dass Sie für den Apfelkauf finanziell in Vorleistung gehen müssen und diese Vorleistung gegebenenfalls mit Ihren Bildungsträgern planen.
    • Halten Sie den Abrechnungstermin, spätestens den 15. November 2024 ein. Auch ein Posteingang am 18. November 2024 im LELF führt zur Ablehnung Ihres Erstattungsantrags. Sie erhalten keine Zuwendung!
    • Sie müssen zwei Dokumente im Original an das LELF senden:
      1. 1. die Originalanmeldung
      2. 2. den Erstattungsantrag
    • Beachten Sie den Mindestabrechnungsbetrag von 200 Euro. Wenn Sie weniger beantragen, sparen Sie kein Geld. Ihr Antrag wird abgelehnt. Sie erhalten gar keine Zuwendung!
    • Es ist nur ein Erstattungsantrag je Bildungseinrichtung statthaft. Weitere Erstattungsanträge, auch mit korrekten Abrechnungen, werden abgelehnt.
    • Wenn Sie die Bankverbindung Ihres Lieferanten im Erstattungsantrag angeben, beachten Sie das Zahlungsziel. Die Abrechnung findet mindestens zu den drei genannten Terminen statt. Das Geld fließt zirka zwei bis drei Wochen nach dem jeweiligen Termin. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Lieferanten darüber.
    • Es ist möglich, dass Mitarbeiter des LELF nach Abschluss der Auszahlung die Durchführung des Brandenburger Landesschulobstprogramms 2024 kontrollieren. Bitte zeigen Sie ihnen die Originalkaufbelege beziehungsweise Originalrechnungen sowie die Dokumentation der Apfelverteilung in Form von Lehrberichten oder anderen geeigneten Unterlagen.
    • Beachten Sie, dass Sie für den Apfelkauf finanziell in Vorleistung gehen müssen und diese Vorleistung gegebenenfalls mit Ihren Bildungsträgern planen.
    • Halten Sie den Abrechnungstermin, spätestens den 15. November 2024 ein. Auch ein Posteingang am 18. November 2024 im LELF führt zur Ablehnung Ihres Erstattungsantrags. Sie erhalten keine Zuwendung!
    • Sie müssen zwei Dokumente im Original an das LELF senden:
      1. 1. die Originalanmeldung
      2. 2. den Erstattungsantrag
    • Beachten Sie den Mindestabrechnungsbetrag von 200 Euro. Wenn Sie weniger beantragen, sparen Sie kein Geld. Ihr Antrag wird abgelehnt. Sie erhalten gar keine Zuwendung!
    • Es ist nur ein Erstattungsantrag je Bildungseinrichtung statthaft. Weitere Erstattungsanträge, auch mit korrekten Abrechnungen, werden abgelehnt.
    • Wenn Sie die Bankverbindung Ihres Lieferanten im Erstattungsantrag angeben, beachten Sie das Zahlungsziel. Die Abrechnung findet mindestens zu den drei genannten Terminen statt. Das Geld fließt zirka zwei bis drei Wochen nach dem jeweiligen Termin. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Lieferanten darüber.
    • Es ist möglich, dass Mitarbeiter des LELF nach Abschluss der Auszahlung die Durchführung des Brandenburger Landesschulobstprogramms 2024 kontrollieren. Bitte zeigen Sie ihnen die Originalkaufbelege beziehungsweise Originalrechnungen sowie die Dokumentation der Apfelverteilung in Form von Lehrberichten oder anderen geeigneten Unterlagen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen